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   VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20   

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https://dejure.org/2021,2551
VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20 (https://dejure.org/2021,2551)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20 (https://dejure.org/2021,2551)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - PL 11 K 2615/20 (https://dejure.org/2021,2551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Mitbestimmung des Personalrats; Kantine als Sozialreinrichtung; Einschränkungen des Leistungsumfangs bzw. der Modalitäten der Essensausgabe; personalvertretungsrechtlicher Gesetzesvorrang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reduzierung des Speisenangebotes in der Kantine unterliegt der Mitbestimmung des ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.04.1992 - 6 P 33.90

    Einordnung von Personalwohnhäusern als Wohlfahrtseinrichtungen - Definition des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
    Betriebskantinen sind typische Sozialeinrichtungen im Sinne des vorgenannten Mitbestimmungstatbestandes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.04.1992 - 6 P 33.90 - juris RdNr. 19).

    Die Mitbestimmung bei der Verwaltung erfasst die Maßnahmen der inneren Organisation der Sozialeinrichtung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.04.1992 - 6 P 33.90 - juris RdNr. 27).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00

    Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
    Es handelt sich um auf Dauer berechnete, von der Dienststelle freiwillig geschaffene Einrichtungen, die dazu dienen, den Beschäftigten Vorteile zukommen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2000 - 6 P 1.00 - juris Rdnr. 26 m.w.N.).

    Das setzt voraus, dass die Dienststelle an der Führung der Geschäfte der Sozialeinrichtung in einem ins Gewicht fallenden sachlichen Einfluss beteiligt, vor allem aber rechtlich in der Lage ist, richtungsweisenden Einfluss auf die Verwirklichung der Zwecke dieser Einrichtung zu nehmen, d.h. auf die Art und Weise, in der die Einrichtung die ihr gesteckten Aufgaben erfüllen soll, und auf die Arbeit der Einrichtung einzuwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2000 - 6 P 1.00 - juris RdNr. 32).

  • BVerwG, 12.07.1984 - 6 P 14.83

    Selbsthilfeeinrichtung als soziale Einrichtung im Sinne des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass die Dienststelle auf den Bestand und die Aufgabenerfüllung der Einrichtung einen rechtlich fassbaren Einfluss hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.1984 - 6 P 14.83 - juris RdNr. 19).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 P 9.15

    Abschluss- und Vollständigkeitsfunktion; Anhang zu einer E-Mail; Beweisfunktion;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
    Es können nur solche Rechtsfragen einer Klärung zugeführt werden, die sich an dem konkreten Vorgang ausrichten, durch ihn ausgelöst und auch begrenzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2016 - 5 P 9.15 - BVerwGE 157, 117).
  • BVerwG, 01.06.2007 - 6 PB 4.07

    Mitbestimmung bei Einführung eines Personalinformationssystems; Gesetzesvorrang.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne eigenen Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 18.05.2004 - 6 PB 13.03 - BVerwGE 121, 38 und vom 01.06.2007 - 6 PB 4.07 - PersR 2007, 356).
  • BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14

    Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
    Die Kammer trägt dieser Rechtslage Rechnung und sieht nach Anhörung von einer weiteren Beteiligung des Universitätsklinikums am Verfahren ab; das Rubrum war, worauf die Beteiligten hingewiesen worden sind, entsprechend zu ändern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.09.2015 - 5 P 12.14 - ZfPR 2016, 2).
  • BVerwG, 16.03.2004 - 6 PB 13.03
    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne eigenen Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 18.05.2004 - 6 PB 13.03 - BVerwGE 121, 38 und vom 01.06.2007 - 6 PB 4.07 - PersR 2007, 356).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - 1 A 144/00

    Personalunterkünfte in verschiedenen Objekten für die nichtwissenschaftlichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
    Für die Beschäftigten, denen die Sozialeinrichtung zu Gute kommen soll, sind bei Kantinen der Angebotsumfang und die Modalitäten der Essensausgabe grundsätzlich ein bedeutsamer Umstand (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.02.2002 - 1 A 144/00.PVL - juris RdNr. 36 ff.).
  • OVG Hamburg, 11.06.2001 - 8 Bf 424/00

    Zugehörigkeit einer Übertragung der Aufgaben des angestellten Hausmeisters auf

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
    Zur Verwaltung einer Sozialeinrichtung gehören daher alle auf den laufenden Betrieb und die Unterhaltung dieser Einrichtung bezogenen Maßnahmen, darunter auch solche, welche Leistungen an die Beschäftigten betreffen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 11.06.2001 - 8 Bf 424/00.PVL - juris RdNr. 23).
  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Mitwirkung bei Maßnahmen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20
    Voraussetzung für einen Anerkenntnisbeschluss im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auf der Grundlage von § 307 ZPO ist, dass die Beteiligten über den streitigen Gegenstand im Sinne von § 83a Abs. 1 ArbGG verfügen können (BVerwG, Beschluss vom 19.09.2012 - 6 P 3.11 - juris RdNr. 34).
  • OVG Hamburg, 14.12.2010 - 8 Bf 130/10

    Anerkenntnis der Mitbestimmungspflichtigkeit einer so genannten "Teambildung" im

  • BVerwG, 07.04.2008 - 6 PB 1.08

    Mitbestimmung beim Erlass von Rechtsverordnungen.

  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91

    Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds -

  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

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