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   VG Sigmaringen, 14.07.2021 - 4 K 5610/19   

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VG Sigmaringen, 14.07.2021 - 4 K 5610/19 (https://dejure.org/2021,22959)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14.07.2021 - 4 K 5610/19 (https://dejure.org/2021,22959)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 4 K 5610/19 (https://dejure.org/2021,22959)
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  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2021 - 4 K 5610/19
    Hierfür spricht auch, dass eine Verletzung des Abstandsflächenrechts auch dann grundsätzlich nachbarschützende Wirkung hat, wenn deren Verletzung nicht zu einer konkreten Beeinträchtigung des Nachbarn führt (Sauter, LBO, Stand Januar 2019, § 5 Rn. 10; vgl. zu den Voraussetzungen des Drittschutzes einer Norm BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2033/88

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2021 - 4 K 5610/19
    Hinzu kommt, dass der Kläger selbst massiv in das Bauverbot hineingebaut hat und aufgrund dessen seine Schutzwürdigkeit im Zuge des nachbarlichen Austauschverhältnisses reduziert ist (vgl. die Anforderungen an einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 1989 - 8 S 2033/88 -, juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14

    Streitwert bei Nachbarklage gegen Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.07.2021 - 4 K 5610/19
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs, wobei für eine Baunachbarklage in der vorliegenden Situation nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg regelmäßig ein Streitwert von 10.000 EUR festzusetzen ist (Beschluss vom 13. August 2014 - 8 S 979/14, juris Rn. 6).
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