Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12093
VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13 (https://dejure.org/2016,12093)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21.04.2016 - 3 K 3176/13 (https://dejure.org/2016,12093)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21. April 2016 - 3 K 3176/13 (https://dejure.org/2016,12093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,12093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang; Teilbefreiung; landwirtschaftlicher Bedarf; grundstücksbezogene Betrachtungsweise

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 AVBWasserV, § 35 Abs 1 AVBWasserV
    Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang; Teilbefreiung; landwirtschaftlicher Bedarf; grundstücksbezogene Betrachtungsweise; wirtschaftliche Unzumutbarkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 1 S 3072/11

    Tatsächliche Anschlussmöglichkeit für Hinterliegergrundstück an Wasserversorgung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
    § 11 GemO ist eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Spezialermächtigung, die als landesrechtliche Eingriffsgrundlage aus Gründen der Volksgesundheit Eingriffe in die Grundrechte der Grundstückseigentümer oder der sonst zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG legitimieren kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2015 - 1 S 1130/15 -, DVBl. 2016, 127; und Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11 -, VBlBW 2013, 73 m.w.N.).

    Es handelt sich bei diesem gesetzlichen Erfordernis um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in Auslegung und Anwendung uneingeschränkt gerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11 -, a.a.O.).

    Hiernach ist die tatsächliche Anschlussmöglichkeit regelmäßig gegeben, wenn das Grundstück unmittelbar (ggf. mit einer zu ihm gehörenden Zuwegung) an eine Straße angrenzt, in der die Versorgungsleitungen, an die angeschlossen werden soll, bis in die Höhe des anschließenden Grundstücks verlegt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 01.03.1984 - 2 S 195/82 -, BWGZ 1984, 277; und vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11 -, a.a.O.).

    Ein Notleitungsrecht setzt voraus, dass die benötigte Ver- oder Entsorgung auf andere Weise nicht erlangt werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11 -, a.a.O.; sowie Beschluss vom 27.10.2015 - 1 S 1130/15 -, a.a.O.).

    Eine wirtschaftliche Einheit ist lediglich dann gegeben, wenn wegen rechtlich verbindlicher planerischer Vorstellungen oder tatsächlicher Geländeverhältnisse ein Teil eines Grundstücks nur selbständig baulich genutzt werden kann und deshalb sinnvoller Weise einen eigenen Anschluss an die öffentliche Einrichtung erhalten muss oder wenn mehrere Grundstücke desselben Eigentümers wegen ihrer geringen Größe nicht jeweils für sich, sondern nur in der Zusammenfassung baulich genutzt werden können und deshalb nur einen Anschluss benötigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11 -, ESVGH 63.187).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08

    Antrag eines Großverbrauchers auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
    Dabei darf nicht allein auf anhängige Beschränkungsanträge abgestellt werden; es reicht vielmehr aus, wenn solche Anträge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abzusehen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 23.10.1989 - 1 S 2484/88 -, NVwZ-RR 1990, 239; und vom 28.05.2009 - 1 S 1173/08 - VBlBW 2009, 338).

    Jedoch kann die wirtschaftliche Unzumutbarkeit für die übrigen Wasserabnehmer nicht lediglich durch den absoluten Anstieg bestimmt werden; vielmehr muss auch der Wasserpreis in seiner absoluten Höhe im Verhältnis zu den Preisen anderer Versorger in der Region in den Blick genommen werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 26.04.2007 - 4 B 05.576 -, BayVBl 2008, 274; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.05.2009 - 1 S 1173/08 -, a.a.O.).

    Vielmehr kann dann schon das Ausmaß der Abweichung von der durchschnittlichen Gebührenhöhe ausreichen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.05.2009 - 1 S 1173/08 -, a.a.O.).

    Die in § 5 Abs. 2 und 3 WVS angelegte Befreiungsmöglichkeit knüpft ebenso wie der Anschluss- und Benutzungszwang an sich an das Grundstück im Sinne des Buchgrundstücks, also des maßgeblichen Flurstücks, an (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2015 - 1 S 1130/15 -, a.a.O.; sowie Urteil vom 28.05.2009 - 1 S 1173/08 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 1 S 1130/15

    Niederschlagswasser kann wasserrechtlicher Überlassungspflicht sowie Anschluss-

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
    § 11 GemO ist eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Spezialermächtigung, die als landesrechtliche Eingriffsgrundlage aus Gründen der Volksgesundheit Eingriffe in die Grundrechte der Grundstückseigentümer oder der sonst zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG legitimieren kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2015 - 1 S 1130/15 -, DVBl. 2016, 127; und Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11 -, VBlBW 2013, 73 m.w.N.).

    Ein Notleitungsrecht setzt voraus, dass die benötigte Ver- oder Entsorgung auf andere Weise nicht erlangt werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11 -, a.a.O.; sowie Beschluss vom 27.10.2015 - 1 S 1130/15 -, a.a.O.).

    Die in § 5 Abs. 2 und 3 WVS angelegte Befreiungsmöglichkeit knüpft ebenso wie der Anschluss- und Benutzungszwang an sich an das Grundstück im Sinne des Buchgrundstücks, also des maßgeblichen Flurstücks, an (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2015 - 1 S 1130/15 -, a.a.O.; sowie Urteil vom 28.05.2009 - 1 S 1173/08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.12.2010 - 8 B 40.10

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Teilbefreiung vom Benutzungszwang

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
    Von Bedeutung kann aber auch sein, ob die Wasserversorgung im Wege einer Teil- und/oder Vollversorgung erfolgt und ob die Mittel für die Wasserversorgung durch verbrauchsorientierte Gebühren oder verbrauchsunabhängige Anschlussbeiträge beschafft werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.12.2010 - 8 B 40.10 -, RdL 2011, 233; Sächs. OVG, Beschluss vom 06.05.2014 - 4 A 821/12 -, juris).

    Auch wenn gegen diese pauschalisierende Betrachtung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs in Anbetracht der vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 30.12.2010 - 8 B 40.10 -, a.a.O.) geforderten individuellen Würdigung ohne feste Bezugsgrößen gewisse Bedenken bestehen, so kann sie doch als erster Anhaltspunkt für die Zumutbarkeitsbetrachtung dienen.

  • VGH Bayern, 03.04.2014 - 4 B 13.2455

    Keine Teilbefreiung vom Benutzungszwang bei großen Auswirkungen auf die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
    Nach den in der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäben (vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 03.04.2014 - 4 B 13.2455 -, DÖV 2014, 676) erscheint bei einem Überschreiten der örtlichen Verbrauchsgebühr gegenüber dem nivellierten Ausgangswert von weniger als 20 Prozent sogar ein Gebührensprung von 20 Prozent als zumutbar.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 15/91

    Teilbefreiung; Benutzungszwang; Kommunale Wasserversorgung; Brauchwasser;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
    Im Übrigen ist bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer Teilbefreiung vom Benutzungszwang auch zu berücksichtigen, dass der Wasserversorger bei der Planung und Kalkulation seiner Einrichtung nicht von einer Vollversorgung der landwirtschaftlichen Betriebe in seinem Gebiet ausgehen darf, sondern sich auf die durch § 3 Abs. 1 AVBWasserV eingeräumte Befreiungsmöglichkeit vom Benutzungszwang einstellen muss (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.03.1992 - 2 L 15/91 -, juris).
  • VGH Bayern, 04.10.2001 - 23 B 00.3686
    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
    Eine anderweitige Betrachtung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Einheit geboten (vgl. zur ausnahmsweisen Zugrundelegung des wirtschaftlichen Grundstücksrechts in dem Beitragsrecht BayVGH, Beschluss vom 27.06.2000 - 23 ZB 00.1626 -, juris; Urteil vom 04.10.2001 - 23 B 00.3686 -, BayVBl 2002, 148).
  • BVerwG, 12.01.1988 - 7 B 55.87

    Ortssatzung - Wasserversorgung - Anschlusszwang - Unzulässige Enteignung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
    Der durch Satzung begründete Zwang, Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen und diese zu benutzen, stellen für den betroffen Grundstückseigentümer grundsätzlich eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.01.1988 - 7 B 55.87 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071

    Anschluss- und Benutzungszwang; Erschließung; bebautes Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
    Ein Notleitungsrecht setzt voraus, dass die benötigte Ver- oder Entsorgung auf andere Weise nicht erlangt werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11 -, a.a.O.; sowie Beschluss vom 27.10.2015 - 1 S 1130/15 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.01.1986 - 7 CB 51.85

    Befreiung von einem gemeindlichen Anschlusszwang und Benutzungszwang an eine

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf diese Vorschrift nicht dazu führen, dass ein rechtmäßig angeordneter Benutzungszwang im Ergebnis leer läuft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.1986 - 7 CB 51.85 u.a. -, NVwZ 1986, 483).
  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 B 05.576
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1989 - 1 S 2484/88

    Beschränkung der Wasserbezugspflicht

  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 B 05.579
  • VGH Bayern, 27.06.2000 - 23 ZB 00.1626

    Abgaberechtliche Behandlung von zwei Grundstücken als Gesamtheit; Definition des

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15

    Krankenhaus; Rechtsschutzinteresse bei Verfahren wegen Aufnahme in einen

  • BVerfG, 02.11.1981 - 2 BvR 671/81

    AVBWasserV verstößt nicht gegen Selbstverwaltungsgarantie

  • BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03

    Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben;

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83

    Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05

    Befreiung vom Benutzungszwang

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein

  • OVG Sachsen, 06.05.2014 - 4 A 821/12

    Bestimmtheit Widerspruchsbescheid, Einzelfall, Benutzungszwang, Teilbefreiung,

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1984 - 2 S 195/82

    Wasserversorgungsbeitrag; Anschlußmöglichkeit vor Inkrafttreten des KAG BW

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2015 - 15 A 2604/14

    Rechtfertigung einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang im Rahmen der

  • OVG Sachsen, 08.04.2008 - 4 B 403/07

    Wasserversorgung; Benutzungszwang; Teilbefreiung; Wäschewaschen; Gleichbehandlung

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • BVerwG, 05.04.1988 - 7 B 54.88

    Wasserrecht - Wasserversorgungsanlage - Landwirtschaftliches Anwesen - Befreiung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht