Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28946
VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03 (https://dejure.org/2005,28946)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16.03.2005 - 1 K 73/03 (https://dejure.org/2005,28946)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16. März 2005 - 1 K 73/03 (https://dejure.org/2005,28946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,28946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit eines Kiesabbauvorhabens wegen Ausweisung von Kiesabbauflächen an anderer Stelle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Sigmaringen, 28.09.2000 - 4 K 2577/98
    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03
    Der Kläger erhob Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az. 4 K 2577/98).

    Mit Urteil vom 28.09.2000 (Az. 4 K 2577/98) verpflichtete das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Beklagten, über den Antrag des Klägers vom 15.09.1997 in der Fassung des Änderungsantrags vom 23.02.1999, eingegangen am 25.02.1999, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (neu) zu bescheiden.

    Außerdem haben dem Gericht die Gerichtsakten aus dem vorangegangenen Verfahren (4 K 2577/98) und dem Verfahren betreffend den Standort A. (4 K 591/99) je einschließlich der dort beigezogenen Behördenakten vorgelegen.

    Einer erneuten gerichtlichen Überprüfung ist das Begehren des Klägers nur zugänglich, soweit nicht die Bindungswirkung (§ 121 VwGO) des rechtskräftigen Urteils des VG Sigmaringen vom 28.09.2000 - 4 K 2577/98 - eingreift.

    Denn soweit der Kläger insoweit ausführt, es werde in der Umgebung bereits Kies abgebaut, gilt dies jedenfalls nicht für den hier zu beurteilenden Standort; anders ist dies nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in seinem Urteil vom 28.09.2000 Tag im Verfahren 4 K 2577/98 beim Standort G." Der VGH bringt damit nur zum Ausdruck, dass der Einwand des Klägers sich schon gar nicht auf das dort zur Entscheidung stehende Abbaugebiet A. bezog.

    Hieraus folgt, dass, entgegen der Auffassung des Klägers, die nachvollziehende Abwägung hier nicht zwangsläufig zu demselben Ergebnis führen muss, wie die im Urteil des VG Sigmaringen vom 28.09.2000 - 4 K 2577/98 - vorgenommene.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01

    Kiesabbaugenehmigung - naturschutzrechtliche Genehmigung - Baugenehmigung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03
    Der VGH Baden-Württemberg habe die Wirksamkeit des neuen Flächennutzungsplans im Urteil vom 07.07.2003 (Az.: 5 S 1657/01) bestätigt.

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Flächennutzungsplan 2002 hinsichtlich seiner Darstellungen zum Kiesabbau an einem Abwägungsmangel leidet (ebenso im Zusammenhang mit einem Vorhaben an anderer Stelle im Geltungsbereich dieses Flächennutzungsplans: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -, veröffentlicht in juris-web).

    Es ist dem Plangeber jedoch nicht verwehrt, begründete Genehmigungsanträge zum Anlass zu nehmen, die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen zu ändern, um so die Grundlage für eine Ablehnung zu schaffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -, veröffentlicht in juris-web).

    Es folgt auch nicht, wie der Kläger meint, bereits aus dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -, dass der Flächennutzungsplan 2002 bezüglich des hier maßgeblichen Abbaugebiets an einem Abwägungsmangel leidet.

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 12.05.2003, Az: 5 S 1657/01, veröffentlicht in juris-web), der sich das erkennende Gericht anschließt, enthält § 13 NatSchG das ungeschriebene Erfordernis, dass für das Vorhaben eine erforderliche Baugenehmigung beantragt worden ist und diese erteilt werden kann.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03
    Nach der zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ergangenen, aber allgemein für privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 = NVwZ 2003, 733 und vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 -, ZfBR 2003, 469, und 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33, jeweils zitiert nach juris-web) sind insoweit folgende Grundsätze zu beachten (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - S 1657/01 -, veröffentlicht in juris-web): § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt die Errichtung von Windenergieanlagen sowie anderer Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung, richtet.

    Dieser "Ausnahmevorbehalt" stellt ein Korrektiv dar, das unverhältnismäßigen (unzumutbaren) Beschränkungen des Grundeigentümers in Sonderfällen vorbeugt, ohne dass die Grundzüge der Planung in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 = NVwZ 2003, 733, zitiert nach juris-web).

    Eine Abweichung im Einzelfall ist zwar möglich, sie steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Konzeption, die der Planung zugrunde liegt, als solche nicht in Frage gestellt wird (vgl. zu den Voraussetzungen einer Ausnahme in Bezug auf Windenergieanlagen: BVerwG, Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 = NVwZ 2003, 733, zitiert nach juris-web).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03
    Durch die uneingeschränkte Anwendbarkeit des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf den Flächennutzungsplan 2002 wird dessen Darstellungen vielmehr ein höheres Gewicht verliehen, als es sonst im Rahmen des § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Fall wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 C 10/01 - BVerwGE 117, 44, zitiert nach juris-web) und als im Urteil vom 28.09.2000 für den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1983 zugrunde gelegt wurde.
  • VGH Bayern, 25.11.1991 - 14 B 89.3207
    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03
    Der bayerische VGH (Urteil vom 25.11.1991, BayVBl. 1992, 529) habe die Raumbedeutsamkeit schon bei kleineren Kiesabbauvorhaben angenommen.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03
    Nach der zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ergangenen, aber allgemein für privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 = NVwZ 2003, 733 und vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 -, ZfBR 2003, 469, und 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33, jeweils zitiert nach juris-web) sind insoweit folgende Grundsätze zu beachten (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - S 1657/01 -, veröffentlicht in juris-web): § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt die Errichtung von Windenergieanlagen sowie anderer Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung, richtet.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03
    Nach der zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ergangenen, aber allgemein für privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 = NVwZ 2003, 733 und vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 -, ZfBR 2003, 469, und 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33, jeweils zitiert nach juris-web) sind insoweit folgende Grundsätze zu beachten (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - S 1657/01 -, veröffentlicht in juris-web): § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt die Errichtung von Windenergieanlagen sowie anderer Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung, richtet.
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03
    Die Bindung an die einem rechtskräftigen Bescheidungsurteil zugrunde liegende Rechtsauffassung entfällt, wenn sich die entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat (vgl. zur Rechtskraft eines Bescheidungsurteils BVerwG, Urteil vom 27.01.1995 - 8 C 8/93 -, NJW 1996, 737, zitiert nach juris-web, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03
    Die gerichtliche Kontrolle ist insoweit darauf beschränkt zu prüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob alle relevanten Belange in die Abwägung eingestellt worden sind, ob die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder einzelne Belange fehlgewichtet worden sind (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.705

    Entgegenstehende Rechtskraft; wasserrechtliche Planfeststellung; zwingende

    Dieser "Ausnahmevorbehalt" stellt ein Korrektiv dar, das unverhältnismäßigen (unzumutbaren) Beschränkungen des Grundeigentümers in Sonderfällen vorbeugt, ohne dass die Grundzüge der Planung in Frage gestellt werden (vgl. zum Ganzen: VG Sigmaringen, U.v. 16.3.2005 - 1 K 73/03 - juris Rn. 39 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - NVwZ 2003, 733 - juris Rn. 48-50; vgl. auch VG Augsburg, U.v. 30.10.2002 - Au 4 K 01.657 - S. 12 des Entscheidungsumdrucks a.E.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht