Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 20.10.2021 - 8 K 6301/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49301
VG Sigmaringen, 20.10.2021 - 8 K 6301/19 (https://dejure.org/2021,49301)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20.10.2021 - 8 K 6301/19 (https://dejure.org/2021,49301)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 8 K 6301/19 (https://dejure.org/2021,49301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Sigmaringen, 01.02.2018 - 8 K 581/18

    Ermessens- und Beurteilungsspielraum bei der Anerkennung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2021 - 8 K 6301/19
    Dieser war in der Folgezeit Gegenstand eines bei der erkennenden Kammer geführten Eilrechtsschutzverfahrens, in dem der Antrag der Klägerin auf vorläufige Anerkennung dieses Kurses erfolglos blieb (Beschlüsse des VG Sigmaringen vom 01.02.2018 - 8 K 581/18 - und des VGH Baden-Württemberg vom 26.04.2018 - 6 S 519/19 -).

    01.02.2018 - 8 K 581/18 -) hinsichtlich der Prüfung der inhaltlichen Anforderungen ein Beurteilungsspielraum zustehe.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die elektronisch geführte Gerichtsakte dieses Verfahrens, die dem Gericht vorliegenden Akten des vorausgehenden Eilverfahrens (VG Sigmaringen, 8 K 581/18) und die vom Gericht beigezogene Akte des Beklagten (ein Band) Bezug genommen.

    § 51 StrlSchV räumt der für die Anerkennung zuständigen Behörde hinsichtlich der (inhaltlichen) Bewertung, ob die Kursinhalte "geeignet" sind, die notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen entsprechend § 47 Absatz 3 zu vermitteln, und ob die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine "ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleisten", einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum ein (ebenso hinsichtlich der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 18a Abs. 4 der Röntgenverordnung (in der Fassung vom 04.10.2011, gültig bis 30.12.2018) VG Sigmaringen, Beschluss vom 01.02.2018 - 8 K 581/18 -, n. v., und wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2018 - 13 A 300/17 -, Rn. 21 ff., Juris).

    Daraus, dass § 51 StrlSchV nunmehr - im Unterschied zum früheren § 18a Abs. 4 RöV (s. zu dieser Problematik VG Sigmaringen, Beschluss vom 01.02.2018 - 8 K 581/18 -, n. v.) - ausdrücklich klarstellt, dass bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eine gebundene Entscheidung zu treffen ist ("sind [...] anzuerkennen, wenn"), lassen sich keine weiteren Rückschlüsse ziehen.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2021 - 8 K 6301/19
    Der Bürger hat allerdings auch in diesem Bereich Anspruch auf eine soweit wie möglich tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, Rn. 55 ff., Juris).

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist etwa der Bewertungsspielraum im Rahmen von Prüfungsentscheidungen überschritten und eine gerichtliche Korrektur geboten, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, Rn. 56, Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 13 A 300/17

    Anerkennung des "Grundkurses mit integrierter Unterweisung/Kenntniskurs

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2021 - 8 K 6301/19
    § 51 StrlSchV räumt der für die Anerkennung zuständigen Behörde hinsichtlich der (inhaltlichen) Bewertung, ob die Kursinhalte "geeignet" sind, die notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen entsprechend § 47 Absatz 3 zu vermitteln, und ob die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine "ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleisten", einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum ein (ebenso hinsichtlich der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 18a Abs. 4 der Röntgenverordnung (in der Fassung vom 04.10.2011, gültig bis 30.12.2018) VG Sigmaringen, Beschluss vom 01.02.2018 - 8 K 581/18 -, n. v., und wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2018 - 13 A 300/17 -, Rn. 21 ff., Juris).

    Andere Bundesländer haben diesem Gesichtspunkt dadurch Rechnung getragen, dass die Entscheidungszuständigkeit von vornherein den Landesärztekammern als sachnäheren Körperschaften übertragen worden ist, die über die erforderliche Fachkompetenz verfügen (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2018 - 13 A 300/17 -, Rn. 27-29, Juris).

  • VGH Bayern, 09.12.1992 - 7 B 90.2910
    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2021 - 8 K 6301/19
    VGH, Urteil vom 09.12.1992 - 7 B 90.2910 -, Juris (m.w.N.)).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 33.07

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilungsregel; Bestandsanlage;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2021 - 8 K 6301/19
    Dies wird in der jüngeren Rechtsprechung zunehmend dahin umschrieben, dass die gerichtliche Kontrolle dort endet, wo das materielle Recht die Verwaltung zu Entscheidungen verpflichtet, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben; hier handelt die Verwaltung kraft eigener Kompetenz (BVerwG, Urteil vom 16.10.2007 - 7 C 33/07 -, Rn. 43, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht