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   VG Stade, 11.08.2021 - 6 B 800/21   

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https://dejure.org/2021,33038
VG Stade, 11.08.2021 - 6 B 800/21 (https://dejure.org/2021,33038)
VG Stade, Entscheidung vom 11.08.2021 - 6 B 800/21 (https://dejure.org/2021,33038)
VG Stade, Entscheidung vom 11. August 2021 - 6 B 800/21 (https://dejure.org/2021,33038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EUV 2017/625 Art. 138 Abs. 1 S. 1 Buchst. b; LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1; LMIV Art. 13; LMIV Art. 17; LMIV Art. 7 Abs. 1; LMIV Art. 9; AnhangI VO (EG) Nr. 853/2004
    Bezeichnung; Lebensmittelrecht; Wildschwein; Bezeichnung eines Lebensmittels; Das Aussetzungsinteresse kann das Vollziehungsinteresse überwiegen, wenn eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher nicht besteht und die Täuschungsgefahr als gering anzusehen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10

    Widerruf von Produktionsgenehmigungen für Fleischerzeugnisse

    Auszug aus VG Stade, 11.08.2021 - 6 B 800/21
    Dabei ist der Auffassung nicht zu folgen, dass eine Täuschungsgefahr stets so erheblich ist, dass sie eine sofortige Vollziehung erfordert (so aber OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Dezember 2010 - 3 M 419/10 -, juris).
  • VG Stade, 05.02.2021 - 6 B 54/21

    Eiweißgehalt; Lebensmittelrecht; Nährwertangaben; Speisequark; Verbraucherschutz;

    Auszug aus VG Stade, 11.08.2021 - 6 B 800/21
    Daher ist zu berücksichtigen, ob die beanstandeten Angaben tatsächlich falsch oder ob und in welchem Grad sie missverständlich sind, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich die Gefahr der Täuschung verwirklichen wird, insbesondere, welchen Umfang der Handel hat, an welches Publikum sich die Angaben richten und welcher Schaden über die bloße Täuschung hinaus entstehen kann (vgl. bereits VG Stade, Beschl. v. 10. Februar 2017- 6 B 3482/16 - n.v. "Globuli" sowie Beschl. v. 5. Februar 2021 - 6 B 54/21 -, juris Rn. 62 "Speisequark").
  • VG Aachen, 28.09.2022 - 7 K 612/22
    vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 21. Januar 2022 - RN 5 S 21.2172 -, juris Rn. 40; VG Stade, Beschluss vom 11. August 2021 - 6 B 800/21 -, juris Rn. 39; abweichend dagegen VG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 14 L 453/21 -, juris Rn. 34: Entschließungsermessen, aber im gefahrenabwehrrechtlichen Bereich "in der Regel" intendiert, so dass sich in der Praxis kein Unterschied ergeben dürfte.
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