Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27452
VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21 (https://dejure.org/2022,27452)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20.07.2022 - 6 K 965/21 (https://dejure.org/2022,27452)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 6 K 965/21 (https://dejure.org/2022,27452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,27452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2018 - 1 S 2749/17

    Auslegung des WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 1

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21
    Selbst wenn man im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht mehr auf die mit 80 Tagessätzen bewertete Einzeltat aus dem Urteil des Amtsgerichts ... rekurrieren könnte, weil seit deren Rechtskraft inzwischen mehr als fünf Jahre vergangen sind (zum Streitstand vgl. einerseits VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 1 S 2749/17 -, juris Rdnr. 6 f., andererseits BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 21 ZB 12.539 -, juris Rdnr. 12), so liegen nunmehr jedenfalls mehrere weitere Verurteilungen wegen vorsätzlicher Taten vor.
  • VG Regensburg, 02.02.2021 - RN 4 K 19.1980

    Waffenverbot wegen erheblicher strafrechtlicher Verurteilungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21
    Adressat der Maßnahme nach § 46 Abs. 3 Satz 1 WaffG ist nach dem Wortlaut aber (nur) derjenige, der Waffen oder Munition besitzt (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 2. Februar 2021 - RN 4 K 19.1980 -, juris Rdnr. 56).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 21 ZB 12.539

    Waffenbesitzkarte; Widerruf; Jagdschein; Ungültigerklärung und Einziehung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21
    Selbst wenn man im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht mehr auf die mit 80 Tagessätzen bewertete Einzeltat aus dem Urteil des Amtsgerichts ... rekurrieren könnte, weil seit deren Rechtskraft inzwischen mehr als fünf Jahre vergangen sind (zum Streitstand vgl. einerseits VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 1 S 2749/17 -, juris Rdnr. 6 f., andererseits BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 21 ZB 12.539 -, juris Rdnr. 12), so liegen nunmehr jedenfalls mehrere weitere Verurteilungen wegen vorsätzlicher Taten vor.
  • VG Karlsruhe, 18.10.2018 - 12 K 6041/17

    Waffenrechtliche Untersagung des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21
    Nachdem maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für das Erwerbs- und Besitzverbot der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist, da es sich hierbei um einen Dauerverwaltungsakt handelt (VG Freiburg, Urteil vom 1. Juli 2020 - 1 K 6023/18 -, BeckRS 2020, 41985, Rdnr. 32; VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 12 K 6041/17 -, juris Rdnr. 16 m. w. N.), sind auch die zwischenzeitlich erfolgten drei weiteren Verurteilungen zu berücksichtigen, aus denen nachträglich eine Gesamtstrafe von 60 Tagessätzen gebildet wurde (s. BZR-Auszug vom 5. April 2021 Einträge Nrn. 14 bis 17).
  • BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21

    Verbot des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Waffen; waffenrechtliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21
    Dabei beurteilt sich der Begriff der Zuverlässigkeit ebenso nach § 5 WaffG wie im Bereich der erlaubnispflichtigen Waffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 6 B 9.21 -, juris Rdnr. 16 m. w. N.).
  • VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851

    Waffenbesitzverbot wegen Tätlichkeiten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21
    Vielmehr wird die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nicht nach der Art der begangenen Straftat bestimmt, sondern es wird allgemein auf die Rechtsfolgenseite, nämlich auf die Höhe der verhängten Strafe, abgestellt (VG München, Beschluss vom 17. August 2018 - M 7 S 18.1851 -, juris Rdnr. 25 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21
    Als erwerbswillig ist danach eine Person anzusehen, bei der die durch Tatsachen gerechtfertigte Erwartung im Sinne der allgemeinen Besorgnis besteht, sie werde im Zeitraum voraussichtlich fortbestehender Unzuverlässigkeit in den Besitz von Waffen oder Munition gelangen wollen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Mai 2021 - 6 S 2193/19 -, juris Rdnr. 117).
  • VG Wiesbaden, 08.02.2016 - 6 K 1456/15

    Waffenrecht Einhandmesser (Messer mit einhändig feststellbarer Klinge)

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21
    Nicht in dem Anwendungsbereich von § 41 WaffG fallen indessen gefährliche Gegenstände, die nicht Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind, insbesondere auch die hier fallrelevanten Küchenmesser (arg e § 42 a Abs. 1 Nr. 3 WaffG; vgl. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 8. Februar 2016 - 6 K 1456/15.WI -, juris Rdnr. 23; Gade, a. a. O., § 42 a Rdnr. 1).
  • VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994

    Waffenbesitzverbot wegen Unzuverlässigkeit (hier: Alkoholabhängigkeit sowie

    (i) Ungeachtet der waffenrechtlichen Einordnung des Messers (vgl. § 1 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 UAbschnitt 2 Nr. 2 zum WaffG bzw. § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG) lässt sich nach Ansicht der Kammer auf den Vorfall vom 10. Juli 2022 die hinreichend wahrscheinliche Annahme stützen, dass bei dem Antragsteller die erhebliche Gefahr besteht, dass es (im betrunkenen Zustand) auch zu einem Waffenmissbrauch kommen könnte, zumal - unabhängig davon, ob der Antragsteller derzeit erlaubnisfreie Waffen im Sinne des Waffengesetzes besitzt - ihm ein hierauf gerichteter Erwerbswille nach dem hierzu existierenden Maßstab der niedrigen Gefahrenschwelle einer "allgemeinen Besorgnis", wofür nicht zuletzt nach der vom Antragsteller selbst mehrfach betonten Bedeutung seines Messers hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, nicht abgesprochen werden kann (vgl. im Einzelnen zu einer vergleichbaren Konstellation VG Sigmaringen, U.v. 20.7.2022 - 6 K 965/21 - juris Rn. 45 ff. m.w.N. mit dem Schluss von einem Küchenmesser von 21 cm Klingenlänge auf z.B. ein Springmesser).

    Die gesamten Umstände, wie sie sich nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand darstellen, geben hinreichend Anlass für die Besorgnis, dass der Antragsteller - insbesondere bei erneutem Alkoholeinfluss, der angesichts der (zumeist) erheblichen Alkoholisierung bei den Vorfällen in den vergangenen Monaten auch in der Zukunft zu erwarten steht bzw. eine Neigung des Antragstellers zum Alkoholkonsum offenbar besteht - zukünftig auch Waffen nicht nur dann benutzen wird, wenn die Rechtsordnung ihm das gestattet und deshalb auch einen Missbrauch von Waffen oder Munition hinreichend wahrscheinlich erwarten lässt, zumal angesichts der psychischen Verfassung des Antragstellers, z.B. dass er sich (in einem Ausnahmezustand) u.a. als "Erzengel Gabriel" bezeichnet hat, und eingedenk seiner Neigung zum Alkoholkonsum nicht davon auszugehen ist, dass er bewusst zwischen einem (lediglich) gefährlichen Gegenstand und einer Waffe im Sinne des Waffengesetzes differenzieren könnte und wollte (vgl. auch mit anderer Akzentsetzung VG Sigmaringen, U.v. 20.7.2022 - 6 K 965/21 - juris Rn. 47).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht