Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13015
VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06 (https://dejure.org/2006,13015)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.10.2006 - 1 K 1333/06 (https://dejure.org/2006,13015)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 1 K 1333/06 (https://dejure.org/2006,13015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verbot privater Sportwetten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Verbots der Veranstaltung von Sportwetten; Verletzung des in Baden-Württemberg bestehenden Staatsmonopols auf die Durchführung von Sportwetten; Notwendigkeit einer Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht ; Voraussetzungen des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Sportwetten ODDSET und ihre Vermittlung bleiben untersagt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten untersagt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten untersagt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2006 - 6 B 10895/06

    Private Wettbüros müssen schließen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
    Angesichts der Zweckbestimmung dieses Staatsvertrags ist dies ebenso wie die gleichlautenden Bestimmungen der §§ 3 Abs. 1 und 2 Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes über staatliche Lotterien, Wetten und Ausspielungen (Staatslotteriegesetz - StLG) vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 894) so zu verstehen, dass nur ein einziges Unternehmen durch Erteilung einer Konzession mit dieser Aufgabenwahrnehmung betraut werden darf, das damit - wie das Land selbst - in vollem Umfang der sich aus § 1 LottStV ergebenden Zielfestlegung einer Lenkung und damit einer Begrenzung des Spieltriebs unterworfen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006 - 6 B 10895/06).

    Damit dürfte - jedenfalls nach den derzeitigen Erkenntnismöglichkeiten und bei der im Eilverfahren gebotenen Tatsachenprüfung - den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Übergangszeit Genüge getan sein (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05; ferner jeweils zur dortigen Sach- und Rechtslage: Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.2006 - 11 TG 1465/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 - a. A. VG Stuttgart, Beschl. v. 18.09.2006 - 4 K 2860/06 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.08.2006 - 2 K 500/05 -).

    Auch die Ausführungen des EuGH in der Rechtssache Gambelli (Urt. v. 06.11.2003 - C-243/01 -, NJW 2004, 139) setzen gerade die Möglichkeit voraus, dass einzelne Mitgliedstaaten die in anderen Mitgliedstaaten erteilten Sportwettenerlaubnisse nicht anerkennen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006, a. a. O. m. w. N.).

    bb) Für die Beurteilung der Frage, ob die angefochtene Untersagungsverfügung europarechtlichen Bedenken begegnet, ist nicht allein auf die - als verfassungswidrig erkannte - Gesetzeslage, sondern auf die vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Übergangsrechtslage abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006, a. a. O; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006, a. a. O.).

    Auch der Antragsteller als Wettvermittler kann sich mithin auf den Schutz der Grundfreiheit berufen (a. A. wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1987/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung privater Oddset-Wetten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
    Damit dürfte - jedenfalls nach den derzeitigen Erkenntnismöglichkeiten und bei der im Eilverfahren gebotenen Tatsachenprüfung - den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Übergangszeit Genüge getan sein (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05; ferner jeweils zur dortigen Sach- und Rechtslage: Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.2006 - 11 TG 1465/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 - a. A. VG Stuttgart, Beschl. v. 18.09.2006 - 4 K 2860/06 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.08.2006 - 2 K 500/05 -).

    bb) Für die Beurteilung der Frage, ob die angefochtene Untersagungsverfügung europarechtlichen Bedenken begegnet, ist nicht allein auf die - als verfassungswidrig erkannte - Gesetzeslage, sondern auf die vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Übergangsrechtslage abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006, a. a. O; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006, a. a. O.).

    Angesichts der durch die erwähnten Maßnahmen seit April 2006 eingeleiteten Umorientierung kann derzeit bei überschlägiger Bewertung nicht (mehr) davon ausgegangen werden, das Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg stehe im Widerspruch zu den Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006, a. a. O.).

    Hierbei legt die Kammer im Hinblick auf die Eigenart der dem Antragsteller untersagten Tätigkeit den Mindestbetrag für die Untersagung eines ausgeübten Gewerbes zugrunde; dieser ist im Hinblick auf den vorläufigen Charakter des vorliegenden Rechtschutzverfahrens zu halbieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006, a. a. O.).

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 28.03.2006 (- 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, 1261) und im Kammerbeschluss vom 04.07.2006 (- 1 BvR 138/05 -, WM 2006, 1644) zum Ausdruck gebracht, dass ein ordnungsbehördliches Verbot der unerlaubten Vermittlung gewerblich veranstalteter Sportwetten während der Übergangszeit, die es dem Gesetzgeber zur Neuregelung dieser Materie eingeräumt hat, unabhängig von einer Strafbarkeit ausgesprochen werden darf.

    Diese Maßstäbe sind auch auf die baden-württembergische Rechtslage anwendbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006, a. a. O., der zum baden-württembergischen Staatslotteriegesetz ergangen ist).

    Nach den Erklärungen der zuständigen öffentlichen Stellen des Landes Baden-Württemberg werden die vom Land veranstalteten Sportwetten schon während der Übergangszeit an den Zielen der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Spielsucht ausgerichtet (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006, a. a. O.; Pressemitteilung des Finanzministerium vom 07.04.2006).

    Wenn die unerlaubte Vermittlung gewerblich veranstalteter Sportwetten danach gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Übergangszeit trotz der festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG - und europäischem Gemeinschaftsrecht - als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden darf, ergibt sich aus diesem Verbot auch unabhängig von einer Strafbarkeit zugleich ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006, a. a. O., abweichend vom am 27.04.2005 ergangenen Kammerbeschluss - 1 BvR 223/05 -, NVwZ 2005, 1303).

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
    Der EuGH hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. Urteile v. 13.11.2003 - C-42/02 - , Rdrn.19, 20 und 25, v. 06.11.2003 , a. a. O., Rdnrn.44 ff., vom 21.10.1999 , a. a. O., Rdnrn.14 ff. und v. 21.09.1999 - C-124/99 - , Rdnrn.13 ff.).

    Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Lindman (Urt. v. 13.11.2003 - C-42/02 -, Slg. I 2003, 13519), die eine Rechtfertigung nicht von Untersuchungen abhängig macht, die erweisen, dass private Wetten aus dem EG-Ausland "gefährlicher" sind als inländische Monopolwetten.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
    Auch die Ausführungen des EuGH in der Rechtssache Gambelli (Urt. v. 06.11.2003 - C-243/01 -, NJW 2004, 139) setzen gerade die Möglichkeit voraus, dass einzelne Mitgliedstaaten die in anderen Mitgliedstaaten erteilten Sportwettenerlaubnisse nicht anerkennen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006, a. a. O. m. w. N.).

    16 Als hinreichende Rechtfertigung für eine Beschränkung von Grundfreiheiten des EG-Vertrages hat der EuGH in der Rechtssache Gambelli (Urt. v. 06.11.2003, a. a. O.) eine systematische und kohärente Begrenzung der Wetttätigkeit angesehen (Rdnr.67).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
    Damit dürfte - jedenfalls nach den derzeitigen Erkenntnismöglichkeiten und bei der im Eilverfahren gebotenen Tatsachenprüfung - den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Übergangszeit Genüge getan sein (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05; ferner jeweils zur dortigen Sach- und Rechtslage: Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.2006 - 11 TG 1465/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 - a. A. VG Stuttgart, Beschl. v. 18.09.2006 - 4 K 2860/06 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.08.2006 - 2 K 500/05 -).

    Da die derzeitige (Übergangs-)Rechtslage somit auch nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, bedarf keiner Erörterung mehr, ob das im deutschen wie im europäischen Gemeinschaftsrecht (vgl. Art. 231 Abs. 2 EG) geltende allgemeine Prinzip der Rechtssicherheit möglicherweise gebieten kann, die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht zu beschränken, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden (vgl. hierzu OVG NRW, Beschl. v. 28.06.2006, a.a.O. sowie die vom Antragsteller vorgelegte gutachterliche Stellungnahme vom 14.08.2006).

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
    Wenn die unerlaubte Vermittlung gewerblich veranstalteter Sportwetten danach gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Übergangszeit trotz der festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG - und europäischem Gemeinschaftsrecht - als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden darf, ergibt sich aus diesem Verbot auch unabhängig von einer Strafbarkeit zugleich ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006, a. a. O., abweichend vom am 27.04.2005 ergangenen Kammerbeschluss - 1 BvR 223/05 -, NVwZ 2005, 1303).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
    In der Rechtssache Zenatti (Urt. v. 21.10.1999 - C-67/98 -, GewArch 1999, 476) hat der EuGH entschieden, es sei Sache der Mitgliedstaaten, das Glücksspielwesen im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessens zu regeln.
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
    In der Rechtssache Zenatti (Urt. v. 21.10.1999 - C-67/98 -, GewArch 1999, 476) hat der EuGH entschieden, es sei Sache der Mitgliedstaaten, das Glücksspielwesen im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessens zu regeln.
  • VG Stuttgart, 18.09.2006 - 4 K 2860/06

    Staatliches Wettmonopol und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
    Damit dürfte - jedenfalls nach den derzeitigen Erkenntnismöglichkeiten und bei der im Eilverfahren gebotenen Tatsachenprüfung - den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Übergangszeit Genüge getan sein (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05; ferner jeweils zur dortigen Sach- und Rechtslage: Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.2006 - 11 TG 1465/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 - a. A. VG Stuttgart, Beschl. v. 18.09.2006 - 4 K 2860/06 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.08.2006 - 2 K 500/05 -).
  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

  • VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 16.05.2006 - C-360/04

    Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Glücksspielsektor;

  • VG Freiburg, 10.01.2007 - 1 K 2123/06

    Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung bezüglich Sportwettenvermittlung bzw.

    Das in Baden-Württemberg bestehende Sportwettenmonopol wird diesen Maßstäben gerecht (vgl. zum Folgenden ausführlich VG Sigmaringen, Beschl. v. 27.10.2006 - 1 K 1333/06 - Juris).
  • VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06

    Staatliche Sportwetten; Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an

    Diese Voraussetzungen sind nach dem oben Gesagten zum Zeitpunkt des Erlasses der angegriffenen Verfügung bereits erfüllt gewesen (siehe dazu ausführlich in Auseinandersetzung mit dem Gambelli-Urteil, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05 -, GewArch 2006, 418 [419]; ebenso VG Sigmaringen, Beschl. v. 06.11.2006, 7 K 1413/06 sowie VG Sigmaringen, Beschl. v. 27.10.2006 - 1 K 1333/06 mit ausführlicher Darlegung, dass aufgrund bereits vorliegender Untersuchungen auch die Forderung des EuGH aus dem Fall Lindmann - Urt. v. 13.11.2003 - C 42/02, Rdnr. 25 - erfüllt sei, wonach durch Studien eine Spielsuchtgefährdung auch bei Sportwetten belegt werde; siehe auch BayVGH, Beschl. v. 03.08.2006 - 24 CS 06.1365 -, GewArch 2006, 419 [422] zur vergleichbaren Situation in Bayern ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht