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   VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10   

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https://dejure.org/2011,31026
VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10 (https://dejure.org/2011,31026)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30.11.2011 - 4 K 637/10 (https://dejure.org/2011,31026)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30. November 2011 - 4 K 637/10 (https://dejure.org/2011,31026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Genehmigung Änderung Flächennutzungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Flächennutzungsplans bei Bestehen eines Abwägungsdefizits bei der Abwägungsentscheidung des Gemeinderats; Vorrangige Geeignetheit des Standorts und die mit der Realisierung des Vorhabens an diesem Standort verbundenen Nachteile als Belange einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Ausweisung des geplanten "Oberschwäbischen Gewerbe- und Industrieparks" im Flächennutzungsplan von Bad Wurzach nicht genehmigungsfähig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
    Mit dieser Zielsetzung ist die Verpflichtungsklage (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, Juris) zwar zulässig, aber insgesamt nicht begründet und bleibt daher ohne Erfolg.

    Dieser Rahmen wird jedoch verlassen, wenn bei einer Gegenüberstellung zu den von der Planung verursachten Nachteilen die Hintansetzung der betroffenen Belange so offensichtlich falsch ist, dass von einer die Grenzen des Planungsermessens einhaltenden gerechten Bewertung der insgesamt beteiligten Belange ernstlich keine Rede sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, Juris).

  • BVerwG, 20.04.2010 - 4 BN 17.10

    Gebot der Konfliktbewältigung; zulässige Konfliktverlagerung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
    Dies hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; ist die künftige Entwicklung im Zeitpunkt der Beschlussfassung hinreichend sicher abschätzbar, so darf sie dem Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.4.2010 - 4 BN 17/10 - Juris; BVerwG, Beschluss vom 26.6.2007 - 4 BN 24/07 -, Juris).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 4 BN 24.07

    Verlagerung von Problemlösungen aus dem Bauleitplanverfahren auf nachfolgendes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
    Dies hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; ist die künftige Entwicklung im Zeitpunkt der Beschlussfassung hinreichend sicher abschätzbar, so darf sie dem Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.4.2010 - 4 BN 17/10 - Juris; BVerwG, Beschluss vom 26.6.2007 - 4 BN 24/07 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 A 1676/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
    Zu beachten ist insofern, dass ein Flächennutzungsplan grundsätzlich nicht derart detaillierte Darstellungen enthalten darf, dass für eine planerische Entwicklung im Bebauungsplanverfahren kein Raum bleibt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 30.9.2009 - 10 A 1676/08 - Juris).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10

    Verletzung des Abwägungsgebots

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
    Das Gebot gerechter Abwägung ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet (Abwägungsausfall), wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss (Abwägungsdefizit), wenn die Bedeutung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange verkannt wird (Abwägungsfehleinschätzung) oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten privaten und öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Abwägungsdisproportionalität) (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56; BVerwG, Beschluss vom 24.11.2010 - 4 BN 40/10 -, Juris).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92

    Nichtdeutscher Ehegatte - Vertriebenenausweis - Rechtsschutzgarantie - Fehlende

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
    Wollte man dies, wie anscheinend die Klägerin, anders sehen, würde die Erstreckung der Bestandskraft des Zielabweichungsbescheids auf Begründungsteile und diesen entnommene Feststellungswirkungen dazu führen, dass bezüglich der im Zielabweichungsverfahren nicht beteiligten Stellen und Personen die gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zu gewährleistende Rechtsschutzgarantie beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.1993 - 9 C 44/92 -, Juris).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
    Das Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit gilt dabei nicht nur für den Anlass, sondern auch für den Inhalt des Bauleitplans, und zwar für jede Festsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - BVerwG 4 CN 6.99 - DVBl 2001, 377).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - 8 S 487/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mitteilungspflicht nach BauGB § 3 Abs 2 S 4

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
    § 1 Abs. 3 BauGB verhindert eine Planung zum Einen dann, wenn sie erkennbar von keiner städtebaulichen Konzeption getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff darstellt (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 585; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.6.1996 - 8 S 487/96 - Juris; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 30.5.1994 - 5 S 2839/93 - UPR 1994, 458 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 7; OVG Münster Normenkontrollurteil vom 22.3.1993 - 11a NE 64/89 - PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 11) BauGB Nr. 4).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
    Nicht erforderlich ist ein Flächennutzungsplan schließlich auch dann, wenn seiner Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.8.1999 - BVerwG 4 CN 4.98 - BVerwGE 109, 246, Urteil vom 21.3.2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 110 = DVBl 2002, 1469, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 4 CN 14.01 - BVerwGE 117, 351).
  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
    Hiervon ist auszugehen, wenn eine Planung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.12.2009 - 4 BN 13/09 -, Juris).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1993 - 11a NE 64/89

    Bauleitpläne; Planrechtfertigung; Allgemeinbelange; Einschränkung der

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1994 - 5 S 2839/93

    Festsetzungen im Bebauungsplan über das Maß der baulichen Nutzung - keine

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 8 S 808/12

    Zur Genehmigung eines Flächennutzungsplans mit Abwägungsmängeln hinsichtlich

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30. November 2011 - 4 K 637/10 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30.11.2011 - 4 K 637/10 - zu ändern, den Bescheid des Landratsamts Ravensburg vom 16.06.2009 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 26.02.2010 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, die 2. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend dem Antrag der Klägerin vom 23.03.2009 zu genehmigen sowie die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären.

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