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   VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04   

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VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04 (https://dejure.org/2006,18168)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 23.05.2006 - 9 K 1865/04 (https://dejure.org/2006,18168)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 9 K 1865/04 (https://dejure.org/2006,18168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Rücknahme einer Baugenehmigung / eines Bauvorbescheids für Windkraftanlagen im Wege der Fachaufsicht; Verunstaltung des Landschaftsbildes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Bauvorbescheids und einer Baugenehmigung zur Errichtung von drei Windkraftanlagen; Nichtberücksichtigung von Schallimmissionen durch die geplanten Windkraftanlagen sowie weitere Beeinträchtigungen des Wohnens und der landwirtschaftlichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Keine Windkraftanlagen auf der Zollernalb

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04
    Allerdings sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, NVwZ 2002, 284 und vom 30.06.2004 - 4 C 9.03 -, BVerwGE 121, 182, "Windfarm") ein einheitliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig, da die drei Windkraftanlagen eine "Windfarm" bildeten.

    Weiter hat die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die im Übrigen auch in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu erfolgen hätte (vgl. § 13 BImschG), gegenüber den naturschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen eines Außenbereichsvorhabens eigenständigen Charakter und ist jeweils unabhängig voneinander durchzuführen, auch wenn die Abwägung in beiden Fällen zu demselben Ergebnis kommen sollte (sog. Separationsmodell, BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, NVwZ 2002, 1112, BRS 64 Nr. 98, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 1181/02 -, VBlBW 2003, 395, BRS 66 Nr. 104; Brügelmann, BauGB, Stand: Dezember 2005, § 35 RdNr. 89).

    Ist die Zulassungsentscheidung fachgesetzlich eine gebundene Entscheidung, bei der der Behörde keine vom Gericht zu respektierenden Abwägungs- oder Ermessensspielräume eingeräumt sind, so vermag der Umstand, dass durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung eine weitere Zulassungsvoraussetzung akzessorisch hinzutritt, den Rechtscharakter dieser Entscheidung nicht zu verändern (BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04
    Allerdings sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, NVwZ 2002, 284 und vom 30.06.2004 - 4 C 9.03 -, BVerwGE 121, 182, "Windfarm") ein einheitliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig, da die drei Windkraftanlagen eine "Windfarm" bildeten.

    Von einer Windfarm war mithin erst dann auszugehen, wenn drei oder mehr Windkraftanlagen aneinander räumlich so zugeordnet wurden, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschnitten oder wenigstens berührten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 9.03 -, BVerwGE 121, 182, NVwZ 2004, 1235).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 1181/02

    Windkraftanlage - Verunstaltung des Landschaftsbildes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04
    Weiter hat die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die im Übrigen auch in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu erfolgen hätte (vgl. § 13 BImschG), gegenüber den naturschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen eines Außenbereichsvorhabens eigenständigen Charakter und ist jeweils unabhängig voneinander durchzuführen, auch wenn die Abwägung in beiden Fällen zu demselben Ergebnis kommen sollte (sog. Separationsmodell, BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, NVwZ 2002, 1112, BRS 64 Nr. 98, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 1181/02 -, VBlBW 2003, 395, BRS 66 Nr. 104; Brügelmann, BauGB, Stand: Dezember 2005, § 35 RdNr. 89).

    Ist danach ein Außenbereichsvorhaben schon nach § 35 Abs. 1 und 3 BauGB unzulässig, so kommt es auf seine Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht mehr an (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 1181/02 -, VBlBW 2003, 395, BRS 66 Nr. 104).

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04
    Ein solches privilegiertes Vorhaben, dass vom Gesetzgeber dem Außenbereich im Grundsatz "planungsähnlich" zugewiesen ist (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 25.10.1967 - 4 C 86.66 -, BVerwGE 28, 148, 151), kann aber gleichwohl nicht zugelassen werden, wenn ihm öffentliche Belange wie solche des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB entgegenstehen.

    Der Unterschied der Auswirkung der öffentlichen Belange zwischen einem privilegierten und einem sonstigen Vorhaben ist weniger ein quantitativer, sondern ein qualitativer, also durch das jeweilige Verhältnis zwischen dem Vorhaben und dem öffentlichen Belang begründeter (BVerwG, Urteil vom 25.10.1967 - 4 C 86.66 -, BVerwGE 28, 148, 151).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1986 - 3 S 2336/86

    Rücknahme einer Baugenehmigung während des nachbarlichen Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04
    Die Behörde kann nämlich nicht einen unzulässigen oder auch einen offensichtlich unbegründeten Widerspruch zum Anlass für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes unter den erleichterten Bedingungen des § 50 LVwVfG zu Lasten des Begünstigten nehmen, wenn der Begünstigte auch in den entsprechenden Rechtsbehelfsverfahren nicht mit der Aufhebung des Verwaltungsakts rechnen musste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.12.1986 - 3 S 2336/86 -, BWVPr 1987, 89).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1983 - 5 S 1629/83

    Außergerichtliche Kosten eines notwendig Beigeladenen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04
    Es entspricht der Billigkeit, einen Teil der außergerichtlichen Kosten der notwendig Beigeladenen den im Klageverfahren unterlegenen Klägerinnen aufzuerlegen, auch wenn die Beigeladenen keinen Antrag gestellt haben (grundsätzlich: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 -, VBlBW 1998, 57, vom 25.07.1983 - 5 S 1629/83 -, VBlBW 1984, 74 sowie Urteil vom 18.07.1996 - 3 S 2895/95 -, VBlBW 1996, 437).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04
    Es entspricht der Billigkeit, einen Teil der außergerichtlichen Kosten der notwendig Beigeladenen den im Klageverfahren unterlegenen Klägerinnen aufzuerlegen, auch wenn die Beigeladenen keinen Antrag gestellt haben (grundsätzlich: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 -, VBlBW 1998, 57, vom 25.07.1983 - 5 S 1629/83 -, VBlBW 1984, 74 sowie Urteil vom 18.07.1996 - 3 S 2895/95 -, VBlBW 1996, 437).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 7 B 2984/97

    Die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen Baugenehmigungen ist

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04
    Das OVG Nordrhein-Westfalen habe entschieden (Beschluss vom 23.01.1998 - 7 B 2984/97 -, NVwZ 1998, 759), dass es sich bei summarischer Prüfung als offen darstelle, ob ein Abstand knapp über 500 m zwischen einer Windkraftanlage mit einer Leistung von 500 kW und einem Wohngebäude im Außenbereich ausreiche, um sicher zu stellen, dass an dem Wohngebäude keine unzumutbaren Lärmimmissionen auftreten könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04
    Es entspricht der Billigkeit, einen Teil der außergerichtlichen Kosten der notwendig Beigeladenen den im Klageverfahren unterlegenen Klägerinnen aufzuerlegen, auch wenn die Beigeladenen keinen Antrag gestellt haben (grundsätzlich: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 -, VBlBW 1998, 57, vom 25.07.1983 - 5 S 1629/83 -, VBlBW 1984, 74 sowie Urteil vom 18.07.1996 - 3 S 2895/95 -, VBlBW 1996, 437).
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