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   VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21   

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VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21 (https://dejure.org/2022,5925)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22.02.2022 - A 4 K 855/21 (https://dejure.org/2022,5925)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - A 4 K 855/21 (https://dejure.org/2022,5925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 71 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 51 Abs 1 VwVfG, § 51 Abs 2 VwVfG, § 51 Abs 3 VwVfG, Art 33 Abs 2 Buchst d EURL 32/2013
    Unionsrechtskonformität des deutschen Folgeantragsrechts sowie der Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Unzulässigkeitsentscheidungen; Richtervorlage an den EuGH

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 71
    Syrien: Vorabentscheidungsersuchen wegen Grundsatzfragen zum Folgeantragskonzept

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21
    Im Kern stützte er seinen Antrag auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.11.2020 in der Sache C-238/19 ("EZ").

    Der vorgelegte Fall unterscheidet sich von dem Fall in den Rechtssachen C-924/19 PPU und C-925/19 PPU dahingehend, dass der Kläger sich zur Begründung seines Asylfolgeantrags im Wesentlichen auf die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache C-238/19 beruft.

    Im Kontext der Entscheidung in der Sache C-238/19.

    Die vorgenannten Erwägungen gelten im Konkreten für das Urteil in der Rechtssache C-238/19, welches wesentliche Aussagen zur Auslegung der für syrische Wehrdienstverweigerer maßgeblichen Vorschriften in Art. 9 Abs. 2 lit. b) und Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU enthält.

    Diese Situation spitzt sich weiter zu, weil die derzeit überwiegende nationale Rechtsprechung die in der Sache C-238/19 aufgestellte "starke Vermutung" nicht als unwiderlegliche Vermutung oder starre Beweisregel versteht und ausgehend von einer umfassenden Bewertung der aktuellen Erkenntnislage zum Ergebnis kommt, dass diese "starke Vermutung" bei syrischen Wehrdienstverweigerern widerlegt sei, sodass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ohne Hinzutreten konkreter und individueller gefahrerhöhender Umstände abgelehnt wird (statt vieler vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 B 2.21 [ECLI:DE:BVerwG:2021:100321B1B2.21.0] - Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.2021 - A 3 S 271/19 [ECLI:DE:VGHBW:2021:0818.A3S271.19.00] - Rn. 30 ff.; andere Ansicht OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2021 - OVG 3 B 109/18 [ECLI:DE:OVGBEBB:2021:0129.OVG3B109.18.00] - Rn. 66 ff.).

    Im Schrifttum wird vertreten, dass die vom Gerichtshof postulierte "starke Vermutung" entweder eine auf der Tatsachenebene bezogene Vermutung darstelle (vgl. etwa Pettersson, Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 19.11.2020 - C-238/19, Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 2021, 84, 87 f.) oder sogar eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Asylsuchenden bewirke (Hruschka, Am Schutz orientiert, Verfassungsblog, 20.11.2020, aufrufbar unter https://verfassungsblog.de/am-schutz-orientiert).

    Vor dem Hintergrund dieser Problematik hat das Gericht Zweifel, ob nationale Vorschriften, die das Urteil in der Rechtssache C-238/19 nicht als neue Erkenntnis eines Folgeantrags berücksichtigen, mit den Regelungen der Art. 33 Abs. 2 lit. d) und Art. 40 der Richtlinie 2013/32/EU vereinbar sind.

    Verneint der Gerichtshof diese Frage, so würde gegebenenfalls auch eine unionsrechtskonforme Auslegung der Vorschriften der § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG und § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG dazu führen, dass der Kläger sich für die Zulässigkeit seines Folgeantrags nicht auf die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache C-238/19 berufen könnte.

    Wenn der Gerichtshof die vorgenannte Frage dahingehend beantwortet, dass Entscheidungen, die sich auf eine Auslegung des Unionsrechts beschränken, grundsätzlich als neue Erkenntnis berücksichtigt werden können, so stellt sich schließlich die Frage, ob das Urteil des Gerichtshofs in der Sache C-238/19 auch im konkreten Fall eine solche neue Erkenntnis darstellt.

  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21
    In den Rechtssachen C-924/19 PPU und C-925/19 PPU ("Ungarische Transitzone") hat der Gerichtshof diese Rechtsprechungslinie aufgegriffen und im Kontext des Asylrechts fortentwickelt.

    Der vorgelegte Fall unterscheidet sich von dem Fall in den Rechtssachen C-924/19 PPU und C-925/19 PPU dahingehend, dass der Kläger sich zur Begründung seines Asylfolgeantrags im Wesentlichen auf die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache C-238/19 beruft.

    Diese Entscheidung enthält nach dem Verständnis des vorlegenden Gerichts - anders als in den Sachen C-924/19 PPU und C-925/19 PPU - nicht die Feststellung, dass bestimmte nationale Vorschriften unionsrechtswidrig sind.

    Der Gerichtshof hat aber bereits in den Rechtssachen C-924/19 PPU und C-925/19 PPU entschieden, dass dessen Entscheidungen - freilich nur unter bestimmten Voraussetzungen - als "neue Erkenntnis" berücksichtigt werden müssen.

    Unter Berücksichtigung der Vorgaben in den Sachen C-924/19 PPU und C-925/19 PPU ist es darüber hinaus zweifelhaft, inwieweit ein Urteil des Gerichtshofs, welches Aussagen über die Auslegung des Unionsrechts, nicht aber über die Unionsrechtswidrigkeit einer Vorschrift macht, unter die Begriffe "neues Element" bzw. "neuer Umstand" oder "neue Erkenntnis" im Sinne der Art. 33 Abs. 2 lit. d) und Art. 40 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU fällt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 109.18

    Asylverfahren Syrien; Wehrdienstverweigerung; Zuerkennung von Flüchtlingsschutz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21
    Diese Situation spitzt sich weiter zu, weil die derzeit überwiegende nationale Rechtsprechung die in der Sache C-238/19 aufgestellte "starke Vermutung" nicht als unwiderlegliche Vermutung oder starre Beweisregel versteht und ausgehend von einer umfassenden Bewertung der aktuellen Erkenntnislage zum Ergebnis kommt, dass diese "starke Vermutung" bei syrischen Wehrdienstverweigerern widerlegt sei, sodass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ohne Hinzutreten konkreter und individueller gefahrerhöhender Umstände abgelehnt wird (statt vieler vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 B 2.21 [ECLI:DE:BVerwG:2021:100321B1B2.21.0] - Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.2021 - A 3 S 271/19 [ECLI:DE:VGHBW:2021:0818.A3S271.19.00] - Rn. 30 ff.; andere Ansicht OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2021 - OVG 3 B 109/18 [ECLI:DE:OVGBEBB:2021:0129.OVG3B109.18.00] - Rn. 66 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2021 - A 3 S 271/19

    Asylverfahren Syrien; richterliche Überzeugungsbildung bezüglich der Verfolgung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21
    Diese Situation spitzt sich weiter zu, weil die derzeit überwiegende nationale Rechtsprechung die in der Sache C-238/19 aufgestellte "starke Vermutung" nicht als unwiderlegliche Vermutung oder starre Beweisregel versteht und ausgehend von einer umfassenden Bewertung der aktuellen Erkenntnislage zum Ergebnis kommt, dass diese "starke Vermutung" bei syrischen Wehrdienstverweigerern widerlegt sei, sodass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ohne Hinzutreten konkreter und individueller gefahrerhöhender Umstände abgelehnt wird (statt vieler vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 B 2.21 [ECLI:DE:BVerwG:2021:100321B1B2.21.0] - Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.2021 - A 3 S 271/19 [ECLI:DE:VGHBW:2021:0818.A3S271.19.00] - Rn. 30 ff.; andere Ansicht OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2021 - OVG 3 B 109/18 [ECLI:DE:OVGBEBB:2021:0129.OVG3B109.18.00] - Rn. 66 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2020 - A 4 S 4001/20

    Syrien: keine "automatische" Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21
    Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union fällt nach der überwiegenden nationalen Rechtsprechung nicht unter den Tatbestand der Vorschrift (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 06.08.2021 - 1 LA 294/21 [ECLI:DE:OVGHB:2021:0806.1LA294.21.00] - Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.04.2021 - 14 A 818/19.A [ECLI:DE:OVGNRW:2021:0412.14A818.19A.00] - Rn. 67 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2020 - A 4 S 4001/20 [ECLI:DE:VGHBW:2020:1222.A4S4001.20.00] - Rn. 14).
  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 41.20

    Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im behördlichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21
    In diesem Zusammenhang stellt sich dem vorlegenden Gericht insbesondere die Frage, welche Qualität eine vom Gericht durchzuführende Anhörung aufweisen muss, und zwar ob es die in Kapitel II der Richtlinie 2013/32/EU aufgeführten Verfahrensgarantien gewährleisten muss (vgl. insoweit bereits die Ausführungen des Gerichtshofs in der Rechtssache C-517/17 "Addis" und hierauf BVerwG, Urteil vom 30.03.2021 - 1 C 41.20 [ECLI:DE:BVerwG:2021:300321U1C41.20.0]).
  • BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21

    Mangels Darlegung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde zu § 3a Abs. 2 Nr. 5 und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21
    Diese Situation spitzt sich weiter zu, weil die derzeit überwiegende nationale Rechtsprechung die in der Sache C-238/19 aufgestellte "starke Vermutung" nicht als unwiderlegliche Vermutung oder starre Beweisregel versteht und ausgehend von einer umfassenden Bewertung der aktuellen Erkenntnislage zum Ergebnis kommt, dass diese "starke Vermutung" bei syrischen Wehrdienstverweigerern widerlegt sei, sodass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ohne Hinzutreten konkreter und individueller gefahrerhöhender Umstände abgelehnt wird (statt vieler vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 B 2.21 [ECLI:DE:BVerwG:2021:100321B1B2.21.0] - Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.2021 - A 3 S 271/19 [ECLI:DE:VGHBW:2021:0818.A3S271.19.00] - Rn. 30 ff.; andere Ansicht OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2021 - OVG 3 B 109/18 [ECLI:DE:OVGBEBB:2021:0129.OVG3B109.18.00] - Rn. 66 ff.).
  • OVG Bremen, 06.08.2021 - 1 LA 294/21

    Asyl Syrien; Folgeantrag

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21
    Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union fällt nach der überwiegenden nationalen Rechtsprechung nicht unter den Tatbestand der Vorschrift (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 06.08.2021 - 1 LA 294/21 [ECLI:DE:OVGHB:2021:0806.1LA294.21.00] - Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.04.2021 - 14 A 818/19.A [ECLI:DE:OVGNRW:2021:0412.14A818.19A.00] - Rn. 67 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2020 - A 4 S 4001/20 [ECLI:DE:VGHBW:2020:1222.A4S4001.20.00] - Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2021 - 14 A 818/19

    Vereinbarkeit der Dreimonatsfrist zur Geltendmachung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21
    Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union fällt nach der überwiegenden nationalen Rechtsprechung nicht unter den Tatbestand der Vorschrift (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 06.08.2021 - 1 LA 294/21 [ECLI:DE:OVGHB:2021:0806.1LA294.21.00] - Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.04.2021 - 14 A 818/19.A [ECLI:DE:OVGNRW:2021:0412.14A818.19A.00] - Rn. 67 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2020 - A 4 S 4001/20 [ECLI:DE:VGHBW:2020:1222.A4S4001.20.00] - Rn. 14).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2022 - A 4 K 855/21
    Rechtsprechung und Schrifttum haben diese Entscheidung dahingehend rezipiert, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Bedeutungsgehalt des verfassungsrechtlich garantierten Asylgrundrechts als "Änderung der Rechtslage" gelten können (BVerwG, Beschluss vom 24.05.1995 - 1 B 60.95 - juris Rn. 5; Funke-Kaiser, in: Fritz/Vormeier, Gemeinschaftskommentar zum Asylgesetz, § 71 Rn. 228 ff.; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Kommentar zum Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 71 AsylG Rn. 25; Dickten, in: Beck"scher Onlinekommentar zum Ausländerrecht, 31. Edition Stand 01.10.2021, § 71 AsylG Rn. 19).
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

  • BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 643/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im

  • BVerwG, 15.11.2023 - 1 C 7.22

    Kein abgeleiteter Flüchtlingsschutz für Familienangehörige eines erst im

    Hieran ist ungeachtet des beim Gerichtshof der Europäischen Union (Gerichtshof) unter dem Aktenzeichen C-216/22 anhängigen Vorabentscheidungsersuchens des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Beschluss vom 22. Februar 2022 - A 4 K 855/21 [ECLI:DE:VGSIGMA:2022:0222.A4K855.21.00] - Asylmagazin 2022, 253, Vorlagefragen 3 a bis c) zur Auslegung von Art. 46 RL 2013/32/EU festzuhalten.
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