Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 19.05.2014 - 4 K 65/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung einer Gewichtsbeschränkung für eine Gemeindeverbindungsstraße bei Schwerlastverkehr zur Belieferung zweier Biogasanlagen
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 2 Nr 2 StVO, § 45 Abs 9 StVO
Gewichtsbegrenzung für Gemeindeverbindungsstraße - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Sigmaringen, 14.06.2013 - 4 K 4268/11
Keine langfristige Tonnagebeschränkung auf straßenrechtlicher Grundlage
Auszug aus VG Sigmaringen, 19.05.2014 - 4 K 65/14
Auf die von der Antragstellerin wegen der Verkehrsregelung gegen die Stadt B. erhobene Klage 4 K 4268/11 hob das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Verkehrsregelung mit Urteil vom 14.6.2013, rechtskräftig seit dem 15.11.2013, auf.Dem Gericht liegen die Behördenakte des Landratsamtes R. und die Gerichtsakte zum Verfahren 4 K 4268/11 vor; bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt dieser Unterlagen und auf die Ausführungen der Beteiligten in ihren Schriftsätzen verwiesen.
Bezüglich der Streitwertfestsetzung, welche auf § 52 Abs. 1 GKG beruht, ist von einem Hauptsachestreitwert in Höhe von 25.000,- EUR auszugehen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 14.6.2013, 4 K 4268/11).
- BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90
Verkehrsbeschränkung auf bestimmten Straßen
Auszug aus VG Sigmaringen, 19.05.2014 - 4 K 65/14
Hierfür genügt es, dass irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten können, was sich danach beurteilt, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße die Befürchtung nahelegt, dass - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - die zu bekämpfende Gefahrenlage eintritt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.3.1990 - 3 B 25/90 -, Juris). - VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 5 S 2344/94
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegenüber einem Verkehrszeichen; probeweise …
Auszug aus VG Sigmaringen, 19.05.2014 - 4 K 65/14
Insofern ist zunächst der verkehrsrechtliche Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel der vorläufigen Aufrechterhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelung aus Gründen der Verkehrssicherheit der Vorrang einzuräumen ist (vgl. (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.1994 - 5 S 2344/94 -, Juris). - BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92
Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als …
Auszug aus VG Sigmaringen, 19.05.2014 - 4 K 65/14
Insofern wäre der Eilantrag unzulässig, weil die verkehrsrechtliche Anordnung vor dem Aufstellen der Verkehrszeichen noch keine Regelung mit Außenwirkung gegenüber Anliegern oder Verkehrsteilnehmern, mithin keinen Verwaltungsakt darstellt, sondern lediglich eine vorbereitende Funktion erfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.9.1983, 11 C 37/92). - BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87
nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO …
Auszug aus VG Sigmaringen, 19.05.2014 - 4 K 65/14
Ihre Suspendierung kann - sofern eine Aussetzung durch die Behörde nicht stattfindet - nur durch einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.1.1988 - 7 B 189/87 -, Juris).
- VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12
Anspruch eines Landwirts auf Entfernung gewichts- und …
Außerordentliche Schäden im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2 StVO sind dann zu besorgen, wenn prognostisch gravierende Beschädigungen der Straße zu erwarten sind, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht auftreten würden (zu diesem Kriterium vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 19. Mai 2014 - 4 K 65/14 -, juris, Rn. 37). - VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 946/13
Rechtmäßigkeit gewichts- und geschwindigkeitsbegrenzender Verkehrszeichen bei …
Außerordentliche Schäden im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2 StVO sind dann zu besorgen, wenn prognostisch gravierende Beschädigungen der Straße zu erwarten sind, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht auftreten würden (zu diesem Kriterium vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 19. Mai 2014 - 4 K 65/14 -, juris, Rn. 37).