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   VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16   

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VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16 (https://dejure.org/2018,7562)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20.02.2018 - 7 K 6063/16 (https://dejure.org/2018,7562)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 7 K 6063/16 (https://dejure.org/2018,7562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5a Abs 3 S 1 Nr 4 SLV 2002, Art 3 Abs 3 S 1 GG, Art 157 Abs 1 AEUV, Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG
    Soldatin; Feststellung der Beförderungsreife zum Stabsfeldwebel; Restdienstzeit; Mindestdienstzeit; Leistungsgrundsatz; mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts; Gleichbehandlung; Standzeit

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16
    Voraussetzung für das Bestehen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist eine die sich aus dem Beamtenverhältnis ergebende Pflicht des Dienstherrn verletzende Handlung eines Amtswalters, dessen sich der Dienstherrn bedient, wenn der entstandene Schaden durch diese Pflichtverletzung adäquat kausal verursacht wurde und die Pflichtverletzung schuldhaft erfolgt ist und der Anspruchsteller unter Ausschöpfung aller Rechtsschutzmöglichkeiten seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - juris = BVerwGE 124, 99 m. w. N.).

    Insoweit gilt der zivilrechtliche Verschuldensmaßstab des § 276 Abs. 2 BGB (BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - juris = BVerwGE 124, 99 (104)).

    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten wäre (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ; vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f.; vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45; vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris Rn. 27 = BVerwGE 151, 333).

    Zwar ist die Grundannahme des OVG NRW, die Nichtaufklärbarkeit des hypothetischen rechtmäßigen Kausalverlaufs gehe zulasten der Beklagten, weil es in ihre Sphäre fällt, die Beförderungsauswahlverfahren durchzuführen und ggf. nachzuzeichnen und umgekehrt der Beförderungsbewerber hierzu mangels Einblick in die Verwaltungsvorgänge des Dienstherrn nicht imstande ist (a. a. O. juris Rn. 158 mit Verweis auf BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 2 C 14/02 - juris Rn. 25 - und vom 17.08.2005 - 2 C 37/04 - juris Rn. 37 f. = BVerwGE 124, 99).

    Zwar kann abstrakt jede Verletzung der Mitwirkungspflicht des Dienstherrn bei der Aufklärung der internen Entscheidungsfindung wegen der materiellen Beweislastumkehr die Schadensersatzpflicht auslösen, wenn die Beförderung ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37/04 - juris Rn. 39 m. w. N.).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16
    Die insoweit zu Beförderungen von Polizeiobermeistern zu Polizeihauptmeistern ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28.10.2004 - 2 C 23/03 - juris Rn. 15 ff.; vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris Rn. 17 ff. = BVerwGE 151, 333) ist auf Beförderungsentscheidungen bei Soldatinnen und Soldaten übertragbar.

    Dass die Organisationsgewalt des Dienstherrn in der Bundeswehr weiter ginge als in den vom BVerwG entschiedenen Fällen der Beförderungsentscheidungen bei Polizisten (zuletzt Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris = BVerwGE 151, 333) und damit den Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG ein-/beschränken könnte, vermag die Kammer ebenfalls nicht anzunehmen, sodass auch die diesbezüglichen Ausführungen des BVerwG (a. a. O. Rn. 21) auf den vorliegenden Fall der Klägerin bzw. allgemein auf Beförderungsentscheidungen bei Soldatinnen und Soldaten übertragbar sind (in diesem Sinne auch Eichen, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl. 2016, § 3 Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze, Rn. 103; ders., § 27 Laufbahnvorschriften, 4. Absatz 4 Rn. 25).

    Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch findet seine Grundlage im allgemeinen beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch, der aus dem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis herrührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris Rn. 9 = BVerwGE 151, 333) und auch auf Soldaten zu übertragen ist (hintergründig OVG NRW, Urteil vom 08.06.2010 - 1 A 2859/07 - juris Rn. 31 ff. w. n. N.).

    Den ursprünglich auf die Verletzung der Fürsorgepflicht beschränkten Anspruch hat das Bundesverwaltungsgericht auf Fälle rechtswidriger Beförderungsauswahlentscheidungen unter Verweis auf eine Verletzung von Art. 33 Abs. 2 GG ausgeweitet (hintergründig BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris Rn. 10 = BVerwGE 151, 333).

    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten wäre (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ; vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f.; vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45; vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris Rn. 27 = BVerwGE 151, 333).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 2859/07

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung zum Oberst; Ausrichtung der Klage

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16
    Damit trägt der Antrag im Verwaltungsverfahren den Klageerweiterungsantrag (vgl. zu diesem Erfordernis OVG NRW, Urteil vom 08.06.2010 - 1 A 2859/07 - juris Rn. 27).

    Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch findet seine Grundlage im allgemeinen beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch, der aus dem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis herrührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris Rn. 9 = BVerwGE 151, 333) und auch auf Soldaten zu übertragen ist (hintergründig OVG NRW, Urteil vom 08.06.2010 - 1 A 2859/07 - juris Rn. 31 ff. w. n. N.).

    Wird - wie im Fall der Klägerin - bereits im Vorfeld eines Beförderungsverfahrens die Teilnahme an diesem durch eine rechtswidrige Nichtberücksichtigung des jeweiligen Bewerbers unter Verweis auf die noch nicht erreichte Beförderungsreife abgelehnt, stellt dies eine relevante Verletzung von Art. 33 Abs. 2 GG dar (vgl. die insoweit vergleichbare Konstellation bei BVerwG, a. a. O. juris Rn. 19; zu einer ähnlichen Konstellation der vorverlagerten Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs OVG NRW, Urteil vom 08.06.2010 - 1 A 2859/07 - juris Rn. 44).

    Die von der Klägerin insoweit ins Feld geführte Entscheidung des OVG NRW (Urteil vom 08.06.2010 - 1 A 2859/07 - juris Rn. 155 ff.), in der dieses Gericht aufgrund einer Beweislastumkehr die Beklagte zur Leistung von Schadensersatz wegen der im dortigen Verfahren nicht mehr (tatsächlich) möglichen Nachzeichnung des konkreten Bewerberverfahrens verpflichtete, ist auf den vorliegenden Fall nur eingeschränkt übertragbar und rechtfertigt nicht den Verpflichtungsausspruch, sondern lediglich die Verpflichtung der Beklagten zur Bescheidung des klägerischen Antrags vom 13.03.2017 auf tatsächliche Beförderung und besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtliche Gleichstellung.

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16
    Dazu gehören auch die Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ggf. die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, ob aus sachfremden Erwägungen gewünschte Personalentscheidungen am Maßstab der relevanten Rechtsnormen Bestand haben können (BVerwG, Urteil vom 26.02.2002 - 2 A 7.09 - juris Rn. 39 = BVerwGE 141, 369).

    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten wäre (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ; vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f.; vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45; vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris Rn. 27 = BVerwGE 151, 333).

    Im vorliegenden Fall fehlte es soweit ersichtlich bislang aber allein am Willen der Beklagten (dies allerdings grundsätzlich als ausreichend erachtend BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 2 A 7/09 - juris Rn. 44f., wobei es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08

    Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16
    Eine Anknüpfung an das Geschlecht kann deshalb auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.06.2008 - 2 BvL 6/07 - juris = BVerfGE 121, 241 - m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvL 8/08 - juris Rn. 65 = BVerfGE 126, 29; kritisch hierzu Langenfeld, in: Maunz/Dürig, 74 Lfg. Mai 2015, Art. 3 Abs. 3 Rn. 37 m. w. N. sowie ders., Art. 3 Abs. 2 Rn. 28 ff.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt eine sachliche Rechtfertigung bei einer mittelbaren Diskriminierung wegen eines Gesichtspunkts des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG in Betracht, wenn sie auf hinreichenden sachlichen Gründen beruht, die nichts mit der geschlechtsbezogenen Benachteiligung zu tun haben (BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvL 8/08 - juris Rn. 67 = BVerfGE 126, 29 (54) unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH, dazu s. u. bb); Langenfeld, in: Maunz/Dürig, Art. 3 Abs. 2 Rn. 46), wobei eine Gleichstellung mit den Rechtfertigungsanforderungen bei unmittelbaren Diskriminierungen (zwingende Erforderlichkeit bei einem außerordentlich strengen Prüfungsmaßstab) in der Literatur Bedenken begegnet (Langenfeld, a. a. O. Rn. 46 f. und Schmidt, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 18. Aufl. 2018, GG Art. 3 Rn. 89).

    Eine umfassende Anrechenbarkeit der Betreuungszeiten gibt der Wortlaut, der die äußerste Grenze der Auslegung darstellt, nicht her, und würde der Konzeption des Verordnungsgebers diametral widersprechen (hierzu insgesamt BVerfG, Beschluss vom 19.09.2007 - 2 BvF 3/02 -, BVerfGE 119, 247; BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvL 8/08 - juris Rn. 50 = BVerfGE 126, 29; BVerwG, Urteil vom 21.04.2016 - 2 C 13.15 - juris).

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10

    Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16
    Das gilt auch dann, wenn eine Regelung nicht auf eine nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG verbotene Ungleichbehandlung ausgelegt ist, sondern in erster Linie - oder gänzlich - andere Ziele verfolgt (BVerfG, Beschl. v. 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10 - juris Rn. 52 = NZA 2011, 857).

    Eine sachliche Rechtfertigung dieser Deckelung im Sinne einer zwingenden Rechtfertigung (zu diesem Maßstab i. R. e. unmittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.4. 2011 - 1 BvR 1409/10 - juris Rn. 53 m. w. N.) ist nicht im Ansatz ersichtlich.

    Der Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG und Art. 157 Abs. 1 AEUV und bzw. i. V. m. Art. 14 Abs. 1 lit. a) RL 2006/54/EG führt dazu, dass die Klägerin die vollständige Berücksichtigung ihrer Betreuungszeiten im Rahmen der Berechnung des Zeitpunkts ihrer Beförderungsreife verlangen kann (vgl. in einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation - Berücksichtigungsfähigkeit von Mutterschutzzeiten im Rahmen der Berechnung des versorgungspflichtigen Entgelts - BVerfG, Beschl. v. 28.4. 2011 - 1 BvR 1409/10 - juris Rn. 61).

  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16
    Das nationale Gericht hat bei der Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme eines Mitgliedstaats derart unterschiedliche Wirkung für Männer und Frauen hat, dass sie eine mittelbare Diskriminierung darstellt, zu prüfen, ob sich aus den verfügbaren statistischen Daten ergibt, dass ein wesentlich geringerer Prozentsatz der weiblichen als der männlichen Arbeitnehmer die durch diese Maßnahme aufgestellte Voraussetzung erfüllen kann (EuGH, Urt. v. 09.02.1999 - C-167/97 - Seymour-Smith und Perez - Ls. Nr. 4).

    Liegt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, kann diese Maßnahme nur durch objektive Faktoren sachlich gerechtfertigt sein, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH, Urt. v. 09.02.1999 - C-167/97 - Seymour-Smith und Perez - Ls. Nr. 4; ebenso die Ratio von Art. 14 Abs. 2 RL2006/54/EG: Eine Ungleichbehandlung wegen eines geschlechtsbezogenen Merkmals stellt keine Diskriminierung dar, "wenn das betreffende Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.").

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16
    Die insoweit zu Beförderungen von Polizeiobermeistern zu Polizeihauptmeistern ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28.10.2004 - 2 C 23/03 - juris Rn. 15 ff.; vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris Rn. 17 ff. = BVerwGE 151, 333) ist auf Beförderungsentscheidungen bei Soldatinnen und Soldaten übertragbar.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28.10.2004 (Az. 2 C 23/03 - juris Ls. 1, 2) judiziert, dass es mit dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatz unvereinbar ist, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen und ist damit der gegenteiligen Auffassung des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 13.06.2003 - 3 L 136/01 - juris) in der Vorinstanz nicht gefolgt.

  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16
    Eine umfassende Anrechenbarkeit der Betreuungszeiten gibt der Wortlaut, der die äußerste Grenze der Auslegung darstellt, nicht her, und würde der Konzeption des Verordnungsgebers diametral widersprechen (hierzu insgesamt BVerfG, Beschluss vom 19.09.2007 - 2 BvF 3/02 -, BVerfGE 119, 247; BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvL 8/08 - juris Rn. 50 = BVerfGE 126, 29; BVerwG, Urteil vom 21.04.2016 - 2 C 13.15 - juris).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-7/12

    Riezniece - Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH liegt eine mittelbare Diskriminierung (i. S. d. Art. 2 Abs. 2, 2. Spiegelstrich RL 2002/73/EG) vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber eine sehr viel höhere Zahl von Frauen als Männer benachteiligt (Urteil vom 20.06.2013 - C-7/12 - Riezniece - juris Rn. 39 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 2.16

    Auswahlkriterium; Laufbahn; Offizier des militärfachlichen Dienstes;

  • VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15

    Erfahrungszeiten; Festsetzung Erfahrungsstufen; Kinderbetreuungszeiten

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 13.09

    Keine Antragsfrist für restliche Elternzeit für vor dem 14. Februar 2009 geborene

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

  • VG Münster, 01.06.2021 - 5 K 2329/20
    VG Sigmaringen, Urteil vom 20. Februar 2018 - 7 K 6063/16 -, Rn. 96 - 97, juris.

    VG Sigmaringen, Urteil vom 20. Februar 2018 - 7 K 6063/16 -, Rn. 104, juris.

    VG Sigmaringen, Urteil vom 20. Februar 2018 - 7 K 6063/16 -, Rn. 107, juris.

    VG Sigmaringen, Urteil vom 20. Februar 2018 - 7 K 6063/16 -, Rn. 108, juris.

  • VG Sigmaringen, 07.02.2019 - 10 K 2018/17

    Beförderungsreife, Mindestdienstzeit; Vorerfahrugnszeit; Ungleichbehandlung;

    Das Erfordernis einer mindestens 16-jährigen Dienstzeit als Feldwebel für eine Beförderung zum Stabsfeldwebel gem. Nr. 236 der ZDv A-1340/49 verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG, weil Mindestdienstzeiten in einem Umfang von 16 Jahren keinen mit dem Leistungsgrundsatz vereinbaren Differenzierungsgrund bei Beförderungsentscheidungen des Dienstherrn darstellen (Anschluss an VG Sigmaringen, Urteil vom 20.02.2018 - 7 K 6063/16 - juris Rn. 96).

    Insoweit überträgt die Kammer die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur insoweit parallelen Konstellation bei Polizisten (Beförderungen von Polizeiobermeistern zu Polizeihauptmeistern) auf den Fall des Klägers und mithin generell auf Beförderungsentscheidungen bei Soldaten (wie hier VG Sigmaringen, Urteil vom 20.02.2018 - 7 K 6063/16 - juris).

  • VG Kassel, 08.04.2020 - 1 K 1016/19

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch nach Versetzung in den Ruhestand

    Über die Gewährung von Schadensersatz ist nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl. z.B. VG Gießen, Urteil vom 15. August 2013 - 5 K 2950/12.GI - VG Sigmaringen, Urteil vom 20. Februar 2018 - 7 K 6063/16 - Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 03. September 2019 - 2 K 959/17 - VG Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2020 - 4 K 11140/18 - a.A. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 21. Februar 2019 - 12 A 63/18 -, alle zitiert nach juris).
  • VG Koblenz, 10.02.2021 - 2 K 435/20

    Verlängerung der Dienstzeit einer Soldatin bei Elternzeit während der

    Nach einer Entscheidung des VG Sigmaringen (Urteil vom 20. Februar 2018 - 7 K 6063/16 -, juris) seien Regelungen, welche unterschiedslos aus genommener Elternzeit laufbahnmäßige Nachteile erwachsen lassen, geschlechterdiskriminierend und verstießen daher gegen Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 1. Alternative Grundgesetz - GG - und Artikel 157 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV -.

    Das gilt auch dann, wenn eine Regelung nicht auf eine nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbotene Ungleichbehandlung ausgelegt ist, sondern in erster Linie oder gänzlich andere Ziele verfolgt (mittelbare Diskriminierung; vgl. VG Sigmaringen, U.v. 20. Februar 2018 - 7 K 6063/16 -, juris, Rn. 76; BVerfG, B.v. 28. April 2011 - 1 BvR 1409.10 -, juris, Rn. 52).

  • VGH Bayern, 06.08.2019 - 6 ZB 19.584

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung bei Soldaten

    Dass ein derartiger Rechtsbehelf nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, zeigt schon die von der Klägerseite vorgelegte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. Februar 2018 (7 K 6063/16).
  • VG Würzburg, 04.05.2022 - W 1 E 22.640

    Beförderung zum Stabsfeldwebel, Konkurrentenstreit, Unvereinbarkeit einer

    So ist vorliegend nicht erkennbar, dass die Organisationsgewalt des Dienstherrn in der Bundeswehr weiter ginge als in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen der Beförderungsentscheidungen bei Polizisten (VG Sigmaringen, U.v. 2.2.2018 - 7 K 6063/16 - juris, Rn. 96).
  • VG München, 12.02.2019 - M 21 K 18.2268

    Kein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung, Vorrang des

    Hierzu verwies die Klägerin auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. Februar 2018 (Az.: 7 K 6063/16).
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