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   VG Sigmaringen, 29.07.2019 - 10 K 2416/19   

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https://dejure.org/2019,23340
VG Sigmaringen, 29.07.2019 - 10 K 2416/19 (https://dejure.org/2019,23340)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 29.07.2019 - 10 K 2416/19 (https://dejure.org/2019,23340)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 10 K 2416/19 (https://dejure.org/2019,23340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dreimonatige Sperrfrist für eine Untätigkeitsklage wird erst durch einen vollständigen Antrag (hier: Bauantrag) ausgelöst

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 1279/01

    Festsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Verpflichtungsklage

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.07.2019 - 10 K 2416/19
    Ist der Antrag unvollständig, wird die Sperrfrist des § 75 S 2 VwGO nicht ausgelöst (Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 -, juris).

    Der Beginn der Sperrfrist nach § 75 S. 2 VwGO setzt nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift aber voraus, dass ein Antrag die der Sache nach erforderlichen Angaben und Unterlagen enthält, die die Behörde für eine Sachentscheidung über den Antrag benötigt (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 -, juris Rn. 24 f.).

    Dort war die Behörde tätig geworden: Die Bauvorlagen wurden auf entsprechende Anforderungen ergänzt und die Untätigkeitsklage bereits etwa sechs Wochen nach der letzten Ergänzung erhoben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 -, juris Rn. 3 und 5).

    5 Ungeachtet dessen fällt ein unvollständiger Antrag auch in einem solchen Fall in den Verantwortungsbereich des Antragstellers sowie späteren Klägers nach § 75 VwGO und kann die Drei-Monats-Frist des § 75 Satz 2 VwGO nicht auslösen, denn die Behörde ist auch hier mangels vollständigen Antrags zu einer Bearbeitung und Sachentscheidung nicht in der Lage (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 -, juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 3 S 1748/14

    Rechtsbehelf gegen die Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde; Möglichkeiten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.07.2019 - 10 K 2416/19
    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 1 GKG in Verbindung mit Nr. 9.1.2.3.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.02.2017 - 3 S 1748/14 -, juris Rn. 60).
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