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   VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02   

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VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02 (https://dejure.org/2005,9644)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16.06.2005 - 6 K 2507/02 (https://dejure.org/2005,9644)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 6 K 2507/02 (https://dejure.org/2005,9644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für einen Trockenkiesabbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigung für einen beabsichtigten Trockenkiesabbau; Regelungsgehalt einer Nebenbestimmung; Zulässigkeit des Trockenkiesabbaus in einer Schutzzone; Vorliegen eines privilegierten Vorhaben im Außenbereich; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Kiesabbau in Achstetten genehmigungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • VG Sigmaringen, 28.09.2000 - 4 K 2577/98
    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
    Eine solche negative Ausschlusswirkung kann zwar grundsätzlich auch in einer positiven Zielbestimmung liegen (VG Sigmaringen, Urteil vom 28.09.2000 - 4 K 2577/98 -, m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 25.11.1991 - 14 B 3207/89 -, BayVBl 1992, 529 ff.; Urteil vom 12.02.1993 - 26 B 1573/89 - Urteil vom 19.04.2004 - 15 B 99.2605 -, BayVBl. 2005, 80).

    Selbst wenn im Übrigen durch die Fortschreibungen des Regionalplans und des Flächennutzungsplans nunmehr öffentliche Belange berührt sein sollten, wäre noch zu prüfen, ob sich diese gegen das privilegierte Vorhaben durchzusetzen vermögen, was angesichts der Vorbelastung des Gebiets und angesichts des Umstands, dass die Klägerin ihren Genehmigungsantrag lange Zeit vor der Abfassung der Fortschreibungsentwürfe gestellt hat, durchaus fraglich erschiene (vgl. zur Abwägung in derartigen Fallgestaltungen ausführlich VG Sigmaringen, Urteil vom 28.09.2000 - 4 K 2577/98 -).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Eingriff innerhalb angemessener Frist ausgeglichen werden kann oder nicht, ist immer zu berücksichtigen, dass im Zeitpunkt der Entscheidung über eine naturschutzrechtliche Genehmigung eine Aussage für einen zukünftigen Zeitraum zu treffen ist (vgl. zu alledem VG Sigmaringen, Urteil vom 28.09.2000 - 4 K 2577/98 -).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
    Auch in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung können ggf. als nicht benannte öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB von rechtlicher Bedeutung sein, noch bevor sie die Qualität rechtlich verbindlicher Zielvorgaben erreichen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 - und ausführlich auch zu sämtlichen Einwänden Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5.04 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.03.2004 - 8 A 11520/03 -, NuR 2004, 465), wenn sie ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung aufweisen und bereits zeichnerisch oder verbal hinreichend detailscharf umrissen sind, sich darüber hinaus aufgrund des fortgeschrittenen Abwägungsvorgangs die hinreichend sichere Erwartung rechtfertigt, dass die Zielvorgabe zu einer verbindlichen erstarken wird.

    Der Bereich wird daher mit hinreichender Sicherheit als Ausschlusszone ausgewiesen werden, sodass die in Entstehung befindliche Regionalplanung dem Vorhaben nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5.04 -) bereits jetzt entgegengehalten werden könnte.

    Die "Verhinderungskraft" eines noch nicht verbindlichen Zieles kann nicht weiter gehen als diejenige der späteren endgültigen Zielfestlegung (BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5.04 -).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
    Der Mangel der bundesrechtlich gebotenen Sicherung einer ausreichenden Erschließung kann sich aber nicht allein aus der Unvereinbarkeit eines Vorhabens mit einer landesrechtlichen Norm ergeben (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 03.05.1988 - 4 C 54.85 -, NVwZ 1989, 353; Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, NVwZ 1991, 1076).

    Dies folgt aus dem auch im öffentlichen Recht anwendbaren allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. hierzu und zum Folgenden etwa BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, NVwZ 1991, 1076).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2000 - 10 S 1322/99

    Genehmigung zum Gesteinsabbau

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
    Die Verpflichtung, die die Normen begründen, zielen vielmehr ausschließlich darauf ab, aus dem Kreis der mit einem Eingriff definitionsgemäß verbundenen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft diejenigen zu unterlassen, die vermeidbar sind (BVerwG, Urteil vom 07.03.1997 - 4 C 10.96 -, BVerwGE 104, 144 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2000 - 10 S 1322/99 -).

    Ausschlag gebend ist dabei, dass die Klägerin nur zu einem geringfügigen Teil unterliegt und dass die nach § 154 Abs. 3 VwGO aufgrund eigener Antragstellung zu den Kostenpflichtigen zählende Beigeladene und der Beklagte in gleichem Umfang unterliegen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2000 - 10 S 1322/99 -).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
    Es ist aber in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung wie auch in der Literatur anerkannt, dass die generelle Ausweisung aller für eine landwirtschaftliche Nutzung in Betracht kommender Außenbereichsflächen als "Flächen für die Landwirtschaft" regelmäßig keine qualifizierte Standortzuweisung enthält und dass von dieser Regel nur dann abzuweichen ist, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass im spezifischen Einzelfall eine solche konkrete positive Zuweisung ausnahmsweise gewollt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311 ff. ; Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 57.84 -, BVerwGE 77, 300 ff. ; Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 28.86 -, NVwZ 1991, 161 f.; Beschluss vom 03.06.1998 - 4 B 6.98 -, NVwZ 1998, 960 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.1994 - 10 S 966/94 -, NVwZ-RR 1994, 571 ff.; Krautzberger, in: Battis / Krautzberger / Löhr, BauGB, § 35, Rn 50; Söfker, in: Ernst / Zinkahn / Bielenberg, BauGB, § 35, Rn 65).

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 57.84 -, a.a.O.), dass die Beantwortung der Frage, ob einem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen (§ 35 Abs. 1 BauGB) oder ob es öffentliche Belange lediglich beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB), eine Abwägung voraussetzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01

    Kiesabbaugenehmigung - naturschutzrechtliche Genehmigung - Baugenehmigung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
    Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken, wobei die Entscheidung des Gesetzgebers über die Privilegierung einzelner Vorhaben zu berücksichtigen und der Realisierung derartiger Vorhaben in substanzieller Weise Raum zu geben ist (vgl. zu alledem nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -, DÖV 2004, 673).

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass bereits die Verwendung des Begriffs "konzentrieren" oder "Schwerpunkt" darauf hindeuten kann, dass von einer planerischen Befugnis Gebrauch gemacht worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -).

  • VGH Bayern, 12.02.1993 - 26 B 89.1573
    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
    Auch bei einer Zusammenschau der Darstellung von Vorrang- und Vorbehaltsbereichen mit weiteren regionalplanerischen Festlegungen im Regionalplan 1987 (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 12.02.1993 - 26 B 89.1573 -) besteht kein Widerspruch zu Zielen der Raumordnung und Landesplanung.

    Abgesehen von dem Umstand, dass der Regionalplan 1987 das Wasserschutzgebiet lediglich als Bestand zeichnerisch übernommen hat und damit nicht ersichtlich und notwendigerweise eine eigene planerische Aussage verbinden wollte (darin unterscheidet sich die hier zu beurteilende Fallgestaltung von derjenigen bei Bayerischer VGH, Urteil vom 12.02.1993 - 26 B 89.1573 -), lässt sich insbesondere auch nicht feststellen, dass ein Wasserschutzgebiet zwangsläufig einem (Trocken-)Kiesabbauvorhaben entgegenstehen muss; vielmehr ist nach den Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung vom 12.03.1973 (vgl. insbes. §§ 5 Abs. 6, 6 WSG-RVO) ein Trockenabbau in Schutzzone III - wie dargelegt - zulässig.

  • VGH Bayern, 26.06.2002 - 22 N 01.2625

    Rechtsmäßigkeit der Verordnung über das Wasserschutzgebiet für die öffentliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
    Auf dieser Erkenntnisgrundlage ist es wiederum ausgeschlossen, dass das geplante Abbaugebiet innerhalb der sog. 50-Tages-Linie (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1998 - 3 S 990/98 -, VBlBW 1999, 97; Sieder / Zeitler / Dahme, WHG, § 19, Rn 22; Bay. VGH, Urteil vom 26.06.2002 - 22 N 01.2625 -, BayVBl. 2003, 146 mit Verweis auf die DVGW-Richtlinien; Urteil vom 16.09.2003 - 22 N 02.2535 - Schulz, Bodenschatzgewinnung in Grundwasserschutzgebieten, Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 1999, 199, 219) liegt, was ggf. dazu geführt hätte, die Schutzgebietsausweisung in der Rechtsverordnung des Landratsamts als unzureichend zu betrachten (vgl. die Anforderungen der VwV des Umweltministeriums über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten vom 14.11.1994, GABl. S. 881) und dem im Rahmen der Abwägung nach § 35 BauGB gebührend Rechnung zu tragen.
  • VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535

    BayVGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Wasserschutzgebietsverordnung "Mühlthaler

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
    Auf dieser Erkenntnisgrundlage ist es wiederum ausgeschlossen, dass das geplante Abbaugebiet innerhalb der sog. 50-Tages-Linie (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1998 - 3 S 990/98 -, VBlBW 1999, 97; Sieder / Zeitler / Dahme, WHG, § 19, Rn 22; Bay. VGH, Urteil vom 26.06.2002 - 22 N 01.2625 -, BayVBl. 2003, 146 mit Verweis auf die DVGW-Richtlinien; Urteil vom 16.09.2003 - 22 N 02.2535 - Schulz, Bodenschatzgewinnung in Grundwasserschutzgebieten, Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 1999, 199, 219) liegt, was ggf. dazu geführt hätte, die Schutzgebietsausweisung in der Rechtsverordnung des Landratsamts als unzureichend zu betrachten (vgl. die Anforderungen der VwV des Umweltministeriums über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten vom 14.11.1994, GABl. S. 881) und dem im Rahmen der Abwägung nach § 35 BauGB gebührend Rechnung zu tragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 3 S 990/98

    Ersatzansprüche wegen rechtswidriger zeitweiliger Versagung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
    Auf dieser Erkenntnisgrundlage ist es wiederum ausgeschlossen, dass das geplante Abbaugebiet innerhalb der sog. 50-Tages-Linie (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1998 - 3 S 990/98 -, VBlBW 1999, 97; Sieder / Zeitler / Dahme, WHG, § 19, Rn 22; Bay. VGH, Urteil vom 26.06.2002 - 22 N 01.2625 -, BayVBl. 2003, 146 mit Verweis auf die DVGW-Richtlinien; Urteil vom 16.09.2003 - 22 N 02.2535 - Schulz, Bodenschatzgewinnung in Grundwasserschutzgebieten, Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 1999, 199, 219) liegt, was ggf. dazu geführt hätte, die Schutzgebietsausweisung in der Rechtsverordnung des Landratsamts als unzureichend zu betrachten (vgl. die Anforderungen der VwV des Umweltministeriums über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten vom 14.11.1994, GABl. S. 881) und dem im Rahmen der Abwägung nach § 35 BauGB gebührend Rechnung zu tragen.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • VGH Bayern, 07.10.2002 - 22 ZB 02.1206

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis; Anspruch auf

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81

    Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Verfahren - Abwägung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1981 - 5 S 1353/80

    Teileinziehung einer Straße; Anliegergebrauch; Sperrung

  • VG Freiburg, 20.09.1995 - 2 K 910/93

    Gestattung der Erweiterung einer Kiesgrube zum Zweck der Kiesgewinnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 2569/93

    Kiesabbau als Gewässerbenutzung; Ausweisung eines Grundwasserschonbereichs im

  • BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00

    Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 5 S 1602/93

    (Erfolgreiche Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluß für den Neubau einer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1988 - 5 S 1030/87

    Abwägung zwischen Naturschutz und Immissionsschutz bei der Planfeststellung für

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1998 - 8 S 1906/97

    Antragsbefugnis einer Gemeinde als Behörde für ein Normenkontrollverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95

    Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 10 S 966/94

    Planungshoheit der Gemeinde: kein Eingriff durch Verlängerung einer Genehmigung

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 28.86

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Freihalteinteresse - Starker

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03

    Windkraftplanung in der Region Trier - Klage auf zusätzlichen Standort abgewiesen

  • VGH Bayern, 19.04.2004 - 15 B 99.2605

    Vorbescheid; Analogie im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren, Voraussetzungen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 10 S 1443/97

    Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 70.79

    Zulässigkeit nichtprivilegierter Bauvorhaben im Außenbereich: Ziele der

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2001 - 8 S 1306/01

    Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens iSd BauGB § 35 Abs 3 S 2

  • BVerwG, 03.06.1998 - 4 B 6.98

    Außenbereichsvorhaben; Windenergieanlagen; Darstellungen des

  • VGH Bayern, 25.11.1991 - 14 B 89.3207
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