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   VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16   

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VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 (https://dejure.org/2017,2155)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 (https://dejure.org/2017,2155)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - A 4 K 5434/16 (https://dejure.org/2017,2155)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 3a Abs 2 Nr 5 AsylVfG 1992
    Rechtsschutzbedürfnis bei Klagen syrischer Flüchtlinge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Heranziehung zum Wehrdienst als Anerkennungsgrund; Rückkehrerverfolgung droht weiterhin

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (42)

  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1495/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Syrers im wehrdienstfähigen Alter

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
    Da diese Methoden jedoch bereits an Checkpoints sowie im Rahmen formellen als auch informellen Gewahrsams im Rahmen der Einreisekontrollen angewendet wurden (Immigration and Refugee Board of Canada, Syria: Treatment of returnees, 2015, S. 3; vgl. hierzu auch VG Sigmaringen, Urteil vom 16.12.2016 - A 5 K 1495/16 -, juris, m.w.N.), besteht nach Auffassung der Kammer für die Kläger objektiv die Besorgnis, aufgrund ihrer Ausreise und ihrer Asylantragstellung bzw. ihres Auslandsaufenthalts bei ihrer Rückkehr als potentielle Regimegegner verhaftet und sodann in diesem Status und aufgrund dessen den im Bericht des U.S.-Außenministeriums dargestellten Methoden unterworfen zu werden.

    Die Auffassung der Kammer steht dabei jedenfalls im Ergebnis in Einklang mit den Entscheidungen des VG Sigmaringen (Urteile vom 23.11.2016 - A 5 K 1495/16 und A 5 K 1372/16 -), des VG Karlsruhe (Urteil vom 29.11.2016 - A 8 K 4182/16 -), VG Münster, Urteil vom 13.10.2016 - 8 K 2127/16.A -, veröffentlicht im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen), VG Trier, Urteil vom 07.10.2016 - 1 K 5093/16.TR -) sowie des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts, welches in seiner Entscheidung vom 29.07.2015 (Geschäftszahl W224 2102645-1, ECLI:AT:BVWG:2015:W224.2102645.1.01) ausgeführt hat, dass Personen, die erfolglos in anderen Ländern um Asyl ersucht haben, und solche, die in der Vergangenheit Verbindung mit der Muslimbruderschaft hatten, bei ihrer Rückkehr gerichtlich belangt worden seien.

    Wie die 5. Kammer des VG Sigmaringen ausgeführt hat (Urteil vom 16.12.2016 - A 5 K 1495/16 -, juris), können bei alledem zunächst die, wenn auch rechtlich nicht unmittelbar relevanten, aber - wie im Rahmen einer Entscheidung nach § 73 AsylG - indiziell bedeutsamen Hintergründe für den Wandel in der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nicht gänzlich außer Acht gelassen werden.

    Augenfällig erscheint vielmehr, dass die politische Neuausrichtung der zugrunde liegenden Weisungslage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zeitlich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.03.2016 (BGBl. I S. 390) am 17.03.2016 zusammenfällt, das den Familiennachzug für "nur" subsidiär Schutzberechtigte in § 104 Abs. 13 AufenthG für zwei Jahre ausgesetzt hat (VG Sigmaringen, Urteil vom 16.12.2016 - A 5 K 1495/16 -, juris).

    Die Kammer ist aufgrund der verfügbaren Erkenntnismittel ferner davon überzeugt, dass sich die Gefahr von Repressionen allein aufgrund des Auslandsaufenthalts auf sämtliche Rückkehrer gleich welchen Alters im Sinne einer Art "Sippenhaft" bezieht und schließt sich insofern den Ausführungen im Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23.11.2016 (Az.: A 5 K 1495/16, juris) an.

    Deshalb müssen sich die minderjährigen Kläger zu 3) und 4) nicht auf das sog. "Familienasyl" nach einer etwaigen Bestandskraft der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft ihrer Eltern verweisen lassen (VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1495/16 -, juris).

    Insofern schließt sich die Kammer den Ausführungen der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in deren Urteil vom 23.11.2016 (A 5 K 1495/16, juris) sowie denen im Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 01.07.2016 (1 K 20205/16 Me, juris) an, wonach die Art und Weise, wie die syrischen Regierungskräfte wahllos, willkürlich und zumeist völkerrechtswidrig insbesondere Zivilpersonen - teilweise unter Einsatz verbotener Kriegswaffen - töten und welche Ziele sie dabei auswählen, eine Haltung der syrischen Machthaber mit dem offenkundigen Ziel aufzeigt, jede - tatsächlich bestehende oder auch nur seitens des Regimes unterstellte - Gegnerschaft zum Regime bereits von vorneherein und ohne nähere Differenzierung unerbittlich im Keim zu ersticken und sich hierfür wehrpflichtigen Syrer vor den §§ 3a Abs. 2 Nr. 5, 3 Abs. 2 Nr. 1 AsylG nicht zumutbaren Arten der Kriegsführung in einem Konflikt zu bedienen (vgl. hierzu auch BayVGH, Pressemitteilung vom 13.12.2016).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - A 11 S 2046/13

    Verfolgung von syrischen Rückkehreren bei der Einreise nach Syrien

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
    Soweit anhand der verfügbaren Erkenntnismittel ersichtlich, ist die Kammer jedoch im Ergebnis mit der überwiegenden Auffassung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung davon überzeugt, dass zumindest bis in das Jahr 2013 hinein eine sog. "Rückkehrerverfolgung", d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung schutzsuchender syrischer Staatsangehöriger aufgrund ihrer illegalen Ausreise aus Syrien und der Asylantragstellung oder einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt, bei einer Wiedereinreise nach Syrien bestand (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.07.2012 - 3 L 147/12 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A -, juris).

    Aufgrund dieser Erkenntnislage ist der VGH Baden-Württemberg zuletzt im Jahr 2013 davon ausgegangen, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die bislang in der Rechtsprechung angenommene Gefahr einer sog. "Rückkehrerverfolgung" nicht mehr bestehen würde (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 -, juris).

    Allein die aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen bestehenden hohen Zahlen an Wiedereinreisen nach Syrien höben nicht per se die Möglichkeit des Regimes auf, die Herkunft der Rückkehrer zu kontrollieren (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 -, juris).

    Dem schließt sich die Kammer an, da sie die Auffassung des VGH Baden-Württemberg teilt, dass es nicht nachvollziehbar erscheint, dass im Falle eines totalitären Regimes, welches um sein Überleben kämpft, dieses im Rahmen eines bewaffneten bürgerkriegsähnlichen Konflikts seine bisherige Praxis der Annahme einer potentiellen Regimegegnerschaft bei Rückkehrern ändert und nunmehr im Rahmen der Einreise eine abstrakte repressionsneutrale Vorfeldkontrolle vornimmt und erst dem nachgelagert - ggf. zwischen freiwilliger Ausreise und zwangsweiser Abschiebung differenzierend - Repressionen ausübt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 -, juris).

    Ein derartiges differenziertes und bürokratisches Vorgehen nach - in quasi-rechtsstaatlicher Weise - abstrakt-generell vorgezeichneten Kriterien erscheint abgesehen von dessen Praktikabilität im Falle eines in der Krise agierenden totalitären Regimes bei lebensnaher Betrachtung auch nach Auffassung der Kammer eher fernliegend und kann unter den aktuellen Umständen ohne nähere Anhaltspunkte wohl kaum in ernst zu nehmender Weise erwartet, unterstellt oder angenommen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
    Eine soziale Gruppe im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Mitglieder dieser Gruppe angeborene Merkmale oder einen unveränderlichen gemeinsamen Hintergrund gemein haben oder Merkmale oder eine Glaubensüberzeugung teilen, die so bedeutsam für die Identität oder das Gewissen sind, dass der Betreffende nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten, und die Gruppe in dem betreffenden Land eine deutlich abgegrenzte Identität hat, da sie von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird (vgl. § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, juris).

    Dabei gilt der allgemeine Grundsatz, dass das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen muss, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris).

    Dass sich diese Ausführungen ausschließlich auf Sonderfälle (früherer) politischer Betätigung beziehen würden, vermag die Kammer nicht zu erkennen, da sich die vom OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16.12.2016 (Az.: 1 A 10922/16, juris) angeführte Erläuterung im Bericht des Außenministeriums nicht etwa auf die Feststellung genereller Verhaftungen von Dissidenten und Rückkehrern bezieht, sondern auf die dem vorangestellt angeführte Verhaftung politisch auffälliger Rückkehrer.

    Zwar mag eine nachrichtendienstliche Überwachung sämtlicher syrischer Staatsangehöriger durch das syrische Regime in Deutschland nicht bestehen (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris).

  • OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
    Ergibt sich, dass diese Hypothese, die Aussage sei weder wahr noch falsch, nicht zutreffen kann, bspw. weil sich die Aussage durch genügend Qualitätsmerkmale auszeichnet, die den Schluss rechtfertigen, dass sie der Wahrheit entspricht, d.h. die "Nullhypothese" mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, so wird sie verworfen, und es gilt die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage handelt (BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 -, NJW 2006, 3506; VG Meiningen, Beschluss vom 08.12.2011 - 6 D 60012/11 Me -, juris).

    Demnach ist in einem ersten Schritt davon auszugehen, dass Aussagen über Erlebtes und Nicht-Erlebtes sich in ihrer Qualität unterscheiden (sog. "Undeutsch-Hypothese", vgl. zum Ganzen Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., 2014, Rn. 283 ff.), sodass die Aussage zunächst inhaltsorientiert und sodann merkmalsorientiert dahingehend überprüft werden kann, ob sie Merkmale bzw. Anzeichen enthält, die für ihre Glaubhaftigkeit sprechen (OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 -, NJW 2006, 3506).

    Das generell einzelfallbezogen und so im Falle der Klägerin zu 2) unter diesem Gesichtspunkt zu bestimmende Kerngeschehen hat sie widerspruchsfrei geschildert (vg. zur Bestimmung des "Kerngeschehens" OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 -, NJW 2006, 3506 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VG 584/11

    Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
    Dabei ist zunächst zu unterstellen, dass die Aussage weder wahr noch falsch ist; es sind auf Grundlage eines Glaubhaftigkeitswerts von Null weitere Hypothesen zu bilden (sog. "Nullhypothese", vgl. hierzu m.w.N. BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; zu deren Anwendbarkeit außerhalb des Strafprozesses LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; zu deren Bedeutung für die richterliche Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 27.03.2003 - 1 StR 524/02 -, NStZ-RR 2003, 206 ).

    Als solche sog. "Realitäts-"oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen" kommen insbesondere ein Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen in Betracht (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., 2014, Rn. 370 ff. und 409 ff.).

  • VG Münster, 13.10.2016 - 8 K 2127/16

    Syrer können Flüchtlingseigenschaft beanspruchen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
    Auf das Fortbestehen eines Systems gezielter Überprüfung von Rückkehrern, wie sie sich aus den derzeit verfügbaren Erkenntnismitteln ergibt, deutet als Indiztatsache auch der Umstand hin, dass syrische Nachrichtendienste im Jahr 2015 nach den Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz auch im Bundesgebiet entsprechende vorbereitende Aufklärung betrieben haben (Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 2015, S. 263; vgl. hierzu VG Münster, Urteil vom 13.10.2016 - 8 K 2127/16.A -, abrufbar im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen).

    Die Auffassung der Kammer steht dabei jedenfalls im Ergebnis in Einklang mit den Entscheidungen des VG Sigmaringen (Urteile vom 23.11.2016 - A 5 K 1495/16 und A 5 K 1372/16 -), des VG Karlsruhe (Urteil vom 29.11.2016 - A 8 K 4182/16 -), VG Münster, Urteil vom 13.10.2016 - 8 K 2127/16.A -, veröffentlicht im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen), VG Trier, Urteil vom 07.10.2016 - 1 K 5093/16.TR -) sowie des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts, welches in seiner Entscheidung vom 29.07.2015 (Geschäftszahl W224 2102645-1, ECLI:AT:BVWG:2015:W224.2102645.1.01) ausgeführt hat, dass Personen, die erfolglos in anderen Ländern um Asyl ersucht haben, und solche, die in der Vergangenheit Verbindung mit der Muslimbruderschaft hatten, bei ihrer Rückkehr gerichtlich belangt worden seien.

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
    Dabei ist zunächst zu unterstellen, dass die Aussage weder wahr noch falsch ist; es sind auf Grundlage eines Glaubhaftigkeitswerts von Null weitere Hypothesen zu bilden (sog. "Nullhypothese", vgl. hierzu m.w.N. BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; zu deren Anwendbarkeit außerhalb des Strafprozesses LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; zu deren Bedeutung für die richterliche Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 27.03.2003 - 1 StR 524/02 -, NStZ-RR 2003, 206 ).

    Ergibt sich, dass diese Hypothese, die Aussage sei weder wahr noch falsch, nicht zutreffen kann, bspw. weil sich die Aussage durch genügend Qualitätsmerkmale auszeichnet, die den Schluss rechtfertigen, dass sie der Wahrheit entspricht, d.h. die "Nullhypothese" mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, so wird sie verworfen, und es gilt die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage handelt (BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 -, NJW 2006, 3506; VG Meiningen, Beschluss vom 08.12.2011 - 6 D 60012/11 Me -, juris).

  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
    Dabei ist zunächst zu unterstellen, dass die Aussage weder wahr noch falsch ist; es sind auf Grundlage eines Glaubhaftigkeitswerts von Null weitere Hypothesen zu bilden (sog. "Nullhypothese", vgl. hierzu m.w.N. BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; zu deren Anwendbarkeit außerhalb des Strafprozesses LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; zu deren Bedeutung für die richterliche Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 27.03.2003 - 1 StR 524/02 -, NStZ-RR 2003, 206 ).

    Als solche sog. "Realitäts-"oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen" kommen insbesondere ein Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen in Betracht (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., 2014, Rn. 370 ff. und 409 ff.).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
    Mit Rücksicht darauf kommt dem persönlichen Vorbringen des Schutzsuchenden als "Zeuge in eigener Sache" und dessen Würdigung gesteigerte Bedeutung zu (BVerwG, Beschluss vom 10.05.2002 - 1 B 392.01 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259; Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32).

    Kein anderer Maßstab kann für die Angaben der Kläger zu 1) und 2) als "Zeuge in eigener Sache" gelten, welche im Asylverfahren hinsichtlich des Flucht- oder Verfolgungsschicksals des Asylsuchenden regelmäßig als einziges Erkenntnismittel in Betracht kommen und so gesteigerte Bedeutung erfahren (BVerwG, Beschluss vom 10.05.2002 - 1 B 392.01 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259; Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32).

  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
    Mit Rücksicht darauf kommt dem persönlichen Vorbringen des Schutzsuchenden als "Zeuge in eigener Sache" und dessen Würdigung gesteigerte Bedeutung zu (BVerwG, Beschluss vom 10.05.2002 - 1 B 392.01 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259; Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32).

    Kein anderer Maßstab kann für die Angaben der Kläger zu 1) und 2) als "Zeuge in eigener Sache" gelten, welche im Asylverfahren hinsichtlich des Flucht- oder Verfolgungsschicksals des Asylsuchenden regelmäßig als einziges Erkenntnismittel in Betracht kommen und so gesteigerte Bedeutung erfahren (BVerwG, Beschluss vom 10.05.2002 - 1 B 392.01 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259; Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10

    Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bei Abschiebung eines

  • VG Meiningen, 08.12.2011 - 6 D 60012/11

    Zumessung einer Disziplinarmaßnahme bei sexueller Belästigung einer Sekretärin in

  • VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16

    Syrien, Rückkehrgefährdung, Flüchtlingsanerkennung, Asylantrag, illegale

  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • VG Karlsruhe, 29.11.2016 - A 8 K 4182/16

    Syrien, Rückkehrgefährdung, Asylantragstellung, Auslandsaufenthalt, politische

  • BVerwG, 14.06.1985 - 6 C 33.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unvollständige Berücksichtigung des

  • BVerwG, 21.01.2014 - 10 B 3.14

    Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung; schwere nichtpolitische Straftat; Prüfung

  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1372/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem Syrer im wehrdienstfähigen Alter

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

  • BVerwG, 15.02.2008 - 5 B 196.07

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen

  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 47.12

    Anwendbarkeit; Anwendungsbereich; auslaufendes Recht; ausgelaufenes Recht;

  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

  • VG Cottbus, 17.06.2021 - 3 K 368/16
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Qualifikationsrichtlinie; Verfolgungshandlung;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - A 11 S 689/13

    Verfolgung von Hindus in Afghanistan

  • VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30883
  • BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70

    Ermittlung eines Schadens im Verwaltungsprozess und revisionrechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - A 12 S 1999/14

    Exilpolitischen Betätigung eines Angolaners; Widerruf der Feststellung des

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2016 - A 10 S 332/12

    Keine Gruppenverfolgung der Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber einer afghanischen

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 25/17

    Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Reflexverfolgung; Reservist;

    Denn wenn es im Falle einer (hypothetischen) Rückkehr nicht zu der soeben dargestellten menschenrechtswidrigen Behandlung des Klägers zu 1), insbesondere Folter, kommen sollte, so ist es doch jedenfalls beachtlich wahrscheinlich, dass er im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG i. V. m. § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG Bestrafung oder Strafverfolgung wegen Verweigerung einer Einberufung in die syrischen Streitkräfte zu befürchten hätte (vgl. dazu VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 -, juris, Rn. 117 ff.; Urteil vom 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 -, juris, Rn. 71 ff.).

    Im vorliegenden Fall liegt eine "begründete Furcht vor Verfolgung" im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG aufgrund der syrischen Wehrpflicht vor, da die Kammer anhand der dargestellten und derzeit verfügbaren Erkenntnismittel sowie der darin beschriebenen Geschehnisse in Syrien davon überzeugt ist, dass der Kläger zu 1) - als sechsunddreißig Jahre alter Reservist - im Falle seiner beachtlich wahrscheinlichen Einberufung in die syrische arabische Armee zur Erfüllung seiner Wehrpflicht als Reservist im Falle der Verweigerung von Befehlen, deren Befolgung (zumindest mittelbar) Verbrechen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 1 AsylG darstellen würde, Strafen oder Bestrafungen durch den syrischen Staat besorgen müsste (so auch VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 -, juris, Rn. 71).

    Vielmehr ist zu befürchten, dass sich Repressionen unmittelbar gegen minderjährige Kinder richten und/oder diese zum Druckmittel gegenüber ihren Eltern verobjektiviert werden (so auch - neben dem VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1495/16 - juris - VG Osnabrück, Urteil vom 13.01.2017 - 7 A 167/17 -, juris, Rn. 46; VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 -, juris, Rn. 69; VG Oldenburg, Urteil vom 20.01.2017 - 2 A 6163/16 -, juris, Rn. 25).

    Die Kammer ist davon überzeugt, dass Repressionen - mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - aufgrund der Wehrdienstentzug (samt illegaler Ausreise) auch die Kläger zu 2) - 5) als nahe Angehörige des Klägers zu 1) dergestalt treffen können, dass auch ihnen - abgeleitet vom Kläger zu 1) - eine Stellung als "Verräter" zugerechnet wird und/oder sie zum Druckmittel gegenüber dem Kläger zu 1) objektiviert werden (vgl. dazu auch VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 -, juris, Rn. 86).

  • VG Sigmaringen, 27.09.2017 - A 7 K 470/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei syrischen Staatsangehörigen aus der

    A - juris Rn. 27 ff.; VG Sigmaringen, Urteil v. 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 - juris Rn. 70 ff.; VG Sigmaringen, Urteil v. 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 - juris Rn. 111 ff.; a. A. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil v. 03.03.2017 - 13 A 317/17 - juris Rn. 26 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil v. 02.02.2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 31, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - juris Rn. 134 ff.; VG Aachen, Urteil v. 17.03.2017 - 1 K 3491/16.A - juris Rn. 46 ff.).

    Der Kläger hat insbesondere i. S. des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG eine Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes in einem Konflikt zu befürchten und der Militärdienst würde Verbrechen oder Handlungen umfassen, die unter die Ausschlussklauseln des § 3 Abs. 2 AsylG fallen (so auch VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid v. 06.03.2017 - 13 K 11124/16.A - juris Rn. 26 ff.; VG Sigmaringen, Urteile v. 31.01.2017 - A 3 K 4482/16 - juris Rn. 122 ff. und v. 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 - juris Rn. 71 ff.; VG Schwerin, Urteil v. 21.11.2016 - 16 A 2128/16 As SN - juris Rn. 43; VG Magdeburg, Urteil v. 12.10.2016 - 9 A 175/16 - juris Rn. 31 ff.; a. A. VG Dresden, Urteil v. 01.03.2017 - 4 K 689/16.A - juris Rn. 104 ff.).

  • VG Hannover, 14.03.2018 - 4 A 7073/17

    Syrien; Verfolgung; Wehrpflicht

    a) Es ist unbestritten, dass in Syrien alle Konfliktparteien schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts begehen (vgl. dazu z.B. HRC v. 10.3.2017, Human rights abuses and international humanitarian law violations in the Syrian Arab Republic, 21 July 2016 - 28 February 2017; vgl. auch BGH, Beschl. v. 11 8.2016 - AK 43/16 -, juris; OVG Lüneburg, Urt. vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17 -, Rn. 91, juris; VG Sigmaringen, Urt. vom 24.12.2017 - A 4 K 5434/16 -, juris, Rn. 80; VG Freiburg, Urt. vom 01.02.2017 - A 4 K 2903/16 -, juris, Rn. 28; VG Magdeburg, Urt. vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 07.03.2017 - A 2 K 5515/16

    Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge durch

    Eine Aussagekraft oder gar ein Beweiswert in dem Sinne, dass das in diesen Berichten konstatierte Nichtvorliegen von Erkenntnissen für das Nichtvorliegen einer allgemeinen Rückkehrerverfolgung spräche, kommt diesen Auskünften nicht zu (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 -, juris).
  • VG Arnsberg, 06.05.2020 - 12 K 2076/17
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urt. v. 13.03.2020 - 14 A 2778/17.A -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Urt. v. 19.09.2013 - A 11 S 689/13 -, juris; VG (Verwaltungsgericht) Sigmaringen, Urteile v. 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 -, juris und v. 18.04.2017 - A 4 K 119/17 -, juris.
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