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   VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12   

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https://dejure.org/2014,29431
VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12 (https://dejure.org/2014,29431)
VG Stade, Entscheidung vom 28.08.2014 - 1 A 1924/12 (https://dejure.org/2014,29431)
VG Stade, Entscheidung vom 28. August 2014 - 1 A 1924/12 (https://dejure.org/2014,29431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 DeichG Nds; § 7 Abs. 1 DeichG Nds; § 9 Abs. 1 DeichG Nds; § 9 WVG
    Anforderungen an die satzungsmäßige Regelung des Wahlverfahrens für Organe eines Deichverbandes bei mehreren zu besetzenden Ämtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die satzungsmäßige Regelung des Wahlverfahrens für Organe eines Deichverbandes bei mehreren zu besetzenden Ämtern

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Düsseldorf, 02.04.2009 - 8 K 1808/07

    Wahl zum Erbentag des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze muss nicht wiederholt

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
    Zwischen dem Kläger und dem Beklagten besteht ein Rechtsverhältnis aufgrund der durch §§ 9 Abs. 1 i.V.m. 7 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nds. Deichgesetz (Nds. DeichG, in der Fassung vom 23. Februar 2004, Nds. GVBl. 2004, 83) und § 9 Wasserverbandsgesetz (WVG, in der Fassung vom 12. Februar 1991, BGBl I S. 405) angeordneten Zwangsmitgliedschaft (vgl. hierzu auch VG Düsseldorf, Urt.v. 2. April 2009 - 8 K 1808/07 -, juris, m.w.N.).

    Die allgemeine Feststellungsklage wird nicht verdrängt durch ein spezielles Wahlprüfungsverfahren, da weder das WVG noch die Satzung des Beklagten ein solches Verfahren vorsehen (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 2. April 2009 - 8 K 1808/07 -, juris).

    Das Interesse des Klägers an der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl ist damit nur insoweit als schutzwürdig anzuerkennen, als ihn die Wahlrechtsverstöße über das reine Mitgliedschaftsrecht hinaus betreffen - wie z.B. hier in Bezug auf den Ausschluss vom passiven Wahlrecht -, oder diese Wahlrechtsverstöße über den bloßen Einzelfall hinaus Bedeutung für künftige Erbentagswahlen haben können.", VG Düsseldorf, Urt. v. 2. April 2009 - 8 K 1808/07 -, juris, Rn. 23).

    So sind Einschränkungen der Wahlrechtsgleichheit nicht erst dann zulässig, wenn sie auf zwingenden Gründen und Zielsetzungen beruhen, sondern bereits dann, wenn mit ihnen gemessen an dem spezifischen Zweck der Wahl, eine funktionsfähige Selbstverwaltungskörperschaft zu konstituieren, lediglich sachliche (vertretbare und willkürfreie) Zwecke verfolgt werden (vgl. VGH BW, Urt. v. 8. Mai 2001 - 14 S 1238/00 -, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 2. April 2009 - 8 K 1808/07 -, juris; zur Übertragung der Wahlrechtsgrundsätze vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 -, juris).

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 45/88

    Wahl mehrerer Vorstandsmitglieder in einem Wahlgang

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
    Die Satzung scheint ihrem Wortlaut nach die Möglichkeit einer sog. Gesamtwahl vorzusehen (auch "Blockwahl", Begriff nach BGH NJW 1989, 1150 f.; in Abgrenzung zur grds. unzulässigen sog. "strikten Blockwahl", hierzu OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26. Juni 2013 - 3 W 41/13 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris, Rn. 75), indem sie in § 10 Abs. 10 davon ausgeht, dass mehrere "Kandidatinnen und Kandidaten" gewählt sein können.

    Die Entscheidung für eine Gesamtwahl kann auch durch Beschluss der Mitgliederversammlung getroffen werden (so auch der BGH zur Wahl des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer, BGH NJW 1989, 1150 f.; auch Zimmermann, GewArch 2013, 471, 476).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
    Allerdings führen nur solche Rechtsfehler zum Erfolg der Wahlprüfung, die Einfluss auf die konkrete Mandatsverteilung gehabt haben oder gehabt haben können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 -, juris, m.w.N.).

    Jeder Wahlbewerber hat Anspruch darauf, dass die für ihn gültig abgegebenen Stimmen bei der Ermittlung des Wahlergebnisses für ihn berücksichtigt und mit dem gleichen Gewicht gewertet werden wie die für andere Bewerber abgegebenen Stimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14

    Gewässerunterhaltungsumlage; Durchgriffsrüge; Verbandsbeitrag; Verbandsbeirat;

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
    Der Satzungsmangel führt nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB nicht zur Gesamtnichtigkeit der Satzung, sondern nur zur Rechtswidrigkeit und damit Nichtigkeit der Regelungen zum Ablauf des Wahlverfahrens in § 10 Abs. 9 und 10 der Satzung (zur Anwendbarkeit dieses Rechtsgedankens: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2009 - 1 S 1149/09

    Wahlbeeinflussung durch Hinweis auf Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
    Ein beachtlicher Wahlfehler liegt dann vor, wenn private Dritte, einschließlich Parteien und einzelner Kandidaten, mit den Mitteln des Zwangs oder Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst haben oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr, zum Beispiel mit Hilfe der Gerichte oder der Polizei, oder des Ausgleichs, etwa mit Mitteln des Wahlwettbewerbs, bestanden hätte (VGH BW, Beschl. v. 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris mit Verweis auf BVerfG, Urt. v. 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 -, juris; im Anschluss hieran BVerwG, Urt. v. 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, juris).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
    Ein beachtlicher Wahlfehler liegt dann vor, wenn private Dritte, einschließlich Parteien und einzelner Kandidaten, mit den Mitteln des Zwangs oder Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst haben oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr, zum Beispiel mit Hilfe der Gerichte oder der Polizei, oder des Ausgleichs, etwa mit Mitteln des Wahlwettbewerbs, bestanden hätte (VGH BW, Beschl. v. 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris mit Verweis auf BVerfG, Urt. v. 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 -, juris; im Anschluss hieran BVerwG, Urt. v. 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, juris).
  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
    Ein beachtlicher Wahlfehler liegt dann vor, wenn private Dritte, einschließlich Parteien und einzelner Kandidaten, mit den Mitteln des Zwangs oder Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst haben oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr, zum Beispiel mit Hilfe der Gerichte oder der Polizei, oder des Ausgleichs, etwa mit Mitteln des Wahlwettbewerbs, bestanden hätte (VGH BW, Beschl. v. 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris mit Verweis auf BVerfG, Urt. v. 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 -, juris; im Anschluss hieran BVerwG, Urt. v. 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, juris).
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
    So bewirkt eine Gesamtwahl den Übergang vom einfachen zum relativen Mehrheitswahlrecht (BGH, Urt. v. 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, juris).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
    Die Satzung scheint ihrem Wortlaut nach die Möglichkeit einer sog. Gesamtwahl vorzusehen (auch "Blockwahl", Begriff nach BGH NJW 1989, 1150 f.; in Abgrenzung zur grds. unzulässigen sog. "strikten Blockwahl", hierzu OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26. Juni 2013 - 3 W 41/13 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris, Rn. 75), indem sie in § 10 Abs. 10 davon ausgeht, dass mehrere "Kandidatinnen und Kandidaten" gewählt sein können.
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
    Die Regelungen über die Organisationsstrukturen von Selbstverwaltungseinheiten müssen ausreichende institutionelle Vorkehrungen dafür enthalten, dass die betroffenen Interessen angemessen berücksichtigt und nicht einzelne Interessen bevorzugt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98 - juris, Rn. 145).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 17.81

    Wahlanfechtung - Veränderung der Wahlberechtigung - Anfechtungsbefugnis - Verlust

  • BVerwG, 23.06.1999 - 6 P 6.98

    Zweitwahlrecht - der Lehrgangsteilnehmer im bisherigen Wahlbereich.

  • OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13

    Vereinsregister: Auflage der Wiederholung einer Vereinsvorstandswahl als

  • OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03

    Wahl zum Studierendenparlament der Universität nicht auf rechtmäßiger Grundlage

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 2930/92

    Wirksamkeit der Wahl des Personalrats der Landwirtschaftskammer; Wegfall der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1988 - 15 A 1261/87
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00

    Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung -

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

  • VG Mainz, 27.04.2012 - 4 K 153/11

    Wahlanfechtungsverfahren betreffend die Wahl zur Delegiertenversammlung einer

  • VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 161.14

    Sitzverteilung in Gremien der WPK

    Dem schließt sich die erkennende Kammer nach eigener Prüfung an (so auch Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 28. August 2014 - 1 A 1924/12 - juris Rn. 18, ebenso Verwaltungsgericht Düsseldorf a.a.O. juris Rn. 28).

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine einschränkende Auslegung des Feststellungsinteresses unter dem Gesichtspunkt der eigenen Rechtsbetroffenheit oder der Wiederholungsgefahr geboten ist, um dem Interesse daran, die Gültigkeit der Wahl möglichst schnell zu klären, Rechnung zu tragen (so Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 28. August 2014 - 1 A 1924/12 - juris Rn. 22 im Anschluss an Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 2. April 2009 - 8 K 1808/07 - juris Rn. 23).

  • VG Düsseldorf, 27.01.2021 - 5 K 5524/18
    vgl. dazu näher VG E. , Urteil vom 2. April 2009 - 8 K 1807/07 -, juris, Rn. 23 ff; VG Stade, Urteil vom 28. August 2014 - 1 A 1924/12 -, juris, Rn. 17 ff.
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