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   VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18   

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VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18 (https://dejure.org/2020,32079)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30.09.2020 - 8 K 5297/18 (https://dejure.org/2020,32079)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30. September 2020 - 8 K 5297/18 (https://dejure.org/2020,32079)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Stuttgart, 10.06.2020 - 14 K 9469/18

    Umweltinformationsanspruch; Zugang zu den Aufzeichnungen von Landwirten über die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18
    Dagegen erhob der Kläger unter dem Aktenzeichen 14 K 9469/18 am 20.09.2018 Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart.

    Dies ergebe sich daraus, dass der Beklagte im gleich gelagerten und vom VG Stuttgart entschiedenen Fall - 14 K 9469/18 - die Berufung eingelegt habe und im vorliegenden Verfahren trotz der Entscheidung des VG Stuttgart an seiner Rechtsauffassung festhalte.

    Der Ausgang dieser Verfahren sei aufgrund des hinsichtlich des Urteils des VG Stuttgart - 14 K 9469/18 - laufenden Berufungsverfahrens als offen zu betrachten.

    Auch in drei verwandten und bereits entschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - VG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2020 - 14 K 9469/18 - VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 -, jeweils Juris) hat der Beklagte gegen die stattgebenden Urteile Berufung eingelegt.

    Die Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 Satz 1 UVwG ist nicht nach § 1 Abs. 3 UVwG i. V. m. § 11 Abs. 3 PflSchG ausgeschlossen, weil § 11 Abs. 3 PflSchG mit Unionsrecht offensichtlich unvereinbar ist (vgl. ebenso im Ergebnis VG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2020 - 14 K 9469/18 - Juris).

    Die Informationsansprüche aus § 24 UVwG und § 11 Abs. 3 PflSchG stehen zueinander in Normenkonkurrenz, wobei § 11 Abs. 3 PflSchG aufgrund seiner weiteren Tatbestandsmerkmale (Vorliegen eines berechtigten Interesses, Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Ermessen der Behörde) grundsätzlich die speziellere Norm darstellt (VG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2020 - 14 K 9469/18 -, Rn. 25, Juris m. w. N.) Die Unionsrechtswidrigkeit des § 11 Abs. 3 PflSchG folgt nach Auffassung des Gerichts daraus, dass die allgemeinen unionsrechtlichen Grundsätze des Umweltinformationsrechts (insbesondere die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (Umweltinformationsrichtlinie: UIRL) mangels anderweitiger belastbarer unionsrechtlicher Anhaltspunkte auch im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel anwendbar sind, weil insbesondere die VO (EG) 1107/2009 diesbezüglich kein abweichendes Regelungsregime enthält (dazu a)).

  • VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18

    Informationszugang zu Daten über die berufliche Verwendung von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18
    Auch in drei verwandten und bereits entschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - VG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2020 - 14 K 9469/18 - VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 -, jeweils Juris) hat der Beklagte gegen die stattgebenden Urteile Berufung eingelegt.

    2 Satz 1 VO (EG) 1107/2009, der die "klassische" Konstellation des "Outsourcings" von Verwaltungskontrolltätigkeit in Gestalt der Selbstüberwachung mit Überwachungsbefugnis der Kontrollbehörde darstellt (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, Rn. 27, Juris m. w. N.).

    Darüber hinaus sind auch die in der einschlägigen Kommentarliteratur (Landmann/Rohmer UmweltR/Reidt/Schiller, 90. EL Juni 2019, UIG § 2 Rn. 54) angegebenen Beispiele für einen Fall des Bereithaltens (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG i. V. m. §§ 18 ff. 13. BImSchV, §§ 14 ff. 17. BImSchV, § 31 BImSchG, §§ 62 ff. WHG; § 47 Abs. 4 KrWG) mit der vorliegenden Konstellation weitgehend vergleichbar (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, Rn. 28, Juris m. w. N.).

    Dass ein Fall der Selbstüberwachung voraussetzt, dass der Betroffene proaktiv und in gewisser Regelmäßigkeit dazu verpflichtet ist, die zur Selbstüberwachung vorgehaltenen Aufzeichnungen an die zuständige Behörde zu übermitteln, folgt nicht allein daraus, dass unter den o. g. Beispielen für das Bereithalten auch solche sind, bei denen der Betroffene zu einer solchen proaktiven Übermittlung verpflichtet ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, Rn. 28, Juris m. w. N.).

    Die Formulierung "auf Anfrage" ist dahingehend zu verstehen, dass die beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln nicht dazu verpflichtet sind, die Aufzeichnungen proaktiv zu übermitteln, sondern vielmehr nur reaktiv im Fall der Anforderung durch die zuständige Behörde (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, Rn. 43, Juris).

  • BVerwG, 01.11.2007 - 7 B 37.07

    Umweltinformationen; geplante Tätigkeiten; aufgegebene Pläne;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18
    Es folgt aber insbesondere auch nicht aus den Materialien und der Literatur, auf die der Beklagte diesbezüglich Bezug nimmt (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum mit § 23 Abs. 4 UVwG identischen § 2 Abs. 3 UIG a. F.; Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 92. EL § 2 UIG, Rn. 54; BVerwG, Beschluss vom 01.11.2007 - 7 B 37/07 -, Rn. 20, Juris).

    Diesen Quellen lässt sich ebenso wie dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.11.2007 (- 7 B 37/07 -, Rn. 20, Juris) zwar übereinstimmend entnehmen, dass insbesondere Fälle, in denen dritte Stellen, die im Wege der Selbstüberwachung Aufzeichnungen vorhalten, unter das Tatbestandsmerkmal des Bereithaltens fallen.

  • VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19

    Zugang zu Umweltinformationen, hier: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18
    Auch in drei verwandten und bereits entschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - VG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2020 - 14 K 9469/18 - VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 -, jeweils Juris) hat der Beklagte gegen die stattgebenden Urteile Berufung eingelegt.

    Unabhängig davon, dass der Kläger vorliegend nur den Zugang zu anonymisierten Daten begehrt, stehen dem Anspruch auf Informationszugang auch § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3 UVwG nicht entgegen (vgl. dazu ausführlich VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 -, Rn. 56 ff., Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 11 S 2730/09

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Autohomologe Immuntherapie bei

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18
    Hinsichtlich der Jahre 2018 und 2019 sei zwar kein Verwaltungsverfahren durchgeführt worden, der Beklagte könne ihn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 14.07.2010 - 11 S 2730/09 -, Rn. 22, Juris) jedoch nicht auf die erneute Durchführung eines erneuten Verwaltungsverfahrens verweisen.

    Die Verweisung auf die Durchführung eines - erneuten - Antragsverfahrens ist jedoch dann nicht gerechtfertigt, wenn der Zweck der vorherigen Antragstellung, nämlich der Behörde die Möglichkeit einzuräumen, eine Angelegenheit innerhalb des üblichen Verwaltungsverfahrens zu prüfen, ausnahmsweise entbehrlich ist, weil die Behörde mit dem Sachverhalt bereits befasst war und allenfalls unwesentliche Änderungen in den Streitstoff eingeführt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.2010 - 11 S 2730/09 -, Rn. 22, Juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 42 Rn. 37 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 21.16

    Aufsichtsbehörde; Behörde; Bundesministerium der Justiz und für

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18
    Erfüllt ist der Zweck eines Vorverfahrens, wenn die Widerspruchsbehörde selbst am Verfahren beteiligt ist und nach einer Sachprüfung im Wege einer vorgerichtlichen Erklärung oder einer prozessbegleitenden Einlassung zum Ausdruck bringt, sie würde einen (künftigen) Widerspruch zurückweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2018 - 7 C 21/16 -, Rn. 19 - 20, Juris m. w. N).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 10 S 2702/06

    Anspruch auf Übermittlung von Umweltinformationen seitens der Landesanstalt für

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18
    Die vom Kläger begehrte Übermittlung von Umweltinformationen stellt zwar einen bloßen Realakt und keinen Verwaltungsakt dar, jedoch ist der Landesgesetzgeber davon ausgegangen, dass die Entscheidung über ein Auskunftsbegehren einen Verwaltungsakt darstelle (vgl. zu § 3 Abs. 1 LUIG Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2008 - 10 S 2702/06 -, Rn. 17, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1421/21

    Erlass eines Ergänzungsurteils; informationsrechtlicher Zugangsanspruch - Bezug

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21. April 2021 - 8 K 5297/18 - geändert.

    Mit Urteil vom 21.04.2021 hat das Verwaltungsgericht sein Urteil vom 30.09.2020 - 8 K 5297/18 - ergänzt.

    "Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30.09.2020 - 8 K 5297/18 - wird ergänzt.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21. April 2021 - 8 K 5297/18 - zu ändern und den Antrag auf Urteilsergänzung abzulehnen, hilfsweise die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 3972/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30. September 2020 - 8 K 5297/18 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30. September 2020 - 8 K 5297/18 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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