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   VG Stade, 13.09.2011 - 1 A 435/10   

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https://dejure.org/2011,15985
VG Stade, 13.09.2011 - 1 A 435/10 (https://dejure.org/2011,15985)
VG Stade, Entscheidung vom 13.09.2011 - 1 A 435/10 (https://dejure.org/2011,15985)
VG Stade, Entscheidung vom 13. September 2011 - 1 A 435/10 (https://dejure.org/2011,15985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Klagebefugnis des Eigenjagdinhabers; Abrundung eines Jagdbezirks; Rechtsänderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 VwVfG; § 7 NJagdG
    Klagebefugnis des Inhabers eines Eigenjagdbezirks bei Abtrennung von Flächen aus dem Eigenjagdbezirk; Rechtfertigung der Wiederaufnahme eines Verfahrens im Hinblick auf eine Abrundungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagebefugnis des Inhabers eines Eigenjagdbezirks bei Abtrennung von Flächen aus dem Eigenjagdbezirk; Rechtfertigung der Wiederaufnahme eines Verfahrens im Hinblick auf eine Abrundungsentscheidung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch

    Auszug aus VG Stade, 13.09.2011 - 1 A 435/10
    Die Kammer verweist im Übrigen auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2009 (4 LB 63/07, Nds. VBL 2010, 20 f.).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk

    Auszug aus VG Stade, 13.09.2011 - 1 A 435/10
    Bei einer Abrundungsverfügung, die unter der Geltung des Preußischen Jagdgesetzes vom 18. Januar 1934 (Preuß. Gesetzessammlung 1934, 13 ff.) erlassen worden ist, handelt es sich um eine Verwaltungsentscheidung, die nach heutigem Verständnis einer Angliederungsverfügung nach § 5 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes entspricht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.02.2009, a. a. O.; Beschluss vom 01.03.2011 - 4 LB 62/07 -, Nds. VBL 2011, 221 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - 13 A 2005/98

    Pflichten des Jagdausübungsberechtigten; Mitwirkung an Beköderungsaktion;

    Auszug aus VG Stade, 13.09.2011 - 1 A 435/10
    Das Jagdausübungsrecht ist somit das aus dem (subjektiven) Jagdrecht aufgrund Gesetz oder privatrechtlichem Vertrag abgeleitete, das Jagdrecht selbst überlagernde (verdrängende), aber von ihm abhängige dingliche (§ 9 BGB) und damit absolute private Recht, an den zu einem Jagdbezirk gehörenden Grundstücken, wildlebende Tiere jagdbarer Arten (Wild) zu hegen, auf sie Jagd auszuüben und sie sich anzueignen (vgl. Möller, Umweltrecht Wald, Planung, Naturschutz, Jagd u. a., 3. Aufl. 2004, Anm. 54.2.2; OVG Münster, Urteil vom 10.6.1999 - 13 A 2005/98 - Rdn. 2000, 35 ff; Meyer-Ravenstein, Klagebefugnis eines Jagdpächters bei Abtrennung von Flächen aus der Pachtjagd - Zugleich ein Beitrag zum Rechtscharakter von Jagdrecht und Jagdausübungsrecht - Agrar- und UmwR, 2003, 202 ff.).
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