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   VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13   

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VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13 (https://dejure.org/2015,19051)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14.04.2015 - 4 K 3291/13 (https://dejure.org/2015,19051)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14. April 2015 - 4 K 3291/13 (https://dejure.org/2015,19051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (31)

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
    Dem Gesetzgeber obliegt es deshalb, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); dem folgend BVerwG, Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, Juris (Sanierungsrecht); VG Karlsruhe, Urt. v. 11.09.2014 - 2 K 2326/13 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); VG Köln, Urt. v. 02.09.2014 - 17 K 3963/13 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); VG Augsburg, Beschl. v. 04.08.2014 - Au 2 S 14.894 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); Sächs. OVG, Beschl. v. 25.04.2013 - 5 A 478/10, Juris (Anschlussbeitragsrecht); BayVGH, Urt. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.11.2013 - OVG 9 B 34.12 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); VG Dresden, Urt. v. 14.05.2013 - 2 K 742.11 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht).

    Denn auch in solchen Fällen würde der Beitragsschuldner hinsichtlich eines immer weiter in die Vergangenheit rückenden tatsächlichen Vorgangs dauerhaft im Unklaren gelassen, ob er noch mit Belastungen rechnen muss (vgl. zum Ganzen BayVGH, Urt. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Juris; Driehaus, KStZ 2014, 181).

    61 Von der Entstehung einer solchen Vorteilslage kann auch im Erschließungsbeitragsrecht ausgegangen werden, wenn ein Grundstück durch eine insgesamt betriebsfertige, d.h. technisch endgültig fertiggestellte Einrichtung erschlossen ist (so auch BayVGH, Urt. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Juris; Driehaus, KStZ 2014, 181; Reif/ Strayle, Erschließungsbeitrag nach dem KAG, 15. Erg.Lfg.

    Für eine solche Fallkonstellation enthält das Kommunalabgabengesetz zwar keine ausdrückliche Regelung zu einer abschließenden Zeitgrenze, bis zu der Erschließungsbeiträge erhoben werden können; insbesondere ist der erhebungsberechtigten Gemeinde nicht vorgegeben, innerhalb welcher Zeitspanne sie die regelmäßig in ihrer Verantwortung liegenden Entstehungsvoraussetzungen herbeizuführen hat, um den Beitrag anschließend festsetzen zu können (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation BayVGH, Urt. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Juris).

    Die Einhaltung des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit kann aber durch eine ergänzende Anwendung des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben sichergestellt werden, und mit dieser Maßgabe begegnen auch die bestehenden landesgesetzlichen Regelungen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, Juris; BayVGH, Urt. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Juris).

    Die darin zum Ausdruck kommende Wertung des Gesetzgebers, die Durchsetzbarkeit des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers auf die längste im Zivilrecht vorgesehene Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 197 BGB) zu beschränken - und zwar unabhängig vom Entstehen des Anspruchs (vgl. § 199 Abs. 2 und 3 Nr. 2 BGB) - kann nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausfüllung des Treuwidrigkeitstatbestandes übernommen werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.2015 - 2 S 1849/14 -, Juris; BayVGH, Urt. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Juris).

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trägt die Gemeinde die (materielle) Beweislast dafür, dass erst und gerade die von ihr mit Erschließungsbeiträgen abgerechneten Straßenbaumaßnahmen eine - vorher noch unfertige - Straße erstmalig hergestellt haben, zumal es sich bei der "Erstmaligkeit" der Straßenherstellung um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - 4 C 52.76 -, BRS 37 Nr. 172, S. 339; Urt. v. 09.12.1988 - 8 C 72.87 -, NVwZ-RR 1989, 497).

    Steht daher fest, dass vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine funktionstüchtige Anbaustraße vorhanden war, ist aber offen, ob der seinerzeitige Ausbauzustand der Anlage den Anforderungen entsprach, von denen das damals geltende (Landes-)Recht ihre endgültige Herstellung abhängig machte, muss sich die Gemeinde zugunsten der Anlieger so behandeln lassen, als ob die Straße schon endgültig hergestellt war (BVerwG, Urt. v. 09.12.1988 - 8 C 72/87 -, Juris).

    Im Übrigen müssen auch an dieser Stelle, die sich mangels Vorliegens irgendwelcher Unterlagen über die Baumaßnahme in den Jahren 1961 bis 1976 ergebenden Unklarheiten hinsichtlich des beabsichtigten Umfangs der damaligen Ausbaumaßnahmen und den diesen zugrunde gelegten Planungen durch die Beklagte - da sie die materielle Beweislast dafür trägt, dass die von ihr durchgeführten Straßenbaumaßnahmen eine Straße erstmalig hergestellt haben - zu ihren Lasten gehen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 38/04 -, Juris; BVerwG, Urt. v. 09.12.1988 - 8 C 72/87 -, NVwZ-RR 1989, 497).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
    Diese verlangt, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, Juris).

    Dem Gesetzgeber obliegt es deshalb, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); dem folgend BVerwG, Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, Juris (Sanierungsrecht); VG Karlsruhe, Urt. v. 11.09.2014 - 2 K 2326/13 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); VG Köln, Urt. v. 02.09.2014 - 17 K 3963/13 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); VG Augsburg, Beschl. v. 04.08.2014 - Au 2 S 14.894 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); Sächs. OVG, Beschl. v. 25.04.2013 - 5 A 478/10, Juris (Anschlussbeitragsrecht); BayVGH, Urt. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.11.2013 - OVG 9 B 34.12 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); VG Dresden, Urt. v. 14.05.2013 - 2 K 742.11 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht).

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Vorschrift des Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) cc) Spiegelstrich 2 des bayrischen KAG (a.F., mittlerweile geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 11.03.2014, GVBl. S. 70) für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG erklärt; denn durch diese Bestimmung wird im Fall der Ungültigkeit einer Abgabensatzung der Verjährungsbeginn ohne zeitliche Obergrenze auf den Ablauf des Kalenderjahres festgelegt, in dem die gültige Satzung bekannt gemacht worden ist, was den Interessenkonflikt einseitig zu Lasten der Beitragsschuldner löst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, Juris; vgl. zudem die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts an der Verfassungsmäßigkeit einer dem § 32 Abs. 1 S. 1, S. 2 KAG vergleichbaren Regelung, Beschl. v. 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13 -, Juris).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
    Dem Gesetzgeber obliegt es deshalb, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); dem folgend BVerwG, Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, Juris (Sanierungsrecht); VG Karlsruhe, Urt. v. 11.09.2014 - 2 K 2326/13 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); VG Köln, Urt. v. 02.09.2014 - 17 K 3963/13 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); VG Augsburg, Beschl. v. 04.08.2014 - Au 2 S 14.894 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); Sächs. OVG, Beschl. v. 25.04.2013 - 5 A 478/10, Juris (Anschlussbeitragsrecht); BayVGH, Urt. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.11.2013 - OVG 9 B 34.12 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); VG Dresden, Urt. v. 14.05.2013 - 2 K 742.11 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht).

    Die Einhaltung des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit kann aber durch eine ergänzende Anwendung des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben sichergestellt werden, und mit dieser Maßgabe begegnen auch die bestehenden landesgesetzlichen Regelungen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, Juris; BayVGH, Urt. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Juris).

    Der Begriff der Treuwidrigkeit ist deshalb so auszulegen, dass eine Erhebung von Beiträgen, die dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit widerspräche, ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1989 - 2 S 125/89

    Erschließungsbeitrag - "vorhandene Straße"

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
    37 Besaß die Gemeinde - wie dies hier nach den unbestrittenen Angaben der Beteiligten bei der ehemals eigenständigen Gemeinde xxx der Fall war - kein Ortstatut nach § 15 PrFlG, so tritt an die Stelle des sonst mit dem Inkrafttreten des ersten Ortsstatuts bezeichneten Zeitpunkts der letzte Tag, an dem die Gemeinde ein solches Statut nach dem alten Recht noch hätte in Kraft setzen können, also der 29.06.1961 (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.05.1989 - 2 S 125/89 -, Juris; OVG Münster, Urt. v. 09.03.2000 - 3 A 3611/96; VG Sigmaringen, Urt. v. 23.09.2008 - 3 K 563/06 -, Juris).

    Eine Straße kann nur dann eine "vorhandene" Straße i.S.d. ehemaligen preußischen Anliegerbeitragsrechts sein, wenn sie zum maßgeblichen Zeitpunkt den objektiven Tatbestand (innerörtliche Gemeindestraße, zur geschlossenen Ortslage gehörender Anbau, innerörtlicher Verkehr) und den subjektiven Tatbestand (nach dem Willen der Gemeinde wegen des hinreichenden Ausbauzustands für den inneren Anbau und örtlichen Verkehr geeignet) erfüllte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.05.1989 - 2 S 125/89 -, Juris; Arndt, KStZ 1984, 107).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 3 A 6205/95

    Erschließungsbeitrag; Vorhandene Erschließungsanlage; Zum Anbau bestimmte Straße;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
    Vielmehr konnten in kleineren Landgemeinden bereits Straßen einfachster Beschaffenheit als fertige Ortsstraßen anzuerkennen sein (vgl. Arndt, KStZ 1984, 107; von Straß/von Torney/Saß, Straßen- und Baufluchtengesetz, 7. Auflage, 1957, § 15 Rn. 4 b), S. 201 jeweils m.w.N. auf die Rechtsprechung des PrOVG; OVG Münster, Urt. v. 19.05.1999 - 3 A 6205/95 -, ZMR 1999, 858) und Nebenstraßen, ohne Bürgersteig und sogar ohne Straßenentwässerung, "noch lange Zeit nach dem zweite Weltkrieg" vorhandene Straßen sein (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.08.1965, DWW 1966, 168).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09

    Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
    Ungeachtet der vom Klägervertreter vorgebrachten Argumentation, dass die Beklagte mangels Aufklärbarkeit des Inhalts der im Jahr 1961 existierenden Erschließungsbeitragsatzung für die Gemeinde xxx sich so behandeln lassen müsse, als ob in diesem Zeitraum eine wirksame Erschließungsbeitragssatzung bestanden habe, wurden von der Beklagten keinerlei Umstände vorgetragen, die gegen die Wirksamkeit ihrer Erschließungsbeitragssatzungen aus den Jahren 1980 und 1988 oder aus dem Jahr 2005 sprechen könnten; solche sind auch nicht ersichtlich (vgl. zu den im Rahmen der Begutachtung durch die xxx noch bestehenden Zweifel aufgrund der Festlegung eines absoluten Gemeindeanteils in der Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 2005 nunmehr die Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2010 - 2 S 2052/09 -, BWGZ 2010, 765).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1971 - III A 160/69
    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
    Auch die jahrzehntelange tatsächliche Nutzung der Straße und der Umstand, dass die Gemeinde es bei dem weiteren Anbau ostseitig der Straße unverändert bei dem Ausbauzustand der Straße belassen hat, stellen weitere Indizien dafür dar, dass sie als vorhandene Straße mit ausreichendem Ausbauzustand angesehen wurde (vgl. hierzu auch OVG Münster, Urt. v. 12.05.1971 - III A 160/69 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - 3 A 2130/94

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Einheitliche Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
    Die Dokumentation des Inhalts entscheidungserheblicher gemeindlicher Ausbauvorstellungen und eines dementsprechenden Ausbaus fällt in die Verantwortungssphäre der Gemeinde, da diese im Regelfall den Nachweis ihrer Einschätzung des früheren Ausbauzustand einer Straße als für die zugedachten Funktionen ausreichend ungleich eher und verlässlicher führen kann (vgl. OVG Münster, Urt. v. 24.03.1999 - 3 A 2130/94 -, Juris).
  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13

    Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl § 8 Abs 7 S 2 Halbs 1 KAG BB wegen zeitlich

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Vorschrift des Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) cc) Spiegelstrich 2 des bayrischen KAG (a.F., mittlerweile geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 11.03.2014, GVBl. S. 70) für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG erklärt; denn durch diese Bestimmung wird im Fall der Ungültigkeit einer Abgabensatzung der Verjährungsbeginn ohne zeitliche Obergrenze auf den Ablauf des Kalenderjahres festgelegt, in dem die gültige Satzung bekannt gemacht worden ist, was den Interessenkonflikt einseitig zu Lasten der Beitragsschuldner löst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, Juris; vgl. zudem die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts an der Verfassungsmäßigkeit einer dem § 32 Abs. 1 S. 1, S. 2 KAG vergleichbaren Regelung, Beschl. v. 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13 -, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 38/04

    Abschnittsbildung beim Straßenausbau; Anforderungen an die Festlegung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89

    Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.1996 - 2 L 229/95

    Historische Straße; Erschließungsanlage; Ausbauverbot; Kostenteilung; Kosten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 3 A 2735/94

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer

  • VG Augsburg, 04.08.2014 - Au 2 S 14.894

    Anfechtungsklage, Ausbau, Bauprogramm, Bebauungsplan, Innenbereich, Sperrwirkung,

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

  • OVG Sachsen, 25.04.2013 - 5 A 478/10
  • VG Köln, 02.09.2014 - 17 K 3963/13
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

  • VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 2326/13

    Heranziehung zum Wasserversorgungsbeitrag nach jahrzehntelanger Untätigkeit der

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.1990 - 3 A 2934/86

    Umstellung eines Erschließungsbeitragsbescheides; Straßenbaubeitragsbescheid;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1987 - 2 S 72/85

    Erstmalige Herstellung einer Straße und Funktionstüchtigkeit nach altem Recht -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.1996 - 3 A 743/92

    Früheres preußisches Anliegerbeitragsrecht; Vorhandene Straßen; Straßenanlegung;

  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

  • BVerwG, 16.09.1977 - 4 C 5.75

    Erschließungsbeitragsrecht - Vorhandene Erschließungsanlage -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2000 - 3 A 3611/96

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags für die erstmalige Herstellung einer

  • VG Sigmaringen, 23.09.2008 - 3 K 563/06

    Vorhandene Straße; Ortsstatut; Preußen; Satzung; Ausbauprogramm

  • BVerwG, 05.10.1966 - IV C 112.65

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Begriff der vorhandenen

  • VG Köln, 27.08.2019 - 17 K 10264/17

    Stadt Bonn darf nach über 30 Jahren seit Abschluss der Bauarbeiten am

    vgl. zum fehlenden Grunderwerb: VG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016 - 12 K 6462/14 -, juris, Rn. 55, nachgehend OVG NRW, Urteil vom 24.11.2017 - 15 A 1812/16 -, juris, Rn. 45 ff.; vgl. auch sich dem im Einzelfall anschließend, jedoch eine generelle Anwendbarkeit des Grundsatzes offen lassend: Urteil der Kammer vom 24.07.2018 - 17 K 11795/16 -, juris, Rn. 21 ff.; zur fehlenden planungsrechtlichen Absicherung: VG Sigmaringen, Urteil vom 14.04.2015 - 4 K 3291/13 -, juris, Rn. 57 ff.; s. auch allgemein BayVGH, Urteil vom 24.02.2017 - 6 BV 15.1000 -, juris, Rn. 30 f.
  • VG Köln, 03.12.2019 - 17 K 10842/17

    Keine Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die 1987 fertiggestellte

    vgl. zum fehlenden Grunderwerb: VG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016 - 12 K 6462/14 -, juris, Rn. 55, nachgehend OVG NRW, Urteil vom 24.11.2017 - 15 A 1812/16 -, juris, Rn. 45 ff.; vgl. auch sich dem im Einzelfall anschließend, jedoch eine generelle Anwendbarkeit des Grundsatzes offen lassend: Urteil der Kammer vom 24.07.2018 - 17 K 11795/16 -, juris, Rn. 21 ff.; zur fehlenden planungsrechtlichen Absicherung: VG Sigmaringen, Urteil vom 14.04.2015 - 4 K 3291/13 -, juris, Rn. 57 ff.; s. auch allgemein BayVGH, Urteil vom 24.02.2017 - 6 BV 15.1000 -, juris, Rn. 30 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Eine vorhandene Straße im Sinne der Rechtsprechung des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts zu § 15 FlG war eine Straße, die zur Zeit des Inkrafttretens des ersten aufgrund von § 15 FlG erlassenen Ortsstatuts, d. h. einer Ortssatzung über die Beitragspflicht von Straßenanliegern, mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustands dem inneren Anbau und dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt war und tatsächlich gedient hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2020 - 15 A 2241/18 - juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2004 - 1 Bs 480/03 - juris Rn. 8; VG Sigmaringen, Urteil vom 14.04.2015 - 4 K 3291/13 - juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

    Eine vorhandene Straße i.S.d. der Rechtsprechung des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts zu § 15 FlG war eine Straße, die zur Zeit des Inkrafttretens des ersten aufgrund von § 15 FlG erlassenen Ortsstatuts mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustands dem inneren Anbau und dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt war und tatsächlich gedient hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2020 - 15 A 2241/18 - juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2004 - 1 Bs 480/03 - juris Rn. 8; VG Sigmaringen, Urteil vom 14.04.2015 - 4 K 3291/13 - juris Rn. 35).
  • VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Vorteilslage; keine vorherige

    Eine vorhandene Straße im Sinne der Rechtsprechung des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts zu § 15 FlG war eine Straße, die zur Zeit des Inkrafttretens des ersten aufgrund von § 15 FlG erlassenen Ortsstatuts mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustands dem inneren Anbau und dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt war und tatsächlich gedient hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2020 - 15 A 2241/18 - juris, Rn. 8; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 9. Januar 2004 - 1 Bs 480/03 - juris, Rn. 8; VG Sigmaringen, Urteil vom 14. April 2015 - 4 K 3291/13 - juris, Rn. 35).
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