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   VG Sigmaringen, 31.01.2018 - 5 K 6704/17   

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VG Sigmaringen, 31.01.2018 - 5 K 6704/17 (https://dejure.org/2018,4591)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31.01.2018 - 5 K 6704/17 (https://dejure.org/2018,4591)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 5 K 6704/17 (https://dejure.org/2018,4591)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11233/10

    Entlassung eines Sanitätsoffizier-Anwärters wegen überlanger Studiendauer und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2018 - 5 K 6704/17
    Ebenso bedarf keiner Vertiefung, ob die hier streitige Entlassungsverfügung womöglich auch schon deshalb aufzuheben war, weil das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr noch im Beschwerdebescheid - unzutreffend - davon ausgegangen war, eine Rückführung in eine niedere Laufbahn sei schon gar nicht möglich und die Entlassung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG daher zwingend (vgl. zu einem ggf. verbleibenden - aber auszuschöpfenden - Ermessensspielraum für diese Fallkonstellation OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2011 - 10 A 11233/10 -, NVwZ-RR 2011, 737).
  • VGH Bayern, 25.08.2020 - 6 B 19.951

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen des Konsums von Legal Highs, hier:

    Es ist nicht erkennbar, warum der von § 55 Abs. 4 Satz 1 SG vermittelte zeitliche Schutz, der die Entlassungsmöglichkeit eines Soldaten auf Zeit auf die ersten vier Dienstjahre beschränkt, dadurch verloren gehen sollte, dass sich ein Soldat auf Zeit zwischenzeitlich um die Bewährung in einer höheren Laufbahn bemüht hat (VG Sigmaringen, U.v. 31.1.2018 - 5 K 6704/17 - juris Rn. 31; Gesetzesbegründung BT-Drs. 14/4062 S. 23; Sohm in Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl. 2016, § 55 Rn. 45).

    Nach der Sollbestimmung des § 55 Abs. 4 Satz 3 SG geht eine Rückführung in die frühere Laufbahn einer Entlassung grundsätzlich vor (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 31.1.2018 - 5 K 6704/17 - juris Rn. 30 ff.).

  • VG Hamburg, 21.10.2021 - 14 K 4225/19

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit

    Laufbahnanwärter, die ursprünglich in eine andere Laufbahn eingestellt worden sind und in diese zurückgeführt werden können, können nach einer Dienstzeit von vier Jahren nicht mehr nach § 55 Abs. 4 S 2 SG entlassen, sondern nach § 55 Abs. 4 S 3 SG nur in ihre ursprüngliche Laufbahn zurückgeführt werden; eine Entlassung bliebe allenfalls einem Disziplinarverfahren vorbehalten (Anschluss an VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2018, 5 K 6704/17).

    Denn Laufbahnanwärter, die ursprünglich in eine andere Laufbahn eingestellt worden sind und in diese zurückgeführt werden können, können nach einer Dienstzeit von vier Jahren nicht mehr nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG entlassen, sondern allenfalls nach § 55 Abs. 4 Satz 3 SG in ihre ursprüngliche Laufbahn zurückgeführt werden (vgl. VGH München, Urt. v. 25.8.2020, 6 B 19.951, juris Rn. 20 f.; VG Sigmaringen, Urt. v. 31.1.2018, 5 K 6704/17, juris Rn. 29 ff.; Sohm, in: Eichen/Metzger/Sohm, Soldatengesetz, 4. Aufl. 2021, § 55 Rn. 46; Iglesias Appuhn, in: Fürst u.a., GKÖD, I YK, Soldatengesetz, § 55 Rn. 22a; Scherer/Alff/Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz, 10. Aufl. 2018, § 55 Rn. 14); eine Entlassung bliebe allenfalls einem Disziplinarverfahren vorbehalten.

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