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   VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16   

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VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16 (https://dejure.org/2017,57653)
VG Stade, Entscheidung vom 12.12.2017 - 4 A 2438/16 (https://dejure.org/2017,57653)
VG Stade, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 4 A 2438/16 (https://dejure.org/2017,57653)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
    Denn er kann im Falle der Aufhebung des Zustimmungsbescheides des Beklagten eine Wiederaufnahme des arbeitsgerichtlichen Verfahrens im Wege einer Restitutionsklage nach § 79 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz i. V. m. § 580 Nr. 6 ZPO geltend machen und auf eine Ablehnung des - bislang stattgegebenen - Antrags auf Auflösung seines Arbeitsverhältnisses hinwirken (vgl. Hamburgisches OVG, Urt. v. 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, juris Rn. 36; Bay. VGH, Urt. v. 27.11.2006 - 9 BV 05.2467 -, juris Rn. 43 ff.; VG Augsburg, Urt. v. 17.09.2013 - Au 3 K 13.698 -, juris Rn. 35 ff.).

    Tatsachen und Umstände, die erst danach eingetreten sind und nicht zu dem der Kündigung zu Grunde liegenden Sachverhalt gehören, sind ausgeschlossen (vgl. BVerwG, B. v. 07.03.1991 - 5 B 114/89 -, juris Rn. 5; Hamburgisches OVG, Urt. v. 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, juris Rn. 41).

    Der Schutz nach §§ 85 ff. SGB IX greift zusätzlich zum arbeitsrechtlichen Schutz nach dem KSchG, ersetzt ihn aber nicht (vgl. BVerwG, B. v. 19.08.2004 - 5 B 90/03 -, juris Rn. 6; Hamburgisches OVG, Urt. v. 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, juris Rn. 53).

    Das Integrationsamt hat bei seiner Entscheidung das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abzuwägen (vgl. BVerwG, B. v. 19.08.2004 - 5 B 90/03 -, juris Rn. 6; Hamburgisches OVG, Urt. v. 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, juris Rn. 40).

    Die Belange des schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen haben umso weniger Gewicht und das Interesse des Arbeitgebers an der Umsetzung seiner unternehmerischen Entscheidung gewinnt an Gewicht, je weniger ein Zusammenhang zwischen den Kündigungsgründen und der Behinderung feststellbar ist (vgl. Hamburgisches OVG, Urt. v. 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, juris Rn. 71).

    In diesem Fall sind das Alter und sonstige Umstände jedoch nicht berücksichtigungsfähig, weil mit Blick auf den besonderen Schutz des SGB IX für schwerbehinderte und ihnen gleichstellte Menschen nur solche Umstände relevant sind, die im Zusammenhang mit der anerkannten Behinderung stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.01.1966 - 5 C 62.64 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Urt. v. 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, juris Rn. 72).

  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 3 K 13.698

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Zusammenhang;

    Auszug aus VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
    Denn er kann im Falle der Aufhebung des Zustimmungsbescheides des Beklagten eine Wiederaufnahme des arbeitsgerichtlichen Verfahrens im Wege einer Restitutionsklage nach § 79 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz i. V. m. § 580 Nr. 6 ZPO geltend machen und auf eine Ablehnung des - bislang stattgegebenen - Antrags auf Auflösung seines Arbeitsverhältnisses hinwirken (vgl. Hamburgisches OVG, Urt. v. 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, juris Rn. 36; Bay. VGH, Urt. v. 27.11.2006 - 9 BV 05.2467 -, juris Rn. 43 ff.; VG Augsburg, Urt. v. 17.09.2013 - Au 3 K 13.698 -, juris Rn. 35 ff.).

    Dann kann es aber nicht Aufgabe des Beklagten sein - und ist es auch nicht -, (schwierige) arbeitsrechtliche Fragen zur Notwendigkeit einer Abmahnung zu klären; dies obliegt vielmehr den Arbeitsgerichten (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51/90 -, juris Rn. 25; VG Augsburg, Urt. v. 17.09.2013 - Au 3 K 13.698 -, juris Rn. 49).

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
    Allerdings stehe - unter Verweis auf das Urteil des BVerwG vom 12.07.2012 - 5 C 16/11 - eine festgestellte Behinderung solchen Behinderungen gleich, hinsichtlich derer eine Feststellung ohne Vertretenmüssen des Antragstellers noch nicht getroffen worden konnten.

    Zudem geht der Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.07.2012 - 5 C 16/11 - fehl, weil danach der festgestellten Behinderung (lediglich) diejenige Behinderung gleichsteht, hinsichtlich derer eine Feststellung trotz Antragstellung ohne Vertretenmüssen des Antragstellers noch nicht getroffen wurde (vgl. BVerwG, vom 12.07.2012 - 5 C 16/11 -, juris Rn. 22 und 25).

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

    Auszug aus VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
    Zudem soll sichergestellt werden, dass er gegenüber gesunden Arbeitnehmern nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.01.1966 - 5 C 62.64 -, juris Rn. 35).

    In diesem Fall sind das Alter und sonstige Umstände jedoch nicht berücksichtigungsfähig, weil mit Blick auf den besonderen Schutz des SGB IX für schwerbehinderte und ihnen gleichstellte Menschen nur solche Umstände relevant sind, die im Zusammenhang mit der anerkannten Behinderung stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.01.1966 - 5 C 62.64 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Urt. v. 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, juris Rn. 72).

  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 9 BV 05.2467

    Bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 S. KSCHG dem

    Auszug aus VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
    Ob sich der Zustimmungsbescheid mit der rechtskräftigen Entscheidung des ArbG Oldenburg zur Unwirksamkeit der Kündigung erledigt hat und eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) analog oder aber eine Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO (so Bay. VGH, Urt. v. 27-11-2006 - 9 BV 05.2467 -, juris Rn. 39) statthaft ist, kann vorliegend dahinstehen.

    Denn er kann im Falle der Aufhebung des Zustimmungsbescheides des Beklagten eine Wiederaufnahme des arbeitsgerichtlichen Verfahrens im Wege einer Restitutionsklage nach § 79 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz i. V. m. § 580 Nr. 6 ZPO geltend machen und auf eine Ablehnung des - bislang stattgegebenen - Antrags auf Auflösung seines Arbeitsverhältnisses hinwirken (vgl. Hamburgisches OVG, Urt. v. 10.12.2014 - 4 Bf 159/12 -, juris Rn. 36; Bay. VGH, Urt. v. 27.11.2006 - 9 BV 05.2467 -, juris Rn. 43 ff.; VG Augsburg, Urt. v. 17.09.2013 - Au 3 K 13.698 -, juris Rn. 35 ff.).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
    Dann kann es aber nicht Aufgabe des Beklagten sein - und ist es auch nicht -, (schwierige) arbeitsrechtliche Fragen zur Notwendigkeit einer Abmahnung zu klären; dies obliegt vielmehr den Arbeitsgerichten (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51/90 -, juris Rn. 25; VG Augsburg, Urt. v. 17.09.2013 - Au 3 K 13.698 -, juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 12 ZB 12.88

    Schwerbehindertenrecht Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
    Das ist gegeben, wenn der als Kündigungsgrund geltend gemachte Lebenssachverhalt erkennbar unzutreffend oder die Kündigungsabsicht von unsachlichen oder willkürlichen Erwägungen getragen ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.09.1996 - 5 B 109/96 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, B. v. 22.05.2012 - 12 ZB 12.88 -, juris Rn. 12; OVG NRW, B. v. 22.01.2009 - 12 A 2094/08 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten, Prüfkompetenz der

    Auszug aus VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
    Das ist gegeben, wenn der als Kündigungsgrund geltend gemachte Lebenssachverhalt erkennbar unzutreffend oder die Kündigungsabsicht von unsachlichen oder willkürlichen Erwägungen getragen ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.09.1996 - 5 B 109/96 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, B. v. 22.05.2012 - 12 ZB 12.88 -, juris Rn. 12; OVG NRW, B. v. 22.01.2009 - 12 A 2094/08 -, juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - 12 A 2094/08

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
    Das ist gegeben, wenn der als Kündigungsgrund geltend gemachte Lebenssachverhalt erkennbar unzutreffend oder die Kündigungsabsicht von unsachlichen oder willkürlichen Erwägungen getragen ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.09.1996 - 5 B 109/96 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, B. v. 22.05.2012 - 12 ZB 12.88 -, juris Rn. 12; OVG NRW, B. v. 22.01.2009 - 12 A 2094/08 -, juris Rn. 22).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
    Ist sie auch aus anderen Gründen unwirksam, kommt ein Auflösungsantrag nicht in Betracht (vgl. BAG, Urt. v. 22.09.2016 - 2 AZR 700/15 -, juris Rn. 34; Urt. v. 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77 -, juris Rn. 9).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

  • VG Köln, 23.01.2024 - 7 K 1564/21
    vgl. BayVGH, Urteil vom 27.11.2006 - 9 BV 05.2467 - VG Stade, Urteil vom 12.12.2017 - 4 A 2438/16 -.
  • VG Köln, 06.10.2020 - 7 K 6925/12

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Ein arbeitsgerichtliches Restitutionsverfahren nach Aufhebung einer Zustimmung des Integrationsamtes kann folglich auch diesen gestaltenden Teil des arbeitsgerichtlichen Urteils erfassen, vgl. BayVGH, Urteil vom 27.11.2006 - 9 BV 05.2467 - VG Stade, Urteil vom 12.12.2017 - 4 A 2438/16 -.
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