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   VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19   

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VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19 (https://dejure.org/2020,7585)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.03.2020 - 5 K 3036/19 (https://dejure.org/2020,7585)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. März 2020 - 5 K 3036/19 (https://dejure.org/2020,7585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwRG, § 1 Abs 4 UmwRG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 UmwRG, § 2 Abs 4 UmwRG, § 6 BImSchG
    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Stallanlage; Rügebefugnis; UVP-Vorprüfung; FFH-Vorprüfung; Stickstoffbelastung; Abschneidekriterium; Irrelevanzschwelle; Nitratbelastung; Grünlandumbruch; Brandschutz zur Rügebefugnis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Ostrach: Kein Baustopp für den sogenannten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (95)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
    Erst in diesem Rahmen ist z.B. auch Raum für Sachverständigendispute (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.07.2013 - 3 M 111/13 -, juris).

    Bleibt die Gesamtbelastung unter den maßgeblichen Critical Loads, so können erhebliche Beeinträchtigungen durch den betrachteten Stoff mit Sicherheit ausgeschlossen werden; schöpft bereits eine bestehende Vorbelastung die Belastungsgrenze aus oder überschreitet sie diese sogar, so folgt daraus, dass prinzipiell jede Zusatzbelastung dem Erhaltungsziel zuwiderläuft und deshalb erheblich ist, weil sie die kritische Grenze überschreitet oder schon mit der Vorbelastung verbundene Schadeffekte verstärkt (BVerwG, Beschluss vom 10.11.2009 - 9 B 28.09 -, NVwZ 2010, 319; Urteil vom 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris).

    Mit dieser Irrelevanzschwelle (Bagatellschwelle) wird die Höhe des zusätzlichen Stickstoffeintrags definiert, der höchstens vernachlässigbare Effekte und mit Sicherheit keine erheblichen Beeinträchtigungen soll auslösen können (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, juris; Urteil vom 29.09.2011 - 7 C 21.09 -, juris; Urteil vom 23.04.2014 - 9 A 25.12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 16.06.2016 - 8 D 99/13.AK -, NuR 2017, 482).

    Folgerichtig wird mit Blick auf die somit festgestellte Überschreitung des Abschneidekriteriums sodann in der Stellungnahme vom 20.01.2016 in einem zweiten Schritt die Prüfung für erforderlich erachtet, ob im betroffenen FFH-Gebiet Lebensraumtypen oder Lebensräume von Pflanzenarten des Anhangs II der Richtlinie 92/43/EWG potenziell stickstoffempfindlich sind, wobei die Prüfung insoweit allerdings bereits frühzeitig auf "im Einflussbereich des Vorhabens liegende" Lebensraumtypen beschränkt wird (so wohl auch die fachliche Prämisse bei LAI/LANA, Stickstoffleitfaden BImSchG-Anlagen 2019, S. 16); demgegenüber wird in der Rechtsprechung vielfach davon ausgegangen, dass zunächst nur zu fragen ist, ob stickstoffempfindliche Lebensraumtypen des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG generell vorkommen; eine genauere Lokalisierung der Lebensraumtypen wird hingegen nicht als Aufgabe der FFH-Vorprüfung angesehen, sondern erst auf der Stufe der - dann vorbehaltlich einer bagatellhaften Zusatzbelastung u.U. erforderlichen - FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris; VG München, Urteil vom 27.03.2012 - M 1 K 11.5898 -, juris).

    Eine Berücksichtigung von Irrelevanzschwellen bereits im Rahmen der FFH-Vorprüfung ist nur möglich, wenn die Feststellung der Unterschreitung der Irrelevanzschwelle keinen erheblichen Aufwand verursacht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.11.2012 - 3 M 143/12 -, juris; Füßer/Lau, UPR 2014, 121, 129).

    Auch steht der zuständigen Behörde bei der Feststellung, dass ein FFH-Gebiet durch ein Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt wird, nicht ohne Weiteres und jedenfalls nicht in jeder Hinsicht ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rn. 38; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris; vgl. allgemein aber auch BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, BVerfGE 149, 407 und dazu Fellenberg, NVwZ 2019, 177).

    Dem entsprechend wird aktuell in der Rechtsprechung - nachvollziehbar - die Auffassung vertreten, eine derart hohe Bagatellschwelle (etwa 17-fach über dem Abschneidewert von 0, 3 kg N / ha / a für FFH-Gebiete), noch dazu unabhängig vom jeweiligen Vegetationstyp und der Vorbelastung, d.h. vom jeweiligen Critical Load des betroffenen Biotops - der Abschneidewert kann hier bei besonders stickstoffempfindlichen Biotope alleine schon 50% bis 100% der maximal tolerierbaren Stickstoffbelastung erreichen -, finde naturschutzfachlich keine Rechtfertigung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.09.2019 - 11 B 14.16 -, juris, nicht rkr.; ebenso OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2020 - 11 S 20.18 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris; VG Münster, Urteil vom 12.04.2018 - 2 K 2307/16 -, NuR 2018, 644).

    Jedenfalls dürften die Unterschiede im Schutzstatus von FFH-Gebieten einerseits und gesetzlich geschützten Biotopen andererseits der Anlegung gleicher Maßstäbe bei der Prüfung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, entgegenstehen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris).

  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
    Maßgeblicher Prüfungsgegenstand ist die im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Genehmigung in der Sache vorliegende FFH-Vorprüfung, auf die sich die Genehmigungsbehörde bei der Vorhabenzulassung gestützt hat (BVerwG, Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27.17 -, NVwZ 2019, 1601).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris; Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27.17 -, juris) geht aktuell davon aus, dass der Stickstoffleitfaden Straße ("Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen 2019" - H PSE 2019 -), auf dessen Vorgängerentwurfsversion mit Stand 2014 auch die hier im Bebauungsplanverfahren eingeholte Stellungnahme des Ingenieurbüros L. vom 20.01.2016 beruht, diejenige Fachkonvention darstellt, die den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand widerspiegeln soll.

    Der Abschneidewert von 0, 3 kg N / ha / a spiegelt dabei aktuell die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Ermittlung der Belastung durch Stickstoffeinträge in geschützte Lebensräume wider (vgl. zu alledem ausführlich BVerwG, Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27.17 -, NVwZ 2019, 1601; entgegen OVG NRW, Urteil vom 16.06.2016 - 8 D 99/13.AK -, NuR 2017, 482).

    Fehlt es daran, lässt sich auch eine hinreichende Wahrscheinlichkeit oder Gefahr einer Beeinträchtigung durch diese Quelle nicht begründen, deren Auswirkungen bleiben vielmehr rein hypothetisch, was im Rahmen der habitatschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung - auch für Lebensraumtypen mit sehr niedrigen Critical Loads - gerade nicht genügt (zu alledem BVerwG, Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27.17 -, a.a.O.; Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris; Urteil vom 11.07.2019 - 9 A 13.18 -, juris; Fellenberg, NVwZ 2019, 177, 181).

    Damit die Irrelevanz einer solchermaßen bestimmten Zusatzbelastung aber nicht durch eine Vielzahl im Einzelnen geringfügiger, aber in der Summe durchaus erheblicher Stickstoffeinträge zu erheblichen Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps führt - und auch um etwaigem Missbrauch vorzubeugen -, sind an dieser Stelle in die Kumulation nicht nur weitere künftige zusätzliche Belastungen, sondern auch alle bisherigen zusätzlichen Belastungen (seit Unterschutzstellung bzw. Gebietslistung) einzubeziehen (vgl. LAI/LANA, Stickstoffleitfaden BImSchG-Anlagen 2019, S. 7); die wiederholte Inanspruchnahme der 3 %-Bagatellschwelle kann allenfalls unter sehr engen (und für das Gebiet günstigen) Voraussetzungen in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27.17 -, NVwZ 2019, 1601; kritisch insoweit - im Kontext des Abschneidekriteriums - Gellermann, NuR 2019, 747).

    Denn die - lediglich auf einer Satellitenbildauswertung für eine Auflösung von 30 x 30 Meter beruhenden - Landnutzungsdaten aus den LANDSAT-Datensätzen stammen aus den Jahren 2009 und 2010 und gliedern sich lediglich in 15 Landnutzungsklassen auf; demgegenüber sieht - wenn auch mit anderer Blickrichtung, aber im gleichen Zusammenhang - Nr. 4.6.3.1 TA Luft vor, dass entsprechende Feststellungen bzw. Daten grundsätzlich nicht älter als fünf Jahre sein dürfen und dass sich in diesem Zeitraum die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände auch nicht wesentlich geändert haben (darauf verweist hinsichtlich der Vorbelastung auch der hier behördlicherseits zugrunde gelegte Stickstoff-Leitfaden der LAI von 2012, S. 23; auch das BVerwG, Urteil vom 15.05.2017 - 7 C 27.17 -, NVwZ 2019, 1601, betont, dass auch Bestandsaufnahmen vor Ort nur Momentaufnahmen sind).

    Denn im Bereich der hier primär relevanten Isolinie von prognostisch 0, 4 kg N / ha / a Zusatzbelastung ist ausweislich des bei der LUBW abrufbaren Datenmaterials (gespeist aus den UBA-Datensätzen, die auch nach dem LAI-Stickstoffleitfaden 2012, dort S. 24, und dem BVerwG, Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27.17 -, NVwZ 2019, 1601, die beste verfügbare Erkenntnisquelle darstellen sollen) eine beträchtliche Sickstoffhintergrunddeposition von 15-20 kg N / ha / a als Vorbelastung bereits vorhanden; im nördlichen Bereich des T.-rieds werden dort sogar Stickstoffbelastungen von 20-25 kg N / ha / a verzeichnet (alles mit Stand: 2009).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
    Zur Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a) UmwRG reicht dabei die Möglichkeit einer UVP-Pflicht aus, selbst wenn eine Prüfung des Einzelfalls mit dem Ergebnis durchgeführt wurde, dass keine UVP-Pflicht besteht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; vgl. Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, § 1 UmwRG Rn. 39; Franzius, in: Schink/Reidt/Mitschang, UmwRG, § 1 Rn. 17 m.w.N.; Schlacke, in: Gärditz, VwGO, § 1 UmwRG Rn. 23; a.A. Berkemann, DVBl. 2020, 1 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 02.11.2017 - 7 C 25.15 -, NVwZ 2018, 986).

    Daneben ist die streitige Genehmigung 26.02.2019 auch ein tauglicher Rechtsbehelfsgegenstand, weil sie die Voraussetzungen von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG erfüllt, wonach das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auch anzuwenden ist auf Verwaltungsakte, durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris, Rn. 73, Rn. 159 ff; VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris).

    Jedenfalls aber, wenn bereits im Eilverfahren mit Gewissheit zugrunde gelegt werden kann, dass das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nicht beanstandet werden kann, ist die Kammer der Auffassung, dass § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a) UmwRG einer umfassenden Prüfung der objektiven Rechtmäßigkeit der Genehmigungsentscheidung entgegensteht, sodass lediglich ein zulässiger Rechtsbehelf auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 2, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG zu prüfen ist (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris, Rn. 161).

    Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen bedarf es auch keines weiteren Eingehens auf die Frage, ob und unter welchen Umständen das ggf. absehbare Erfordernis umweltschützender Nebenbestimmungen zu einer Zulassungsentscheidung - wie sie hier letztlich der angefochtenen Genehmigung beigefügt wurden - oder die Erforderlichkeit von Ausgleichs-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (etwa beim Biotopschutz) zur Annahme erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen und zu einer UVP-Plicht führen können oder müssen (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, UPR 2019, 26; OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118; VG Leipzig, Beschluss vom 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 27.06.2018 - 12 B 10379/17 -, juris; Beschluss vom 28.02.2019 - 12 B 6923/18 -, juris).

    Denn dieser zusätzlichen Voraussetzung bedarf es nur, wenn sich die gerichtliche Kontrolle tatsächlich auf alle objektiven und subjektiven Rechtsverletzungen bezieht, unabhängig davon, ob sie einen Umweltbezug aufweisen; richtet sich die Prüfung hingegen auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG auf die Einhaltung umweltbezogener Rechtsvorschriften, ist die gerichtliche Kontrolle von einer UVP-Pflicht unabhängig (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris, Rn. 157 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.12.2018 - 3 KM 787/18 -, juris).

    Entscheidender, jeweils im Einzelfall zu prüfender Faktor ist allein, ob sich die betreffende Rechtsvorschrift in irgendeiner Weise auf die Umwelt bezieht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 11.04.2018 - 2 CS 18.198 -, NuR 2019, 483).

    Insoweit steht der Begründetheit des Rechtsbehelfs voraussichtlich bereits entgegen, dass ein - unterstellter - Verstoß wohl keine Belange berührt, die von § 2 Abs. 4 Satz 1 a.E. UmwRG erfasst sind, weil der Schutz der gehaltenen Nutztiere im Brandfall - also nicht unmittelbar bei Verwirklichung der genehmigten Haltungsbedingungen - nicht ohne Weiteres zum Tierschutz zu rechnen sein muss, den der Antragsteller als Landesverband eines Naturschutzvereins nach § 2 Abs. 2 und 3 seiner bereits zitierten Satzung vom Oktober 2016 verfolgt (vgl. dazu VG München, Beschluss vom 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631 -, AUR 2018, 302; VG Weimar, Beschluss vom 13.03.2017 - 7 E 155/17 -, juris; vgl. zur insoweit gebotenen weiten Auslegung allerdings auch BVerwG, Urteil vom 11.10.2017 - 9 A 14.16 -, UPR 2018, 215; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; vgl. ferner VG Hannover, Beschluss vom 17.12.2019 - 4 B 2809/19 -, juris).

  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
    Mit dieser Regelung sollen unnötige Doppelprüfungen vermieden und ein nachfolgendes Vorhabenzulassungsverfahren abschichtend entlastet werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.06.2018 - 8 B 10260/18 -, UPR 2019, 111; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118), auch wenn die Umweltprüfung(en) im städtebaulichen Bebauungsplanverfahren einerseits und in der betriebsbezogenen fachrechtlichen Projektzulassung andererseits grundsätzlich womöglich einen unterschiedlichen Blickwinkel haben können (vgl. Wulfhorst, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, § 17 UVPG, 90. EL Stand Juni 2019, Rn. 50).

    Die hier "unverzüglich" nach Beginn des Genehmigungsverfahrens durchgeführte (§ 3a Satz 1 UVPG a.F.; hierzu: OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118) und im Ergebnis später bekannt gemachte (§ 3a Satz 2 UVPG a.F.) Vorprüfung ist hieran gemessen für eine gerichtliche Kontrolle ausreichend nachvollziehbar dokumentiert.

    Damit fällt die nunmehr auf der Ebene der Vorhabenzulassung zu beachtende Beschränkung des Prüfumfangs nach § 17 Abs. 3 UVPG a.F. bzw. § 50 Abs. 3 UVPG n.F. gewissermaßen in seine Sphäre, weshalb es - hier - unbillig erschiene, etwaige in der Vergangenheit liegende Defizite im Rahmen der Umweltprüfung im Bebauungsplanverfahren bereits im Eilverfahren zum Anlass für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zu nehmen, zumal diese ggf. auch einer Heilung zugänglich wären (vgl. dazu etwa § 4 und § 7 Abs. 5 UmwRG sowie BVerwG, Beschluss vom 13.06.2019 - 7 B 23.18 -, NVwZ 2019, 1611; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2019 - 10 S 1919/17 -, VBlBW 2019, 334; BayVGH, Beschluss vom 27.03.2019 - 8 CS 18.2398 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118) und das Vorhaben womöglich nicht vollständig und endgültig verhindern könnten (vgl. zu diesen allein prozessualen Erwägungen im Rahmen der Interessenabwägung OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2019 - 2 B 1649/18 -, juris).

    Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen bedarf es auch keines weiteren Eingehens auf die Frage, ob und unter welchen Umständen das ggf. absehbare Erfordernis umweltschützender Nebenbestimmungen zu einer Zulassungsentscheidung - wie sie hier letztlich der angefochtenen Genehmigung beigefügt wurden - oder die Erforderlichkeit von Ausgleichs-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (etwa beim Biotopschutz) zur Annahme erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen und zu einer UVP-Plicht führen können oder müssen (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, UPR 2019, 26; OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118; VG Leipzig, Beschluss vom 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 27.06.2018 - 12 B 10379/17 -, juris; Beschluss vom 28.02.2019 - 12 B 6923/18 -, juris).

    Gleiches gilt etwa auch für Fragen des Grundwasserschutzes, der hier wegen der Lage des Standorts der Tierhaltungsanlage in einem Wasserschutzgebiet besonders in den Blick zu nehmen gewesen wäre, unter Einschluss etwaiger Umweltverschmutzungsgefahren infolge wassergefährdender Stoffe oder Störfall- und Unfallrisiken z.B. durch Leckagen (siehe Nr. 1.5 der Anlage 2 zum UVPG a.F. und dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118); immerhin standen diese aber auch dem Landratsamt bei der im Genehmigungsverfahren durchgeführten Vorprüfung vor Augen (siehe S. 1, 3, 4, 5 und 6 des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung, Bd. II der Behördenakten, AS 357-365).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass hinter § 2 Abs. 4 bzw. § 4 Abs. 3 UmwRG auch das öffentliche Interesse an der wirksamen Durchsetzung umweltverfahrensrechtlicher Vorschriften steht (OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118; Beschluss vom 24.08.2016 - 2 Bs 113/16 -, ZUR 2017, 113).

  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
    Für die Erfassung und Bewertung vorhabenbedingter Einwirkungen durch Stickstoff fehlt es bisher an gesetzlichen Vorgaben oder einer untergesetzlichen Maßstabsbildung durch verbindliche Festlegungen etwa mittels Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften (hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris; Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27.17 -, juris) geht aktuell davon aus, dass der Stickstoffleitfaden Straße ("Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen 2019" - H PSE 2019 -), auf dessen Vorgängerentwurfsversion mit Stand 2014 auch die hier im Bebauungsplanverfahren eingeholte Stellungnahme des Ingenieurbüros L. vom 20.01.2016 beruht, diejenige Fachkonvention darstellt, die den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand widerspiegeln soll.

    Nach all diesen fachlichen Maßgaben wird für die FFH-Verträglichkeitsprüfung in rechtlich unbedenklicher Weise (BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris; Urteil vom 11.07.2019 - 9 A 13.18 -, juris) das Konzept der sog. Critical Loads (CL) zugrunde gelegt, die die Grenze der unbedenklichen Immissionen markieren.

    Der vorhabenbedingte Eintrag muss nicht nur messtechnisch nachweisbar (bzw. rechnerisch prognostizierbar) sein, sondern sich auch hinreichend von der Hintergrundbelastung abgrenzen und unter Berücksichtigung der mit der Ermittlung der Gesamtbelastung verbundenen Unsicherheiten statistisch unterscheiden lassen, um ihm eine eigene "Wirkung" auf das FFH-Gebiet zuschreiben zu können (BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris).

    Fehlt es daran, lässt sich auch eine hinreichende Wahrscheinlichkeit oder Gefahr einer Beeinträchtigung durch diese Quelle nicht begründen, deren Auswirkungen bleiben vielmehr rein hypothetisch, was im Rahmen der habitatschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung - auch für Lebensraumtypen mit sehr niedrigen Critical Loads - gerade nicht genügt (zu alledem BVerwG, Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27.17 -, a.a.O.; Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris; Urteil vom 11.07.2019 - 9 A 13.18 -, juris; Fellenberg, NVwZ 2019, 177, 181).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
    Grundsätzlich ist jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen erheblich und muss als Beeinträchtigung des Gebiets gewertet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris).

    Im Grundsatz ist vielmehr ein ergänzendes Verfahren erforderlich, das mit einer erneuten Entscheidung der zuständigen Behörde abschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris).

    Dies zieht wiederum ggf. auch Veränderungen im Spektrum der für die Lebensraumtypen charakteristischen Tierarten nach sich (vgl. dazu grundlegend nur BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2011 - 10 S 2102/09 -, NuR 2012, 204).

    Konkret von Bedeutung kann dies etwa sein - und so möglicherweise auch im hier in Rede stehenden FFH-Gebiet -, wenn aus naturschutzfachlicher Sicht die Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen in insoweit sensible Lebensraumtypen vorgesehen ist (für die im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet Nr. 8021311 - und zuvor Nr. 8021341 - gelisteten Lebensraumtypen 6210, 6410 und 7140 ist dies beispielsweise der Fall, vgl. dazu die Steckbriefe zu den LRT auf https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/ffh-lebensraumtypen; zu Rand- und Pufferzonen vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 18.06.2019 - 2 D 53/17.NE -, NuR 2019, 858).

    Auch steht der zuständigen Behörde bei der Feststellung, dass ein FFH-Gebiet durch ein Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt wird, nicht ohne Weiteres und jedenfalls nicht in jeder Hinsicht ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rn. 38; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris; vgl. allgemein aber auch BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, BVerfGE 149, 407 und dazu Fellenberg, NVwZ 2019, 177).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
    Genehmigungs- oder Prüfschwellen des BImSchG oder der TA Luft, die nicht explizit den Schutz von Natura-2000-Gebieten vor erheblichen Beeinträchtigungen berücksichtigen, können indes nicht ohne Weiteres in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung angewendet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, juris; Urteil vom 29.09.2011 - 7 C 21.09 -, juris).

    Bleibt die Gesamtbelastung unter den maßgeblichen Critical Loads, so können erhebliche Beeinträchtigungen durch den betrachteten Stoff mit Sicherheit ausgeschlossen werden; schöpft bereits eine bestehende Vorbelastung die Belastungsgrenze aus oder überschreitet sie diese sogar, so folgt daraus, dass prinzipiell jede Zusatzbelastung dem Erhaltungsziel zuwiderläuft und deshalb erheblich ist, weil sie die kritische Grenze überschreitet oder schon mit der Vorbelastung verbundene Schadeffekte verstärkt (BVerwG, Beschluss vom 10.11.2009 - 9 B 28.09 -, NVwZ 2010, 319; Urteil vom 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris).

    Mit dieser Irrelevanzschwelle (Bagatellschwelle) wird die Höhe des zusätzlichen Stickstoffeintrags definiert, der höchstens vernachlässigbare Effekte und mit Sicherheit keine erheblichen Beeinträchtigungen soll auslösen können (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, juris; Urteil vom 29.09.2011 - 7 C 21.09 -, juris; Urteil vom 23.04.2014 - 9 A 25.12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 16.06.2016 - 8 D 99/13.AK -, NuR 2017, 482).

    Unabhängig von alledem gibt die Kammer weiter zu bedenken, dass bei Stickstoffhintergrunddepositionen wie sie ausweislich des UBA/LUBW-Datenbestands in der Raumschaft anzutreffen sind - wenn Zusatzbelastungen gegenüber der Vorbelastung gering ins Gewicht fallen (und auch sonst) - ein den Critical Loads-Werten entsprechender Zustand ohnehin oftmals nicht mit den spezifischen Mitteln des Habitatrechts in der Einzelvorhabenzulassung, sondern wohl nur durch eine effektive Luftreinhaltepolitik zu erzielen ist (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris); insoweit ist der Gesetz- und Verordnungsgeber in der Pflicht (vgl. dazu beispielhaft etwa die in den Niederlanden in der Folge der Entscheidung des Raad van State vom 29.05.2019 - ECLI:NL:RVS:2019:1603 - ergriffenen Maßnahmen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 2 D 53/17

    Bebauungsplan der Stadt Winterberg für eine Mega-Zipline rechtmäßig

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
    Diese zielt darauf ab, ob eine erhebliche Beeinträchtigung schon ohne vertiefte Prüfung, etwa anhand objektiver Umstände, ausgeschlossen werden kann; die Vorprüfung, für die kein formalisiertes Verfahren vorgegeben ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2019 - 10 S 1919/17 -, VBlBW 2019, 334; OVG NRW, Urteil vom 18.06.2019 - 2 D 53/17.NE -, NuR 2019, 858), hat sich auf eine Offensichtlichkeitskontrolle zu beschränken und darf hinsichtlich ihrer Prüftiefe nicht einer FFH-Verträglichkeitsprüfung gleichkommen (vgl. Storost, DVBl. 2012, 457).

    Da die FFH-Verträglichkeits(vor)prüfung grundsätzlich vor Zulassung des Vorhabens zu erfolgen hat, kommt die Nachholung der FFH-Verträglichkeits(vor)prüfung während des gerichtlichen Verfahrens allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2011 - 10 S 2102/09 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 18.06.2019 - 2 D 53/17.NE -, NuR 2019, 858); auch eine Nachholung im Rahmen von § 7 Abs. 5 UmwRG ist allerdings möglich (BVerwG, Beschluss vom 13.06.2019 - 7 B 23.18 -, NVwZ 2019, 1611; Urteil vom 19.12.2019 - 7 C 28.18 -, juris).

    Konkret von Bedeutung kann dies etwa sein - und so möglicherweise auch im hier in Rede stehenden FFH-Gebiet -, wenn aus naturschutzfachlicher Sicht die Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen in insoweit sensible Lebensraumtypen vorgesehen ist (für die im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet Nr. 8021311 - und zuvor Nr. 8021341 - gelisteten Lebensraumtypen 6210, 6410 und 7140 ist dies beispielsweise der Fall, vgl. dazu die Steckbriefe zu den LRT auf https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/ffh-lebensraumtypen; zu Rand- und Pufferzonen vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 18.06.2019 - 2 D 53/17.NE -, NuR 2019, 858).

    Die Kammer vermag andererseits aber eben auch nicht positiv festzustellen, ob das Ergebnis der in der Sache vorgenommenen Betrachtung der Auswirkungen auf das FFH-Gebiet - und nur auf das Ergebnis dieser Prüfung, für die es kein besonderes Verfahren gibt, kommt es an (OVG NRW, Urteil vom 18.06.2019 - 2 D 53/17.NE -, NuR 2019, 858, 861 f.) - richtig ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - 11 S 10.18

    Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 UmwRG; Anwendung von "Helgoländer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
    § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG gilt vielmehr subsidiär zu der (u.a. durch die Suspendierung von Präklusionsvorschriften gemäß § 7 Abs. 4 UmwRG oder die erweiterte Aufhebbarkeit von Entscheidungen nach § 4 UmwRG) stärkeren Rechtsposition des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a UmwRG gerade für die - wie hier - nach § 19 BImSchG vereinfacht genehmigten Vorhaben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 S 10.18 -, juris; vgl. Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, 87. EL Juli 2018, UmwRG § 1, Rn. 114 unter Hinweis auf BT-Drs. 18/9526, S. 36; Seibert, NVwZ 2018, 97: "Auffangklausel"; Berkemann, DVBl. 2020, 1, 2).

    Vor diesem Hintergrund wird für sog. V-Anlagen wie hier (Anlagen nach Spalte c der Anlage 1 zur 4. BImSchV, hier: Nr. 7.1.5) gerade "nur" die Eröffnung des subsidiären Anwendungsbereichs von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG als Auffangtatbestand angenommen (vgl. abermals OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 S 10.18 -, juris; Berkemann, DVBl. 2020, 1, 2; Schlacke, NVwZ 2019, 1392, 1399; Kment, in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG, 5. Aufl., § 2 UmwRG, Rn. 24).

    Eine Bestätigung findet diese Annahme in der in § 4 UmwRG zum Ausdruck kommenden Systematik zum speziellen Fehlerfolgeregime bei Verfahrensfehlern; denn § 4 Abs. 5 UmwRG bestimmt hierzu, dass insbesondere Abs. 1 dieser Bestimmung, der sich (mit Satz 1 Nr. 1b und Satz 2) explizit auf die UVP-Vorprüfung bezieht, für Rechtsbehelfe auf der Grundlage von § 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG gerade keine Anwendung finden soll (vgl. dazu Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, § 4 UmwRG, Rn 120 f. und Kment, in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG, § 4 UmwRG, Rn. 11; VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, juris; andererseits: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 S 10.18 -, juris, Rn. 22).

    Dies bedeutet, dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung je nach dem Grad ihrer Aussageschärfe konkretisierungsfähig sind, nicht aber im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB überwunden werden können (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2018 - OVG 11 S 10.18 -, juris, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19

    Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
    Denn ohne die Abklärung von Detailfragen und gegebenenfalls die Vornahme von Änderungen der Genehmigungsunterlagen durch den Vorhabenträger werden sich derartige Großvorhaben wohl nur im Ausnahmefall durchführen lassen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, juris; Beschluss vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 -, juris).

    Der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg zufolge (Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, juris) wird die gebotene Unparteilichkeit nämlich jedenfalls dann außer Acht gelassen, wenn der Vorhabenträger gewissermaßen "mit am Entscheidungstisch" sitzt.

    Ohnehin wäre zu berücksichtigen, dass eine etwaige Besorgnis der Befangenheit von am Genehmigungsverfahren beteiligten Amtsträgern i. S. des § 21 LVwVfG auch mit Blick auf die Regelung in § 46 LVwVfG (ggf. i.V.m. § 4 Abs. 1a, Abs. 5 UmwRG) voraussichtlich auch nur dann zu einer Verletzung des Antragstellers in eigenen Rechten bzw. einer ihm zugeordneten wehrfähigen Rechtsposition führen könnte, wenn und soweit die Genehmigungsentscheidung insoweit (auch) gegen entsprechend vom Prüfungsumfang erfasstes materielles Recht verstößt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2018 - 10 S 2378/17

    Relevanz artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der standortbezogenen

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 2 B 1649/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1919/17

    Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05

    Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage;

  • EuGH, 07.11.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17

    Anspruch einer im Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte

  • BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18

    FFH-Verträglichkeitsprüfung; Fehlerbehebung; Feststellung; Immissionsschutz;

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19

    Forstrecht: Verhältnis einer Waldumwandlungsgenehmigung zu einem Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198

    Baugenehmigung für Neubau einer Produktionshalle mit Kranbahnen

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • EuGH, 03.10.2019 - C-197/18

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

  • VG Hannover, 28.03.2019 - 4 B 5526/18

    Abluftreinigung; Antragsbefugnis; Beteiligung; Bioaerosole; Chemowäscher;

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19

    Verbandsantrag gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2018 - 10 S 1639/17

    Zulassung von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet; Rotmilan;

  • VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18

    Absoluter Verfahrensfehler; erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen;

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 11 S 20.18

    Beteiligungsrecht eines Umweltverbandes nach UmwRG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3a;

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 B 37.17

    Eignung des Grünlandumbruchverbots; Vereinbarkeit des Grünlandumbruchverbots mit

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 12 LA 97/13

    Absehen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem nachfolgenden

  • VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17

    Umweltrechtsbehelf eines Umweltverbandes nach § 2 Abs. 1 UmwRG, zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 11 B 5.13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage; Denkmalsschutz;

  • OVG Hamburg, 24.08.2016 - 2 Bs 113/16

    Folgeunterkunft am Björnsonweg darf bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens

  • VG München, 27.03.2012 - M 1 K 11.5898

    Masthähnchenstall mit 39.900 Tierplätzen; angrenzendes FFH-Gebiet; fehlerhafte

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 L 1117/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 8 S 2792/17

    Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. des Plans

  • VG Berlin, 18.09.2019 - 19 K 417.17
  • BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88

    Bebauungsplan - Verstoß gegen bindendes Recht - Nicht genehmigungsfähig -

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 10 S 739/16

    Umwandlung von Grünland in Ackerland

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 3 S 280/10

    Normenkontrolle gegen Wasserschutzgebietsverordnung; Wohl der Allgemeinheit;

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • EuGH, 28.02.2012 - C-41/11

    Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Umweltschutz - Richtlinie

  • VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner

  • BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18

    Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff;

  • BVerwG, 13.07.2017 - 7 B 1.17

    Pflicht zur Dokumentation einer UVP-Vorprüfung

  • VG Hannover, 27.06.2018 - 12 B 10379/17

    Absoluter Verfahrensfehler; erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13

    Immissionsschutzrecht - hier: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 A 2971/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

  • EuGH, 21.06.2018 - C-543/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2018 - 8 B 10260/18

    Immissionsschutzrecht -Konkurrenz bei Windenergieanlagen

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 LA 284/17

    Verbot der Nutzungsänderung einer Wiese; Verbot eines Grünlandumbruchs in einem

  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398

    Erweiterung des Tontagebaus

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2018 - 3 KM 787/18

    Normenkontrolle: Eilantrag eines Umweltverbandes nach Waldumwandlungsgenehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 1 MN 190/13

    Anrechnung ausschließenden Fehlverhaltens gegenüber einer Gemeinde durch

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12

    Immissionsschutzrecht; FFH-Prüfung; Erweiterung einer Altanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

  • BVerwG, 04.06.2003 - 4 BN 27.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der

  • BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09

    FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel;

  • VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19

    Verbandswiderspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 22 CS 14.2378

    Windkraftanlage, Genehmigungspflicht, Vorhaben, Anfechtungsklage,

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16

    Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow ohne neues

  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 7 S 1687/90

    Verwaltungsakt - zur Prüfung bei Befangenheit; zur Flächenstillegung und

  • VG Münster, 12.04.2018 - 2 K 2307/16

    Zuchtläufer, dazugehörige Ferkel, Stickstoffeinträge, Biotop, Wallhecke

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 21.79

    Auskiesungsverbot im Landschaftsschutzgebiet

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

  • BVerwG, 07.10.2009 - 7 B 28.09

    Anwendbarkeit der naturschutzrechtlichen Verbandsklage für förmliche

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20

    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnte seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab (Beschluss vom 27.03.2020 - 5 K 3036/19 - juris).
  • VG Hannover, 18.05.2021 - 4 B 6438/20

    Abänderungsverfahren; Bioaerosole; Brandschutz; Geruch; Hähnchenmast; Stickstoff;

    Der Brandschutz dürfte trotz der mittelbaren Auswirkungen eines Brandfalls auf die Umwelt nicht zu den umweltbezogenen Rechtsvorschriften zu zählen sein (VG Sigmaringen, Beschl. v. 27.03.2020 - 5 K 3036/19 -, Rn. 117, juris; VG Weimar, Beschl. v. 13.03.2017 - 7 E 155/17 We -, Rn. 82, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2021 - 5 LA 6/19

    Vermeidung von Doppelprüfungen im Umweltverträglichkeitsverfahren; allgemeine

    a.F. nur dann entfallen, wenn die Prüfungsinhalte im Planaufstellungs- und im Vorhabenzulassungsverfahren im Einzelfall tatsächlich deckungsgleich sind (VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 10 S 1327/20 -, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, a.a.O. Rn. 62; OVG Koblenz, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19 -, juris Rn. 21; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27. März 2020 - 5 K 3036/19 -, juris Rn. 33; Wagner, in: Hoppe u.a., UVPG, 5. Auflage 2018, § 50 Rn. 164; Mitschang, in Schink u.a., UVPG/UmwRG, 2018, UVPG, § 50 Rn. 82).
  • VG Osnabrück, 10.11.2022 - 2 A 78/21

    Abschneidekriterium; BASt-Bericht; Critical Loads; FFH-Gebiet; FFH-Richtlinie;

    Eine FFH-Vorprüfung ist ausreichend und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich, wenn keine vernünftigen Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen bestehen (vgl. VG Sigmaringen, B. v. 27.03.2020, 5 K 3036/19 , juris Rn. 85 m.w.N.).
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