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   VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 1676/12   

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https://dejure.org/2013,29123
VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 1676/12 (https://dejure.org/2013,29123)
VG Stade, Entscheidung vom 08.10.2013 - 1 A 1676/12 (https://dejure.org/2013,29123)
VG Stade, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 1 A 1676/12 (https://dejure.org/2013,29123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung eines gesetzlichen Verbots des Grünlandumbruchs auf Moorstandorten durch § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 2305/12
    Auszug aus VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 1676/12
    Vorgelegen hat auch die Gerichtsakte 1 A 2305/12 nebst Beiakte.

    Dies hat die Kammer mit Urteil vom heutigen Tag (1 A 2305/12) entschieden.

    Die Vorgaben zur Bewirtschaftung der umstrittenen Fläche, die der Beklagte im Hinblick auf den von ihm angenommenen Biotopschutz mit Bescheid vom 13. März 2012 getroffen hatte, und die u.a. Gegenstand des Verfahrens 1 A 2305/12 waren, hat der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung dementsprechend aufgehoben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 6 A 1546/10

    An- und Ausziehen der Polizeiuniform ist keine Arbeit(szeit)

    Auszug aus VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 1676/12
    Während die Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland die Erhaltung der Gesamtgrünlandfläche in der Förderregion (Niedersachsen und Bremen) bezweckt und dementsprechend den "Umbruch" erlaubt, wenn sich der Betroffene verpflichtet, im gleichen Umfang neues Dauergrünland in der Förderregion anzulegen (§ 2 Abs. 2 der Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland, vgl. auch VG Stade, Urt. v. 15.12.2011 -6 A 1546/10-) soll § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG auch Bestandsschutz für einzelne Grünlandflächen bewirken (hierzu Kolodziejcok/Reken/Apfelbacher/Iven, Naturschutz, Landschaftspflege, Stand 1/12 zu § 5 BNatSchG Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2005 - 8 LB 4072/01

    Eintragung eines Grundstücks in das "Naturschutzbuch" als "binsenreiche

    Auszug aus VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 1676/12
    Ein solches Interesse bestünde allenfalls für eine in die Zukunft gerichtete Feststellung, weil nur eine solche sich auf die künftige Nutzbarkeit des Grundstückes auswirken könnte (vgl. hierzu Nds.OVG, Urt. v. 10.3.2005 -8 LB 4072/01-, juris).
  • VG Lüneburg, 18.08.2017 - 2 A 144/16

    Artenschutz; Befreiung; Eingriff; Ermächtigungsgrundlage; Generalklausel;

    Die Vorschrift ist eine als Generalklausel ausgestaltete Befugnisnorm, die die Naturschutzbehörden zum Einschreiten gegen Verletzungen des bundesrechtlichen Naturschutzrechts ermächtigt (vgl. BT-Drs. 16/12274, S. 51; Kohn, in: Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl. 2017, § 3 Rn. 12 f.; Hendrischke, in: Frenz/Müggenborg (Hrsg.), BNatSchG, Kommentar, 2. Aufl. 2916, § 3 Rn. 30 ff.) und die in Niedersachsen landesrechtlich durch § 2 NAGBNatSchG ergänzt wird (vgl. VG Stade, Urt. v. 08.10.2014 - 1 A 1676/12 -, zit. n. Juris, dort Rn. 23).

    Für den hier vorliegenden Fall stellt § 17 Abs. 8 BNatSchG eine solche speziellere und damit vorrangige Ermächtigungsgrundlage dar, die in ihrem Anwendungsbereich die Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG verdrängt (vgl. Blum, in: Blum/Agena, a. a. O., § 2 NAGBNatSchG Rn. 23, 25 und 31; Krohn, in: Schlacke, a. a. O., § 3 Rn. 14; Hendrischke, in: Frenz/Müggenborg (Hrsg.), a. a. O., § 3 Rn. 43; Kolodziejcok/Recken/ Apfelbacher/Iven, Naturschutz, Landschaftspflege, Stand: Dez. 2016, § 3 Rn. 14; Müller-Walter, in: Lorz u.a., a. a. O., § 3 Rn. 7; Hess. VGH, Beschl. v. 07.08.2015 - 4 B 958/15 -, zit. n. Juris, dort Rn. 7; offen gelassen: Nds. OVG, Urt. v. 30.06.2015 - 4 LC 285/13 -, zit. n. Juris, dort Rn. 54; VG Stade, Urt. v. 08.10.2014 - 1 A 1676/12 -, a. a. O., Rn. 22).

  • VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 2305/12

    Keine Begründung subjektiv öffentlicher Rechte Dritter durch § 67 Abs. 1 Nr. 1

    Die hiergegen gerichtete Klage hat das Gericht mit Urteil vom heutigen Tag (1 A 1676/12) abgewiesen.

    Zur Begründung bezieht er sich auf die Gründe der angefochtenen Bescheide sowie auf sein Vorbringen im Rahmen des Verfahrens 1 A 1676/12.

    Es hat auch die Gerichtsakte zu dem Verfahren 1 A 1676/12 nebst Beiakte vorgelegen.

    Die Kammer hat im Hinblick auf die verbliebene Grünlandfläche in ihrem Urteil vom heutigen Tag in der Sache 1 A 1676/12 ausgeführt:.

  • VG Hannover, 11.07.2022 - 12 A 2491/18

    Agroforst; agroforstliche Nutzung; bewirtschaftungshindernder Standort;

    Ob der als Generalklausel ausgestaltete § 3 Abs. 2 BNatSchG vorliegend durch § 17 Abs. 8 BNatSchG verdrängt wird (so VG Lüneburg, Urteil vom 18.8.2017 - 2 A 144/16 -, juris, Rn. 24 f. m. w. N.; a. A. VG Stade, Urteil vom 8.10.2013 - 1 A 1676/12 -, juris, Rn. 22; offen gelassen Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2018 - 4 LA 293/17 -, n.V.; Urteil vom 30.6.2015 - 4 LC 285/13 -, juris, Rn. 54) und dem Beklagten für seine Anordnung ein Rückgriff auf diese Regelung verwehrt ist, kann offen bleiben.
  • VG Lüneburg, 12.01.2022 - 1 A 154/19

    Basisprämie; Cross Compliance; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland; Fräsen;

    Zudem liegt ein Umbruch im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG auch bei einer Bodenbearbeitung vor, die zum Zwecke der Gründlanderneuerung erfolgt und bei der daher im Anschluss an die Bodenbearbeitung eine Neuansaat von Gras vorgenommen wird, da hierdurch - entgegen der mit § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG verfolgten Zielsetzung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucksache 14/6378, S. 40) - zumindest zwischenzeitlich Erosion, Nitratauswaschungen und die Freisetzung von Treibhausgasen befördert und das Arteninventar beeinträchtigt werden (vgl. VG Stade, Urt. v. 8.10.2013 - 1 A 1676/12 -, juris Rn. 30 f.; Möckel, Schutz von Dauergrünland vor Umwandlung, Umbruch oder Intensivierung - Teil 2: Ordnungsrecht, in: NuR 2016, 814, 815 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21

    Austausch Rechtsgrundlage; Biotoptyp; Bodenbearbeitung; Dauerverwaltungsakt;

    Wenn man nun annehmen wollte, dass eine Anordnung zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes bei Vorliegen eines nicht zulässigen Eingriffs stets auf § 17 Abs. 8 BNatSchG als gegenüber § 3 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 3 NAGBNatSchG speziellerer Rechtsgrundlage zu stützen wäre (so VG Lüneburg, Urt. v. 18.8.2017 - 2 A 144/16 -, juris Rn. 25 ff.; a.A. VG Stade, Urt. v. 8.10.2013 - 1 A 1676/12 -, juris Rn. 22; offen gelassen in Senatsbeschl. v. 21.9.2018 - 4 LA 293/17 -, n.V.), führte auch das im vorliegenden Fall nicht zur Rechtswidrigkeit der Wiederherstellungsanordnung.
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