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   VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14   

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VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14 (https://dejure.org/2015,11868)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20.05.2015 - 5 K 5439/14 (https://dejure.org/2015,11868)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 5 K 5439/14 (https://dejure.org/2015,11868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Umfang des Beweiserhebungsrechts eines Untersuchungsausschusses; Vorrang vor datenschutzrechtlichem Löschungsanspruch

  • JurPC

    Weitergabe von Sicherungskopien der E-Mail-Postfächer einer früheren Landesministerin an einen Untersuchungsausschuss des Landtags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Beweiserhebungsrechts eines Untersuchungsausschusses im Hinblick auf einen datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Weitergabe von Sicherungskopien der E-Mail-Postfächer einer früheren Landesministerin an einen Untersuchungsausschuss des Landtags; Umfang des Beweiserhebungsrechts eines Untersuchungsausschusses; Vorrang vor datenschutzrechtlichem Löschungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationelle Selbstbestimmung der Ex-Minsterin - und die Kontrollrechte des Untersuchungsausschusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage einer ehemaligen Ministerin auf Löschung ihrer E-Mail-Postfächer abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage einer ehemaligen Ministerin auf Löschung ihrer E-Mail-Postfächer abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Herausgabe des E-Mail-Verkehrs einer ehemaligen Ministerin an den Untersuchungsausschuss "Polizeieinsatz Schlossgarten II" rechtmäßig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14
    Sie erfasst sowohl befugnisbegründende als auch befugnisbegrenzende Regelungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, juris RdNr. 108).

    Die parlamentarische Kontrolle bliebe unwirksam (vgl. im Zusammenhang mit dem Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung: BVerfG, Beschluss vom 17.6.2009 - 2 BvE 3/07 -, juris RdNr. 124 sowie Beschluss vom 30.03.2004 - 2 BvK 1/01 -, juris RdNr. 51).

    Das Kontrollrecht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses einschließlich des Beweiserhebungsrechts (Art. 35 Abs. 2 bis 4 LV) und der grundrechtliche Datenschutz stehen sich auf der Ebene des Verfassungsrechts gegenüber und müssen im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass beide so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, juris RdNr. 133 im Hinblick auf Art. 44 GG).

    Dem parlamentarischen Informationsinteresse kommt besonderes Gewicht zu, soweit es um die Aufklärung behaupteter Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände im Verantwortungsbereich der Regierung geht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, juris RdNr. 136 und 145, dort auch im Hinblick auf die Berührung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung).

    Erfasst ist daher neben der Ladung und Vernehmung von Zeugen nicht nur die Einsichtnahme in Dokumente und deren Auswertung, sondern auch bereits deren Anforderung zur Vorlage (BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, juris RdNr. 109).

    Die Grenze zulässiger Ausforschung ist erst dort erreicht, wo Beweisanträge ohne jegliche tatsächliche Grundlage "völlig ins Blaue hinein" gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, juris RdNr. 111 m.w.N. sowie StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.1991 - GR 1/91 - VBlBW 1991, 414, 421).

    Besonders hohes Gewicht kommt aber dem parlamentarischen Informationsinteresse zu, soweit es sich - wie ausgeführt - um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb der Regierung handelt (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, juris RdNrn. 120 bis 127 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14
    Es sei nämlich hier im Gegensatz zur Fallgestaltung im Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - nicht um die Datensicherung einer Einzelperson gegangen, sondern um die Datensicherung des Datenbestandes eines gesamten Ministeriums.

    Damit soll grundsätzlich verhindert werden, dass Datenbestände, die zum Zwecke des Datenschutzes und der Datensicherheit angelegt wurden, als allgemeine Informationsgrundlage verwendet werden (vgl. die näheren Ausführungen hierzu im Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 -, juris, dort insbesondere RdNrn. 47, 61 bis 66).

    56 Diese Feststellungen sind jedoch - im Gegensatz zur Konstellation, die das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - (juris) zum Gegenstand hatte - für den vorliegenden Fall wegen der Überlagerung durch die parlamentarischen Kontrollrechte nicht von entscheidungserheblicher Bedeutung, wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergeben wird.

    Die strafprozessualen Beweiserhebungsnormen sind deshalb besondere Vorschriften im Sinne des § 2 Abs. 5 LDSG, die sich auch über die Zwecksetzung des § 15 Abs. 4 LDSG hinwegsetzen können (hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 -, juris RdNr. 68 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtsschutz gegen die Gewährung von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14
    Das parlamentarische Untersuchungsverfahren dient der Aufklärung eines Sachverhalts zu politischen Zwecken und zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Parlaments (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 -, juris RdNr. 12).

    Zu diesem Komplex hat das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 - (juris, RdNr. 15) folgende Erwägungen angestellt, denen sich das Verwaltungsgericht auch hinsichtlich des Datenmaterials auf den Magnetbändern anschließt:.

  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14
    Insbesondere ist § 161 Abs. 1 StPO eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die allgemeine Erhebung personenbezogener Daten im Ermittlungsverfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07 und 1742/07 -, juris RdNr. 26).
  • StGH Baden-Württemberg, 13.08.1991 - GR 1/91

    Beschränkung der Zahl der Untersuchungspersonen im Beschluß des Landtags BW von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14
    Die Grenze zulässiger Ausforschung ist erst dort erreicht, wo Beweisanträge ohne jegliche tatsächliche Grundlage "völlig ins Blaue hinein" gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, juris RdNr. 111 m.w.N. sowie StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.1991 - GR 1/91 - VBlBW 1991, 414, 421).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlage II

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14
    Die parlamentarische Kontrolle bliebe unwirksam (vgl. im Zusammenhang mit dem Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung: BVerfG, Beschluss vom 17.6.2009 - 2 BvE 3/07 -, juris RdNr. 124 sowie Beschluss vom 30.03.2004 - 2 BvK 1/01 -, juris RdNr. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 - 1 S 1239/15

    Beweiserhebungsrecht von Untersuchungsausschüssen - Informationen mit rein

    Die Klage der Antragstellerin gegen das Land Baden-Württemberg auf Löschung der beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vorhandenen Daten ihrer Exchange-Postfächer, hilfsweise auf Unterlassung der Herausgabe dieser Daten an den Untersuchungsausschuss "Polizeieinsatz Schlossgarten II" wies das Verwaltungsgericht Sigmaringen ab (Urt. v. 20.05.2015 - 5 K 5439/14 - juris).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines

    Die entsprechenden E-Mails werden auch dann von Art. 34 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 LV erfasst, wenn sie der Staatsanwaltschaft allein in elektronischer Form vorliegen sollten, da das Medium der Datenspeicherung unerheblich ist (vgl. die einfachgesetzliche Ausgestaltung in § 22 Abs. 1 Satz 1 UAG M-V; vgl. auch Gärditz in: Waldhoff/Gärditz, a.a.O., § 18 Rn. 15 ff.; zur Weitergabe von Sicherungskopien an einen Untersuchungsausschuss vgl. auch VG Sigmaringen, Urt. v. 20.05.2015 - 5 K 5439/14 -, juris).
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