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VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03 |
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Glücksspiel auch nach EuGH-Urteil weiter verboten
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Glücksspiel auch nach EuGH-Urteil weiter verboten
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (16)
- EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti
Auszug aus VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
Ihnen obliegt es zu beurteilen, ob es zur Erreichung des verfolgten Zieles notwendig ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck bestimmte Kontrollen vorzusehen (Vgl. EuGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 ? Rs. C-67/98 ?, GewArch 2000, 19 ).Die Vorschrift des Art. 49 EG verbietet allerdings Beschränkungen, die diskriminierend sind (EuGH, Urteil vom 21. Oktober 1999, aaO).
Es ist insoweit Sache der nationalen Stellen der Mitgliedstaaten, das Glücksspielwesen im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessens zu regeln (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 ? Rs. C-67/98 ?, GewArch 2001, 19 ).
Ebenso stellt eine nationale Regelung, die wie § 3 Abs. 2 NLottG private Unternehmer generell von der Möglichkeit einer Erlaubniserteilung ausschließt, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) und des freien Dienstleistungsverkehrs (Art. 49 EG) dar (siehe hierzu EuGH, Urteile vom 6. November 2003 ? C-243/01 ?, vom 21. Oktober 1999 ? Rs.C-67/98 ?, GewArch 2000, 19 ).
Ebenso hat das Nds. OVG (Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl. 2003, 158) unter Berücksichtigung der Urteile des EuGH vom 21. September 1999 ( C-124/97 ?, GewArch 1999, 476 ) und vom 21. Oktober 1999 ( Rs.C-67/98 ?, GewArch 2000, 19 ) entschieden, dass die in § 3 Abs. 2 NLottG enthaltene Regelung der Zulassung zu Sportwetten mit den Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages vereinbar sei, weil diese durch Ziele der Sozialpolitik, nämlich den Schutz der Gesundheit der Spieler und des Vermögens des Einzelnen gerechtfertigt und verhältnismäßig sei.
Er hat lediglich, wie auch bereits in seinen Urteilen vom 21. September 1999 und 21. Oktober 1999 (a.a.O), ausgeführt, dass nationale Regelungen, in denen Monopolstellungen verankert sind, die die Ausübung einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erlaubten Sportwette in dem betreffenden Mitgliedstaat unmöglich machen, zwar eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) und des freien Dienstleistungsverkehrs (Art. 49 EG) darstellten.
Indem der EuGH weiter ausführt, es stehe im Ermessen, inwieweit ein Mitgliedstaat auf seinem Gebiet im Bereich von Lotterien und anderen Glücksspielen Beschränkungen zum Schutz der Sozialordnung vorsehen wolle, hält der EuGH seine bisherige Rechtsprechung (siehe die bereits zitierten Urteile von 21. September und 21. Oktober 1999, a.a.O., sowie Urteil vom 24. März 1994 ? C ? 275/92 ?, EuGRZ 1994, 157 ) aufrecht.
- BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
Auszug aus VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
Jedenfalls in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist einhellig geklärt, dass es sich bei der Sportwette/Oddset-Wette um ein Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB handelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1994 ? 1 C 18.91 ?, NVwZ 1995, 475 , vom 28. März 2001 ? 6 C 2.01 ?, GewArch 2001, 334 ; Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl.Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28. März 2001 ? 6 C 2.01 ?, GewArch 2001, 334 ) hat in diesem Zusammenhang Folgendes ausgeführt:.
Ein Glücksspiel liegt auch dann vor, wenn der Spielerfolg zwar nicht allein vom Zufall abhängt, dem Zufallselement aber ein deutliches Übergewicht gegenüber den vom Spieler zu beeinflussenden Umständen zukommt ( BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, BVerwGE 114, 92 = GewArch 2001, 334 ).
Nach diesen Maßstäben fallen unter das Verbot des § 284 StGB auch die streitbefangenen Sportwetten (ebenso BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.;… BGH, Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002 ? 4 B 1844/02 ?; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 28.1.2002, GewArch 2002, 199 ; Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, 51. Aufl. 2003, § 284 StGB Rdnr. 3 und 7).
Zu Recht haben daher sowohl das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.) als auch der Bundesgerichtshof (vgl. Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass das Konzept der sog. G. -Wetten gerade auf der Unkalkulierbarkeit der Sportergebnisse basiert und nur dadurch die Gewinnerwartung des Veranstalters begründet.
Zwar liegt ein Eingriff in das Grundrecht auf freie Ausübung des Berufs eines Sportwettunternehmers vor, wenn Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten verboten sind und auch nicht erlaubt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 ? 6 C 2.01 ?, GewArch 2001, 334 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02
ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden
Auszug aus VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
2003, 158; OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2002 ? 4 B 2124/02 ? GewArch 2003, 164 ; VG Oldenburg, Beschluss vom 6. November 2003 ? 2 B 3960/03 ; VG Hannover, Beschluss vom 14. November 2002 ? 10 B 4023/02 ).Da Ort der Begehung einer Straftat im Sinne von § 9 Abs. 1 StGB jeder Ort ist, an dem irgendein Teil des strafbaren Tatbestandes verwirklicht worden ist, veranstaltet die Firma B. das Glücksspiel nicht nur in Großbritannien, sondern auch in C. (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2002 ? 4 B 2124/02 ?, GewArch 2003, 164 ; BGH, Urteil vom 14. März 2002 ? I ZR 279/99 ?, NJW 2002, 2175 ).
Eine Richtlinie nach Art. 55 i.V.m. Art. 47 Abs. 2 EG ist bislang nicht ergangen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 14. März 2002 ? I ZR 279/99 ?, NJW 2002, 2175 ; OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2002 ? 4 B 2124/02 ?, GewArch 2003, 164 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat dabei darauf hingewiesen, dass der weitere Betrieb der Spielbanken gemäß § 284 StGB strafbar sei, falls bis zum Ablauf der Übergangsregelung keine neuen Spielbankenerlaubnisse erteilt worden seien (…BVerfG, aaO; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 14. März 2002 ? I ZR 179/99 ?, NJW 2002, 2175 ; OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2002 ? 4 B 2124/02 ?, GewArch 2003, 164 ).
Ob sie darüber hinaus Einrichtungen zur Veranstaltung von Glücksspielen im Sinne von § 284 Abs. 1 2. Alt. StGB bereitstellt, indem sie eine Annahmestelle betreibt, dort Wettscheine annimmt sowie nach Großbritannien übermittelt, und damit auch Täterin ist, kann daher dahinstehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl. 2003, 158; OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2002 ? 4 B 2124/02 ?, GewArch 2003, 164 ).
- OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
Zur Charakterisierung von Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) als Glücksspiele; Zum …
Auszug aus VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
Jedenfalls in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist einhellig geklärt, dass es sich bei der Sportwette/Oddset-Wette um ein Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB handelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1994 ? 1 C 18.91 ?, NVwZ 1995, 475 , vom 28. März 2001 ? 6 C 2.01 ?, GewArch 2001, 334 ; Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl.Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des Nds. OVG an, das sich in seinem Beschluss vom 4. März 2003 ( 11 ME 420/02 ?, NdsVBl. 2003, 158) mit der Frage, ob Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) Glücksspiele im Sinne von § 284 StGB sind, auseinandergesetzt und dabei auch auf die vom AG Karlsruhe Durlach vertretene abweichende Auffassung eingegangen ist.
Ebenso hat das Nds. OVG (Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl. 2003, 158) unter Berücksichtigung der Urteile des EuGH vom 21. September 1999 ( C-124/97 ?, GewArch 1999, 476 ) und vom 21. Oktober 1999 ( Rs.C-67/98 ?, GewArch 2000, 19 ) entschieden, dass die in § 3 Abs. 2 NLottG enthaltene Regelung der Zulassung zu Sportwetten mit den Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages vereinbar sei, weil diese durch Ziele der Sozialpolitik, nämlich den Schutz der Gesundheit der Spieler und des Vermögens des Einzelnen gerechtfertigt und verhältnismäßig sei.
Ob sie darüber hinaus Einrichtungen zur Veranstaltung von Glücksspielen im Sinne von § 284 Abs. 1 2. Alt. StGB bereitstellt, indem sie eine Annahmestelle betreibt, dort Wettscheine annimmt sowie nach Großbritannien übermittelt, und damit auch Täterin ist, kann daher dahinstehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl. 2003, 158; OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2002 ? 4 B 2124/02 ?, GewArch 2003, 164 ).
- BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99
Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis
Auszug aus VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
Da Ort der Begehung einer Straftat im Sinne von § 9 Abs. 1 StGB jeder Ort ist, an dem irgendein Teil des strafbaren Tatbestandes verwirklicht worden ist, veranstaltet die Firma B. das Glücksspiel nicht nur in Großbritannien, sondern auch in C. (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2002 ? 4 B 2124/02 ?, GewArch 2003, 164 ; BGH, Urteil vom 14. März 2002 ? I ZR 279/99 ?, NJW 2002, 2175 ).Es ist zweifelsfrei nicht diskriminierend, weil das Erfordernis, eine Erlaubnis einzuholen, für alle Veranstalter von Glücksspielen gleichermaßen gilt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2002 ? I ZR 279/99 ?, NJW 2002, 2175 ).
Eine Richtlinie nach Art. 55 i.V.m. Art. 47 Abs. 2 EG ist bislang nicht ergangen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 14. März 2002 ? I ZR 279/99 ?, NJW 2002, 2175 ; OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2002 ? 4 B 2124/02 ?, GewArch 2003, 164 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat dabei darauf hingewiesen, dass der weitere Betrieb der Spielbanken gemäß § 284 StGB strafbar sei, falls bis zum Ablauf der Übergangsregelung keine neuen Spielbankenerlaubnisse erteilt worden seien (…BVerfG, aaO; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 14. März 2002 ? I ZR 179/99 ?, NJW 2002, 2175 ; OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2002 ? 4 B 2124/02 ?, GewArch 2003, 164 ).
- BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02
Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung
Auszug aus VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
Maßgeblich für die Beurteilung sind die Fähigkeiten und Erfahrungen des Durchschnittsspielers, so dass der Annahme eines Glücksspiels nicht entgegensteht, dass sich daran auch besonders geübte oder versierte Spieler beteiligen (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.2002 ? 4 StR 260/02 ?;… Eser/Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, Komm., 28. Aufl. 2001, § 284 Rdnr. 5).Nach diesen Maßstäben fallen unter das Verbot des § 284 StGB auch die streitbefangenen Sportwetten (…ebenso BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.; BGH, Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002 ? 4 B 1844/02 ?; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 28.1.2002, GewArch 2002, 199 ;… Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, 51. Aufl. 2003, § 284 StGB Rdnr. 3 und 7).
Zu Recht haben daher sowohl das Bundesverwaltungsgericht (…Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.) als auch der Bundesgerichtshof (vgl. Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass das Konzept der sog. G. -Wetten gerade auf der Unkalkulierbarkeit der Sportergebnisse basiert und nur dadurch die Gewinnerwartung des Veranstalters begründet.
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
Ebenso stellt eine nationale Regelung, die wie § 3 Abs. 2 NLottG private Unternehmer generell von der Möglichkeit einer Erlaubniserteilung ausschließt, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) und des freien Dienstleistungsverkehrs (Art. 49 EG) dar (siehe hierzu EuGH, Urteile vom 6. November 2003 ? C-243/01 ?, vom 21. Oktober 1999 ? Rs.C-67/98 ?, GewArch 2000, 19 ).Es gibt auch im Hinblick auf die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 6. November 2003 ( C-243/01 ) keinen Anlass, von dieser Einschätzung abzurücken.
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
Dies ist ein legitimes Regelungsziel, das zugunsten von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit angeführt werden kann (vgl. BVerfG zur Vereinbarkeit des damaligen baden-württembergischen Spielbankengesetzes mit Art. 12 Abs. 1 GG , Beschluss vom 19. Juli 2000 ? 1 BvR 539/96 ?, DVBl. 2000, 1596).So hielt es das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 19. Juli 2000 ? 1 BvR 539/96 ?, BVerfGE 102, 197 ) für erforderlich, trotz Nichtigerklärung des baden-württembergischen Spielbankengesetzes im Wege einer Anordnung nach § 35 BVerfGG eine Übergangsregelung zu treffen, damit die Beschwerdeführer die Spielbanken, ohne sich nach § 284 StGB strafbar zu machen, fortführen konnten.
- BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91
Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke
Auszug aus VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
Jedenfalls in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist einhellig geklärt, dass es sich bei der Sportwette/Oddset-Wette um ein Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB handelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1994 ? 1 C 18.91 ?, NVwZ 1995, 475 , vom 28. März 2001 ? 6 C 2.01 ?, GewArch 2001, 334 ; Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl.Im Gegensatz zum Geschicklichkeitsspiel, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust des Spieles nach den Spielbedingungen wesentlich von den geistigen und körperlichen Fähigkeiten, den Kenntnissen, der Übung und der Aufmerksamkeit des Spielers abhängt, ist das Glücksspiel dadurch geprägt, dass der Erfolg allein oder überwiegend vom Zufall abhängt ( BVerwG, Urt. v. 23.8.1994, BVerwGE 96, 293, 295).
- EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Läärä u.a.
Auszug aus VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
Ebenso hat das Nds. OVG (Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl. 2003, 158) unter Berücksichtigung der Urteile des EuGH vom 21. September 1999 ( C-124/97 ?, GewArch 1999, 476 ) und vom 21. Oktober 1999 ( Rs.C-67/98 ?, GewArch 2000, 19 ) entschieden, dass die in § 3 Abs. 2 NLottG enthaltene Regelung der Zulassung zu Sportwetten mit den Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages vereinbar sei, weil diese durch Ziele der Sozialpolitik, nämlich den Schutz der Gesundheit der Spieler und des Vermögens des Einzelnen gerechtfertigt und verhältnismäßig sei. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 1844/02
ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden
- BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2002 - 1 M 2/02
- LG Berlin, 23.09.2003 - 526 Qs 214/03
Sportwettenvermittlung innnerhalb EU nicht strafbar
- AG Karlsruhe-Durlach, 13.07.2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines …
- BayObLG, 11.02.1993 - 5St RR 170/92
- OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03
Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette; …
Zum anderen ist die Überlegung nicht von der Hand zu weisen, dass der Staat seine Aufgabe, die natürliche Neigung des Menschen zum Spiel in einem ordnungspolitisch vertretbaren Rahmen zu befriedigen und zu kanalisieren, wegen der privaten Konkurrenz nur dann effektiv erfüllen kann, wenn für das staatliche Wettangebot offensiv und in größerem Umfang geworben wird, um auf diese Weise zu versuchen, ein Abwandern von Spielern in illegales bzw. ausländisches Glücksspiel zu verhindern (…so VGH Bad.-Wprtt., Beschl. v. 12.1. 2005, a. a. O.;… OVG NRW, Beschl. v. 30.9. 2004, a. a. O.; VG Stade, Beschl. v. 27.11.2003, GewArch 2004, 206). - VG München, 29.03.2004 - M 22 S 04.873 2.2.e. Der Antragsteller fördert die strafbare Handlung des ausländischen Unternehmers durch das Vermitteln der Sportwetten und leistet somit strafbare Beihilfe zum unerlaubten Veranstalten eines Glücksspiels durch den ausländischen Unternehmer, dies ist selbst eine strafbare Handlung ( § 27 StGB ) (…vgl. auch BayVGH vom 30.8.2000 a.a.O., OVG NRW vom 13.11.2003 Az. 4 B 1897/03 ; VG Stade vom 27.11.2003 Az. 6 B 1674/03 ).
- VG München, 19.02.2004 - M 22 S 04.542
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten; …
Die Antragstellerin fördert die strafbare Handlung des ausländischen Unternehmers durch das Vermitteln der Sportwetten und leistet somit strafbare Beihilfe zum unerlaubten Veranstalten eines Glücksspiels durch den ausländischen Unternehmer, dies ist selbst eine strafbare Handlung ( § 27 StGB ) (…vgl. auch BayVGH vom 30.08.2000 a.a.O., OVG Münster vom 13.11.2003 Az. 4 B 1897/03 ; VG Stade vom 27.11.2003 Az. 6 B 1674/03).
- VG München, 31.03.2004 - M 22 S 04.1266
Glücksspiel mit europäischer Lizenz rechtswidrig
2.2.e. Der Antragsteller fördert die strafbare Handlung des ausländischen Unternehmers durch das Vermitteln der Sportwetten und leistet somit strafbare Beihilfe zum unerlaubten Veranstalten eines Glücksspiels durch den ausländischen Unternehmer, dies ist selbst eine strafbare Handlung ( § 27 StGB ) (…vgl. auch BayVGH vom 30.8.2000 a.a.O., OVG NRW vom 13.11.2003 Az. 4 B 1897/03 ; VG Stade vom 27.11.2003 Az. 6 B 1674/03 ). - VG München, 21.05.2004 - M 22 S 04.1205 2.2.e. Der Antragsteller fördert die strafbare Handlung des ausländischen Unternehmers durch das Vermitteln der Sportwetten und leistet somit strafbare Beihilfe zum unerlaubten Veranstalten eines Glücksspiels durch den ausländischen Unternehmer, dies ist selbst eine strafbare Handlung ( § 27 StGB ) (so ausdrücklich auch VGH Bad.Württ. vom 20.6.2003 GewArch 2004, 161 ;… vgl. auch BayVGH vom 30.8.2000 a.a.O., OVG NRW vom 13.11.2003 Az. 4 B 1897/03 ; VG Stade vom 27.11.2003 Az. 6 B 1674/03 ).
- AG Essen, 26.06.2006 - 56 Ds 41/05
Strafloser Verbotsirrtum bei Vermittlung von privaten Sportwetten
OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.03.2003 -11 ME 420/02; VG München, Urteil vom 04.04.2000 - M 16 K 98.1222; VG Stade, Beschluss vom 27.11.2003 - 6 B 1674/03; OLG Köln, Urteil vom 2105.1999-6 U 195/97; AG Karlsruhe-Durlach: NStZ 2001, 254; VG Stuttgart NVwZ 2004.1519; BGH NStZ 2003, 372 (BGH, Urteil vom 28.11.2002 - 4 StR 260/02 (LG Bochum)); OLG Köln, Urteil vom 22.10.1999 - 6 U 53/98; VG München, Beschluss vom 19.02.2004 - M 22 S 04.542; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28.01.2002 - 1 M 2/02; OLG Hamburg, Urteil vom 12.08.2004 - 5 U 131/03; OLG München, Urteil vom 27.10.2005 - 6 U 5104/04; OVG Münster NVwZ-RR 2004, 653; BVerwG NJW 2001, 2648; BGH NJW-RR 2002, 395; OLG Hamburg MMR 2002, 471; OLG Hamm MMR 2002, 551.