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   VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10   

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https://dejure.org/2011,8503
VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10 (https://dejure.org/2011,8503)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20.07.2011 - 1 K 1752/10 (https://dejure.org/2011,8503)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 1 K 1752/10 (https://dejure.org/2011,8503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen arglistiger Täuschung; Örtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnis des Amtswalters der Staatsangehörigkeitsbehörde bei der Einbürgerung hinsichtlich einer Täuschung oder eines Irrtums über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen; Rücknahme der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen gemäß § 17 und § 27 StARegG; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen verschwiegenem Ermittlungsverfahren und anderweitiger Verurteilung gerichtlich bestätigt

  • welt.de (Pressemeldung, 20.07.2011)

    Islamist Atilla Selek: Helfer der "Sauerland-Gruppe" zu Recht ausgebürgert

  • swr.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.07.2011)

    Selek kämpft für seinen Pass

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10

    Einbürgerung; Rücknahme; Örtliche Zuständigkeit; Arglistige Täuschung;

    OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 StS 11/08

    Sauerland-Verfahren: Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Islamischen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Sauerland-Gruppe

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10

    Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10
    Sie liegen schon deshalb nicht vor, weil die Möglichkeit, eine rechtswidrige Einbürgerung unter vergleichbaren Voraussetzungen zurückzunehmen, vor der Einführung des § 35 StAG in das Staatsangehörigkeitsgesetz schon aufgrund von § 48 LVwVfG möglich war (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2010 - 5 C 12.10 - juris Rdnr. 13).

    Es kommt hinzu, dass der Kläger anders als der Kläger im Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.2010 - 5 C 12/10 -) des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 02.03.2010 - C-135/08 -) vor der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union hatte, es somit in Bezug auf die Unionsbürgerschaft ausschließlich um den Entzug einer unredlich erworbenen Unionsbürgerschaft geht.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 13 S 122/03

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - gewöhnlicher Aufenthalt des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10
    Danach ist die Behörde zuständig, in der der gewöhnliche Aufenthalt, der mit dem dauernden Aufenthalt gleichzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.02.1993 - 1 C 45.90 - juris Rdnr. 22 ff, wo ausgeführt wird, dass gewöhnlicher und dauernder Aufenthalt im Wesentlichen dasselbe bedeuten, ohne zu verdeutlichen, worin der Unterschied bestehen soll; vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2003 - 13 S 122/03- juris Rdnr. 34), zuletzt bestand.

    Der Umstand, dass der Kläger quasi auf der Flucht war, deutet ebenfalls auf die Aufgabe eines dauernden/gewöhnlichen Aufenthalts in C hin (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2003 - 13 S 122/03 - juris Rdnr. 39: Zur Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts durch Flucht vor Strafverfolgung).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10
    Dies folge auch aus der jüngst ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Verlust der Staatsangehörigkeit und Unionsbürgerschaft vom 02.03.2010 - C - 135/08.

    Es kommt hinzu, dass der Kläger anders als der Kläger im Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.2010 - 5 C 12/10 -) des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 02.03.2010 - C-135/08 -) vor der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union hatte, es somit in Bezug auf die Unionsbürgerschaft ausschließlich um den Entzug einer unredlich erworbenen Unionsbürgerschaft geht.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 13 S 2215/07

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen Verschweigens strafrechtlicher Ermittlungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10
    Eine entgegen dieser Bestimmung vorgenommene Einbürgerung führe nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 10.10.2007 - 13 S 2215/07 - und vom 18.04.2008 - 13 S 315/08 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.06.2007 - 1 C 19/02 - Rdnr. 18) zu ihrer Rechtswidrigkeit.

    Erfolgt eine Einbürgerung unter Verstoß gegen diese Regelung, ist die Einbürgerung rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.2003 - 1 C 19.02 - Juris Rdnr. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2007 - 13 S 2215/07 - Juris Rdnr. 5).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10
    Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt sich nicht nach dem inneren Willen des Betroffenen, sondern setzt eine aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu treffende Prognose voraus." (BVerwG, Urteil vom 04.06.1997 - 1 C 25/96 - Juris Rdnr. 16).

    Unter diesen Voraussetzungen wäre sie auch dann zuständig geblieben, wenn der Kläger in der Strafhaft, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts möglich ist (Urteil vom 04.06.1997 - 1 C 25/96 -), für die Untersuchungshaft aber ausgeschlossen wird, einen dauernden/gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der Strafhaft in F. begründet hätte.

  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10
    Eine entgegen dieser Bestimmung vorgenommene Einbürgerung führe nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 10.10.2007 - 13 S 2215/07 - und vom 18.04.2008 - 13 S 315/08 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.06.2007 - 1 C 19/02 - Rdnr. 18) zu ihrer Rechtswidrigkeit.

    Erfolgt eine Einbürgerung unter Verstoß gegen diese Regelung, ist die Einbürgerung rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.2003 - 1 C 19.02 - Juris Rdnr. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2007 - 13 S 2215/07 - Juris Rdnr. 5).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10
    Danach ist die Behörde zuständig, in der der gewöhnliche Aufenthalt, der mit dem dauernden Aufenthalt gleichzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.02.1993 - 1 C 45.90 - juris Rdnr. 22 ff, wo ausgeführt wird, dass gewöhnlicher und dauernder Aufenthalt im Wesentlichen dasselbe bedeuten, ohne zu verdeutlichen, worin der Unterschied bestehen soll; vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2003 - 13 S 122/03- juris Rdnr. 34), zuletzt bestand.
  • BVerwG, 25.11.2004 - 1 B 24.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Auslandsaufenthalt; ius soli; Staatsangehörigkeitserwerb

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10
    Für die Definition des gewöhnlichen Aufenthalts greift das Bundesverwaltungsgericht auch für das Staatsangehörigkeitsgesetz auf § 30 SGB I zurück (vgl. Beschluss vom 25.11.2004 - 1 B 24/04 - Juris).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10
    Für diesen Bereich entschied das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 24.01.2001 (- 8 C 8.00 - juris), dass es auf die Kenntnis des zuständigen Amtswalters ankommt.
  • VG Bremen, 01.11.2010 - 1 V 1753/10

    Ernennung des zweiten Bürgermeisters - Antragsbefugnis;

    Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO - vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren 1 K 1752/10 oder einer anderweitigen Erledigung des Hauptsacheverfahrens - Folgendes aufgegeben:.

    Bereits am 20.10.2010 hat die Antragstellerin unter dem Aktenzeichen 1 K 1752/10 Klage erhoben und zugleich den vorliegenden Eilantrag gestellt, wobei sie zusätzlich die Beiladung des Senats der Freien Hansestadt Bremen als Kommunalaufsichtsbehörde beantragt hat.

  • VG Bremen, 01.02.2011 - 1 V 100/11

    Ernennung eines weiteren Mitglieds des Magistrats - Kommunalverfassungsstreit;

    Das Klageverfahren ist unter dem Aktenzeichen 1 K 1752/10 weiterhin anhängig.
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