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   VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16   

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https://dejure.org/2016,41329
VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16 (https://dejure.org/2016,41329)
VG Stade, Entscheidung vom 08.11.2016 - 1 A 40/16 (https://dejure.org/2016,41329)
VG Stade, Entscheidung vom 08. November 2016 - 1 A 40/16 (https://dejure.org/2016,41329)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Im Hinblick auf das Ziel der Regelung in § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug i. S. d. § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, BayVGH, Beschluss vom 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, jeweils juris).

    Ob ein Fahrzeug "demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt ist", hängt davon ab, ob beide Kraftfahrzeuge in vergleichbarer Weise zu geschäftlichen und/oder zu privaten Zwecken eingesetzt werden/worden sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07-, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 13.03.2003 - 8 S 330.02

    Fahrtenbuchauflage, Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs, Begriff "Ersatzfahrzeug",

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Im Hinblick auf das Ziel der Regelung in § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug i. S. d. § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, BayVGH, Beschluss vom 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, jeweils juris).

    Würde man bei derartigen geschäftsinternen Veränderungen von einer Veränderung des Nutzungszwecks ausgehen, wäre dem Rechtsgedanken der Gefahrenabwehr i. S. d. § 31 a StVZO nicht genüge getan (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, VG Hannover, Urteil vom 30.10.2008 - 9 A 461/08 -, jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 8 B 110/14

    Bestimmung des Halters eines Tatfahrzeugs im Sinne des § 31a StVZO im

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Denn Halter eines Leasingfahrzeugs im Sinne des § 31a Abs. 1 StVZO ist regelmäßig der Leasingnehmer (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.6.2014 - 8 B 110/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03

    Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist regelmäßig dann verhältnismäßig, wenn die Entscheidung über die fragliche Ordnungswidrigkeit in das Verkehrszentralregister einzutragen und daher mit wenigstens einem Punkt zu bewerten wäre (BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999 - 3 B 94.99, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, juris).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist regelmäßig dann verhältnismäßig, wenn die Entscheidung über die fragliche Ordnungswidrigkeit in das Verkehrszentralregister einzutragen und daher mit wenigstens einem Punkt zu bewerten wäre (BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999 - 3 B 94.99, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Bei der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage von sechs Monaten Dauer sind umfassende Ermessenserwägungen regelmäßig nicht erforderlich, weil diese Dauer im unteren Bereich der für eine effektive Kontrolle der Fahrzeugbenutzung erforderlichen Dauer angesiedelt ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris).
  • VG Hannover, 30.10.2008 - 9 A 461/08

    Ersatzfahrzeug; Fahrer; Fahrzeug; Nutzungszweck

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Würde man bei derartigen geschäftsinternen Veränderungen von einer Veränderung des Nutzungszwecks ausgehen, wäre dem Rechtsgedanken der Gefahrenabwehr i. S. d. § 31 a StVZO nicht genüge getan (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, VG Hannover, Urteil vom 30.10.2008 - 9 A 461/08 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 27.01.2004 - 11 CS 03.2940
    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Im Hinblick auf das Ziel der Regelung in § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug i. S. d. § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, BayVGH, Beschluss vom 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Auf jeden Fall habe die Behörde die Möglichkeit, später im Wege einer ergänzenden Verfügung ein konkretes Ersatzfahrzeug zu bezeichnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.2.1989 - 7 B 18.89 -, juris).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
    Denn bei der Anordnung nach § 31 a StVZO ein Fahrtenbuch zu führen, handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - 7 C 77.74 -, juris und Beschluss vom 3.2.1989 - 7 B 18/89 -, juris).
  • OVG Hamburg, 20.02.2018 - 5 Bf 213/12

    IHK-Beiträge; Bildung unzulässiger Rücklagen; Überholung einer vorläufigen

    Hält sich die Rücklage in dem vom Finanzstatut gezogenen Rahmen ist damit aber im Allgemeinen keine Vermutung der Angemessenheit verbunden (a. A. noch VGH München, Beschl. v. 30.7.2012, 22 ZB 11.1509, juris Rn. 34; VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017, 1 A 40/16, UA S. 12 f.; VG München, Urt. v. 20.1.2015, M 16 K 13.2277, juris Rn. 18), sondern bleibt insbesondere das haushaltsrechtliche Gebot der Schätzgenauigkeit zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 9.12.2015, a. a. O., Rn. 20; VGH Mannheim, Urt. v. 2.11.2016, 6 S 1261/14, juris Rn. 36; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2017, 20 K 3225/15, juris Rn. 345).
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