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VG Stade, 14.11.2019 - 6 B 1447/19 |
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
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Verfahrensgang
- VG Stade, 14.11.2019 - 6 B 1447/19
- OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 6 A 151/22
Restleistungsvermögen; Suchpflicht; Untersuchungsanordnung
Letztlich kommt es auf die vom Kläger geäußerten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung, die sich insbesondere auf die Verhältnismäßigkeit einer psychiatrischen Zusatzuntersuchung beziehen, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 17.1.2020- 6 B 1447/19 -, mit dem eine Beschwerde des Antragstellers unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 14.3.2019 - 2 VR 5.18 -, IÖD 2019, 122 = juris Rn. 20 ff. zwar zurückgewiesen worden war, weil die Untersuchungsanordnung als Verfahrenshandlung gemäß § 44a Satz 1 VwGO nicht selbstständig angreifbar sei, der sich aber auch zu den Umständen des Einzelfalls verhält; vgl. weiter BVerfG, Beschlüsse vom 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 -, IÖD 2022, 62= juris Ls. 2b und Rn. 18 ff. und vom 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 -, NVwZ-RR 2021, 217 = juris Rn. 32 ff. zur isolierten Anfechtbarkeit von Untersuchungsanordnungen, nicht an.