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   VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21   

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VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21 (https://dejure.org/2021,15059)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28.05.2021 - A 8 K 424/21 (https://dejure.org/2021,15059)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28. Mai 2021 - A 8 K 424/21 (https://dejure.org/2021,15059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 30 Abs. 3 Nr. 1, AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Mali, offensichtlich unbegründet, subsidiärer Schutz, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, Begründungserfordernis

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 AsylVfG 1992, § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG 1992, § 3e Abs 2 S 2 AsylVfG 1992
    Anforderungen an die Begründung eines abgelehnten Asylantrages als offensichtlich unbegründet

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Eilrechtsschutz in einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht, sondern auch für Verfahren, die auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, auf die Gewährung subsidiären Schutzes oder auf die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten gerichtet sind (BVerfG, Beschluss vom 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 20).

    Das Verwaltungsgericht darf sich dabei nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des "Offensichtlichkeitsurteils" begnügen, sondern muss die Frage der Offensichtlichkeit - will es sie bejahen - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinausgehen (zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 23.07.2020 - 2 BvR 939/20 -, juris Rn. 18, vom 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21, und vom 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75 ff.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen immer schon dann, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält; Bezugspunkt ist nicht der Erfolg in der Hauptsache, sondern vielmehr allein die Frage, ob das Bundesamt den Asylantrag zu Recht als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat, ohne dass deshalb der Ablehnungsbescheid selbst zum Verfahrensgegenstand wird (grundlegend zum Ganzen BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166).
  • BVerfG, 23.07.2020 - 2 BvR 939/20

    Recht auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21
    Das Verwaltungsgericht darf sich dabei nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des "Offensichtlichkeitsurteils" begnügen, sondern muss die Frage der Offensichtlichkeit - will es sie bejahen - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinausgehen (zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 23.07.2020 - 2 BvR 939/20 -, juris Rn. 18, vom 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21, und vom 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75 ff.).
  • BVerfG, 26.06.2017 - 2 BvR 1353/17

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf den

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21
    Erwägungen zur offensichtlichen Unbegründetheit des individuellen Vorbringens rechtfertigen es daher nicht ohne Weiteres, den Asylantrag auch im Hinblick auf die Gewährung subsidiären Schutzes z.B. nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG nicht lediglich als "einfach" unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abzulehnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2017 - 2 BvR 1353/17 -, juris).
  • BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Offensichtlichkeitsprüfung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21
    Das Verwaltungsgericht darf sich dabei nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des "Offensichtlichkeitsurteils" begnügen, sondern muss die Frage der Offensichtlichkeit - will es sie bejahen - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinausgehen (zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 23.07.2020 - 2 BvR 939/20 -, juris Rn. 18, vom 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21, und vom 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75 ff.).
  • BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97

    Nichtannahme aus prozessualen Gründen einer Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21
    Wird der Antrag im Hinblick auf den individuellen Vortrag eines Schutzsuchenden gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylG als offensichtlich unbegründet qualifiziert, darf eine Ablehnung des Antrags insgesamt als offensichtlich unbegründet vielmehr nur dann erfolgen, wenn dies auch für die weiteren geltend gemachten selbstständigen Verfolgungsgründe gilt, die über den individuellen Vortrag hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.2000 - 2 BvR 349/97 -, juris Rn. 5).
  • VG Minden, 30.10.2023 - 2 L 930/23
    So VG Sigmaringen, Beschluss vom 28. Mai 2021 - A 8 K 424/21 -, juris, Rn. 28; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 30 Rn. 75 (Stand: 20. Juni 2022); a.A. Heusch, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 38. Edition, Stand: 1. Juli 2023, § 30 AsylG Rn. 36.
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