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   VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17   

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VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17 (https://dejure.org/2017,45110)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16.11.2017 - A 7 K 2246/17 (https://dejure.org/2017,45110)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16. November 2017 - A 7 K 2246/17 (https://dejure.org/2017,45110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überführung von Asylantragsteller in nationales Asylverfahren bei inlandsbezogenem Vollstreckungshindernis gegen Dublin-Bescheid

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung ist zusätzlich in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (BVerfG, Beschluss v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris).

    Die Berufung des Klägers auf § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG ist ihm auch nicht deshalb verwehrt, weil - quasi an seiner statt - auch andere Familienmitglieder (etwa die Mutter der Kindsmutter) seinen Beitrag zum Familienleben und zur Sorge um das Kind übernehmen könnten (vgl. BVerfG, Beschluss v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris).

  • VG Minden, 17.08.2015 - 10 K 536/15

    Abschiebung eines Ausländer in den für die Durchführung des Asylverfahrens

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17
    Die Dauer eines Asylverfahrens und das weitere Schicksal des Klägers lassen sich nicht mit dem erforderlichen Grad an Sicherheit prognostizieren, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Trennung der Familie nur vorübergehender Natur wäre (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 1. November 2010 - 11 E 2972/10 - juris; VG Minden, Urteil vom 17. August 2015 - 10 K 536/15.A - juris).
  • VGH Bayern, 19.12.2008 - 10 CS 08.3075

    Duldung; Abschiebungshindernis; Vaterschaft

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17
    Denn es ist ganz überwiegend wahrscheinlich, dass sich die familiäre Bindung des Klägers und damit sein Bleibeinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Abschiebung desselben nach Italien bzw. allgemein gegenüber einwanderungspolitischen Gründen durchsetzen würde bzw. wird (BVerfG, Beschluss v. 22.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris; BVerfG, Beschluss v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris; BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 10 CS 08.3075 -, juris m.w.N.).
  • VG Hamburg, 01.11.2010 - 11 E 2972/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Rumänien

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17
    Die Dauer eines Asylverfahrens und das weitere Schicksal des Klägers lassen sich nicht mit dem erforderlichen Grad an Sicherheit prognostizieren, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Trennung der Familie nur vorübergehender Natur wäre (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 1. November 2010 - 11 E 2972/10 - juris; VG Minden, Urteil vom 17. August 2015 - 10 K 536/15.A - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 18 B 1592/05

    Aufenthaltserlaubnis Vater-Kind-Beziehung deutsches Kind Kindeswohl Jugendamt

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17
    Weitergehende Feststellungen zum Bestehen einer gelebten familiären Beziehung - etwa die Einholung einer sachverständigen Stellungnahme des Jugendamtes, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 12.12.2005 - 18 B 1592/05 - juris) waren auch unter Berücksichtigung des gerichtlichen Amtsermittlungsgrundsatzes nicht angezeigt bzw. erfolgversprechend.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17
    Denn es ist ganz überwiegend wahrscheinlich, dass sich die familiäre Bindung des Klägers und damit sein Bleibeinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Abschiebung desselben nach Italien bzw. allgemein gegenüber einwanderungspolitischen Gründen durchsetzen würde bzw. wird (BVerfG, Beschluss v. 22.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris; BVerfG, Beschluss v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris; BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 10 CS 08.3075 -, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17
    Denn es ist ganz überwiegend wahrscheinlich, dass sich die familiäre Bindung des Klägers und damit sein Bleibeinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Abschiebung desselben nach Italien bzw. allgemein gegenüber einwanderungspolitischen Gründen durchsetzen würde bzw. wird (BVerfG, Beschluss v. 22.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris; BVerfG, Beschluss v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris; BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 10 CS 08.3075 -, juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17
    Ferner verwies der Kläger zur Begründung seines Eilantrags auf den Vorlagebeschluss des VGH BW vom 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 -, weshalb im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung anzuordnen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 13 A 2159/14

    Dublin-Verordnung: Deutschland muss Asylverfahren durchführen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17
    Denn andernfalls drohte die sowohl nach dem gemeinsamen europäischen Asylsystem als auch aus Gründen des materiellen Asylrechts zu vermeidende Situation, dass der Kläger zum sog. "refugee in orbit" (hierzu allgemein OVG NRW, Urteil vom 16.09.2015 - 13 A 2159/14.A und Az. 13 A 800/15.A - jeweils juris Rn. 107 ff. - unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2015 - A 11 S 121/15 - juris Rn. 32; offengelassen noch von Römer, Europäisierter und internationalisierter Verwaltungsrechtsschutz gegen Überstellungen nach der Dublin III-Verordnung, 2015, S. 127 ff.; eine Ermessensreduktion auf Null annehmend - sofern kein anderer Mitgliedstaat zuständig ist - Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 27a Rn. 49) würde: Nach Italien, wo er ein Asylverfahren betreiben könnte, muss der Kläger nicht zurück (vgl. unter 2.); in Deutschland, wo er bleiben kann, kann er andernfalls kein solches Asylverfahren durchführen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 13 A 800/15

    Dublin-Verordnung und Durchführung von Asylverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17
    Denn andernfalls drohte die sowohl nach dem gemeinsamen europäischen Asylsystem als auch aus Gründen des materiellen Asylrechts zu vermeidende Situation, dass der Kläger zum sog. "refugee in orbit" (hierzu allgemein OVG NRW, Urteil vom 16.09.2015 - 13 A 2159/14.A und Az. 13 A 800/15.A - jeweils juris Rn. 107 ff. - unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2015 - A 11 S 121/15 - juris Rn. 32; offengelassen noch von Römer, Europäisierter und internationalisierter Verwaltungsrechtsschutz gegen Überstellungen nach der Dublin III-Verordnung, 2015, S. 127 ff.; eine Ermessensreduktion auf Null annehmend - sofern kein anderer Mitgliedstaat zuständig ist - Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 27a Rn. 49) würde: Nach Italien, wo er ein Asylverfahren betreiben könnte, muss der Kläger nicht zurück (vgl. unter 2.); in Deutschland, wo er bleiben kann, kann er andernfalls kein solches Asylverfahren durchführen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 121/15

    Zuständigkeitsbestimmung nach Dublin-VO nach Ablauf der Überstellungsfrist

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 18 B 1060/11

    Notwendigkeit eines schon konkret vorliegenden Eheschließungstermins für die

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - A 11 S 1523/11

    Zur Prüfung von Duldungsgründen vor Erlass einer Abschiebungsanordnung gegen

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2005 - 13 S 1815/04

    Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Schutz von Ehe und Familie,

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

  • VG Sigmaringen, 14.12.2020 - A 13 K 1269/18

    Dublin-Folgeantrag; Antrag auf Abänderung eines Bescheids; Familieneinheit;

    Andernfalls drohte die europarechtlich zu vermeidende Konstellation des refugee in orbit (hierzu in der Konstellation der Verpflichtung zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 11.03.2020 - A 9 K 3651/18 - juris Rn. 35, 37; VG Sigmaringen, Urteil vom 16.11.2017 - A 7 K 2246/17 - juris Rn. 29 m. w. N.).

    Die Verpflichtung der Beklagten zum Tragen der vollen Gerichtskosten hinsichtlich des Anfechtungsantrags ergibt sich vorliegend nicht daraus, dass die Beklagte zur Ausübung ihres Selbsteintrittsrechts aus Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO von Anfang an verpflichtet gewesen dürfte: In ständiger Spruchpraxis geht der erkennende Einzelrichter davon aus, dass die grundrechtlichen Gewährleistungen des Art. 7 GRCh und Art. 24 Abs. 3 GRCh sowie die völkerrechtliche Gewährleistung des Art. 8 EMRK zur Ausübung des Selbsteintrittsrecht (im Wege einer Ermessensreduktion auf Null) zur Wahrung der Familieneinheit (bei Nachweis der Vaterschaft sowie des Bestehens einer tatsächlichen Nähebeziehung und bei Berechtigung des Kindes zum längerfristigen Verbleib im Bundesgebiet) verpflichten (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 16.11.2017 - A 7 K 2246/17 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2019 - A 9 K 134/19 - juris).

  • VG Trier, 05.04.2019 - 7 L 1263/19

    Dublin-Verfahren; Italien; systemische Mängel; Schwangere und Familien mit

    Ein der Abschiebung entgegenstehender Anspruch auf Schutz des Familienlebens kann sich daher in der Regel nur dann ergeben, wenn feststeht, dass der weitere Aufenthalt des Angehörigen, zu dem eine Familieneinheit besteht, im Bundesgebiet gesichert ist (vgl. zu dem Erfordernis eines gesicherten Bleiberechts grundlegend BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil vom 16. November 2017 - A 7 K 2246/17 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 22. Februar 2005 - Au 3 K 04.30850 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 1 L 671/12.TR -, juris Rn. 9 f.).
  • VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 14 K 19.50870

    Anspruch eines in Deutschland geborenen Kindes einer sierra-leonischen

    Wie gewichtig der aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK folgende Schutz der Familie jeweils ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Intensität der familiären Beziehungen - ob es sich etwa um eine familiäre Lebensgemeinschaft oder eine bloße Begegnungsgemeinschaft handelt, dem Alter der Kinder oder auch der Betreuungsbedürftigkeit einzelner Familienmitglieder (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2018 - 11 S 240/17 -, juris, Rn. 74 ff.; VG Sigmaringen, Urteil vom 16.11.2017 - A 7 K 2246/17 -, juris, Rn. 35).
  • VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 178/18

    Dublin-Verfahren - Ablauf der Überstellungsfrist - gezielte

    Zum einen ist nichts dafür ersichtlich, dass dieser ein gesichertes Bleiberecht hatte (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 16. November 2017 - A 7 K 2246/17 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 1 L 671/12.TR -, juris), denn sein Asylantrag wurde nach den Angaben der Klägerin ebenfalls abgelehnt.
  • VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19

    Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich; Abschiebungsschutz;

    Dazu gehören auch - ggf. erst nach Erlass der Abschiebungsanordnung entstandene - Abschiebungshindernisse und Duldungsgründe (vgl.: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, Rn. 4, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 16. November 2017 - A 7 K 2246/17 -, Rn. 32, juris).
  • VG Regensburg, 13.09.2019 - RO 12 K 18.50785

    Ermessensentscheidung über Selbsteintritt bei inlandsbezogenem

    Wie gewichtig der aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK folgende Schutz der Familie jeweils ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Intensität der familiären Beziehungen - ob es sich etwa um eine familiäre Lebensgemeinschaft oder eine bloße Begegnungsgemeinschaft handelt, dem Alter der Kinder oder auch der Betreuungsbedürftigkeit einzelner Familienmitglieder (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2018 - 11 S 240/17 -, juris, Rn. 74 ff.; VG Sigmaringen, Urteil vom 16.11.2017 - A 7 K 2246/17 -, juris, Rn. 35).
  • VG Trier, 04.09.2019 - 7 K 2673/19

    Dublin-Verfahren - Zuständigkeit eines Mitgliedstaats für die Prüfung eines

    Wie weit in diesem Kontext der durch Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 EMRK gewährte Schutz reicht, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, insbesondere von der Intensität der familiären Beziehung, ab (VG Sigmaringen, Urteil vom 16. November 2017 - A 7 K 2246/17 -, Rn. 35, juris; Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 60a Rn. 21).
  • VG Trier, 09.09.2020 - 7 K 4885/19
    Ein der Abschiebung entgegenstehender Anspruch auf Schutz des Familienlebens kann sich daher in der Regel nur dann ergeben, wenn feststeht, dass der weitere Aufenthalt des Angehörigen, zu dem eine Familieneinheit besteht, im Bundesgebiet gesichert ist (vgl. zu dem Erfordernis eines gesicherten Bleiberechts grundlegend BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 - , juris; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil vom 16. November 2017 - A 7 K 2246/17 - , juris; VG Augsburg, Urteil vom 22. Februar 2005 - Au 3 K 04.30850 - , juris; VG Trier, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 1 L 671/12.TR - , juris).
  • VG Karlsruhe, 11.03.2020 - A 9 K 3651/18

    Rücküberstellung einer vulnerablen Person nach Italien im Dublin-Verfahren

    Aus denselben rechtlichen Erwägungen heraus wäre die Beklagte insoweit jedenfalls zur Ausübung ihres Selbsteintrittsrechts aus Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO verpflichtet, weil der Kläger andernfalls zum sog. "refugee in Orbit" würde (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 16.11.2017 - A 7 K 2246/17 - juris Rn. 29 f.): Nach Italien, wo er sein Asylverfahren andernfalls zu betreiben hätte, muss er nicht zurückkehren, weil ihm diese Rückkehr (rechtlich wie tatsächlich) nicht zugemutet werden kann; in Deutschland könnte er ohne Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung aber kein Asylverfahren durchführen, weil Italien für dessen Bearbeitung zuständig wäre (und bliebe, da das Bundesamt wegen Art. 7 Abs. 2 Dublin III-VO stets neue ablehnende Dublin-Bescheid ohne materielle Prüfung des Asylbegehrens erlassen könnte).
  • VG Trier, 30.09.2020 - 7 K 617/20

    Iran: Dublin: Aussetzungsentscheidung des Bundesamtes wegen Corona rechtmäßig

    Wie weit in diesem Kontext der durch Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 EMRK gewährte Schutz reicht, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, insbesondere von der Intensität der familiären Beziehung, ab (VG Sigmaringen, Urteil vom 16. November 2017 - A 7 K 2246/17 - , Rn. 35, juris; Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 60a Rn. 21).
  • VG Düsseldorf, 29.07.2022 - 13 K 2779/21

    Afghanistan: Dublin Belgien: Selbsteintritt bei Anspruch auf Familienasyl bzw.

  • VG Sigmaringen, 21.02.2022 - A 7 K 10488/17

    Drittstaatenentscheidung; Schutz der Familieneinheit; subsidiärer Schutz in

  • VG Regensburg, 17.02.2020 - RN 16 E 20.50097
  • VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18

    Familiäre Lebensgemeinschaft; familiäres Zusammenleben; gemeinsames Sorgerecht;

  • VG Trier, 19.11.2020 - 7 K 3079/20

    Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Kroatien

  • VG Karlsruhe, 18.01.2019 - A 9 K 134/19

    Sog. Dublinverfahren; Selbsteintrittsrecht der Bundesrepublik Deutschland;

  • VG Lüneburg, 08.02.2019 - 8 B 201/18

    Abschiebungsverbot; aufschiebende Wirkung; Behinderung; Beistandsgemeinschaft;

  • VG Osnabrück, 06.08.2021 - 5 A 976/19

    Jordanien: Dublin Niederlande: keine systemischen Mängel

  • VG Leipzig, 26.03.2019 - 6 K 2361/18
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