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   VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17   

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VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17 (https://dejure.org/2018,52522)
VG Stade, Entscheidung vom 18.09.2018 - 4 A 2477/17 (https://dejure.org/2018,52522)
VG Stade, Entscheidung vom 18. September 2018 - 4 A 2477/17 (https://dejure.org/2018,52522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BBiG 12; BGB 286; BGB 305c; GG 12; VwGO 40 I; VwVfG 54; VwVfG 56 I; VwVfG 59
    Beamtennachwuchs; Betriebstreue; Bindungsdauer; Einstellungsangebot für den öffentlichen Dienst; Feuerwehr; öffentlich-rechtliche Streitigkeit; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Rückforderung; Stipendium; Studienfinanzierung; Weiterverpflichtungsklausel; Rückforderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74

    Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag

    Auszug aus VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
    Bei dem Stipendiumsvertrag handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen, der hier dazu dient, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs des feuerwehrtechnischen Dienstes zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 C 41/85 -, juris Rn. 20; Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 24).

    Gem. §§ 10 ff. BBiG setzt dies die Begründung eines Ausbildungsverhältnisses voraus, das sich vom vorliegenden Stipendiumsvertrag aber wesentlich unterscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 C 41/85 -, juris Rn. 27; Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 30).

    Denn selbst wenn letzteres der Fall wäre, wären die Weiterverpflichtung und die Rückzahlungsklausel nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn die freiwillige Beschränkung in der freien Wahl seines Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem späteren Beamten nicht zuzumuten ist und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers nicht entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 25; ebenso eine Rückforderung von Studienförderungsmittel für zulässig haltend: Scholz , in: Maunz/Dürig, GG-Kommentar, 82. EL Januar 2018, Art. 12 Rn. 448).

    Diese Wahlmöglichkeit stellt den Beklagten besser als er gestanden hätte, wenn ihm die Klägerin von vornherein für die Durchführung der Ausbildung ein uneingeschränkt rückzahlbares Darlehen gewährt hätte, gegen dessen Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Bindung an den Dienstherrn keine Bedenken erhoben werden könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 24).

    Denn die Bindungsdauer darf mindestens die Dauer der vorangegangenen Studien- und Ausbildungszeit betragen, wobei sogar das Zweifache der Studiendauer nicht als unzumutbar angesehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 29 und 31; Nds. OVG, B. v. 31.07.2009 - 5 LA 118/08 -, juris Rn. 15 f. zur Rückforderung von Anwärterbezügen).

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in Studienfinanzierungsvertrag

    Auszug aus VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
    (2 C 41/85) - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar.

    Bei dem Stipendiumsvertrag handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen, der hier dazu dient, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs des feuerwehrtechnischen Dienstes zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 C 41/85 -, juris Rn. 20; Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 24).

    Gem. §§ 10 ff. BBiG setzt dies die Begründung eines Ausbildungsverhältnisses voraus, das sich vom vorliegenden Stipendiumsvertrag aber wesentlich unterscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 C 41/85 -, juris Rn. 27; Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 30).

    zu §§ 307-309 Rn. 15) oder sich die Vermeidung einer unangemessenen Benachteiligung aus dem im öffentlichen Recht ohnehin geltenden Grundsatz von Treu und Glauben ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 C 41/85 -, juris Rn. 28), kann offenbleiben.

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08

    Rückforderung von während des Vorbereitungsdienstes an einen Beamten auf Widerruf

    Auszug aus VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
    Zudem ist die Klägerin zu einem sparsamen und effektiven Umgang mit öffentlichen Mitteln verpflichtet, der gerade durch Rückzahlungsverpflichtungen bei der Gewährung von öffentlichen Geldern zum Ausdruck kommt (vgl. Nds. OVG, B. v. 31.07.2009 - 5 LA 118/08 -, juris Rn. 22).

    Denn die Bindungsdauer darf mindestens die Dauer der vorangegangenen Studien- und Ausbildungszeit betragen, wobei sogar das Zweifache der Studiendauer nicht als unzumutbar angesehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 29 und 31; Nds. OVG, B. v. 31.07.2009 - 5 LA 118/08 -, juris Rn. 15 f. zur Rückforderung von Anwärterbezügen).

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
    Gem. § 62 Satz 2 VwVfG i. V. m. §§ 133, 157 BGB ist außerdem der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille maßgeblich, wobei im Einzelfall nicht bei den Buchstaben des Vertragstextes stehen zu bleiben ist, sondern der Sinn der vertraglichen Regelung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erfassen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1990 - 4 C 21/89-, juris Rn. 36; VG Frankfurt, B. v. 16.05.2013 - 3 K 101/12.F -, juris Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1998 - 12 A 7183/95

    Bundeswehr; Nachwuchskräfte; Studienbeihilfe; Vereinbarung über Rückzahlung;

    Auszug aus VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
    Dies schließt die mit dem Vertragsschluss bestehende Interessenlage ein (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.03.1998 - 12 A 7183/95 -, juris Rn. 22).
  • VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 3 K 101/12

    Rückforderung eines Leonardo da Vinci Stipendiums

    Auszug aus VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
    Gem. § 62 Satz 2 VwVfG i. V. m. §§ 133, 157 BGB ist außerdem der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille maßgeblich, wobei im Einzelfall nicht bei den Buchstaben des Vertragstextes stehen zu bleiben ist, sondern der Sinn der vertraglichen Regelung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erfassen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1990 - 4 C 21/89-, juris Rn. 36; VG Frankfurt, B. v. 16.05.2013 - 3 K 101/12.F -, juris Rn. 41).
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

    Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle

    Auszug aus VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
    Sie schließt vielmehr unmittelbar an die in § 9 geregelte Rücknahme des Stipendiums an und ist in derselben Schriftart und -größe gehalten wie der Rest des Vertrages (vgl. zum Aufbau und Erscheinungsbild: BAG, Urt. v. 25.09.2008 - 8 AZR 717/07 -, juris Rn. 24 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 3 A 2570/86
    Auszug aus VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
    - 3 A 2570/86 -, juris Rn. 30 generell zum BGB; Coester in: Staudinger/Coester, BGB, 2013, Vorb.
  • VG Ansbach, 15.03.2001 - AN 17 K 00.01461
    Auszug aus VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
    Maßgeblich ist, ob und inwieweit der Begünstigte mit der Ausbildung einen geldwerten Vorteil erlangt hat, Ausbildungs- und Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis stehen und die Dauer der Ausbildung als Indiz für Qualität der erworbenen Qualifikation (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 15.03.2001 - AN 17 K 00.01461 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 6.99

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter

    Auszug aus VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
    An die Rückzahlungsvereinbarung sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen, da der Beklagte als Stipendiat gegenüber Nichtstipendiaten bessergestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.2001 - 2 A 9/00 -, juris Rn. 18; Urt. v. 10.02.2000 - 2 A 6/99 -, juris Rn. 17 zur Rückforderung von Anwärterbezügen), die ihr Studium selbst finanzieren müssen.
  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 11.92

    Beamtenrecht - Ausbildungskosten

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung im Studienförderungsvertrag

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter

  • BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 634/89

    Ausbildungskosten - Rückzahlung - Rechtsweg

  • VG Braunschweig, 21.05.2008 - 1 A 214/07

    Rückforderung von aufgrund eines Zuwendungsvertrages gewährten Leistungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1999 - 12 A 1828/98
  • VG Würzburg, 11.03.2003 - W 1 K 02.780
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 1556/19

    Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen nach Kündigung eines

    Denn Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag kann eine Behörde im Wege einer statthaften Leistungsklage gerichtlich geltend machen, wenn nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Vorschrift die Regelung durch einen Verwaltungsakt vorsieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 3 C 33.86 -, juris Rn. 129; VG Bremen, Urt. v. 23.10.2020 - 2 K 388/18 - juris Rn. 59; VG Stade, Urt. v. 18.09.2018 - 4 A 2477/17 -, juris; VG Braunschweig, Urt. v. 21.05.2008 - 1 A 214/07 -, juris; Schoch/Schneider/Pietzcker/Marsch, 41. EL Juli 2021, VwGO § 42 Abs. 1 Rn. 171).
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