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   VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20   

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VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20 (https://dejure.org/2022,25043)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22.03.2022 - 1 K 2764/20 (https://dejure.org/2022,25043)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22. März 2022 - 1 K 2764/20 (https://dejure.org/2022,25043)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    4. Auch nach dem EuGH-Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 -, "BZ" sind inlandsbezogene Ausweisungen (ohne Ausreise des Betroffenen aus der Bundesrepublik Deutschland und ohne Ergehen einer Abschiebungsandrohung) weiterhin möglich.

    5. Allerdings ist ohne eine Abschiebungsandrohung (bzw. hier: nach deren gerichtlicher Aufhebung) aufgrund des EuGH-Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 -, "BZ" der Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots rechtswidrig und daher aufzuheben .

    Zur Begründung verwies das Regierungspräsidium Tübingen im Wesentlichen darauf, dass nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 03.06.2021, - C-546/19 "BZ"-, Juris) sog. inlandsbezogene Ausweisungen nur noch mit einer Abschiebungsandrohung als mit der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungs-Richtlinie) vereinbar seien.

    Dies soll auch für solche Drittstaatsangehörige gelten, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten, die aber nicht abgeschoben werden können, weil der Grundsatz der Nichtzurückweisung dem entgegensteht (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 "BZ" -, juris Rn. 55 ff.).

    Ausgehend hiervon könnte eine Ausweisungsverfügung deshalb mit Art. 6 Abs. 1 RFRL unvereinbar sein, weil sie mittelbar über das nach § 11 Abs. 1 S. 1 AufenthG zwingend anzuordnende Einreise- und Aufenthaltsverbot zu einer Titelerteilungssperre führt (§ 11 Abs. 1 S. 2 AufenthG) und in Fällen, in denen keine Abschiebungsandrohung erlassen wird oder werden kann, dazu führt, dass der Ausländer aufgrund der Titelerteilungssperre sich allenfalls geduldet (§ 60a AufenthG) im Bundesgebiet aufhalten darf (andeutend Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, 31. Edition 01.07.2021, § 53 AufenthG Rn. 6, siehe hierzu auch Bauer/Hoppe, NVwZ 2021, 1207).

    Im Übrigen - und zwar soweit der Erlass eines nach nationalem Recht zwingend anzuordnenden Einreise- und Aufenthaltsverbots mit unionsrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren ist (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 "BZ" -, juris Rn. 60, siehe unten IV.) - kann die Effektivität der Rückführungsrichtlinie dadurch gewährleistet werden, dass in Fällen einer inlandsbezogenen Ausweisung allein die Vorschrift des § 11 Abs. 1 S. 2 AufenthG unangewendet bleibt.".

    Soweit der Beklagte damit argumentiert, dass der EuGH (Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 "BZ" -, Rn. 59, Juris) und der Generalanwalt (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 10.02.2021 in der Rechtssache C-546/19, Rn. 87, Juris) in einer Konstellation wie der hier gegebenen eine Rückkehrentscheidung für zulässig ansehen und darauf verweisen, dass es aus Sicht des Unionsrechts als ausreichend zu erachten sei, die Rückkehrentscheidung "auszusetzen" (Generalanwalt) bzw. "die Abschiebung [des Drittstaatsangehörigen] in Vollstreckung dieser Entscheidung aufzuschieben", könnte dies für die europarechtliche Zulässigkeit einer Abschiebungsandrohung sprechen.

    Da es somit an einer Rückkehrentscheidung in Form einer Abschiebungsandrohung gegen den Kläger fehlt, verstößt das mit Ziffer 2 des Bescheids vom 06.08.2020 in Gestalt des Ergänzungsbescheids vom 11.03.2022 verfügte Einreise- und Aufenthaltsverbot nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 "BZ" -, a.a.O.) gegen Unionsrecht und ist somit aufzuheben.

    Die entscheidungserhebliche Frage, ob und inwieweit inlandsbezogene Ausweisungen europarechtskonform verfügt werden können, ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 03.06.2021 in der Sache C-546/19 "BZ" bislang ungeklärt und stellt sich in einer Vielzahl weiterer vergleichbarer Fälle, insbesondere bei syrischen Staatsangehörigen, die sich nach derzeitiger Rechtspraxis zumindest auf Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 AufenthG berufen können und auf absehbare Zeit faktisch nicht abgeschoben werden können.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    Zu berücksichtigen ist nur das Interesse des Ausländers, ausländerrechtliche Folgewirkungen der Ausweisung zu vermeiden, etwa Aufenthaltsbeschränkungen und Meldeauflagen (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 -, juris, Rn. 130).

    In der Folge ist - da es sich nach Aufhebung der Abschiebungsandrohung faktisch um eine inlandsbezogene Ausweisung handelt - nur das Interesse des Klägers zu berücksichtigen, ausländerrechtliche Folgewirkungen der Ausweisung zu vermeiden, etwa Aufenthaltsbeschränkungen und Meldeauflagen (vgl. § 56 AufenthG; vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 -, Rn. 130,.

    Eine Ausweisungsentscheidung fällt damit nicht in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie und muss sich damit nicht unmittelbar an deren Vorgaben messen lassen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 -, juris Rn. 146).

    Ausgehend von dieser Kompetenznorm sieht die Rückführungsrichtlinie keine Regelungen zur Ausweisung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - , juris Rn. 141 ff. m. w. N.).

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweisung eines straffälligen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris) und einer abweichenden und bejahenden Prognose der Wiederholungsgefahr durch das Verwaltungsgericht, wenn das Strafgericht die Strafe im Fall eines Heranwachsenden nach § 88 Abs. 1 JGG zur Bewährung ausgesetzt hat.

    50 aa) Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, Juris) kommt der Entscheidung des Amtsgerichts Adelsheim (Beschluss vom 16.04.2020 - 1 VRJs 588/19 -), die Vollstreckung der Restjugendstrafe des Klägers ab diesem Termin zur Bewährung auszusetzen, Indizwirkung dahingehend zu, dass vom Kläger keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mehr ausgeht.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    Dabei gelten nicht an Resozialisierungsgesichtspunkten, sondern an strengeren Kriterien orientierte und darüber hinaus eine längerfristige Gefahrenprognose erfordernde gefahrenabwehrrechtliche Maßstäbe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.07.2008 - 18 A 1145/07 -, Juris).

    11.04.2016 - 11 S 393/16 - Rn. 30; Urteil vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 - Rn. 142, jeweils Juris).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    Die in Ziffer 1 des angefochtenen Bescheids des Regierungspräsidiums Tübingen vom 06.08.2020 in Gestalt dessen Ergänzungsbescheids vom 11.03.2022 enthaltene Verfügung, wonach der Kläger aus dem Bundesgebiet ausgewiesen wird, ist zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (s. nur BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, Rn. 13; Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 -, Rn. 16, jeweils Juris) rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO.

    Die erstmals am 30.08.2016 erteilte Aufenthaltserlaubnis ist mit Ablauf des 12.05.2020 erloschen, und ein Anspruch auf Verlängerung besteht - wie noch darzulegen sein wird - nicht, sodass der volljährige Kläger sich zum maßgeblichen Zeitpunkt des Ergehens der Ausweisungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, Rn. 24, Juris) nicht auf den "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis berufen konnte.

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    EGMR, Urteil vom 02.08.2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476, Urteil vom 18.10.2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279; Urteil vom 21.03.2007 - 1683/03 -, InfAuslR 2007, 221 -, Urteil vom 23.06.2008 - 1683/03 -, InfAuslR 2008, 333 - Urteil vom 12.01.2010 - 47486/06 -, InfAuslR 2010, 369).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05

    Einkommen; Grundsicherung; tatsächlich erbrachte Unterhaltszahlungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2005 - 12 S 1558/05 -, Rn. 11, Juris).
  • VG Bremen, 13.07.2020 - 2 V 199/20
    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    13. Juli 2020 - 2 V 199/20 - juris Rn. 43; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 53 AufenthG Rn. 98; Fleuß, in: Kluth/Heusch, a.a.O., § 53 AufenthG Rn. 124).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    Dies folgt daraus, dass auf absehbare Zeit keine Aufenthaltsbeendigung möglich ist, weil ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK besteht und eine Beeinträchtigung möglicher Bleibeinteressen daher nicht konkret droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, Rn. 28, Juris).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    EGMR, Urteil vom 02.08.2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476, Urteil vom 18.10.2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279; Urteil vom 21.03.2007 - 1683/03 -, InfAuslR 2007, 221 -, Urteil vom 23.06.2008 - 1683/03 -, InfAuslR 2008, 333 - Urteil vom 12.01.2010 - 47486/06 -, InfAuslR 2010, 369).
  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings nach Verurteilung u.a. wegen

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen

  • BGH, 11.01.2018 - StB 33/17

    MASLOV v. AUSTRIA

  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten

  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 14.19

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Ausländerrecht; Ausweisung eines Drogendealers; Erlass einer

  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2089/20
  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 18 A 1145/07

    Wiederholungsgefahr Prognose Sozialprognose Reststrafe Bewährung Gutachten

  • VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Maslov ./. Österreich

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

  • VG Karlsruhe, 17.01.2023 - 8 K 702/21

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland mit Abschiebungsandrohung und

    bb) Der Abschiebungsandrohung in Ziffer 2 des Bescheides vom 20. Dezember 2022 mit der der Beklagte dem Kläger in Satz 1 die Abschiebung in die Türkei androht und zugleich in Satz 3 feststellt, dass der Kläger bis zum vollziehbaren Widerruf des durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Bescheid vom 3. April 2019 festgestellten Abschiebungsverbotes nicht in die Türkei abgeschoben werden darf, steht auch nicht das nationale Recht entgegen (a. A. VG Freiburg, Urteile vom 13.9.2022 - 10 K 1443/20 - juris Rn. 22 und vom 13.4.2022 - 7 K 2089/20 - juris Rn. 39 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 18.8.2022 - 9 K 3739/22 - juris Rn. 53 f.; VG Sigmaringen, Urteile vom 12.7.2022 - 14 K 1888/21 - juris Rn. 91 und vom 22.3.2022 - 1 K 2764/20 - juris Rn. 102 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 8.4.2022 - 7 K 4210/20 - Umdruck S. 54).

    (1) Zu einer Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung im Bescheid vom 20. Dezember 2022 führt nicht, dass der Beklagte die Türkei als Zielstaat der Abschiebung bestimmt und gleichzeitig verfügt hat, dass eine Abschiebung in die Türkei bis zum vollziehbaren Widerruf des Abschiebungsverbotes nicht erfolgen darf (zu dieser Möglichkeit: Dörig, ZAR 2022, 244 (247); a.A. VG Freiburg, Urteile vom 13.9.2022 - 10 K 1443/20 - juris Rn. 22 und vom 13.4.2022 - 7 K 2089/20 - juris Rn. 45; VG Sigmaringen, Urteile vom 12.7.2022 - 14 K 1888/21 - juris Rn. 91 und vom 22.3.2022 - 1 K 2764/20 - juris Rn. 104; VG Karlsruhe, Urteil vom 8.4.2022 - 7 K 4210/20 - Umdruck S. 49; zur asylrechtlichen Abschiebungsandrohung: BVerwG, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 - juris Rn. 18).

    Bei anderer Auslegung des § 59 Abs. 3 Satz 1 und 2 AufenthG würde der Vorrang des Unionsrechts eine Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei inlandsbezogenen Ausweisungen ausschließen (vgl. hierzu VG Freiburg, Urteile vom 13.9.2022 - 10 K 1443/20 - juris Rn. 31, vom 13.4.2022 - 7 K 2089/20 - juris Rn. 52 ff. und vom 26.1.2022 - 7 K 826/20 - juris Rn. 39; VG Sigmaringen, Urteile vom 12.7.2022 - 14 K 1888/21 - juris Rn. 92 und vom 22.3.2022 - 1 K 2764/20 - juris Rn. 105; VG Stuttgart, Urteil vom 18.8.2022 - 9 K 3739/21 - juris Rn. 61; VG Karlsruhe, Urteil vom 8.4.2022 - 7 K 4210/20 - Umdruck S. 47 f.; VG München, Urteil vom 23.8.2022 - M 4 K 21.4317 - juris Rn. 78 ff.).

  • VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21

    Aufenthaltsrecht: Inlandsbezogene Ausweisung

    Diese Bescheide wurden ebenfalls durch Klagen angefochten (- 9 K 2999/20 - bzw. - 1 K 2764/20 -).
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