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   VG Sigmaringen, 24.04.2017 - 5 K 4476/16   

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VG Sigmaringen, 24.04.2017 - 5 K 4476/16 (https://dejure.org/2017,18977)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24.04.2017 - 5 K 4476/16 (https://dejure.org/2017,18977)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24. April 2017 - 5 K 4476/16 (https://dejure.org/2017,18977)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 1 K 2903/15

    Beschränkung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr bei der Entrichtung des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.04.2017 - 5 K 4476/16
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main im Verfahren 1 K 2903/15.F, das in die gegenteilige Richtung argumentiere, sei verfehlt.

    Einer teleologischen Reduktion des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG - wie sie das VG Frankfurt in seinem Urteil vom 31.10.2016 (Az. 1 K 2903/15.F) vornimmt und wie sie die Klägerin kritisiert - bedarf es für diese Feststellung nicht.

    Zugleich dient diese Regelung dem Schutz des Gläubigers, der - sofern keine anderweitige Abrede oder gesetzliche Regelung getroffen wurde - zur Befriedigung seines Anspruchs keine anderen Währungseinheiten anzunehmen verpflichtet ist (VG Frankfurt, Urteil vom 31.10.2016 - 1 K 2903/15.F -, Rn. 46, Juris).

    Einen Schluss von der Disponibilität im Zivilrecht auf die gesetzliche Abdingbarkeit im öffentlichen Recht zieht auch das vom Kläger insoweit kritisierte VG Frankfurt nicht, wenn es schreibt, dass diese Öffnung für Abweichungen von dem Grundsatz belege, dass es in bestimmten Sachzusammenhängen aufgrund der Besonderheiten der jeweiligen Rechtsgebiete zulässig sein könne, von einer unbedingten Bargeldannahmepflicht durch öffentliche Stellen Ausnahmen vorzusehen (Az. 1 K 2903/15.F -, Rn. 46, Juris).

  • VG München, 13.10.2016 - M 6 K 15.3467

    Ausschluss der Barzahlung des Rundfunkbeitrages

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.04.2017 - 5 K 4476/16
    Zum anderen bezieht sich die Formulierung "unbeschränkt" darauf, dass die Euro-Banknoten anders als beispielsweise die Euro-Münzen grundsätzlich in beliebiger Stückzahl anzunehmen sind (vgl. VG München, Urteil vom 13.10.2016 - M 6 K 15.3467 -, Rn. 19, Juris, unter Verweis auf Art. 10 und Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 03.05.1998 über die Einführung des Euro, ABl.

    Insbesondere steht er einem gesetzlich geregelten Ausschluss der Barzahlung nicht entgegen (vgl. zutreffend VG München, Urteil vom 13.10.2016 - M 6 K 15.3467 -, Rn. 19, Juris).

    Gerechtfertigt ist die Einschränkung durch den Zweck, den Verwaltungsaufwand in Massenverfahren wie der Entrichtung von Rundfunkbeiträgen und damit die Kosten - letztlich auch im Interesse aller Beitragszahler - gering zu halten (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.02.2017 - 1 A 728/16 -, Rn. 7, Juris; VG München, Urteil vom 13.10.2016 - M 6 K 15.3467 -, Rn. 19, Juris).

  • OVG Saarland, 09.02.2017 - 1 A 728/16

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.04.2017 - 5 K 4476/16
    Gerechtfertigt ist die Einschränkung durch den Zweck, den Verwaltungsaufwand in Massenverfahren wie der Entrichtung von Rundfunkbeiträgen und damit die Kosten - letztlich auch im Interesse aller Beitragszahler - gering zu halten (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.02.2017 - 1 A 728/16 -, Rn. 7, Juris; VG München, Urteil vom 13.10.2016 - M 6 K 15.3467 -, Rn. 19, Juris).

    Im Hinblick hierauf ist auch der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität und der Verwaltungseffizienz in der Massenverwaltung gerechtfertigt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.02.2017 - 1 A 728/16 -, Rn. 8, Juris).

  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.04.2017 - 5 K 4476/16
    Der Hinweis der Klägerin auf ein Urteil des BGH vom 30.11.1993 (XI ZR 80/93), wonach zu den Übermittlungskosten nach § 270 Abs. 1 BGB nicht die Kosten des Gläubigers bei der Entgegennahme von Bargeld gehören sollen, geht fehl.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 5 S 2520/91

    Bestandskräftiger Leistungsbescheid: Abwehr der Vollstreckung - Durchbrechung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.04.2017 - 5 K 4476/16
    Dem Rückgriff auf die Vollstreckungsabwehrklage in entsprechender Anwendung von § 767 ZPO steht der durch § 173 VwGO normierte Vorrang der Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.1992 - 5 S 2520/91 -, Rn. 27, Juris).
  • VGH Hessen, 13.02.2018 - 10 A 2929/16

    Kein Anspruch auf Zahlung des Rundfunkbeitrags mittels Banknoten

    Der Senat teilt vielmehr die von anderen Gerichten vertretene Rechtsauffassung, dass die genannte Ermächtigungsgrundlage zur Bestimmung von Einzelheiten des Verfahrens zur Leistung des Rundfunkbeitrages auch Regelungen zur Zahlungsmodalität erfasst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2017 - OVG 11 A 25.13 -, juris, Rn. 49ff., 97 zur entsprechenden Satzung des Rundfunks Berlin-Brandenburg; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. April 2017 - 5 K 4476/16 -, juris, Rn. 18).

    Die Rechtsauffassung anderer Gerichte, § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG stehe einer Regelung durch eine auch im Rang niedrigere Rechtsvorschrift nicht entgegen, die eine andere Zahlungsweise als Barzahlung vorschreibt (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 A 1351/16 - und diesem folgend auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2017 - OVG 11 A 25.13 -, allerdings ohne auf § 14 BBankG einzugehen; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juli 2017 - 19 VA 17/16 - VG Sigmaringen, Urteil vom 24. April 2017 - 5 K 4476/16 - VG München, Urteil vom 1. Juni 2016 a.a.O.; alle juris) ist daher zu teilen.

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2020 - 6 VA 24/19

    Hinterlegung: Annahmeverzug der Rundfunkanstalt bei Angebot der Barzahlung des

    Die Auffassung, dass der in der den Rundfunkbeitragssatz geregelte Ausschluss einer Erfüllung der Rundfunkbeitragspflicht durch Barzahlung rechtmäßig ist und nicht gegen § 14 BBankG verstößt, entspricht bislang einhelliger Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschl. v. 8.6.2017 - 19 VA 17/16; VG Freiburg, Beschl. v. 6.6.2018, 9 K 2599/18 Juris Rn. 72; VG Sigmaringen, Urt. v. 24.4.2017 - 5 K 4476/16, juris Rn. 26; HessVGH, Urt. v. 13.2.2018 - 10 A 2929/16, juris Rn. 39-44; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.11.2017 - OVG 11 A 25.13, juris Rn. 97; OVG NRW, Beschl. v. 13.6.2017 - 2 A 1351/16, juris Rn. 6-8; vgl. auch OVG Saarland, Beschl. v. 9.2.2017 - 1 A 728/16; VG München, Urt. v. 13.10.2016 - M 6 K 15.3467, juris Rn. 19).
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