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   VG Sigmaringen, 26.01.2023 - 5 K 74/23   

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VG Sigmaringen, 26.01.2023 - 5 K 74/23 (https://dejure.org/2023,1117)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 26.01.2023 - 5 K 74/23 (https://dejure.org/2023,1117)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - 5 K 74/23 (https://dejure.org/2023,1117)
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  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2023 - 5 K 74/23
    Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben - eine ausdrückliche Zustimmung auch der Beigeladenen ist nicht erforderlich (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27.05.2013 - 4 C 4.13 -, ZLW 2014, 159; Urteil vom 15.11.1991 - 4 C 27.90 -, NVwZ-RR 1992, 276; Clausing, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, VwGO § 161 Rn. 16) -, war das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss zu entscheiden (§ 161 Abs. 2 VwGO).
  • VG Stuttgart, 05.03.2009 - 5 K 756/09

    Bestimmtheitserfordernis einer Wohnungsverweisung mit Aufenthaltsverbot

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2023 - 5 K 74/23
    Vielmehr hat der Antragsteller bereits mit der Antragsbegründung unter Wiedergabe entsprechender Erwägungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Beschluss vom 05.03.2009 - 5 K 756/09 -, juris) zu einem ähnlich strukturierten Bescheid - durchaus zu Recht - beanstandet, dass die Begründungserwägungen schon die einschlägige Ermächtigungsgrundlage (für die Nummern 1 bis 3 des Bescheidtenors) nicht klar erkennen ließen und dass es auch an einer entsprechend differenzierten Subsumtion fehle.
  • BVerwG, 27.05.2013 - 4 C 4.13

    Zur Stellung des Beigeladenen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2023 - 5 K 74/23
    Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben - eine ausdrückliche Zustimmung auch der Beigeladenen ist nicht erforderlich (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27.05.2013 - 4 C 4.13 -, ZLW 2014, 159; Urteil vom 15.11.1991 - 4 C 27.90 -, NVwZ-RR 1992, 276; Clausing, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, VwGO § 161 Rn. 16) -, war das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss zu entscheiden (§ 161 Abs. 2 VwGO).
  • VG Saarlouis, 19.04.2017 - 6 L 727/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die polizeiliche Anordnung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2023 - 5 K 74/23
    Dass sie seit dem 04.01.2023 stationär im Krankenhaus war - zeitweise wohl auf der Intensivstation -, dort operiert werden musste und auch erst am Nachmittag des 12.01.2023 frisch entlassen worden war, hätte in einer aktualisierten Interessenabwägung wohl dazu geführt, das Aussetzungsinteresse des Antragstellers für die restlichen Tage der Geltungsdauer der Anordnung zurückzustellen, zumal er selbst keine absolut dringenden Gründe für ein sofortiges Betreten der Wohnung geltend gemacht hatte (zu einer solche Folgenabwägung in vergleichbarer Fallgestaltung vgl. etwa VG Saarland, Beschluss vom 19.04.2017 - 6 L 727/17 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2023 - 5 K 74/23
    Nachdem sie keinen Antrag gestellt und sich auch sonst nicht aktiv am Verfahren beteiligt hat - und damit auch kein Kostenrisiko eingegangen ist (§ 154 Abs. 3 VwGO; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 -, VBlBW 2011, 279) -, entspräche dies nicht allgemeinen Grundsätzen des Kostenrechts zur Billigkeitsentscheidung nach § 162 Abs. 3 VwGO.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 4 C 5.13

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Revision

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2023 - 5 K 74/23
    Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben - eine ausdrückliche Zustimmung auch der Beigeladenen ist nicht erforderlich (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27.05.2013 - 4 C 4.13 -, ZLW 2014, 159; Urteil vom 15.11.1991 - 4 C 27.90 -, NVwZ-RR 1992, 276; Clausing, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, VwGO § 161 Rn. 16) -, war das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss zu entscheiden (§ 161 Abs. 2 VwGO).
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