Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 19.06.2007 - 9 K 606/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ungültigerklärung der Wahl eines nicht zugelassenen Bewerbers als Oberbürgermeister; Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung von Einsprüchen gegen eine Oberbürgermeisterwahl auf die binnen der Wochenfrist vorgebrachten Einspruchsgründe; Ursächlicher ...
Kurzfassungen/Presse
- VG Sigmaringen (Pressemitteilung)
Oberbürgermeisterwahl der Stadt Albstadt vom 11.03.2007 ist gültig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
Schwerpunktparteien
Auszug aus VG Sigmaringen, 19.06.2007 - 9 K 606/07
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 06.02.1956 (2 Bv.H. 1/55 - BVerfGE 4, 375 ff. [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]) entschieden, das Unterstützungsunterschriften gesetzlich festgelegt werden können, um das Wahlverfahren von aussichtslosen Wahlvorschlägen zu entlasten und um zu vermeiden, dass Wahlberechtigte ihre Stimme an sie verschwenden. - VG Karlsruhe, 02.04.1998 - 14 K 139/98
Auszug aus VG Sigmaringen, 19.06.2007 - 9 K 606/07
Das Verlangen, eine derartige Erklärung abzugeben, stellt keine unzumutbare Belastung und damit kein ernsthaftes Hindernis für eine Kandidatur dar (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift auch VG Karlsruhe, Urteil vom 02.04.1998 - 14 K 139/98 -, VBlBW 1999, 155 f.). - VGH Baden-Württemberg, 09.05.2007 - 1 S 984/07
Streitwert bei Wahlprüfung
Auszug aus VG Sigmaringen, 19.06.2007 - 9 K 606/07
Der Streitwert wird gem. 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,00 EUR festgesetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.05.2007 - 1 S 984/07 -). - VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 1 S 1741/96
Kommunalwahl: Wahlbeeinflussung durch Gestaltung der Stimmzettel; Ursächlichkeit …
Auszug aus VG Sigmaringen, 19.06.2007 - 9 K 606/07
Diese Erheblichkeitsklausel, an deren Wirksamkeit keine Zweifel bestehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1997 - 1 S 1741/96 -, VGHBW-Ls 1997, Beilage 4, B 9), dient dem Ziel, das Wahlergebnis möglichst weitgehend zu sichern (Grundsatz der Bestandssicherung). - VG Karlsruhe, 02.04.1998 - 14 K 218/98
Auszug aus VG Sigmaringen, 19.06.2007 - 9 K 606/07
Das Verlangen, eine derartige Erklärung abzugeben, stellt keine unzumutbare Belastung und damit kein ernsthaftes Hindernis für eine Kandidatur dar (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift auch VG Karlsruhe, Urteil vom 02.04.1998 - 14 K 139/98 -, VBlBW 1999, 155 f.).