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   VG Stade, 13.09.2017 - 4 B 2967/17   

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VG Stade, 13.09.2017 - 4 B 2967/17 (https://dejure.org/2017,41355)
VG Stade, Entscheidung vom 13.09.2017 - 4 B 2967/17 (https://dejure.org/2017,41355)
VG Stade, Entscheidung vom 13. September 2017 - 4 B 2967/17 (https://dejure.org/2017,41355)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 12 CE 14.1833

    Einstweilige Anordnung; Inobhutnahme unbegleitet eingereister (asylsuchender)

    Auszug aus VG Stade, 13.09.2017 - 4 B 2967/17
    Denn die dortige Unterbringung und Leistungsgewährung sind mit denen in einer Jugendhilfeeinrichtung oder Pflegefamilie nicht vergleichbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1999 - 5 C 24/98, juris Rn. 29 f.; Bayerischer VGH, B. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, juris Rn. 18).

    Die Altersfeststellung des Jugendamtes der E. ist für den Antragsgegner weder verbindlich (vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6392, S. 20; Bayerischer VGH, B. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, juris Rn. 21), noch kann er sich die Feststellungen erfolgreich zu Eigen machen.

    Ob neben der körperlichen Untersuchung eine zusammenfassende Begutachtung mit weiteren (zahn-)ärztlichen Untersuchungen vorzunehmen ist (dafür: Bayerischer VGH, B. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, juris Rn. 21; Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Empfehlungen für die Altersdiagnostik bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen außerhalb des Strafverfahrens, https://campus.uni-muenster.de/fileadmin/einrichtung/agfad/empfehlungen/empfehlung_asylverfahren.pdf, Stand: 12.09.2017) oder aber das Abstellen auf bestimmte äußere körperliche Merkmale im Wege einer "einfachen" Inaugenscheinnahme genügt, kann vorliegend offen bleiben.

    Die dem Betroffenen obliegende materielle Beweislast für das von ihm behauptete Alter als anspruchsbegründende Tatsache tritt erst dann ein, wenn alle möglichen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 20.10.2011 - 6 S 51.11, juris Rn. 6).

    (2) In dem Fall, dass - wie hier - die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen sind, ist ein Anordnungsanspruch dann zu bejahen, wenn eine Nachteilsabwägung zu einem Überwiegen der Interessen des Antragstellers führt (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, juris Rn. 25; B. v. 13.08.2014 - 19 CS 14.1196, juris Rn. 21).

    Demgegenüber wiegen etwaige finanzielle Nachteile des Antragsgegners infolge der vorläufigen - aber im Nachhinein aufgrund einer die Volljährigkeit bestätigenden Altersfeststellung sich als überflüssig erweisenden - Inobhutnahme deutlich geringer (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, juris Rn. 18 und 26).

    Dass diese nicht den fachlichen Standards entspricht, kann im einstweiligen Rechtsschutz nicht dazu führen, den Antragsteller auf den für ihn in zeitlicher Hinsicht unzumutbaren Ausgang der Hauptsache zu verweisen (so auch Bayerischer VGH, B. v. 23.09.2014, a. a. O., Rn. 28).

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 12 BV 17.185

    Feststellung der Minderjährigkeit bedarf einer qualifizierten Inaugenscheinnahme

    Auszug aus VG Stade, 13.09.2017 - 4 B 2967/17
    Dem Jugendamt steht bei der Altersfeststellung kein Beurteilungsspielraum zu, der die gerichtliche Überprüfung einschränken würde (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 05.04.2017 - 12 BV 17.185, juris Rn. 34 ff.).

    Jedenfalls bedarf es einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Dokumentation des Ergebnisses der Inaugenscheinnahme, wobei insbesondere die Gesamtwürdigung in ihren einzelnen Begründungsschritten transparent sein muss (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 05.04.2017 - 12 BV 17.185, juris Rn. 32; OVG B-Stadt, B. v. 22.02.2016 - 1 B 303/15, juris Rn. 16).

    Die Widersprüche rechtfertigen zwar Zweifel an dem vom Antragsteller im Rahmen des Antrags auf Inobhutnahme angegebenen Geburtsdatum, weshalb auch hinreichender Anlass für eine Altersfeststellung besteht (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 05.04.2017 - 12 BV 17.185, juris Rn. 40).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 6 S 51.11

    Selbstbindung aufgrund stetiger Übung bei der Überprüfung des Vorliegens

    Auszug aus VG Stade, 13.09.2017 - 4 B 2967/17
    Bei dem als richtig unterstellten Geburtsdatum des 25.10.1999 käme die Entscheidung in der Hauptsache mit Blick auf die alsbaldige Volljährigkeit des Antragstellers zu spät, was zu einem Anspruchsverlust führen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 20.10.2011 - OVG 6 S 51.11 und 6 M 63.11, juris Rn. 8).

    Die dem Betroffenen obliegende materielle Beweislast für das von ihm behauptete Alter als anspruchsbegründende Tatsache tritt erst dann ein, wenn alle möglichen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 20.10.2011 - 6 S 51.11, juris Rn. 6).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht "sehr wahrscheinlich" (so fordernd aber OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 20.10.2011 - OVG 6 S 51.11 und 6 M 63.11, juris Rn. 9), sondern "nur" offen sind.

  • OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15

    Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem

    Auszug aus VG Stade, 13.09.2017 - 4 B 2967/17
    Jedenfalls bedarf es einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Dokumentation des Ergebnisses der Inaugenscheinnahme, wobei insbesondere die Gesamtwürdigung in ihren einzelnen Begründungsschritten transparent sein muss (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 05.04.2017 - 12 BV 17.185, juris Rn. 32; OVG B-Stadt, B. v. 22.02.2016 - 1 B 303/15, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 19 CS 14.1196

    Unmöglichkeit einer Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Heimatland

    Auszug aus VG Stade, 13.09.2017 - 4 B 2967/17
    (2) In dem Fall, dass - wie hier - die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen sind, ist ein Anordnungsanspruch dann zu bejahen, wenn eine Nachteilsabwägung zu einem Überwiegen der Interessen des Antragstellers führt (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, juris Rn. 25; B. v. 13.08.2014 - 19 CS 14.1196, juris Rn. 21).
  • VG München, 23.07.2019 - M 18 E 19.2076

    Ablehnung einer vorläufigen Inobhutnahme eines Irakers mangels Glaubhaftmachung

    Sowohl das Verfahren als auch das Ergebnis der Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII stellen eine unselbstständige Verfahrenshandlung ohne eigenen Regelungscharakter dar (vgl. BVerwG, B.v. 26.4.2018 - 5 C 11/17 - juris Rn. 29; VG Stade, B.v. 13.9.2017 - 4 B 2967/17 - juris Rn. 19; VG Mainz, U.v. 6.9.2018 - 1 K 1376/17.MZ juris Rn. 47, 51).
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