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   VG Sigmaringen, 17.12.2012 - 4 K 3851/10   

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https://dejure.org/2012,50330
VG Sigmaringen, 17.12.2012 - 4 K 3851/10 (https://dejure.org/2012,50330)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 17.12.2012 - 4 K 3851/10 (https://dejure.org/2012,50330)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 4 K 3851/10 (https://dejure.org/2012,50330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Spruchreifmachung; Erschließungsbeitrag; Vorausleistungsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätzliche Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zur Spruchreifmachung im Anfechtungsprozess gegen Abgabenbescheide; Rechtliche Ausgestaltung einer zur Vollaufhebung führenden Ausnahme von der Verpflichtung zur Spruchreifmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2012 - 4 K 3851/10
    Unterscheiden sich Straßenteile nach dieser Betrachtungsweise derart, dass die Unterschiede jeden Straßenteil zu einem augenfällig abgegrenzten Element des Straßennetzes machen, ist jeder dieser Straßenteile als eine eigene Erschließungsanlage anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.6.1996 - BVerwG 8 C 30.94 - DVBl 1996, 1325 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.2.2002 - 2 S 2327/01 -, Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 12 Rn. 10).

    In diesem Sinne ist die Abschnittsbildung - wie die Kostenspaltung, die Vorausleistung und die Ablösung - ein Vorfinanzierungsinstitut (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.6.1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225).

    Die erschließungsbeitragrechtliche Folge der Fehlerhaftigkeit der Abschnittsbildung ist die Nichtigkeit des Beschlusses (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.6.1996 - 8 C 30/94 -, BVerwGE 101, 225).

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2012 - 4 K 3851/10
    Diese Verpflichtung bezieht sich auch darauf, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich selbst (ggf. mit Hilfestellung der beklagten Behörde) zu ermitteln und zu prüfen haben, ob ein Geldleistungsverwaltungsakt zumindest hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe ("soweit") aufrechterhalten bleiben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 9 B 2/08 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08

    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2012 - 4 K 3851/10
    Diese Verpflichtung bezieht sich auch darauf, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich selbst (ggf. mit Hilfestellung der beklagten Behörde) zu ermitteln und zu prüfen haben, ob ein Geldleistungsverwaltungsakt zumindest hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe ("soweit") aufrechterhalten bleiben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 9 B 2/08 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2012 - 4 K 3851/10
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.5.2012 - 2 A 5/11 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90

    Gemeinderatsbeschluß über Ausbau einer Teilstrecke - keine

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2012 - 4 K 3851/10
    Denn im Beschluss, nur eine Teilstrecke einer Straße weiter ausbauen und fertigstellen zu lassen, ist regelmäßig nicht - auch nicht konkludent - ein Beschluss über die erschließungsbeitragsrechtliche Bildung eines Abschnitts zu sehen (vgl. zu § 130 Abs. 2 BauGB: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.6.1992 - 2 S 3058/90 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.12.2012 - 4 K 3851/10
    Unterscheiden sich Straßenteile nach dieser Betrachtungsweise derart, dass die Unterschiede jeden Straßenteil zu einem augenfällig abgegrenzten Element des Straßennetzes machen, ist jeder dieser Straßenteile als eine eigene Erschließungsanlage anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.6.1996 - BVerwG 8 C 30.94 - DVBl 1996, 1325 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.2.2002 - 2 S 2327/01 -, Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 12 Rn. 10).
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