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   VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22   

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VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22 (https://dejure.org/2022,12014)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20.05.2022 - 8 K 1034/22 (https://dejure.org/2022,12014)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20. Mai 2022 - 8 K 1034/22 (https://dejure.org/2022,12014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Maskenpflicht im Gerichtsgebäude rechtswidrig

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Uneinheitliche Maskenpflicht an Unis: Nur über mein Hausrecht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Gießen, 02.05.2022 - 3 L 793/22

    Maskenpflicht in der Universität

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22
    Weder das Infektionsschutzgesetz selbst noch die derzeit geltende Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 29. April 2022 in der Fassung vom 2. Mai 2022 bieten dem Präsidenten des Landgerichts ... eine einschlägige Ermächtigungsgrundlage zur Anordnung der streitigen Maskenpflicht (so auch VG Gießen, Beschluss vom 02. Mai 2022, Az. 3 L 793/22.GI, juris Rn. 23).

    Eine bezüglich der Ermessensausübung fehlende oder unzureichende Begründung indiziert einen Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 02. Mai 2022, Az. 3 L 793/22.GI, juris Rn. 28; VG Würzburg, Beschluss vom 4. März 2021, Az. W 5 S 21/294, juris, Rn. 26 m. w. N.).

    Beim Erlass einer schriftlichen Allgemeinverfügung bleibt die Beifügung einer Begründung, die keine solchen Schwierigkeiten bereitet, gleichwohl erforderlich (VG Gießen, Beschluss vom 02. Mai 2022, Az. 3 L 793/22.GI, juris Rn. 30 m.w.N.) bzw. das Absehen von einer Begründung ist in solchen Fällen in der Regel ermessensfehlerhaft (Kopp/ Ramsauer, a.a.O., § 39 Rn. 55).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 1 GR 69/21

    Erfolglose Organklage gegen Regelungen der Hausordnung des Landtags (juris: LTHO

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Antragsgegner zitierten Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (Urteil vom 4. April 2022, Az. 1 GR 69/21).

    Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 4. April 2022 (Az. 1 GR 69/21) macht jedoch keine Aussage dazu, ob in § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 IfSG nicht vorgesehene Maskenpflichten über das Hausrecht angeordnet werden können oder ob § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 IfSG eine abschließende Regelung trifft, die dem entgegensteht.

  • VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21

    Coronapandemie: Gerichtspräsident darf Maskenpflicht im Gerichtsgebäude anordnen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22
    Angesichts der abschließenden Regelung der Bereiche, in denen die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske nach § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 IfSG unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite angeordnet werden kann und angesichts der detaillierten Regelungen hierzu in der CoronaVO ist es nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage durch die Kammer sehr fraglich, ob das gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, Az. 2 BvR 2405/11, juris Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az. 7 B 17.11, juris Rn. 8; VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2021, Az. 1 L 181/21, juris Rn. 7) des Gerichtspräsidenten eine geeignete Ermächtigungsnorm für die Anordnung einer Maskenpflicht im Gerichtsgebäude ist.
  • VG Freiburg, 11.03.2022 - 1 K 315/22

    Corona-Krise; Ausstellung eines Genesenennachweises; Darlegung des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22
    Dabei ist für das Begehren des Antragstellers der Regelstreitwert in Ansatz zu bringen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 11. März 2022, Az. 1 K 315/22, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22
    Angesichts der abschließenden Regelung der Bereiche, in denen die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske nach § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 IfSG unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite angeordnet werden kann und angesichts der detaillierten Regelungen hierzu in der CoronaVO ist es nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage durch die Kammer sehr fraglich, ob das gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, Az. 2 BvR 2405/11, juris Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az. 7 B 17.11, juris Rn. 8; VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2021, Az. 1 L 181/21, juris Rn. 7) des Gerichtspräsidenten eine geeignete Ermächtigungsnorm für die Anordnung einer Maskenpflicht im Gerichtsgebäude ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2022 - 13 B 17/22

    Vorlage eines ausführlichen qualifizierten ärztlichen Zeugnisses zum Nachweis der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22
    Gleiches gilt für den vom Antragsgegner angeführten Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2022, Az. 13 B 17/22, wonach die Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Maskenpflicht das Hausrecht des Gerichtspräsidenten sei, da diese Entscheidung unter der Geltung einer anderen Fassung des IfSG, die noch eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum - unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite - vorsah (vgl. § 28a Abs. 7 IfSG in der vom 12. Dezember 2021 bis 18. März 2022 geltenden Fassung), ergangen ist.
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22
    Angesichts der abschließenden Regelung der Bereiche, in denen die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske nach § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 IfSG unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite angeordnet werden kann und angesichts der detaillierten Regelungen hierzu in der CoronaVO ist es nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage durch die Kammer sehr fraglich, ob das gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, Az. 2 BvR 2405/11, juris Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az. 7 B 17.11, juris Rn. 8; VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2021, Az. 1 L 181/21, juris Rn. 7) des Gerichtspräsidenten eine geeignete Ermächtigungsnorm für die Anordnung einer Maskenpflicht im Gerichtsgebäude ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige

    Es ist zweifelsfrei richtig, dass Akte eines Gerichts, die nicht zur rechtsprechenden Gewalt gehören, sondern als justizielle Verwaltungstätigkeit einzuordnen sind, in den Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG fallen (vgl. Schmidt-Aßmann in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 98. EL, Art. 19 Abs. 4 Rn. 102 m. w. N.), einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09 - BVerfGE 138, 33, juris Rn. 17 ff.) und dass diese Überprüfung unter den Voraussetzungen des § 40 VwGO auf dem Verwaltungsrechtsweg erfolgen kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14.04.1988 - 3 C 65.85 - NJW 1989, 412 und OVG NRW, Beschluss vom 04.02.2021 - 4 B 1380/20 - DVBl. 2021, 610 zu gerichtlichen Pressemitteilungen; VG Sigmaringen, Beschluss vom 20.05.2022 - 8 K 1034/22 - juris und VG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2013 - 3 K 1329/13 - juris Rn. 16 ff. zur Ausübung des Hausrechts durch einen Gerichtspräsidenten).
  • VG Aachen, 04.07.2023 - 7 K 463/22

    Corona, 3G, Klagebefugnis, Feststellungsinteresse

    vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 20. Mai 2022 - 8 K 1034/22 -, juris Rn. 37 ff.; Ramsauer , in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Auflage, § 41 Rn. 49; Stelkens/Bonk/Sachs/ Stelkens , 9. Auflage, VwVfG § 41 Rn. 168; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2021 - 6 C 26/19 -, BVerwGE 171, 156-178, NVwZ 2021, 896, juris Rn. 40.

    vgl. Kopp/Ramsauer/ Ramsauer , VwVfG, § 39 Rn. 4 f.und Rn. 54 f. m. w. N.; Schoch/Schneider/ Schuler-Harms , 3. EL August 2022, VwVfG § 39 Rn. 95 ff.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 20. Mai 2022 - 8 K 1034/22 -, juris Rn. 45; VGH Mannheim, Urteil vom 15.11.1988 - 10 S 751/88, NVwZ 1989, 987, 981.

  • LAG Hamm, 04.11.2022 - 19 Sa 565/22

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Rechtmäßigkeit

    Entgegen der Ansicht des Klägers war die Gerichtsleitung dabei nicht durch die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes beschränkt, sondern konnte auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage Maßnahmen treffen, die den Rahmen des Willkürverbots, des Sachlichkeitsgebots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht überschreiten (vgl. OVG NRW 10. Januar 2022 - 13 B 17/22 - zu II 2 der Gründe; VG München 22. März 2021 - M 30 E 21.1308 - zu II 2 b (1) der Gründe mwN; VG Berlin 15. März 2021 - 1 L 181/21 - zu Absatz 10 der Gründe; aA VG Sigmaringen 20. Mai 2022 - 8 K 1034/22 - zu II 2 a der Gründe) .
  • VG Berlin, 10.06.2022 - 12 L 77.22

    Maskenpflicht in einer Universität kann auch nach Änderung des

    bb) Ebenso wenig ist davon auszugehen, dass die Neuregelung des § 28a Abs. 7 Infektionsschutzgesetz - IfSG - durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 466) Sperrwirkung dahingehend entfaltet, dass Maßnahmen zum Infektionsschutz außerhalb dieser Norm nicht auf andere Rechtsgrundlagen wie das Hausrecht gestützt werden können (VG Ansbach, Beschluss vom 20. Mai 2022 - AN 18 S 22.1299 -, BeckRS 2022, 12022, Rn. 24; VG Mainz, Beschluss vom 26. April 2022 - 1 L 220/22.MZ - S. 6 EA; VG Gießen, Beschluss vom 16. Mai 2022 - 3 L 998/22.Gl - openJur 2022, 10080, Rn. 28; zweifelnd noch Beschluss vom 2. Mai 2022 - 3 L 793/22.Gl - juris Rn. 25; a.A. VG Sigmaringen, Beschluss vom 20. Mai 2022 - 8 K 1034/22 - juris Rn. 34).
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