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   VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18   

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VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18 (https://dejure.org/2022,36751)
VG Stade, Entscheidung vom 24.08.2022 - 1 A 1756/18 (https://dejure.org/2022,36751)
VG Stade, Entscheidung vom 24. August 2022 - 1 A 1756/18 (https://dejure.org/2022,36751)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung, weil es sich bei den verkehrsbehördlichen Anordnungen um einen Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung i.S.d. § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - i.V.m. § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz - NVwVfG - mit Dauerwirkung handelt (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 Rn.11; BVwerG, Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 37/09 -, juris Rn. 21; BVerwG, Urt. v.18.11.2010 - 3 C 42/09 -, juris Rn.14; BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92).

    Abwägungserheblich sind nur qualifizierte Interessen des Klägers, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden, hinausgehen (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, juris).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung, weil es sich bei den verkehrsbehördlichen Anordnungen um einen Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung i.S.d. § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - i.V.m. § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz - NVwVfG - mit Dauerwirkung handelt (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 Rn.11; BVwerG, Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 37/09 -, juris Rn. 21; BVerwG, Urt. v.18.11.2010 - 3 C 42/09 -, juris Rn.14; BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92).
  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921

    Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) aufgrund der besonderen Umstände

    Auszug aus VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18
    Die Anordnung muss die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme sein (BayVGH, Beschl. v. 25.07.2011 - 11 B 11.921; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 45 Rn. 49c).
  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs;

    Auszug aus VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18
    Eine verkehrsbehördliche Anordnung scheidet also nur dort aus, wo die mit der Anordnung bezweckten Wirkungen aufgrund der allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung ohnehin erreicht werden (BVerwG, Beschl. v. 01.09.2017 - 3 B 50/16 -, juris Rn. 7. unter Bezugnahme auf BR-Drs. 374/97 S. 8).
  • VG Düsseldorf, 19.05.2021 - 6 K 4191/18

    Anliegen einer Schule an einer Straße und Geschwindigkeitsbeschränkung

    Auszug aus VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18
    Dabei muss hier nicht entschieden werden, ob die Vorschrift ungeachtet des eindeutigen Wortlauts einschränkend in dem Sinne auszulegen ist, dass ein "Anliegen" an eine der genannten Straße erst dann anzunehmen ist, "wenn typischerweise eine Vielzahl von Schülern das Schulgelände von der Straße aus betritt bzw. beim Verlassen der Schule unmittelbar vom Schulgelände auf die Straße tritt, die auf Tempo 30 herabgesetzt werden soll" (so VG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 - 6 K 4191/18 -, juris).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung, weil es sich bei den verkehrsbehördlichen Anordnungen um einen Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung i.S.d. § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - i.V.m. § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz - NVwVfG - mit Dauerwirkung handelt (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 Rn.11; BVwerG, Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 37/09 -, juris Rn. 21; BVerwG, Urt. v.18.11.2010 - 3 C 42/09 -, juris Rn.14; BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2003 - 12 LA 467/03

    Mindeststandard für linksseitige Radwege; Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

    Auszug aus VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18
    Es ist nicht feststellbar, dass sich die Beklagte von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder wesentlichen Sachverhalt nicht aufgeklärt oder verkannt hat, insbesondere liegt ein Verstoß gegen die dabei ermessenslenkenden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, juris Rn. 15) Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - VwV-StVO - nicht vor.
  • VG Hamburg, 11.07.2023 - 5 K 4862/19

    Erfolgreiche Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf der Schlossstraße in

    Erstens muss aber die Voraussetzung des § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO erfüllt sein, mithin das Verkehrszeichen auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sein (Bayer. VerfGH, Entsch. v. 7.6.2023, Vf. 8-IX-23, juris Rn. 92; VG Stade, Urt. v. 24.8.2022, 1 A 1756/18, juris Rn. 54; BR-Drs. 332/16, S. 14).
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