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VG Sigmaringen, 23.06.2004 - 9 K 250/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 23.06.2004 - 9 K 250/04
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 5 S 2116/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 8 S 2047/93
Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch ein "teilprivilegiertes" Vorhaben im …
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.06.2004 - 9 K 250/04
Das Vorhaben dient dabei dem Betrieb nicht erst dann, wenn es für die Aufrechterhaltung des Betriebs unentbehrlich ist, andererseits dient dem Betrieb nicht schon jedes irgendwie förderliche Vorhaben, sondern es ist darauf abzustellen, ob ein "vernünftiger Landwirt" unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs dieses Vorhaben so errichten würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.1983 - 4 C 17.81 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.11.1993 - 8 S 2047/93 - Berliner Kommentar zum BauGB, Loseblatt, Stand 8/2003, § 35 Rn 27 ff.). - BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 76.80
Ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung bei Wechsel von der …
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.06.2004 - 9 K 250/04
Diese Regelung befreit jedoch nur die tägliche Wirtschaftsweise des Land- oder Forstwirts von naturschutzrechtlichen Anordnungen (BVerwG, Urt. v. 13.04.1983 - 4 C 76.80 - OVG Koblenz, Urt. v. 18.09.1986 - 8 A 77/84 -}, so dass etwa das Pflügen und Eggen oder Aufbringen von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln keinen Eingriff i.S.v. § 10 Abs. 1 NatSchG darstellen. Die Landwirtschaftsklausel kann jedoch nicht dahin verstanden werden, dass auch umgestaltende Eingriffe, die eine Verbesserung der bisherigen Nutzung ermöglichen oder vorbereiten sollen, unbeschränkt zulässig sind (OVG Lüneburg, Urt. v. 23.04.1987 - 3 OVG A 112/86 - OVG Koblenz, Urt. v. 18.09.1986 - 8 A 77/84 -) Die beantragte Auffüllung ist kein im Rahmen der Landwirtschaft täglich anstehendes Vorhaben, vielmehr soll die bisherige Nutzung der Fläche als Wiese verändert werden, die Einordnung der Auffüllung als Eingriff i.S.d. NatSchG scheitert daher nicht an § 10 Abs. 3 NatSchG. - OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1986 - 8 A 77/84
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.06.2004 - 9 K 250/04
Diese Regelung befreit jedoch nur die tägliche Wirtschaftsweise des Land- oder Forstwirts von naturschutzrechtlichen Anordnungen (BVerwG, Urt. v. 13.04.1983 - 4 C 76.80 - OVG Koblenz, Urt. v. 18.09.1986 - 8 A 77/84 -}, so dass etwa das Pflügen und Eggen oder Aufbringen von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln keinen Eingriff i.S.v. § 10 Abs. 1 NatSchG darstellen. Die Landwirtschaftsklausel kann jedoch nicht dahin verstanden werden, dass auch umgestaltende Eingriffe, die eine Verbesserung der bisherigen Nutzung ermöglichen oder vorbereiten sollen, unbeschränkt zulässig sind (OVG Lüneburg, Urt. v. 23.04.1987 - 3 OVG A 112/86 - OVG Koblenz, Urt. v. 18.09.1986 - 8 A 77/84 -) Die beantragte Auffüllung ist kein im Rahmen der Landwirtschaft täglich anstehendes Vorhaben, vielmehr soll die bisherige Nutzung der Fläche als Wiese verändert werden, die Einordnung der Auffüllung als Eingriff i.S.d. NatSchG scheitert daher nicht an § 10 Abs. 3 NatSchG. - BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?
Auszug aus VG Sigmaringen, 23.06.2004 - 9 K 250/04
Das Vorhaben dient dabei dem Betrieb nicht erst dann, wenn es für die Aufrechterhaltung des Betriebs unentbehrlich ist, andererseits dient dem Betrieb nicht schon jedes irgendwie förderliche Vorhaben, sondern es ist darauf abzustellen, ob ein "vernünftiger Landwirt" unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs dieses Vorhaben so errichten würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.1983 - 4 C 17.81 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.11.1993 - 8 S 2047/93 - Berliner Kommentar zum BauGB, Loseblatt, Stand 8/2003, § 35 Rn 27 ff.).