Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 23.01.2020 - 2 K 7618/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- rewis.io
- Justiz Baden-Württemberg
§ 44 Abs 1 S 1 SGB 8, § 86 Abs 2 S 1 SGB 8, § 86c Abs 1 S 1 SGB 8, § 89c Abs 1 S 1 SGB 8, § 86 Abs 6 SGB 8
Erstattungsstreit zwischen Jugendhilfeträgern bei Aufnahme eines Jugendlichen in eine Kinderdorffamilie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufnahme eines Jugendlichen in eine Kinderdorffamilie
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 20.10
Pflegeperson; Pflegefamilie; Pflegekind; Vollzeitpflegeperson; Vollzeitpflege; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.01.2020 - 2 K 7618/18
Zur Begründung wurde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.09.2011 - 5 C 20/10 - verwiesen.Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.09.2011 - 5 C 20.10 - enthält die Vorschrift des § 44 Abs. 1 S.1 SGB VIII eine leistungsunabhängige Begriffsbestimmung.
Für den erforderlichen familiären oder familienähnlichen Charakter ist es erforderlich, dass "Haushalt" im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII als der private und eigenverantwortlich geführte Haushalt der Pflegeperson zu verstehen ist (BVerwG, Urteil vom 01.09.2011 - 5 C 20.10 -, juris).
- VGH Bayern, 09.12.2003 - 12 ZB 03.2166
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.01.2020 - 2 K 7618/18
Pflichtwidrigkeit liegt vor, wenn der erstattungsverpflichtete Träger seine Zuständigkeit erkannt hat bzw. bei Anwendung der ihm obliegenden Sorgfalt hätte erkennen müssen und dennoch die Hilfeleistung ablehnt, verzögert oder unzureichend gewährt (Bay. VGH, Urteil vom 09.12.2003 - 12 ZB 03.2166 -, juris).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dann, wenn der ersatzpflichtige Träger auf Grund einer schwierig zu beurteilenden rechtlichen Situation seine Ersatzpflicht ablehnt bzw. im Kompetenzkonflikt mit einem anderen Jugendhilfeträger seine Zuständigkeit aus rechtlichen Erwägungen heraus verneint, pflichtwidriges Verhalten ausscheiden kann (Bay. VGH, Beschluss vom 18.07.2005 - 12 B 02.1197 -, juris; Beschluss vom 09.12.2003 - 12 ZB 03.2166 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2016 - 12 A 237/16
Aufnahme der Kinder in den privaten von der Pflegeperson eigenverantwortlich …
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.01.2020 - 2 K 7618/18
Zwar ist es normal, dass Eltern in größeren Familien eigenverantwortlich - falls möglich - Rückzugsmöglichkeiten suchen und wahrnehmen, im vorliegenden Fall ist es jedoch so, dass diese Rückzugsmöglichkeit vom Arbeitgeber geschaffen und bereitgestellt wird, was gegen einen privat geführten Haushalt spricht (OVG Münster, Beschluss vom 17.11.2016 - 12 A 237/16 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2015 - 12 S 1274/14
"Beginn der Leistung" im Sinn von SGB 8 § 86 d; Vorliegen eines pflichtwidrigen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.01.2020 - 2 K 7618/18
Es ist unbeachtlich, dass sich die Auffassung des Beklagten nach genauerer Prüfung als fehlerhaft erweist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2015 - 12 S 1274/14 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 12 A 1211/12
Erstattung von für die Geschwister aufgewendeten Jugendhilfekosten
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.01.2020 - 2 K 7618/18
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dann, wenn der ersatzpflichtige Träger auf Grund einer schwierig zu beurteilenden rechtlichen Situation seine Ersatzpflicht ablehnt bzw. im Kompetenzkonflikt mit einem anderen Jugendhilfeträger seine Zuständigkeit aus rechtlichen Erwägungen heraus verneint, pflichtwidriges Verhalten ausscheiden kann (Bay. VGH, Beschluss vom 18.07.2005 - 12 B 02.1197 -, juris; Beschluss vom 09.12.2003 - 12 ZB 03.2166 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 -, juris). - VG Freiburg, 18.11.2016 - 4 K 2981/15
Erstattungsanspruch - Frist des § 111 S. 1 SGB 10
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.01.2020 - 2 K 7618/18
Die Vorschrift gilt über die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 ff. SGB X hinaus für alle Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern, insbesondere auch für die (jugendhilferechtlichen) Erstattungsansprüche nach den §§ 89 ff. SGB VIII (VG Freiburg, Urteil vom 18.11.2016 - 4 K 2981/15 -, juris). - VGH Bayern, 18.07.2005 - 12 B 02.1197
Kinder- und Jugendhilfe, Kostenerstattung nach § 89 c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII oder …
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.01.2020 - 2 K 7618/18
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dann, wenn der ersatzpflichtige Träger auf Grund einer schwierig zu beurteilenden rechtlichen Situation seine Ersatzpflicht ablehnt bzw. im Kompetenzkonflikt mit einem anderen Jugendhilfeträger seine Zuständigkeit aus rechtlichen Erwägungen heraus verneint, pflichtwidriges Verhalten ausscheiden kann (Bay. VGH, Beschluss vom 18.07.2005 - 12 B 02.1197 -, juris; Beschluss vom 09.12.2003 - 12 ZB 03.2166 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 -, juris). - BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.01.2020 - 2 K 7618/18
Nach dem Sinn und Zweck des § 86 SGB VIII ist der Zuständigkeitswechsel nach § 86 Abs. 6 SGB VIII als Folge der Begründung eines neuen familiären oder familienähnlich strukturierten Pflegeverhältnisses veranlasst (BVerwG, Urteil vom 30.08.2009 - 5 C 18.08 -, juris).
- VG Mainz, 11.03.2021 - 1 K 1112/19
Rückerstattung von erstatteten Aufwendungen im Rahmen der Jugendhilfe; …
Damit erstreckte sich die Leistungsverpflichtung der Beklagten aus § 86c SGB VIII - nach ihrem Sinn und Zweck - auch auf diesen Zeitraum (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 K 7618/18 -, juris, Rn. 45) und ein entsprechender Erstattungsanspruch aus § 89c SGB VIII bestand zumindest in Höhe der hier tatsächlich erstatteten Kosten.