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   VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17   

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VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17 (https://dejure.org/2019,2438)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14.02.2019 - 9 K 4136/17 (https://dejure.org/2019,2438)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 9 K 4136/17 (https://dejure.org/2019,2438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Denkmalschutz steht der Genehmigung von fünf Windenergieanlagen beim Schloss Lichtensein nicht entgegen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Klage auf Genehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen beim Schloss Lichtenstein teilweise erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17
    Denn der hier gestellte Antrag auf Verpflichtung zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) beinhaltet auch den Antrag auf Verbescheidung (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris).

    Maßgebend ist insoweit die Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 LBO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris, m.w.N.).

    Als Umgebung eines Kulturdenkmals ist der Bereich zu sehen, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalrechtlicher Hinsicht seinerseits prägt und beeinflusst ("Wirkbereich"; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.; vgl. Martin, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 3. Auflage 2010, Teil E, Rn 180).

    Andererseits genügt für eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes im Sinn des § 15 Abs. 3 DSchG nicht jede nachteilige Beeinflussung des Erscheinungsbildes; vielmehr muss der Gegensatz deutlich wahrnehmbar sein und vom Betrachter als belastend empfunden werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.).

    Zum anderen hat die Entscheidung immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O., Rn 46 i.V.m. 32; Urteil vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23; Urteil vom 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, ESVGH 61, 20).

    Gleichwohl muss ungeachtet des einschlägigen Schutzgrundes das Gebäude als Ganzes Gegenstand der denkmalrechtlichen Betrachtung bleiben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, a.a.O.).

    In subjektiver Hinsicht ist für die Beurteilung der Frage, ob das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigt wird, das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters entscheidend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O., m.w.N.).

    Dieses Empfinden ist ganz wesentlich durch die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre beeinflusst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass etwa der Durchschnittsbetrachter Photovoltaikanlagen auf Dächern nicht mehr als exotische Fremdkörper wahrnimmt, insofern vielmehr ein Gewöhnungseffekt eingetreten ist, der durch die gewandelten Anschauungen über die Notwendigkeit der vermehrten Nutzung regenerativer Energien und die damit einhergehende positive Grundeinstellung des Durchschnittsbetrachters zu dieser Form der Energiegewinnung noch verstärkt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.).

    Bei dieser Beurteilung ist vom Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters als einem dynamischen Maßstab auszugehen, dessen Grundeinstellung zur Nutzung regenerativer Energien tendenziell positiv ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08

    Windkraftanlagen und Denkmalschutz; Umgebungsbereich einer Kulturlandschaft

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17
    Die denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht stellt lediglich ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dar, das der Überprüfung und Wahrung der denkmalpflegerischen Belange dient (vgl. zum Ganzen VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, juris).

    Er lässt sich nicht allgemein durch metergenaue Radien bestimmen und reicht über die unmittelbare Nachbarschaft hinaus, setzt aber noch einen optischen Bezug voraus (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.).

    Als Umgebung eines Kulturdenkmals ist der Bereich zu sehen, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalrechtlicher Hinsicht seinerseits prägt und beeinflusst ("Wirkbereich"; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.; vgl. Martin, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 3. Auflage 2010, Teil E, Rn 180).

    Die - gerichtlich voll überprüfbare - Abgrenzung ist nach dem Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters vorzunehmen (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.; a.A. Sieche in: Strobl/Sieche/Kemper/Rothemund, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 4. Auflage 2019, Erl. § 15, Rn 12).

    Andererseits genügt für eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes im Sinn des § 15 Abs. 3 DSchG nicht jede nachteilige Beeinflussung des Erscheinungsbildes; vielmehr muss der Gegensatz deutlich wahrnehmbar sein und vom Betrachter als belastend empfunden werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88

    Abbruch eines Gebäudes, das selbst kein Kulturdenkmal ist, jedoch von erheblicher

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17
    Das ist dann anzunehmen, wenn die Ausstrahlungskraft des Kulturdenkmals wesentlich von der Gestaltung seiner Umgebung abhängt, wenn beispielsweise die Umgebung die Wirkung des Kulturdenkmals wegen des architektonischen Konzepts oder der topografischen Situation prägt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, VBlBW 1990, 151).

    Als Umgebung eines Kulturdenkmals ist der Bereich zu sehen, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalrechtlicher Hinsicht seinerseits prägt und beeinflusst ("Wirkbereich"; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.; vgl. Martin, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 3. Auflage 2010, Teil E, Rn 180).

    Andererseits genügt für eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes im Sinn des § 15 Abs. 3 DSchG nicht jede nachteilige Beeinflussung des Erscheinungsbildes; vielmehr muss der Gegensatz deutlich wahrnehmbar sein und vom Betrachter als belastend empfunden werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17
    Zum anderen hat die Entscheidung immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O., Rn 46 i.V.m. 32; Urteil vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23; Urteil vom 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, ESVGH 61, 20).

    In dieser Funktion - seinem "Zeugniswert" - kann es Veränderungen oftmals von vergleichsweise größerem Gewicht unbeschadet überstehen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2010 - 1 S 585/10

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf einer Scheune

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17
    Zum anderen hat die Entscheidung immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O., Rn 46 i.V.m. 32; Urteil vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23; Urteil vom 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, ESVGH 61, 20).

    Gleichwohl muss ungeachtet des einschlägigen Schutzgrundes das Gebäude als Ganzes Gegenstand der denkmalrechtlichen Betrachtung bleiben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17
    Denn bei komplexen technischen Sachverhalten ist es nicht Aufgabe der Gerichte, ein "steckengebliebenes" Genehmigungsverfahren in den Einzelheiten durchzuführen; dies gilt auch im Fall einer begehrten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.09.2015 - 22 B 14.1263 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 14.04.1989 - 4 C 52/87 -, juris).

    Sind - wie hier - Teilaspekte wie der Naturschutz von der Genehmigungsbehörde noch nicht geprüft worden, kann es ausnahmsweise gerechtfertigt sein, dass das Tatsachengericht davon absieht, die Sache spruchreif zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.1989 - 4 C 52/87 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; erhebliche Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalschutz; Drittschutz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17
    Denn von dort als einem wesentlichen Standort ist eine exemplarische, weitgehend ungestörte Wahrnehmungsperspektive möglich, die einen ursprünglichen Eindruck des schützenswerten Erscheinungsbildes vermittelt (vgl. zu einer solchen Erwägung OVG Lüneburg, Urteil vom 16.02.2017 - 12 LC 54/15 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17
    Zwar ist nach der Rechtsprechung in gewissen Grenzen auch der Blick "aus" dem Denkmal geschützt, wenn dieser Blick gleichzeitig das Denkmal und das störende Vorhaben in seiner Umgebung umfasst (vgl. BayVGH, Urteil vom 25.06.2013 - 22 B 11.701 -, juris; SächsOVG, Urteil vom 07.04.2005 - 1 D 2/03 -, juris; Sieche in: Strobl/Sieche/Kemper/Rothemund, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 4. Auflage 2019, Erl. § 15, Rn 15), insbesondere, wenn die künstlerische Gestaltung des Innern des Denkmals so auf die Umgebung bezogen ist, dass eine denkmalrechtlich schutzwürdige Innen-Außen-Blickbeziehung vorliegt, die durch das Vorhaben in der Umgebung erheblich gestört würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.07.2013 - 22 B 12.1741 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17
    Zwar ist nach der Rechtsprechung in gewissen Grenzen auch der Blick "aus" dem Denkmal geschützt, wenn dieser Blick gleichzeitig das Denkmal und das störende Vorhaben in seiner Umgebung umfasst (vgl. BayVGH, Urteil vom 25.06.2013 - 22 B 11.701 -, juris; SächsOVG, Urteil vom 07.04.2005 - 1 D 2/03 -, juris; Sieche in: Strobl/Sieche/Kemper/Rothemund, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 4. Auflage 2019, Erl. § 15, Rn 15), insbesondere, wenn die künstlerische Gestaltung des Innern des Denkmals so auf die Umgebung bezogen ist, dass eine denkmalrechtlich schutzwürdige Innen-Außen-Blickbeziehung vorliegt, die durch das Vorhaben in der Umgebung erheblich gestört würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.07.2013 - 22 B 12.1741 -, juris).
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17
    Zwar ist nach der Rechtsprechung in gewissen Grenzen auch der Blick "aus" dem Denkmal geschützt, wenn dieser Blick gleichzeitig das Denkmal und das störende Vorhaben in seiner Umgebung umfasst (vgl. BayVGH, Urteil vom 25.06.2013 - 22 B 11.701 -, juris; SächsOVG, Urteil vom 07.04.2005 - 1 D 2/03 -, juris; Sieche in: Strobl/Sieche/Kemper/Rothemund, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 4. Auflage 2019, Erl. § 15, Rn 15), insbesondere, wenn die künstlerische Gestaltung des Innern des Denkmals so auf die Umgebung bezogen ist, dass eine denkmalrechtlich schutzwürdige Innen-Außen-Blickbeziehung vorliegt, die durch das Vorhaben in der Umgebung erheblich gestört würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.07.2013 - 22 B 12.1741 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 22 ZB 14.2827

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

  • VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263

    Konflikt von Windkraft und Wetterradar: Über Genehmigungsantrag ist neu zu

  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der

    In einem anschließenden Klageverfahren hob das Verwaltungsgericht Sigmaringen diesen Bescheid in Gestalt des ablehnenden Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Tübingen mit Urteil vom 14.02.2019 (- 9 K 4136/17 - juris) auf und verpflichtete den Beklagten unter Abweisung der Klage im Übrigen, über den Antrag der damaligen Klägerin und jetzigen Beigeladenen auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

    Diesen vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Maßstab hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in seiner Entscheidung vom 14.02.2019 (- 9 K 4136/17 -) zugrunde gelegt (vgl. Urteilsabdruck S. 40, juris Rn. 90).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 14 S 1297/19

    Eilantrag gegen einen Teilflächennutzungsplan Windenergie; Nichtigkeit;

    Erst recht finden sich in der Planbegründung keine Ausführungen dazu, dass eine Genehmigung selbst dann, wenn die Voraussetzungen des Satzes 3 des § 15 Abs. 3 DSchG nicht erfüllt sind, möglich ist und "nur" - anders als im Anwendungsbereich dieses einen Anspruch auf Genehmigung vermittelnden Satzes - im Ermessen der Behörde steht (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 14.02.2019 - 9 K 4136/17 - juris Rn. 61; Sieche, a. a. O., Rn. 15).

    Dem Schreiben des LAD vom 21.06.2017 lässt sich bereits keine präzise räumliche und unabhängig davon keine nachvollziehbar begründete Bestimmung der nach § 15 Abs. 3 DschG geschützten Umgebung (des sog. Wirkbereichs) des Denkmals Schloss Waldenburg entnehmen (vgl. zum Schloss Lichtenstein VG Sigmaringen, Urteil vom 14.02.2019 - 9 K 4136/17 - juris Rn. 64 ff.; s. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.07.2022 - 8 S 1717/21 - VBlBW 2023, 102, juris Rn. 46).

    Es fehlt bereits eine nach Denkmalkategorien differenzierende sog. kategorienadäquate Betrachtung der möglichen Auswirkungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 - VBlBW 2012, 185, juris Rn 46 i.V.m. 32, vom 10.06.2010 - 1 S 585/10 - ESVGH 61, 20, juris Rn. 24, und vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23, juris Rn. 36; VG Sigmaringen, Urteil vom 14.02.2019 - 9 K 4136/17 - juris Rn. 90).

    Unabhängig davon befasst sich die Stellungnahme nicht mit dem Umstand, dass der Begriff der "Erheblichkeit" ein dynamischer ist, weil das Empfinden des Durchschnittsbetrachters sich im Laufe der Zeit wandelt, und dass dieses Empfinden nach der Rechtsprechung u. a. des erkennenden Gerichtshofs ganz wesentlich durch die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre - inzwischen Jahrzehnte - beeinflusst ist, die dadurch gekennzeichnet ist, dass etwa der Durchschnittsbetrachter Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien nicht mehr als exotische Fremdkörper wahrnimmt, insofern vielmehr ein Gewöhnungseffekt eingetreten ist, der durch die gewandelten Anschauungen über die Notwendigkeit der vermehrten Nutzung regenerativer Energien und die damit einhergehende positive Grundeinstellung des Durchschnittsbetrachters zu dieser Form der Energiegewinnung noch verstärkt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.04.2020 - 1 S 1943/19 - Bl. 21, 23 d. BA. [n.v.]; Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 - VBlBW 2012, 28, juris Rn. 34; VG Sigmaringen, Urteil vom 14.02.2019 - 9 K 4136/17 - juris Rn. 90 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2022 - 10 S 848/21

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Spruchreifmachen der Sache bei

    In dem sich hieran anschließenden Klageverfahren hob das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 14.02.2019 - 9 K 4136/17 - (juris) die genannten Bescheide auf und verpflichtete den Beklagten, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 10.04.2014 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

    Der Klägerin kann auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis für ihre Verpflichtungsklage im Hinblick darauf abgesprochen werden, dass der Beklagte schon durch das rechtskräftige Urteil des VG Sigmaringen vom 14.02.2019 - 9 K 4136/17 - (juris) zur Bescheidung des Genehmigungsantrags der Klägerin verpflichtet ist und die Klägerin deswegen wohl auch die Möglichkeit hätte, die Bescheidung ihres Genehmigungsantrags im Wege eines Vollstreckungsverfahrens gemäß § 172 VwGO vor dem VG Sigmaringen zu erzwingen (vgl. zum Meinungsstand: BVerwG, Urteil vom 20.01.2010 - 9 A 22.08 - juris Rn. 23; BayVGH, Urteil vom 26.01.2007 - 1 BV 02.2147 - juris Ls 1 und Rn. 22; Posser in ders/Wolff, BeckOK VwGO, § 113 Rn. 774; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, § 113 Rn. 234; VG Berlin, Urteil vom 03.11.2021 - 4 K 391.19 - juris m. w. N.).

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