Rechtsprechung
   VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33077
VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08 (https://dejure.org/2010,33077)
VG Stade, Entscheidung vom 02.06.2010 - 1 A 1316/08 (https://dejure.org/2010,33077)
VG Stade, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 1 A 1316/08 (https://dejure.org/2010,33077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,33077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs. 3 BNatSchG; § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG; § 61 Abs. 3 BNatSchG; § 3 Abs. 2 NSG-VO; § 5 NSG-VO; § 53 Abs. 1 Nr. 2 NNatG; Art. 6 Abs. 3 FFH-RL ; Art. 4 Abs. 1 S. 4 VRL
    Verträglichkeit des Sandabbaus im Nassabbauverfahren in Verbindung mit einer Rohrleitungstraße am Südrand mit dem europäischen Vogelschutzgebiet "Moore bei Buxtehude"; Verockerungsproblematik und Einschränkung der Lebensräume von Fledermaus und Moorfrosch durch den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verträglichkeit des Sandabbaus im Nassabbauverfahren in Verbindung mit einer Rohrleitungstraße am Südrand mit dem europäischen Vogelschutzgebiet "Moore bei Buxtehude"; Verockerungsproblematik und Einschränkung der Lebensräume von Fledermaus und Moorfrosch durch den ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss betr. den 2.

    Auszug aus VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08
    Nach dem Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2005 (7 MS 91/05), mit dem ein vorläufiger Baustopp für den zweiten Bauabschnitt der Autobahn verhängt wurde, war die für den Autobahnbau zuständige Planfeststellungsbehörde mit der Prüfung von Alternativen befasst, die im Zeitpunkt des Ergehens des hier zu überprüfenden Planfeststellungsbeschlusses noch zu keinem abschließenden Ergebnis geführt hatte.

    Dass dieses von vornherein ausgeschlossen wäre, ist auch dem von dem Kläger in Bezug genommenen Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2005 (7 MS 91/05) zum 2. Teilabschnitt der BAB 26 nicht zu entnehmen.

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08
    Solange Gebiete, die nach den Kriterien der Vogelschutzrichtlinie förmlich unter Schutz gestellt werden müssten, nicht als Vogelschutzgebiete ausgewiesen seien, unterlägen diese Gebiete dem vorläufigen Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL ( BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 9 VR 9/07 -).

    Dieses ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass bis zu einem Regimewechsel nach Art. 7 der Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Habitat-Richtlinie (FFH-RL) - das Spektrum der Gründe, die eine Einschränkung des Vogelschutzes zu Gunsten eines Infrastrukturvorhabens rechtfertigen können, sehr eingeschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 9 VR 9/07 -).

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

    Auszug aus VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08
    Hiervon ausgehend spricht gegen das Vorliegen des Tatbestandes dieser Vorschrift im vorliegenden Fall, dass das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 A 73/07 - m.w.Nw.) nicht dem Lebensraum der geschützten Arten insgesamt, sondern nur selektiv den ausdrücklich bezeichneten Lebensstätten zu Teil wird, die durch bestimmte Funktionen für die jeweilige Art geprägt sind.

    Zu dieser Rechtsfrage hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Mai 2009 ( 9 A 73/07 ) Folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08
    Die unterschiedlichen Zulassungsmaßstäbe für gemein- bzw. privatnützige Vorhaben gingen auf eine Leitentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1978 zurück (Urteil vom 10. Februar 1978 - IV C 25.75 -).

    Soweit der Kläger hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1978 (IV C 25.75) verweist und aus den Gründen dieser Entscheidung ableitet, die Zulassung von privatnützigen wasserrechtlichen Ausbauvorhaben sei durch diese Entscheidung erschwert, folgt die Kammer dieser Einschätzung für das vorliegende Verfahren nicht.

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2008 - 7 K 1269/00

    Klage eines Naturschutzverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss für die

    Auszug aus VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08
    Soweit der Kläger darüber hinaus einwendet, die Planrechtfertigung des festgestellten Vorhabens sei nicht gegeben, ist der Kläger darauf zu verweisen, dass das naturschutzrechtliche Verbandsklagerecht grundsätzlich keinen Anspruch auf gerichtliche Prüfung der Planrechtfertigung beinhaltet ( Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 28. August 2008 - 7 K 1269/00 -).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08
    Dem entsprechend verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, besonderen Darlegungsanforderungen (vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O., S. 170 und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - a.a.O., S. 155 f.)." Hiervon ausgehend vermag die Kammer nicht festzustellen, dass das südlich des Schutzgebietes liegende Abbaugebiet aus sachfremden Erwägungen und damit zu Unrecht nicht in das Schutzgebiet einbezogen wurde.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08
    Dem entsprechend verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, besonderen Darlegungsanforderungen (vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O., S. 170 und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - a.a.O., S. 155 f.)." Hiervon ausgehend vermag die Kammer nicht festzustellen, dass das südlich des Schutzgebietes liegende Abbaugebiet aus sachfremden Erwägungen und damit zu Unrecht nicht in das Schutzgebiet einbezogen wurde.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08
    Die gerichtliche Kontrolle ist somit darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen ( BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14/07 -).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08
    Dass die Privatnützigkeit eines Vorhabens es nicht ausschließe, dass Befreiungen bzw. Ausnahmeregelungen erfolgen dürften, ergebe sich bereits aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2007 (- 4 C 12/05 -, Mühlenberger Loch).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09

    FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel;

    Auszug aus VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. November 2009 ( 9 B 28/09 ) entschieden, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ein Projekt ein FFH-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen durch betriebsbedingte Schad- und Nährstoffeinträge im Sinne von Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, § 34 Abs. 3 BNatSchG erheblich beeinträchtigen kann, gleichartige Belastungen aus anderen Quellen (Vor-/Hintergrund-belastung) zu berücksichtigen sind.
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 38.08

    Kriterien an einer abwägungserheblichen Entwicklungsperspektive

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht