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   VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19   

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VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19 (https://dejure.org/2019,36933)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24.10.2019 - 8 K 3941/19 (https://dejure.org/2019,36933)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 8 K 3941/19 (https://dejure.org/2019,36933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 4 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 32 Abs 6 WaffG 2002, § 34 Abs 2 S 1 SprengG, § 8a Abs 2 Nr 1 SprengG
    Hemmung des Ablaufs der Tilgungsfrist einer Eintragung im Bundeszentralregister bei einer weiteren erst- und zweitinstanzlichen Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
    Dieser Umstand kann zudem bereits deshalb keine Berücksichtigung finden, da die Regelvermutung nach den obigen Grundsätzen nur durch tatbezogene Umstände entkräftet werden kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, Rn. 7, Juris).

    Die Vorschrift des § 8a Abs. 2 Nr. 1a SprengG entspricht tatbestandlich der gleichlautenden Vorschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG (vgl. zu § 5 Abs. 2 Nr. 1b WaffG VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, Rn. 3, Juris), sodass hinsichtlich des Bestehens der Regelvermutung und der fehlenden Entkräftung durch den Antragsteller auf die Ausführungen unter 1. verwiesen werden kann.

    Vielmehr ist es ihm rechtlich möglich und auch zumutbar, die Schusswaffen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zur einstweiligen Verwahrung einem - zuverlässigen - Dritten zu überlassen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. April 2007 - 1 S 2751/06 -, Rn. 11, Juris).

    Der Widerruf auch des Europäischen Feuerwaffenpasses wirkt dabei streitwerterhöhend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, Rn. 13, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2018 - 1 S 2749/17

    Auslegung des WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 1

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
    Der Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 25.10.2012 - 21 ZB 12.539 -, Rn. 12, Juris), wonach Geldstrafen von weniger als 60 Tagessätzen wegen einer vorsätzlichen Straftat nur dann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründen können, wenn sie mindestens zweimal rechtskräftig innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren verhängt werden, folgt das Gericht - im Anschluss an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.02.2018, - 1 S 2749/17 -, Rn. 6, Juris) - nicht.

    Dieses Verwertungsverbot gilt auch für den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (BVerwG, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12/95 -, Leitsatz 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.02.2018, - 1 S 2749/17 -, Rn. 6, jeweils Juris).

    Das Verwertungsverbot greift demnach nicht nur in Folge einer erfolgten Tilgung, sondern auch im Fall der Tilgungsreife (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.02.2018, - 1 S 2749/17 -, Rn. 6, Juris).

  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292

    Widerruf einer Maklererlaubnis

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
    Eine Hemmung der Tilgung einer Erstverurteilung trete nach der Rechtsprechung jedoch nur ein, wenn der Tag der Verkündung der späteren Verurteilung vor dem Tag des Eintritts der Tilgungsreife der früheren Verurteilung liege (VG Regensburg, Urteil vom 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292 -, Rn. 40, Juris).

    Auch das zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg (VG Regensburg, Urteil vom 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292 -, Rn. 40, Juris) führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da dort daraus insbesondere nicht folgt, dass bezüglich § 47 Abs. 3 Satz 1 BZRG auf den Zeitpunkt der Verkündung des landgerichtlichen Urteils (01.04.2019) abzustellen wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 5 S 855/13

    Verwertbarkeit eines Gutachtens zur Frage der persönlichen Eignung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
    Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG darf dem Antragsteller somit nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden, woraus im Umkehrschluss folgt, dass in einem solchen Fall jeder andere Jagdschein zu versagen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - 5 S 855/13 -, Rn. 8, Juris).

    Die Streitwertfestsetzung auf 8.000 EUR hinsichtlich Ziffer 2 des Bescheids beruht auf § 52 Abs. 1 GKG i. V. m. Ziffer 20.3 des Streitwertkatalogs (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - 5 S 855/13 -, Rn. 18, Juris).

  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 207/15

    Beweisverwertungsverbot für im Bundeszentralregister bereits getilgte

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
    Dass die der zweiten Verurteilung zugrunde liegenden Tat vor dem 02.12.2018 passiert sei, könne nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs am Eingreifen des Tilgungsverbots nichts ändern, da auf das Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen sei (BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - 2 StR 207/15 -, 1. Orientierungssatz, Rn. 5 Juris), vorliegend also auf den 01.04.2019.

    Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - 2 StR 207/15 -, 1. Orientierungssatz, Rn. 5 Juris) hat das Landgericht T. die erste Verurteilung zu Recht nicht zu Lasten des Antragstellers berücksichtigt und diesbezüglich auf den 01.04.2019 abgestellt.

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31/92 -, Rn. 31; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21.07.2008, - 3 B 12/08 -, Rn. 5, 6, jeweils Juris).

    Im Übrigen ist der Widerruf der in den Waffenbesitzkarten verkörperten Erlaubnisse ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31/92 -, Rn. 33, Juris).

  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 423/17

    Insolvenzverschleppung (Mitglied des Vertretungsorgans als besonderes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, steht eine neue Verurteilung dem Eintritt der Tilgungsreife einer vorausgegangenen Eintragung entgegen, wenn sie vor Ablauf der Tilgungsfrist verkündet worden ist, während es auf das Datum des Eintritts der Rechtskraft oder eine nachträgliche Modifizierung der verurteilenden Entscheidung nicht ankommen darf (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.1972, - 1 StR 423/17 -, Rn. 13; vom Bundesgerichtshof bestätigt durch Beschluss vom 22.04.1980, - 1 StR 625/79 -, Rn. 5, jeweils Juris).

    Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof aus, dass sich allein aus der Verkündung der neuen Verurteilung eine klare, von nicht vorhersehbaren Verzögerungen der Registereintragung unabhängige und vor allem auch dem Verurteilten deutlich erkennbare Verurteilung abzeichne und dass der Zeitpunkt der ersten Verurteilung auch für den Beginn der Tilgungsfrist maßgebend sei, sodass es naheliege, demselben Anknüpfungspunkt ebenso für die Hemmung ihres Ablaufs entscheidende Bedeutung beizumessen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.1972, - 1 StR 423/17 -, Rn. 12, 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 1 S 315/19

    Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarte und kleinem Waffenschein

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
    Die Streitwertfestsetzung auf 5.000 EUR hinsichtlich Ziffer 3 des Bescheids folgt aus § 52 Abs. 1 GKG (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2019 - 1 S 315/19 -, Rn. 5, Juris).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
    Auch der angesichts der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht dem Sofortvollzug nicht entgegen (siehe hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 5 S 1899/03

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache bei Jagdschein; Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
    Das Interesse an der Jagdausübung hat dahinter zurückzutreten; dies gilt nicht zuletzt deswegen, weil die Jagd grundsätzlich - und auch beim Antragsteller - nur Liebhaberei und Freizeitbeschäftigung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2003 - 5 S 1899/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Streitwertfestsetzung; Anzahl der Waffen;

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 21 ZB 12.539

    Waffenbesitzkarte; Widerruf; Jagdschein; Ungültigerklärung und Einziehung;

  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 625/79

    Übernahmeverbot und Verwertungsverbot eines Registereintrags - Grundlagen der

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
  • VG Ansbach, 24.07.2008 - AN 15 K 08.00693

    Gleichzeitiger Widerruf von Waffenbesitzkarten und Feuerwaffenpass; gesonderte

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11

    Zuverlässigkeit; Eignung; Regelüberprüfung; Dreijahreszeitraum; Unterschreitung;

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen;

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. Oktober 2019 - 8 K 3941/19 - wird zurückgewiesen.

    Diesen Eilrechtsantrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 24.10.2019 - 8 K 3941/19 - abgelehnt.

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