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   VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06   

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https://dejure.org/2008,11204
VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06 (https://dejure.org/2008,11204)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 25.06.2008 - 1 K 928/06 (https://dejure.org/2008,11204)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 1 K 928/06 (https://dejure.org/2008,11204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erhebung einer Vergnügungssteuer nach dem Stückzahlmaßstab für Warengewinnautomaten(hier: Krangreifautomat)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsklage gegen Vergnügungssteuerbescheide wegen des Aufstellens und Betreibens von Automaten; Krangreif-Automaten als Geschicklichkeitsgeräte bzw. Spielgeräte mit der Möglichkeit eines (Waren-)Gewinns in Form eines Plüschtieres; Abwälzbarkeit einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Vergnügungssteuerbescheide bei Aufstellung von Krangreifautomaten - kein Bezug zum Vergnügungsaufwand des Spielers bei gleicher Besteuerung von Warengewinnautomaten und Geldgewinnautomaten - Erforderlichkeit eines umsatzbezogenen Maßstabes statt eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Vergnügungssteuerbescheide der Stadt Ehingen für Plüschtierautomaten rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 01.04.1971, (Az. 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8, 20 f.) ausgeführt:.

    Sie kommt einer Steuernorm, die die Berufswahl nicht unmittelbar regelt, nur dann zu, wenn "die Steuer ihrer objektiven Gestaltung und Höhe nach es den von ihr betroffenen Berufsbewerbern in aller Regel unmöglich macht, den gewählten Beruf zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen" (BVerfG, Beschluss vom 01.04.1971, aaO, S. 29).

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06
    Der Stückzahlmaßstab ist jedoch für zulässig erachtet worden, sofern "die Einspielergebnisse der Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit im Gemeindegebiet mangels manipulationssicherer Zählwerke nicht durchweg zuverlässig erfasst werden" können, da Hintergrund der Urteile vom 13.04.2005 gewesen sei, dass aufgrund der "freiwillige(n) Selbstverpflichtung der Automatenaufstellerverbände seit dem 1. Januar 1997 Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nur noch mit manipulationssicherem Zählwerk aufgestellt sein dürfen" BVerwG, Urteil vom 14.12.2005, Az. 10 CN 1/05, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass eine Gemeinde "jedenfalls keine förmliche Beweisführungslast hinsichtlich der noch zulässigen Schwankungsbreite der Einspielergebnisse von Spielautomaten" trage (Urteil vom 14.12.2005, aaO).

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 13.04.2005 (Az. 10 C 5/04 sowie 10 C 8/04, jeweils juris) die Erhebung der Vergnügungssteuer als Pauschalsteuer anhand des Stückzahlmaßstabs nur bei einer bestimmten Schwankungsbreite der Einspielergebnisse für zulässig und anderenfalls mit Bundesverfassungsrecht für nicht vereinbar gehalten.

    Ein an den Einspielergebnissen orientierter oder umsatzbezogener Maßstab "erfasst den letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler ungleich wirklichkeitsnäher als der pauschale Stückzahlmaßstab" (BVerwG, Urteil vom 13.04.2005, Az. 10 C 5/04).

  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89

    Spielautomat - Vergnügungssteuer - Erdrosselnde Wirkung - Übergangsregelung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06
    Bezugspunkt für eine solche Beurteilung ist jedoch allgemein der Beruf des Automatenaufstellers, nicht der des Aufstellers von Warengewinnautomaten (BVerwG, Beschluss vom 17.07.1989, Az. 8 NB 2/89, juris, wonach kein Beruf eines Aufstellers von "Killerautomaten" existiert).
  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06
    Es wäre zudem schwer verständlich, daß eine an sich gegebene Gesetzgebungskompetenz durch die Art der Gewinnverteilung zwischen den verschiedenen Gewinninteressenten in Frage gestellt werden könnte, zumal zwischen Aufstellern und Gastwirten eine enge Partnerschaft besteht (vgl. dazu BVerwGE 6, 247 (269 f.) und BGH, NJW 1967 S. 1414 f.) und im übrigen die Gastwirte die Geräte auch selbst aufstellen könnten und daher die Beteiligung mehrerer Gewinninteressenten keineswegs zwingend ist.".
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06
    Ermächtigungsgrundlage für die Satzung waren die §§ 2 und 6 Abs. 3 bzw. 4 KAG a.F. (nunmehr §§ 2 und 9 Abs. 4 KAG), die ihrerseits ihre Grundlage in Art. 105a Abs. 2 GG finden (vgl. zu deren Verfassungsmäßigkeit BVerfG, Beschluss vom 01.03.1997, Az. 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95, juris).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06
    Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen" (BVerfG, Beschluss vom 15.01.2008, Az. 1 BvL 2/04, juris).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06
    Dieser muss daher einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweisen (grundlegend BVerfG, Teilurteil vom 10.05.1962, Az. 1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76, 95).
  • BGH, 22.03.1967 - VIII ZR 10/65

    Automatenaufstellvertrag

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06
    Es wäre zudem schwer verständlich, daß eine an sich gegebene Gesetzgebungskompetenz durch die Art der Gewinnverteilung zwischen den verschiedenen Gewinninteressenten in Frage gestellt werden könnte, zumal zwischen Aufstellern und Gastwirten eine enge Partnerschaft besteht (vgl. dazu BVerwGE 6, 247 (269 f.) und BGH, NJW 1967 S. 1414 f.) und im übrigen die Gastwirte die Geräte auch selbst aufstellen könnten und daher die Beteiligung mehrerer Gewinninteressenten keineswegs zwingend ist.".
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 13 ME 333/05
    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06
    Hierzu kann sie klären, ob das kommunale Abgabenrecht ihr eine Handhabe gibt, die Automatenaufsteller zur Angabe über die Einspielergebnisse zu verpflichten, oder versuchen, entsprechende Daten auf freiwilliger Basis zu erhalten" (BVerwG, Urteil vom 13.04.2005, Az. 10 C 8/04, juris; aA wohl Nds. OVG, Beschluss vom 08.12.2005, Az. 13 ME 333/05, juris).
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