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   VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12   

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https://dejure.org/2013,7463
VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12 (https://dejure.org/2013,7463)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.03.2013 - 5 K 3246/12 (https://dejure.org/2013,7463)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. März 2013 - 5 K 3246/12 (https://dejure.org/2013,7463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abrechnungseinheit; sog. Drittelgrenze (BVerwG); fingierte Abrechnungseinheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht einer Gemeinde zur Bildung einer Abrechnungseinheit bei einer Differenz der Beitragssätze in einem Baugebiet von mehr als einem Drittel; Zugrundelegen einer fiktiven Abrechnungseinheit zur Berechnung des Erschließungsbeitrags bei Überschreitung der sog. ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Erschließungsbeitragsrecht - fingierte Abrechnungseinheit - Drittelgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Drittelgrenze überschritten: Fiktive Beitragsberechnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1157
  • BauR 2013, 1157 Gemeindehaushalt 2013, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12
    Die auf der Grundlage des Baugesetzbuchs vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 -) gebildete Drittelgrenze, welche zur Reduzierung des Ermessens auf "Null" geführt habe, sei auf die Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG nicht übertragbar.

    Noch zu § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB (Erschließungseinheit) hat sich das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 -, Juris Rdnr. 30) folgendermaßen geäußert:.

    Eine Ermessensreduzierung auf "Null" mit der Verpflichtung zur Bildung einer Abrechnungseinheit ist dann anzunehmen, wenn bei einer Einzelabrechnung der Erschließungsanlagen die Kostenlast der Anlieger der Hauptstraße um mehr als ein Drittel höher läge als die der Anlieger der von ihr funktional abhängigen Nebenstraße (BVerwG, Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 -, Juris Rdnr. 31 f., 36).

    Das Bundesverwaltungsgericht hält im Hinblick auf die damals noch bundesrechtlich geregelte Rechtslage eine Ermessensreduzierung auf "Null" für sachgerecht und spricht sich wohl gemäß der gerichtlichen Verpflichtung zur Spruchreifmachung (unter Hinweis auf § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) dafür aus, dass das Gericht den angefochtenen Beitragsbescheid nicht vollständig aufhebt, sondern (auf der Grundlage einer hypothetischen Abrechnungseinheit) in bestimmter, rechtmäßig festgesetzter Höhe aufrecht erhält (vgl. Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 - Juris Rndr. 36 bis 38 noch unter der Voraussetzung der erforderlichen funktionalen Abhängigkeit der Nebenstraße zu einer aufwändiger ausgebauten Hauptstraße).

    Denn diese gekrümmte Stichstraße hat eine Länge von mehr 100 m und wäre gegenüber der D.-J.-D.-Straße als selbständige Anbaustraße einzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 -, Juris Rdnr. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12
    Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - bestehe eine Verpflichtung zur Bildung einer Erschließungseinheit dann, wenn bei getrennter Abrechnung die Grundstücke an der regelmäßig aufwändiger hergestellten Hauptstraße im Vergleich mit den Grundstücken an der regelmäßig weniger aufwändig hergestellten Nebenstraße mit um mehr als einem Drittel höheren Kosten belastet würden, gemessen nach dem für die jeweilige Erschließungsanlage sich ergebenden Beitragssatz in Euro pro m² beitragspflichtiger Veranlagungsfläche.

    30 Zum Ermittlungsraum für die Erschließungskosten und zum Zweck des landesrechtlich eingefügten Begriffs der Abrechnungseinheit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - folgende Ausführungen gemacht (nach Juris, Rdnr. 34 bis 42), die sich das Gericht zu eigen macht:.

    Bei einer Differenz der Beitragssätze von mehr als einem Drittel ist demnach von einer Pflicht der Gemeinde zur Bildung einer Abrechnungseinheit auszugehen (vgl. VGH Bad.-Württ, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, Juris, Rdnr. 55).

    Das Gericht ist der Auffassung, dass bei der vorliegenden Konstellation eine Verpflichtung des Gemeinderats der Beklagten zur Bildung einer Abrechnungseinheit bestanden hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, Juris Rdnr. 55), der nicht nachgekommen wurde.

    Der Gedanke der sachgerechten Nivellierung des Beitragsniveaus gilt auch bei miteinander verbundenen und aufeinander bezogenen Anbaustraßen in einem Baugebiet mit dem Ziel, im Rahmen einer Solidar- oder Vorteilsgemeinschaft einen Belastungsausgleich herbeizuführen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, Juris Rdnr. 39).

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143) setzt die Bildung einer Erschließungseinheit voraus, dass zwischen den Straßen der Erschließungseinheit eine besondere Abhängigkeit besteht.

    Eine besondere funktionelle Abhängigkeit, wie dies noch zur Bildung einer Erschließungseinheit nach § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB (BVerwG, Urteil vom 11.10.1985- 8 C 26.84 -, Juris Rdnr. 28) erforderlich war, kennt § 37 Abs. 3 KAG - wie oben erwähnt - nicht mehr.

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12
    Dieser Grundsatz ist jedoch nicht anwendbar und findet dann eine Ausnahme, wenn die Gemeinde die Anlegung der Straße auf eine für die hinreichende Erschließung der Grundstücke an der zum Anbau bestimmten Seite "unerlässliche" Breite beschränkt hat (BVerwG, Urteil vom 30.05.1967 - 8 C 6.96 -, Juris Rndr. 23).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12
    Mehrere von einer Hauptstraße abhängige (selbständige) Stichstraßen dürfen jedoch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht gemeinsam mit der Hauptstraße abgerechnet werden, weil es den Stichstraßen untereinander an der geforderten Abhängigkeit fehlt (BVerwG, Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176).
  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 108.67

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12
    "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich zu dieser Frage lediglich die Aussage, dass eine Gemeinde dann zu einer einheitlichen Abrechnung des Erschließungsaufwands verpflichtet ist, wenn anderenfalls ein an einer breiten Zubringerstraße liegendes Grundstück gegenüber anderen Grundstücken des Erschließungsgebiets ungebührlich stark belastet würde (Urteile vom 5. September 1969 a.a.O. S. 17 f. und vom 30. Januar 1970 - BVerwG 4 C 108.67 - DVBl 1970, 836 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13

    Bildung einer Abrechnungseinheit nach baden-württembergischen Landesrecht

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27. März 2013 - 5 K 3246/12 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27. März 2013 - 5 K 3246/12 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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