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   VG Sigmaringen, 28.04.2016 - 2 K 4307/14   

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VG Sigmaringen, 28.04.2016 - 2 K 4307/14 (https://dejure.org/2016,12092)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28.04.2016 - 2 K 4307/14 (https://dejure.org/2016,12092)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28. April 2016 - 2 K 4307/14 (https://dejure.org/2016,12092)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 4/09

    Pauschaler Kurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.04.2016 - 2 K 4307/14
    Lediglich die Dauer des Aufenthalts im Erhebungsgebiet und die Anzahl der Personen werden hier für Daueraufenthalte mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung typisiert (vgl. hierzu OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, Rn. 26, juris).

    Bei der Festlegung der als durchschnittlich angenommenen Aufenthaltsdauer steht der Gemeinde ein Beurteilungsspielraum zu; dabei ist nach der konkreten Lebenserfahrung zu verfahren und zu beachten, dass die Feststellung im Durchschnitt aller vom Ersatzmaßstab erfassten Fälle zutreffend sein muss (vgl. zum Ganzen OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, Rn. 27, juris; Faiss, a. a. O., § 43 KAG Rn. 8).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von der vom Kläger angeführten Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 22.06.2009 - 2 LB 4/09 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1985 - 14 S 2528/84

    Zulässigkeit einer Jahreskurtaxe für Zweitwohnungsinhaber

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.04.2016 - 2 K 4307/14
    49 (2) Gegen eine solche Pauschalierung als Jahreskurtaxe bestehen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken (VGH Mannheim, Urteile vom 13.09.1985 - 14 S 2868/84 und 14 S 2528/84 -, abgedruckt bei Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand: 71. EL. (Oktober 2015), Kap. 92, Nrn. 2.1.0, 2.1.0.0).

    Bei einer Belegung mit durchschnittlich zwei erwachsenen Personen errechnet sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 50 Tagen, die im eröffneten Nutzungszeitraum nach der Lebenserfahrung jedenfalls nicht willkürlich erscheint und daher den durch eine Typisierung von der Beklagten ausfüllbaren Spielraum noch nicht überschreitet (ebenso für eine Aufenthaltsdauer von 50 Tagen VGH Mannheim, Urteil vom 13.09.1985 - 14 S 2528/84 -, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 14 S 249/90

    Zum Kurtaxesatz für Benutzer von Campingplätzen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.04.2016 - 2 K 4307/14
    Demgemäß entspricht es allgemeiner Auffassung, dass es für die Bemessung der Abgabe unerheblich ist, ob der Einzelne die ihm gebotene Gelegenheit, die Kurveranstaltungen zu besuchen, wahrnimmt oder nicht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 1992 - 14 S 249/90 -, Rn. 25, juris, m. w. N.).

    Unabhängig vom Vorhalten eigener Einrichtungen haben auch Campingplatznutzer die Möglichkeit, die Einrichtungen und Veranstaltungen der Gemeinde in gleicher Weise zu nutzen wie ein sonstiger Ortsfremder (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 1992 - 14 S 249/90 -, Rn. 26, juris).

  • BVerwG, 21.06.1976 - 7 B 124.75

    Vereinbarkeit der Erhebung einer Kurabgabe mit Grundrechten - Erhebung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.04.2016 - 2 K 4307/14
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei der Erhebung von Abgaben typisiert werden darf; dabei liegt eine solche Abstraktion auf das Typische umso näher, wenn die Feststellung, an wie vielen Tagen die einzelnen Abgabepflichtigen sich im Kurgebiet aufhalten, mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und beträchtlichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden wäre und - wie hier - die Abgabe insgesamt keine Höhe erreicht, die auch nur entfernt als unzumutbar bezeichnet werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1976 - VII B 124, 125.75, VII B 124.75, VII B 125.75 -, Rn. 5, juris).

    Kann die Beklagte nach dem oben Gesagten nämlich je Stellplatz davon ausgehen, dass sich pro Saison durchschnittlich zwei Erwachsene an 50 Tagen im Kurgebiet aufhalten werden, dann entfällt von vornherein ein Verstoß gegen Art. 3 GG im Verhältnis zu Kurgästen, deren Abgabe nach dem Tagessatz berechnet wird; denn jedenfalls typischerweise - und die Typisierung ist hier nach dem bereits Ausgeführten zulässig - ist die Kurabgabe gleich hoch (vgl. zu dieser Überlegung BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1976 - VII B 124, 125.75, VII B 124.75, VII B 125.75 -, Rn. 6, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 2 S 1418/11

    Kalkulation einer Kurtaxe, Kurtaxefähigkeit einzelner Einrichtungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.04.2016 - 2 K 4307/14
    Sie wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass dem kurtaxepflichtigen Personenkreis die Möglichkeit geboten wird, die zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen sowie die für den gleichen Zweck durchgeführten Veranstaltungen zu besuchen, und dient der Deckung des Aufwands, der der Gemeinde für die Herstellung und Unterhaltung bzw. die Durchführung der genannten Einrichtungen und Veranstaltungen entsteht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2012 - 2 S 1418/11 -, Rn. 54, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1985 - 14 S 2868/84

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Zweitwohnungsinhabers zu einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.04.2016 - 2 K 4307/14
    49 (2) Gegen eine solche Pauschalierung als Jahreskurtaxe bestehen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken (VGH Mannheim, Urteile vom 13.09.1985 - 14 S 2868/84 und 14 S 2528/84 -, abgedruckt bei Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand: 71. EL. (Oktober 2015), Kap. 92, Nrn. 2.1.0, 2.1.0.0).
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