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   VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17   

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VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17 (https://dejure.org/2020,46652)
VG Stade, Entscheidung vom 24.11.2020 - 4 A 3170/17 (https://dejure.org/2020,46652)
VG Stade, Entscheidung vom 24. November 2020 - 4 A 3170/17 (https://dejure.org/2020,46652)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Sudan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Arnsberg, 12.09.2019 - 5 K 5990/17
    Auszug aus VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
    Es ist zudem zu beachten, dass es sich bei Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh im Kern um ein Abwehrrecht gegen unwürdiges Verhalten eines Staates handelt, der mit Gleichgültigkeit auf eine gravierende Mangel- und Notsi tuation reagiert, und das keinen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einer Woh nung oder die allgemeine Verpflichtung begründet, anerkannten Schutzberechtigten be stimmte materielle Lebens- und Sozialbedingungen zu gewähren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.04.2018 -10 LB 109/18 - VG Arnsberg, Urt. v. 12.09.2019 - 5 K 5990/17.A -, beides zitiert nach juris).

    Die Privilegierung italienischer Staatsangehöriger führt vor diesem Hin tergrund nicht ohne weiteres zur Annahme, dass anerkannten Schutzberechtigten eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK droht (vgl. VG Arnsberg, Urt. v. 12.09.2019 - 5 K 5990/17.A -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien;

    Auszug aus VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
    Diese Personen sind unverändert darauf angewiesen, ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen oder auf karitative und gemeinnützige Or ganisationen zurückzugreifen, was grundsätzlich nicht als Verstoß gegen Art. 3 EMRK einzustufen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.04.2018 - 10 LB 109/18 - und Urt. v. 21.12.2018 - 10 LB 201/18 -, beides zitiert nach juris).

    Es ist zudem zu beachten, dass es sich bei Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh im Kern um ein Abwehrrecht gegen unwürdiges Verhalten eines Staates handelt, der mit Gleichgültigkeit auf eine gravierende Mangel- und Notsi tuation reagiert, und das keinen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einer Woh nung oder die allgemeine Verpflichtung begründet, anerkannten Schutzberechtigten be stimmte materielle Lebens- und Sozialbedingungen zu gewähren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.04.2018 -10 LB 109/18 - VG Arnsberg, Urt. v. 12.09.2019 - 5 K 5990/17.A -, beides zitiert nach juris).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
    Der Europäische Gerichtshof hat in den Entscheidungen "Jawo" und "Ibrahim" (Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Jawo - Rn. 87 f. und Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Ibrahim - Rn. 86 f.) hierzu ausgeführt, dass das nationale Gericht die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtecharta und Art. 3 EMRK nur annehmen darf, wenn es auf einer entsprechenden Tatsachengrundlage fest stellt, dass dieses Risiko für die antragstellende Person gegeben ist, weil sie sich im Fall der Überstellung unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände.

    Für die Anwendung von Art. 4 GRCh ist es gleichgültig, ob es zum Zeitpunkt der Über stellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss dazu kommt, dass Seite 6/17 die betreffende Person einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt wäre, eine solche Behand lung zu erfahren (EuGH, Urt. v. 19.03.2019 - C-163/17 - Rn. 88 ff.).

  • VG Ansbach, 18.03.2020 - AN 17 S 20.50116

    Abschiebungsanordnung nach Spanien

    Auszug aus VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
    Seite 15/17 ten zu erfolgen hat, ist dieser Zeitraum der Prognose, ob der Abschiebung Vollzugshin dernisse entgegenstehen, zugrunde zu legen (vgl. VG Arnsberg, Beschl. v. 18. März 2020, AN 17 S 20.50116, juris).
  • EGMR, 19.05.2020 - 11/17

    BESSAME c. FRANCE

    Auszug aus VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
    Seite 11/17 viele Asylsuchende sowie Personen mit Schutzstatus auf der Straße, in informellen Siedlungen, besetzten Häusern oder Slums (vgl. SFH, Aufnahmebedingungen in Italien, Aktualisierter Bericht zur Lage von Asylsuchenden und Personen mit Schutzstatus, insbesondere Dublin-Rückkehrenden, in Italien, 1. Januar 2020, S.72 ff.).
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
    Einer individuellen Garantieerklärung Italiens i.S.d. Tarakhel-Rechtsprechung des EGMR (Urt. v. 04.11.2014 - 29217/12 -) bedarf es nach alledem nicht.
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2018 - 10 LB 201/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Italien; systemische Mängel

    Auszug aus VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
    Diese Personen sind unverändert darauf angewiesen, ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen oder auf karitative und gemeinnützige Or ganisationen zurückzugreifen, was grundsätzlich nicht als Verstoß gegen Art. 3 EMRK einzustufen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.04.2018 - 10 LB 109/18 - und Urt. v. 21.12.2018 - 10 LB 201/18 -, beides zitiert nach juris).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
    Auch die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach § 11 Abs. 1 AufenthG, in der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugleich dessen An ordnung zu sehen ist (BVerwG, Urt. v. 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 25), auf sechs Monate (Ziffer 4. des Bescheides vom 6. September 2017), ist rechtlich nicht zu bean standen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19

    Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien

    Auszug aus VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
    Die Feststellung des Fehlens von Formen familiärer Solidarität oder von Mängeln bei der Durchführung von Programmen zur Integration von Schutzberechtigten vermögen kei nen ernsthaften und durch Tatsachen bestätigten Grund für die Annahme darzustellen, dass im Fall der Überstellung die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Be handlung im Sinne von Art. 4 der Charta bestünde (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.05.2019 - A 4 S 1329/19 -, juris).
  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 3170/17
    Hierdurch ist der Lauf der Überstellungsfrist unterbrochen worden (BVerwG, Urt. v. 26.05.2016 - 1 C 15.15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

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