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   VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21   

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VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21 (https://dejure.org/2022,42990)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 17.10.2022 - 7 K 98/21 (https://dejure.org/2022,42990)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 17. Oktober 2022 - 7 K 98/21 (https://dejure.org/2022,42990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Bauplatzvergaberichtlinie; Einheimischenmodell; Leitlinienkompromiss; EU-Kautelen; Vergabeverfahrensanspruch; Transparenzgebot

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
    Am 28.10.2020 stellten die Kläger beim Verwaltungsgericht Sigmaringen den Antrag (7 K 3840/20), der Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, die Bauplätze für das Baugebiet "H..." zu vergeben und notarielle Kaufverträge abzuschließen, soweit dies auf einer Anwendung der "Bauplatzvergaberichtlinien" der Beklagten für das Baugebiet "H..." in der Fassung vom 01.07.2020 beruht.

    Mit Beschluss vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 - (im Folgenden als Beschluss im Eilverfahren bezeichnet) erließ die Kammer die beantragte einstweilige Anordnung.

    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen Vergabeverfahrens für das Baugebiet H... unter Einbeziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes vom 21.12.2020 (7 K 3840/20) zur Vorlage an den Gemeinderat, zur weiteren Beratung und erneuten Beschlussfassung.

    Zur Begründung der Klage verweist der Prozessbevollmächtigte der Kläger zunächst auf seinen Schriftsatz vom 14.12.2020 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 7 K 3840/20 und auf den Beschluss der Kammer vom 21.12.2020.

    21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris, Rn. 8 wie folgt wiedergegeben:.

    Der Kammer haben 3 Ordner mit Akten zum Vergabeverfahren vorgelegen, die im Verfahren 7 K 3840/20 übersandt und in das vorliegende Klageverfahren übernommen wurden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird darauf, sowie die Gerichtsakte aus dem Verfahren 7 K 3840/20 und die Gerichtsakte aus dem vorliegenden Klageverfahren verwiesen.

    Diese haben nach ihren Angaben zu der Bauplatzvergaberichtlinie in dieser (vgl. die Präambel) auch ihren Niederschlag gefunden: Es geht der Beklagten um den Erhalt einer gewachsenen Bevölkerungsstruktur und der Versorgung des in der Bauplatzvergaberichtlinie durch die Vergabekriterien definierten Personenkreises mit Grundstücken zur Wohnbebauung (vgl. zur Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 28 ff., und Beschluss der Kammer vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris Rn. 20 bis 22).

    Zwar hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 02.02.2020 die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen Vergabeverfahrens für das Baugebiet H... unter Einbeziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 21.12.2021 (7 K 3840/20) beauftragt.

    21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris; VG Weimar, Beschl. v. 30.07.2018 - 8 E 841/16 We ["allgemeiner Grundsatz des öffentlichen Vergabewesens"]; zu strukturierten Bieterverfahren zur Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die öffentliche Hand Brbg.

    Daneben hält die Kammer an ihren Ausführungen zum Transparenzgebot in ihrem Beschluss vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris Rn. 66) fest:.

    Die Kammer hat zur Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Bauplatzvergaberichtlinie im Beschluss vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn.

  • EuGH, 08.05.2013 - C-197/11

    Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
    Selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in seiner vielzitierten Entscheidung in der Rechtssache "Liebert" in einem belgischen Fall klargestellt, dass es für die Vereinbarkeit von Einheimischenmodellen mit EU-Recht auf die konkrete Ausgestaltung der Modalitäten der Förderung Ortsansässiger ankomme (EuGH, Rechtssache Liebert, EuZW 2013, 507).

    16/17 - NZBau 2018, 248; zu "Einheimischenmodellen" bei der Vergabe von Liegenschaften im Lichte des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts EuGH, Urt. v. 08.05.2013 - C-197/11.

    u.a. - DVBl 2013, 1041; zum ggf. auch aus dem unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit folgenden Transparenzgebot für Vergabeentscheidungen EuGH, Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03 - Slg. 2005, I-8585; zu Marktzulassungsentscheidungen auf der Grundlage von § 70 Abs. 3 GewO BayVGH, Beschl. v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970 - NVwZ-RR 2013, 933; zur Ausschreibung von öffentlichen Ämtern BVerwG, Beschl. v. 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.2020 - 4 S 2582/20 - VBlBW 2021, 208; jeweils m.w.N.)".

    [51] Auch in unionsrechtlicher Hinsicht bedarf die Vergabe von Grundstücken eines Systems an vorab bekannten Kriterien, um der Ermessensausübung durch die entscheidenden Stellen hinreichende Grenzen zu setzen (EuGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - C-197/11 und C-203/11 -, juris, Rn. 57).

    Auf der Grundlage des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 08.05.2013 - C-197/11, der einen Fall aus Belgien betraf, wurde später zwischen der Europäischen Kommission, der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern ein "Leitlinienkompromiss" 1 erarbeitet, der letztendlich zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahren führte (vgl. dazu: Simon und Gleich, Baulandvergabe in der Hochpreislage - Der Leitlinienkompromiss zum Einheimischenmodell und seine praktische Umsetzung vor Ort, Bayerischer Gemeindetag 6/2017).

    Diese Rechte sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 08.05.2013 - C-197/11 - juris) betroffen, wenn der Erwerb von Grundstücken in einer Gemeinde vom Bestehen einer ausreichenden Bindung des potenziellen Bewerbers an diese Gemeinde abhängig gemacht wird.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union führte dazu in seinem Urteil vom 08.05.2013 - C-197/11 - juris, Rn. 34 und 35, aus, es stehe zwar fest, dass die Kläger des dortigen Verfahrens zwar alle die Staatsangehörigkeit eines Staates besäßen und sich sämtliche Elemente der Ausgangsrechtsstreitigkeit innerhalb diese Mitgliedstaates lägen.

  • VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
    Diese haben nach ihren Angaben zu der Bauplatzvergaberichtlinie in dieser (vgl. die Präambel) auch ihren Niederschlag gefunden: Es geht der Beklagten um den Erhalt einer gewachsenen Bevölkerungsstruktur und der Versorgung des in der Bauplatzvergaberichtlinie durch die Vergabekriterien definierten Personenkreises mit Grundstücken zur Wohnbebauung (vgl. zur Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 28 ff., und Beschluss der Kammer vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris Rn. 20 bis 22).

    Da dieses Vergabeverfahren aufgehoben wurde, ist es auch nicht möglich, die Beklagte zu verurteilen, die Kläger im Rahmen dieses Verfahrens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden (vgl. zur Erledigung eines "Bescheidungsantrags" durch Aufhebung von Bauplatzvergaberichtlinien: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2022 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 60).

    Ein Verstoß dagegen kann vorliegen, wenn über Angelegenheiten, die öffentlich zu verhandeln sind, eine Festlegung des Gemeinderats in einer nicht öffentlichen Zusammenkunft erfolgt ist und dann keine echte Beratung mehr in der öffentlichen Sitzung stattfindet (vgl. Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 45).

    Mit einer Feststellungsklage kann nämlich auch ein vergangenes Rechtsverhältnis zur Klärung gestellt werden (vgl. Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2022 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 39 unter Verweis auf nur Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 -, juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
    u.a. - DVBl 2013, 1041; zum ggf. auch aus dem unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit folgenden Transparenzgebot für Vergabeentscheidungen EuGH, Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03 - Slg. 2005, I-8585; zu Marktzulassungsentscheidungen auf der Grundlage von § 70 Abs. 3 GewO BayVGH, Beschl. v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970 - NVwZ-RR 2013, 933; zur Ausschreibung von öffentlichen Ämtern BVerwG, Beschl. v. 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.2020 - 4 S 2582/20 - VBlBW 2021, 208; jeweils m.w.N.)".

    Dies setzt bei staatlichen Auswahlentscheidungen regelmäßig voraus, dass dem Bewerber das Verfahren und die Kriterien zuvor in einer Weise zugänglich gemacht werden müssen, sodass er zumutbare Kenntnis hiervon erlangen kann, um seine Chancen für eine Bewerbung abschätzen zu können (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 2037, Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7; vgl. auch Pielow, in: BeckOK GewO, 52. Ed. 01.03.2020, § 70 Rn. 47).

  • VG Sigmaringen, 03.03.2022 - 14 K 4018/21

    Ulm-Jungingen: Bauplatzvergaberichtlinie ist voraussichtlich rechtswidrig

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
    ren VG Sigmaringen, Beschl. v. 03.03.2022 - 14 K 4018/21 - juris, und v.

    - 14 K 4018/21 - juris Rn. 31 und 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2022 - 1 S 1121/22

    Anforderungen bei gemeindlicher Bauplatzvergabe

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
    Es reicht aus, wenn die rechtswidrigen Umstände zwar unmittelbar nur andere Bewerber betreffen, diese Umstände aber gleichwohl zur Gesamtunwirksamkeit der Bauplatzvergaberichtlinie führen (vgl.: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2022 - 1 S 1121/22 - juris, Rn. 50).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2022 - 1 S 1121/22 - juris Rn. 43 (siehe auch: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Beschluss vom 22.04.2022 - 4 K 4006/21 - juris Rn. 80 ff.) vermittelt der.

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2017 - Verg 16/17

    Anforderungen an die Transparenz der Vergabeunterlagen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
    16/17 - NZBau 2018, 248; zu "Einheimischenmodellen" bei der Vergabe von Liegenschaften im Lichte des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts EuGH, Urt. v. 08.05.2013 - C-197/11.

    "Das bei Vergabeentscheidungen zu beachtende Transparenzgebot verlangt in inhaltlicher Hinsicht, dass die aufgestellten Vergabekriterien so klar, eindeutig und formuliert sind, dass jeder verständige und durchschnittliche Bewerber sie gleichermaßen verstehen und seine Chancen hierauf abschätzen kann (vgl. zum Vergaberecht etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2017 - VII-Verg 16/17 -, juris, Rn. 24; zu Marktzulassungsentscheidungen siehe etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 B 494/13 -, juris, Rn. 9).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
    Jeder Mitbewerber muss aufgrund seines Anspruchs auf Gleichbehandlung eine faire Chance erhalten, nach Maßgabe der für die spezifische Vergabe wesentlichen Kriterien und des vorgesehenen Verfahrens berücksichtigt zu werden (vgl. zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen BVerfG, Beschl. v. 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135, m.w.N.).

    Bei Teilhabeansprüchen des Bürgers gegen den Staat muss einem Bewerber die realistische Chance eingeräumt werden, nach Maßgabe der spezifischen Kriterien und des vorgesehenen Verfahrens berücksichtigt zu werden (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 -, BVerfGE 116, 135-163, Rn. 65).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
    "Das bei Vergabeentscheidungen zu beachtende Transparenzgebot verlangt in inhaltlicher Hinsicht, dass die aufgestellten Vergabekriterien so klar, eindeutig und formuliert sind, dass jeder verständige und durchschnittliche Bewerber sie gleichermaßen verstehen und seine Chancen hierauf abschätzen kann (vgl. zum Vergaberecht etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2017 - VII-Verg 16/17 -, juris, Rn. 24; zu Marktzulassungsentscheidungen siehe etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 B 494/13 -, juris, Rn. 9).

    Dies setzt bei staatlichen Auswahlentscheidungen regelmäßig voraus, dass dem Bewerber das Verfahren und die Kriterien zuvor in einer Weise zugänglich gemacht werden müssen, sodass er zumutbare Kenntnis hiervon erlangen kann, um seine Chancen für eine Bewerbung abschätzen zu können (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 2037, Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7; vgl. auch Pielow, in: BeckOK GewO, 52. Ed. 01.03.2020, § 70 Rn. 47).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
    Zu den erwähnten Grundsätzen der Verwaltung gehört insbesondere die Entscheidung über allgemeine Vergaberichtlinien mit rechtlich und wirtschaftlich erheblicher Bedeutung (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2009 - 6 S 99/09 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 16. April 2010 - 9 S 1500/09 -, juris, Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 4 S 720/21

    Ermittlung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2020 - 4 S 2582/20

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren; ausreichende Bestimmtheit einer

  • EuGH, 22.09.2020 - C-724/18

    Eine nationale Regelung, die die regelmäßige Kurzzeitvermietung einer Wohnung an

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09

    Entscheidungserfordernis des Satzungsgebers bei grundsätzlich und generell

  • BVerwG, 18.10.1984 - 7 C 10.81

    Umfang der Verpflichtung der Deutschen Bundespost zur Veröffentlichung oder zur

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

  • LG Stuttgart, 24.03.2011 - 17 O 115/11
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1989 - 1 S 5/88

    Widerruf von Äußerungen im Gemeinderat/Abgrenzung Tatsachenbehauptung -

  • VG Sigmaringen, 22.04.2022 - 4 K 4006/21

    Bauplatzvergabe; Vergabeverfahrensanspruch; Vergaberichtlinien und -kriterien

  • OLG Brandenburg, 24.04.2012 - 6 W 149/11

    Verkauf eines städtischen Grundstücks im Wege öffentlicher Ausschreibung durch

  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

  • VG Münster, 17.07.2017 - 9 L 1114/17
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

  • OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13

    Weihnachtsmarkt, Ausübung des Ausschließungsermessen

  • VG Weimar, 30.07.2018 - 8 E 841/16
  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle

  • VG Sigmaringen, 22.05.2023 - 14 K 704/23

    Bauplatzvergabe; Vergabeverfahrensanspruch; Gleichbehandlung;

    Der Vergabeverfahrensanspruch ist verletzt, wenn die Vergabeleitlinie, auf der die Vergabeentscheidung beruht, selbst gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 17.10.2022 - 7 K 98/21 -, juris Rn. 198).

    Vielmehr können voraussichtlich auch andere Zwecke zur Rechtfertigung der Beschränkung der unionsrechtlichen Grundfreiheiten herangezogen werden, insbesondere wohnungspolitische Zwecke (vgl. dazu ausführlich VG Sigmaringen, Urteil vom 17.10.2022 - 7 K 98/21 -, juris Rn. 236 ff. unter Bezugnahme auf EuGH, Urteile vom 22.09.2020 - C-724/18 und C-727/18 - und vom 01.06.1999 - C-302/97 -, jeweils juris).

    Dies begegnet voraussichtlich keinen rechtlichen Bedenken (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 17.10.2022 - 7 K 98/21 -, juris Rn. 243 ff., so auch schon VG Sigmaringen in dem zwischenzeitlich nach übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache unwirksam gewordenen Beschluss vom 03.03.2022 - 14 K 4018/21 -, juris Rn. 31 f.).

    Nicht zulässig ist es, das Einheimischenmodell so zu gestalten, dass Bewerbende ohne Ortsbezug schon von vornherein von der Bewerbung ausgeschlossen werden (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 17.10.2022 - 7 K 98/21 -, juris Rn. 247).

    Im Übrigen ist die Zuständigkeit der Antragsgegnerin auf ihren örtlichen Wirkungskreis beschränkt (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 71 Abs. 1 Satz 1 Landesverfassung Baden-Württemberg, § 2 Abs. 1 GemO) und ist zweifelhaft, ob diese zu einer Regelung bezüglich Grundbesitzes außerhalb ihres Gemeindegebiets überhaupt befugt ist (vgl. eine Befugnis verneinend VG Sigmaringen, Urteil vom 17.10.2022 - 7 K 98/21 -, juris Rn. 276 ff.).

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